…gegebene Auslegung zugrunde zu legen. Dieser Empfehlung wäre daher Folge zu leisten. Hinsichtlich der Frage des Verhältnisses des Kommentars in seiner jeweils geltenden Fassung zu früheren Fassungen des Musterabkommens folgt das Bundesministerium für Finanzen den in Z 33 ff der Einleitung zum OECD-Kommentar dargelegten…
…Auslegung zu berücksichtigen, die sich aus den Kommentaren, die den einzelnen Bestimmungen des OECD-Musterabkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens und des Vermögens beigegeben sind, entnehmen lässt. In Entsprechung dieser Ratsempfehlung wird daher bei der Vollziehung der von Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen die OECD-Kommentarmeinung…
…wird subsidiär (d.h. wenn die DBA-Vertragsparteien einer DBA-Bestimmung nicht einen abweichenden Inhalt beigemessen haben) der diesbezüglichen Auslegung des OECD-Kommentars zur vergleichbaren Bestimmung des Art. 5 Abs. 3 OECD-MA gefolgt. Z. 19 dieses Kommentarteiles stellt klar, dass witterungsmäßigen Bauunterbrechungen keine fristhemmende…
…dass der OECD-MK erst ab Inkrafttreten der Novellierung für die Auslegung heranzuziehen ist, aus (vgl. Lang, Überlegungen zur österreichischen DBA-Politik, SWI 2012, 121) Jedenfalls ist nach Auffassung des erkennenden Gerichts der entsprechende Abschnitt des OECD-MK als Kommentar zu dieser 183-Tage Regel…
…einzuräumen. Wie die beiliegenden Schreiben bestätigten, sei der Verlust der österreichischen Betriebsstätte nicht bei der Berechnung der französischen Körperschaftsteuer berücksichtigt worden. Dies entspreche auch der OECD-Auslegung des Diskriminierungsverbotes, das ausdrücklich den Betriebsstätten die Möglichkeit einräume, einen am Ende eines Wirtschaftsjahres ausgewiesenen Verlust vorzutragen, wenn…
…Vertragsrechtskonvention für das OECD-Musterabkommen (idF: OECD-MA) für die Vertragsstaaten rechtliche Relevanz (vgl. Erkenntnis des VwGH vom 31.7.1996, 92/13/0172). Der OECD-Kommentar verweist darauf, dass die OECD-Verrechnungspreisgrundsätze für die Auslegung und Anwendung des dem Artikel 9 OECD-MA zugrundeliegenden…
…2 Abs. 2 OECD-Musterabkommen als Steuer vom Einkommen und vom Vermögen, auf die das Abkommen anwendbar sein soll, ua. auch die Lohnsummensteuer. Deshalb seien nach dem OECD-Kommentar damit die Steuern vom Gesamtbetrag der von einem Unternehmen gezahlten Löhne oder Gehälter erfasst. Unwidersprochen sei…
…Kommentarauffassung zum zwischenstaatlichen Steuerrecht, wonach Planungstätigkeiten und die Überwachung der Bautätigkeit nicht als Mitwirkung an einer Bauausführung zu werten waren, ins Gegenteil verkehrt, so sind nach Auffassung des Gerichtes ab dem Jahr 2003 auch die innerstaatlichen Vorschriften im Sinne der Auslegung durch den OECD-Kommentar…
…dem Update des OECD-Kommentars vom 28. Jänner 2003 (Z 17 zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens), mit dem die bisherige gegenteilige Kommentarauffassung geändert wurde. Dass der OECD-Kommentar in seiner jeweiligen Fassung, sonach auch unter Berücksichtigung dieser Auslegungsänderung, für die Auslegung des österreichisch-deutschen…
…zwar gegen die Kommentierung des Artikels 5 zahlreiche Bemerkungen mit Vorbehaltswirkungen eingebracht, die allerdings nicht die Änderung in Bezug auf die Bauplanungs- und Bauüberwachungsleistungen betreffen. Dass der OECD-Kommentar in seiner jeweiligen Fassung, sonach auch unter Berücksichtigung dieser Auslegungsänderung, für die Auslegung jener Abkommen maßgebend…
…die bereits bei Vertragsabschluss bestanden haben. Der Umstand, dass der OECD-Kommentar 1992 (bzw. 1994) bei Vertragsabschluss der österreichischen DBAs noch nicht existent war, nimmt ihm sonach nicht die rechtliche Wirkung für deren Auslegung. 20. Juni 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…den OECD-Kommentar aufgenommene Regelung des vorletzten Satzes der Ziffer 17 zu Art. 5 OECD-MA, wonach Überwachungstätigkeiten immer vom Bau- und Montagebegriff miterfasst sind, im UNO-Kommentar zu Artikel 5 nicht vorzufinden ist. Es ist auch verständlich, dass sich Singapur bei der Auslegung seiner…
…Fällen Art. 3 Abs. 2 des Abkommens anzuwenden und es ist folglich diese Frage nach dem innerstaatlichen Recht der das Abkommen anwendenden Staaten zu entscheiden (Z 8.7 OECD-Kommentar zu Art. 15 OECD-MA), wobei sodann der Ansässigkeitsstaat der entsandten Arbeitskräfte gemäß Art. 23…
…auch immer die Funktionen und Risken der involvierten Unternehmen zu beachten sind und es daher zu einer Veränderung (Anpassung) der Verrechnungspreise kommen kann. So sind gemäß OECD-Kommentar bei reinen Innentransaktionen innerhalb des Stammhauses und der Betriebsstätte, die den Gesamtgewinn des Unternehmens nicht beeinflussen können…
…eingetretenen internationalen Entwicklung (vgl. z.B. Z 11 des OECD-Kommentars zu Artikel 3 des OECD-Musterabkommens idF 1992) solange keine Ausstrahlwirkung auf die Auslegung irgend eines anderen österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens zu entfalten, als nicht in einem internationalen Verständigungsverfahrens Gegenteiliges hervorkommt. Dies könnte aber nur dann…
…Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Laut Kommentar zum OECD-MA und hL. liegt eine Betriebstätte iSd. Abkommensrechtes und damit nach der für die Auslegung des Art. 15 Abs. 2 OECD-MA (Monteurklausel) maßgeblichen Sicht vor, wenn das Unternehmen des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat…
…mit dem OECD-Update 2003 und dem dort erstmals aufscheinenden "Painter-Example" begonnen haben, hatten indessen eine Ausweitung des abkommensrechtlichen Betriebstättenbegriffes zum Ziel (EAS 2535). Diese Entwicklung soll der Rechtsauffassung zahlreicher OECD-Staaten Rechnung tragen und nunmehr durch eine Änderung des OECD-Kommentars zum Abschluss…
…Voraussetzung nicht erfüllt. Wie aber bereits in EAS 1676 ausgeführt worden ist, wird für die Auslegung des Begriffs "Beteiligung am Kapital" auf Z 15 des OECD-Kommentars zu Art. 10 OECD-MA zurückzugreifen sein. Darnach ist unter dem Ausdruck "Kapital" wohl grundsätzlich das Kapital im…
…worden wären. Dies führe dazu, dass Österreich das Besteuerungsrecht nach Art. 3 Abs. 2 DBA Ungarn zukomme. Bestimmungen aus dem OECD Kommentar oder ähnlichen Materialien, die eine abkommensrechtliche Zurechnung abweichend vom österreichischen Rech, anordnen würden, seien nicht bekannt. Umgekehrt seien auch keine Regelungen bekannt, die…
…wird. Diese Auslegung beruht auf Z 6 (fünfter Satz) des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA. Darnach kann auch im Fall einer Unterschreitung der üblicherweise maßgebenden sechsmonatigen Frist eine wiederkehrende Benutzung der örtlichen Gegebenheiten zu einer Betriebstätte führen. Nach der Kommentarauffassung muss in solchen…