Findok · Erlässe & Informationen
04 0610/269-IV/4/81
Auslegung der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen; Berücksichtigung des Kommentars zum OECD-Musterabkommen
geltende FassungErlass04 0610/269-IV/4/81vom 22.01.1982
Wortlaut laut Findok
Der Rat der OECD hat in einer am 11. April 1977 verabschiedeten Empfehlung die Mitgliedstaaten der OECD ersucht, bei der Anwendung der zwischen ihnen bestehenden bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen jene Auslegung zu berücksichtigen, die sich aus den Kommentaren, die den einzelnen Bestimmungen des OECD-Musterabkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens und des Vermögens beigegeben sind, entnehmen lässt.
In Entsprechung dieser Ratsempfehlung wird daher bei der Vollziehung der von Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen die OECD-Kommentarmeinung in dem Maße zu berücksichtigen sein, als sie im Wortlaut der österreichischen Abkommen Deckung findet.
Für die Richtigkeit
der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- OECD-MA, OECD-Musterabkommen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Erlässe & Informationen
- Dokumenttyp
- Erlass
- Geschäftszahl
- 04 0610/269-IV/4/81
- Stammnummer
- 80914
- Gültig
- 22.01.1982 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF