IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V. und die weiteren Senatsmitglieder B., Beisitzer_1 und Beisitzer_2 in der Beschwerdesache Bf., 1xxx Wien, Adresse13, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk, betreffend Festsetzung der Umsatzsteuer für den Zeitraum Juli…
Die RT-GmbH mit Sitz in 2xxx PV., sei am Datum3 von R. (Gesellschafter-Geschäftsführer) gegründet, am Datum4 aufgelöst und am Datum5 von Amts wegen im Firmenbuch gelöscht worden. Bei der RT-GmbH handle es sich nach den Erhebungen der PAST lediglich um einen "Briefkasten…
…einen aufgrund des Fehlens des formalen Rechnungsmerkmals "Ausweis des Entgelts" gemäß § 11 Abs. 1 Z 15 UStG und führte zum anderen die Bösgläubigkeit des Steuerpflichtigen ins Treffen. Der Gesetzgeber hat als Reaktion auf die EuGH-Rechtsprechung den bisherigen § 27 Abs. 9 UStG gestrichen und in …
…bis Rz 1556). Zur Gutschrift als Rechnung siehe Rz 1638 bis 1664. Wurden die verrechneten Leistungen aber nicht bewirkt, besteht auch kein Recht auf Vorsteuerabzug, wobei es auf eine Gut- oder Bösgläubigkeit des Unternehmers, der den Vorsteuerabzug vornehmen möchte, nicht ankommt (vgl. VwGH 29.3…
…dass er die hierfür vorgesehen Bedingungen erfüllt (Rz 48). Wurde keine Lieferung oder sonstige Leistung erbracht, ist eine Gut- oder Bösgläubigkeit des Steuerpflichtigen nicht zu prüfen. Daher muss auf die diesbezüglichen Ausführungen der Beschwerdeführerin nicht eingegangen werden. Die Beschwerde ist daher als unbegründet abzuweisen. 3…
…oder wissen musste, dass der betreffende Umsatz im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehungen oder sonstigen, die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen steht. Die Bösgläubigkeit des Unternehmers muss in diesen Fällen nicht erwiesen sein, um ihm das Recht auf Vorsteuerabzug zu versagen (vgl. EuGH 14.4.2021, Rs C-108…
…Klägerin, sie habe als "Buffer II" keinen Kontakt zum "Missing Trader" gehabt und sei ihren steuerlichen Verpflichtungen sorgfältig nachgekommen. Nach dem BFH wurde der Vorsteuerabzug zu Recht wegen "Bösgläubigkeit" versagt. Aufgrund der Kenntnis über Doppel- und Mehrfachdurchläufe sowie der unter den Originalpreisen liegenden Einkaufspreise, der…
…Klägerin, sie habe als "Buffer II" keinen Kontakt zum "Missing Trader" gehabt und sei ihren steuerlichen Verpflichtungen sorgfältig nachgekommen. Nach dem BFH wurde der Vorsteuerabzug zu Recht wegen "Bösgläubigkeit" versagt. Aufgrund der Kenntnis über Doppel- und Mehrfachdurchläufe sowie der unter den Originalpreisen liegenden Einkaufspreise, der…
…die übrige Stattgabe sei daher rechtskräftig. Die Bf habe Anspruch auf Vertrauensschutz, die Abgabenbehörde müsse die Bösgläubigkeit des Steuerpflichtigen nachweisen, der Bf könne auch nicht die der Abgabenverwaltung obliegende Kontrolle übertragen werden. Für die Beurteilung der Gutgläubigkeit eines Zollspediteurs sei allein der Zeitpunkt der Abgabe…
…Warszawie, C-114/22, Rn. 31). Wurden die verrechneten Leistungen aber tatsächlich nicht bewirkt, besteht auch kein Recht auf Vorsteuerabzug, wobei es auf eine Gut- oder Bösgläubigkeit des Steuerpflichtigen, der den Vorsteuerabzug vornehmen möchte, nicht ankommt (vgl. VwGH 29.03.2023, Ra 2020/13/0050…
…stRsp des VwGH, bspw. auch VwGH 27.03.2024, Ra 2021/13/0147, Rn 24). Auf eine Gut- oder Bösgläubigkeit kommt es nicht an (vgl. VwGH 18.08.2025, Ra 2023/13/0006, Rn 14 mwN). Soweit die Bf. daher mehrfach vorbringt, die belangte Behörde…
…die geltend gemachten Vorsteuern nicht anerkannt werden könnten. Seien die verrechneten Leistungen also nicht bewirkt worden, bestehe kein Recht auf Vorsteuerabzug, wobei es auf eine Gut- oder Bösgläubigkeit des Steuerpflichtigen, der den Vorsteuerabzug vornehmen möchte, nicht ankomme. B. Ad Wiederaufnahme der Verfahren Im gegenständlichen Beschwerdefall…
…werden könnten. Seien die verrechneten Leistungen also nicht bewirkt worden, bestehe kein Recht auf Vorsteuerabzug, wobei es auf eine Gut- oder Bösgläubigkeit des Steuerpflichtigen, der den Vorsteuerabzug vornehmen möchte, nicht ankomme. Da die gegenständliche Honorarnote aus dem Jahr 2009 als Scheinrechnung zu qualifizieren war, stand…
…Vorsteuern nicht anerkannt werden könnten. Seien die verrechneten Leistungen also nicht bewirkt worden, bestehe kein Recht auf Vorsteuerabzug, wobei es auf eine Gut- oder Bösgläubigkeit des Steuerpflichtigen, der den Vorsteuerabzug vornehmen möchte, nicht ankomme. Insoweit in den an die Bf. gelegten Rechnungen über Bauleistungen gemäß…
…5 UStG 1994 aus. Daher steht der Vorsteuerabzug nicht zu. Wurden die verrechneten Leistungen nicht bewirkt, besteht auch kein Recht auf Vorsteuerabzug, wobei es auf eine Gut- oder Bösgläubigkeit des Steuerpflichtigen, der den Vorsteuerabzug vornehmen möchte, nicht ankommt (VwGH 27.03.2024, Ra 2021/13…
…als "Ausweis des Entgelts" gemäß § 11 Abs. 1 Z 5 UStG 1994 und führte zum anderen die Bösgläubigkeit des Steuerpflichtigen ins Treffen. Demnach ist das Recht auf Vorsteuerabzug durch das nationale Gericht zu verweigern, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Steuerpflichtige wusste oder hätte…
…Umsatzsteuerbetrug nicht notwendig (vgl. EuGH 14.4.2021, C-108/20; Rs HE). Dem folgend, muss die Bösgläubigkeit eines Steuerpflichtigen nicht erwiesen sein, um ihm das Recht auf Vorsteuerabzug zu versagen. Die Tatsache, dass der Steuerpflichtige Gegenstände oder Dienstleistungen erworben hat, obwohl er aufgrund von…
…KStG 1988 kenne keine dem § 12 Abs. 14 UStG 1994 vergleichbare Bestimmung, wonach Unternehmern Bösgläubigkeit "auf den Kopf fallen" könne. Die Beschwerdeführerin sei in Bezug auf die beanstandeten Fremdleister zu keiner Zeit bösgläubig gewesen. Doch selbst wenn sie gewusst hätte, dass diese beiden Subfirmen ihren…
…als "Ausweis des Entgelts" gemäß § 11 Abs. 1 Z 5 UStG 1994 und führte zum anderen die Bösgläubigkeit des Steuerpflichtigen ins Treffen. Demnach ist das Recht auf Vorsteuerabzug durch das nationale Gericht zu verweigern, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Steuerpflichtige wusste oder hätte…
…Gutgläubigkeit des Lieferanten im objektiv strukturierten Mehrwertsteuerrecht eine Rolle. Der Verstoß gegen eine Nachweispflicht führe nach der gerade um Betrugsbekämpfung bemühten Rechtsprechung des EuGH eben nicht per se zur Bösgläubigkeit und zur Versagung der Steuerfreiheit. Das BMF, das die Auffassung des UFS zum Anwendungsbereich des…