… 131 Abs. 1 BAO sollen bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen u.a. alle Bareingänge - täglich - und einzeln festgehalten werden. Gem. § 18 Abs. 1 und 2 UStG sind die Entgelte für Lieferungen und Leistungen sowie die dazugehörige Umsatzsteuer fortlaufend, unter Angabe des Tages derart…
…nach §§ 124 oder 125 eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen Bareingänge und Barausgänge, in allen übrigen Fällen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. § 131 Abs. 1 Z 2 BAO idF BGBl…
…Bareingängen und Barausgängen (Barbewegungs-VO, BGBl. II Nr. 441/2006) ergeht der nachstehende Durchführungserlass. Dieser Erlass ist mit Wirksamkeit 1. Jänner 2007 anzuwenden, insoweit Regelungen in anderen Erlässen zu diesem Erlass in Widerspruch stehen, gelten diese als aufgehoben. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und…
…Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden sollen (Z 2) und die zu den Büchern oder Aufzeichnungen gehörigen Belege derart geordnet aufbewahrt werden sollen, dass die Überprüfung der Eintragungen jederzeit möglich ist (Z 5). Unbestritten ist gegenständlich, dass Aufzeichnungen über Bareingänge und Barausgänge…
…lautet: (...) Soweit nach §§ 124 oder 125 eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen Bareingänge und Barausgänge , in allen übrigen Fällen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. § 131 Abs. 1 Z 2 BAO…
…die Kasseneinnahmen und Kassenausgaben täglich aufgezeichnet werden müssen. Es genügt, wenn die baren Geschäftsfälle nur einmal im Monat eingetragen werden. Sie müssen allerdings täglich festgehalten werden (s. zB Eitler/Lattner/Schuh, Praktische Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, 90). Die Erfassung der Bareingänge (Bareinnahmen) und Barausgänge (Barausgaben) ist…
…und zeitgerecht vorgenommen werden. 3.Die einzelnen Geschäftsvorfälle sollen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. 4.Soweit nach den §§ 124 oder 125 BAO eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen alle Bareingänge und Barausgänge…
…besage, dass sämtliche Eintragungen der Zeitfolge nach geordnet, vollständig und zeitgerecht vorgenommen werden müssten. Die Geschäftsfälle müsse man in der Reihenfolge aufzeichnen, in der sie sich tatsächlich ereignet hätten. Bareingänge und Barausgänge seien täglich in geeigneter Weise festzuhalten. Belege müssten derart geordnet aufbewahrt werden, dass…
…besagt, dass sämtliche Eintragungen der Zeitfolge nach geordnet, vollständig und zeitgerecht vorgenommen werden müssten. Die Geschäftsfälle muss man in der Reihenfolge aufzeichnen, in der sie sich tatsächlich ereignet haben. Bareingänge und Barausgänge sind täglich in geeigneter Weise festzuhalten. Belege müssen derart geordnet aufbewahrt werden, dass…
…Umsätze, getrennt nach Steuersätzen, und auf steuerfreie Umsätze verteilen. (...) Diese Regelungen betreffen den gesamten Bargeldbestand eines Betriebes unabhängig von seiner räumlichen Aufbewahrung (zB getrennte Kassen, Nebenkassen) und gelten auch für Spielautomatenkassen. Bareingänge und Barausgänge, die nicht laufend mit der "betrieblichen" Kasse verrechnet werden können, sind…
…Bareingänge und Barausgänge seien täglich in geeigneter Form festzuhalten. Die zu den Büchern und Aufzeichnungen gehörigen Belege sollten derart geordnet aufbewahrt werden, dass eine Überprüfung jederzeit möglich sei. Gemäß § 184 BAO bestehe die Berechtigung zur Schätzung, wenn formelle bzw. sachliche Mängel von Büchern und Aufzeichnungen…
…2/00, veröffentlicht in AÖF Nr. 138/2000). Man soll grundsätzlich unterscheiden zwischen Losungsermittlung und Grundlagensicherung. Die Losungsermittlung kann entweder durch Summierung der einzelnen Bareinnahmen oder durch Rückrechnung (bzw. Kassasturz) erfolgen. Die Grundlagensicherung bezweckt die einzelnen Geschäftsfälle, wie Bareingänge und Barausgänge festzuhalten (siehe Abschn. 4…
…§ 124 oder 125 eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, alle Bareingänge und Barausgänge in den Büchern oder in den Büchern zu Grunde liegenden Grundaufzeichnungen täglich einzeln festgehalten werden. Gemäß § 131 Abs. 1 Z 5 BAO sollen…
…Bücher geführt werden, sollen alle Bareingänge und Barausgänge in den Büchern oder in den Büchern zu Grunde liegenden Grundaufzeichnungen täglich einzeln festgehalten werden. Abgabepflichtige, die gemäß § 126 Abs. 2 verpflichtet sind, ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzuzeichnen, sollen alle Bareinnahmen und Barausgaben einzeln festhalten. Der Bundesminister…
…und Verpachtung versehentlich außer Ansatz geblieben. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Sicherheitszuschläge: Gemäß § 131 Abs. 1 Z 2 BAO (in der für die Streitjahre geltenden Fassung) sollen Eintragungen in die Bücher der Zeitfolge nach geordnet, vollständig, richtig und zeitgerecht vorgenommen werden. Bareingänge und Barausgänge…
…richtig und zeitgerecht vorgenommen werden. Soweit nach §§ 124 oder 125 BAO eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen Bareingänge und Barausgänge, in allen übrigen Fällen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. Z…
…Abgaben vorgeschrieben habe und der mittlerweile in Insolvenz sei. Der Vertreter des Finanzamtes führte aus, dass die Überweisung des Betrages von rund 105.000,00 € vom Treuhandkonto auf die Vermögenszuwachsrechnung keinen Einfluss habe, weil bei letzterer nur die Bareingänge und Barausgänge berücksichtigt worden seien…
…weil bei letzterer nur die Bareingänge und Barausgänge berücksichtigt wurden. Dies entspricht den Tatsachen, hat doch die Außenprüfung die dem Bf. zuzurechnenden Vermögenszuflüsse von 976.246,16 € ebenso aufgrund von Bargeldtransaktionen (Bareinlagen und Barabhebungen) festgestellt wie die Summe der ihm zuzurechnenden Vermögensabflüsse von 599…
… 1 Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur vereinfachten Losungsermittlung bei Bareingängen und Barausgängen (Barbewegungs-VO; in Geltung bis 31.12.2015) verpflichtet gewesen, Einzelaufzeichnungen der Bareingänge und Barausgänge zu führen. Somit sind die vom Beschwerdeführer notierten Zahlen - entgegen dem Vorbringen in der Beschwerde - nicht plausibel…
… 131 Z 2 BAO idF AbgVRefG, BGBl I Nr. 20/2009, sollen alle Bareingänge und Barausgänge in den Büchern oder in den Büchern zu Grunde liegenden Grundaufzeichnungen täglich einzeln festgehalten werden, soweit nach den §§ 124 oder 125 BAO eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht…