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UFSW RV/1494-W/02Aushilfe in einer Tabak-Trafik
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2006

…betreibt eine Tabak-Trafik und schloss mit dem Bw. am 30. Dezember 1995 einen "Werkvertrag" ab. Als zu erbringende Leistung wurde "Aushilfe" vereinbart. In der Niederschrift vom 18. November 1998 führt der Bw. aus, dass er in der Trafik seiner Ehegattin bei deren Abwesenheit (Krankheit…

UFSW RV/1275-W/02Die zu Erntearbeiten eingesetzten Aushilfen stehen in einem Dienstverhältnis.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2007

…Zeitraum 80 Arbeiter, einen Angestellten und verschiedenen Arbeitnehmer fallweise beschäftigt hat. Bei der Prüfung wurde vom Lohnsteuerprüfer festgestellt, dass Aushilfslöhne laut Buchhaltung in der Lohnverrechnung nicht erfasst worden sind. Im vorgelegten Lohnsteuerprüfungsakt befinden sich Ablichtungen von Rechnungen für Erntearbeiten. Aus den am 28. März 1997…

BFG RV/2300014/2020Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG, Barzahlungen an Aushilfen, keine Lohnkonten für Aushilfen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.01.2021Teil 1/2

…für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto führen. Es ist dabei gleichgültig, ob der Arbeitnehmer ständig oder nur vorübergehend beschäftigt ist, so dass auch für so genannte Aushilfen (§ 69 EStG 1988) ein Lohnkonto zu führen ist. Die Lohnkonten sind die Grundlage für Kontrolle der Berechnung sowohl der…

BFG RV/2300014/2020Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG, Barzahlungen an Aushilfen, keine Lohnkonten für Aushilfen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.01.2021Teil 2/2

Die Abgabenverkürzung ist dann bewirkt, wenn Lohnsteuer und Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht oder nur verkürzt abgeführt bzw. entrichtet werden. Zum subjektiven Tatbestand: Die Wissentlichkeit des Täters muss sich nur auf das Bewirken der Verkürzung richten, nicht aber auf die…

LStR 2002 Rz 116621 LOHNSTEUERABZUG IN BESONDEREN FÄLLEN (§ 69 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

21 LOHNSTEUERABZUG IN BESONDEREN FÄLLEN (§ 69 EStG 1988) 21.1 Allgemeines Rz 1166: Die Bestimmungen des § 69 EStG 1988 sind nur auf Arbeitnehmer anwendbar, da das Vorliegen eines (kurzfristigen) Dienstverhältnisses erforderlich ist. Eine unmittelbare Anwendung des § 69 Abs. 1 EStG 1988 ist nicht möglich, da…

LStR 2002 Rz 1167–117021.2 Bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern (§ 69 Abs. 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…Arbeiten, wie etwa das Schnee- oder Kohlenschaufeln, Holzzerkleinern oder Autowaschen sind jedenfalls als ausschließlich körperliche Tätigkeiten einzustufen. Die Tätigkeit von Aushilfschauffeuren fällt nicht unter § 69 Abs. 1 EStG 1988 (VwGH 11.6.1979, 2471/78). Rz 1170: Bemessungsgrundlage für die Anwendung der festen Steuersätze im…

UFSS FSRV/0021-S/04Erlösverheimlichung eines Diskothekenbetreibers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.02.2005Teil 1/2

…durch Mitarbeiter rückführbar wären, werde die Einholung eines Buchsachverständigengutachtens beantragt. Die obgenannten Schwarzlöhne habe er nur aus versteuerten Umsätzen bezahlt. Die hier angesprochenen Aushilfskräfte wären unmittelbar nach Dienstschluss zu entlohnen gewesen, zu welchem Zeitpunkt natürlich noch keine Besteuerung der getätigten Umsätze stattfinden haben hätte können…

UFSS FSRV/0021-S/04Erlösverheimlichung eines Diskothekenbetreibers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.02.2005Teil 2/2

nicht vortragsfähig zu erklären (siehe Tz. 30 des genannten BP-Berichtes). Daraus aber folgt, dass die laut Mitteilung des Finanzamtes vom 6. November 1998 als vortragsfähig festgestellten Verluste aus den Wirtschaftsjahren 1994/1995, 1995/1996 und 1996/1997 in Höhe von -ATS 48.371,--, -ATS…

LStR 2002 Rz 972–97515.4.5.2 Aufräumepersonal
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…spricht für die Annahme eines Dienstverhältnisses (VwGH 31.3.1987, 86/14/0163). 15.4.5.4 Aushilfskräfte Rz 973a: Bei Aushilfskräften, die regelmäßig (zB jeden oder jeden zweiten Samstag) aufgrund der höheren Kundenfrequenz zur Verstärkung des vorhandenen Lager- und Verkaufspersonals zu vorgegebenen Arbeitszeiten gegen…

UFSG RV/0003-G/02Schätzung eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses, Zurechnung nicht aufgeklärter Geldmittel (Sparguthaben) und eines behaupteten Treuhandvermögens, Zurechnung von fakturierten Leistungen eines Immobilienmaklers (Vermittlungsprovision), Frage der Unternehmereigenschaft einer Innengesellschaft (GesbR), familienhafte Mitarbeit der Ehegattin im Immobilienbüro, Schätzung eines PKW-Privatanteiles, Kürzung von Reisekosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2004Teil 1/2

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 31. März 2004 über die Berufung des Bw., vertreten durch Grazer Treuhand SteuerberatungsgesmbH & Partner KEG gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt, vertreten durch Dr. Michael Ropposch, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1984 bis 1990…

UFSG RV/0003-G/02Schätzung eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses, Zurechnung nicht aufgeklärter Geldmittel (Sparguthaben) und eines behaupteten Treuhandvermögens, Zurechnung von fakturierten Leistungen eines Immobilienmaklers (Vermittlungsprovision), Frage der Unternehmereigenschaft einer Innengesellschaft (GesbR), familienhafte Mitarbeit der Ehegattin im Immobilienbüro, Schätzung eines PKW-Privatanteiles, Kürzung von Reisekosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2004Teil 2/2

Ergänzungsaufträge enthalten hat. In objektiver Betrachtung ist jedenfalls nicht nachvollziehbar, weshalb der Bw zu diesem Beweisthema im Betriebsprüfungsverfahren jeden Hinweis darauf vermissen ließ, dass der Gesamtkaufpreis abweichend von den Vereinbarungen im Kaufvertrag entrichtet worden sein soll, noch dazu, wenn dies über sein "diesbezügliches Ersuchen im…

EStR 2000 Rz 335Anhang (zu Abschnitt 3.4.1)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

Anhang (zu Abschnitt 3.4.1) Rz 335: Asiatische Entwicklungsbank, BGBl. Nr. 13/1967; Aushilfegesetz, BGBl. Nr. 712/1976 (§ 17 Abs. 1); Auslandsanleihengesetz, BGBl. Nr. 239/1958 (§ 4); Besatzungsschädengesetz, BGBl. Nr. 126/1958 (§ 29); Donaukommission, BGBl. Nr. 249/1965 (Art. V); Energieanleihegesetz 1955, BGBl. Nr…

BFG RV/7103250/2014Deckungsrechnungen im Baugewerbe - KöSt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.04.2024Teil 2/3

…von ***W*** v. 5.4. 2013, UID-Bescheid vom 1.10.2002. Die ***4*** hat jeweils "Aushilfe zur Spitzenabdeckung" mit einem Pauschalpreis abgerechnet. Die Leistungserbringung wird seitens der Bf. durch Arbeitsbestätigungen, die lauten: "Leistung wird bestätigt" untermauert (Schreiben der Bf. vom 3.1.2024). Eine…

BFG RV/7103250/2014Deckungsrechnungen im Baugewerbe - KöSt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.04.2024Teil 3/3

…wurden über 500.000 Euro verrechnet) nicht von den 3 gemeldeten Hilfsarbeitern erbracht werden können. Bei der Firma ***10*** sprechen insbesondere die Gesamtumstände gegen eine Leistungserbringung durch die ***10*** Consulting: In den Rechnungen wird großteils "Aushilfe zur Spitzenabdeckung" verrechnet (so auch die von der Bf…

UFSW RV/0277-W/07keine Anerkennung als Betriebsausgabe, wenn nachweislich andere Unterschriften auf "Honorarbestätigungen" als vom vorgeblichen Leistungserbringer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.10.2007

…Finanzamt die Berufung vom 19. 4. 2006 gegen den Bescheid vom 14. Dezember 2005 als unbegründet ab: "Als Empfänger der vorgeblichen Aushilfshonorare (€ 5.970) wurde (unter Vorlage einer Ablichtung einer Meldebestätigung vom 22. 9. 2004 Herr SHS bekannt gegeben bzw. im Berufungsverfahren neuerlich bestätigt…

LStR 2002 Rz 45–483.3.5 Arbeitslosengeld, Notstandshilfe usw. (§ 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…1988). Hinsichtlich der Hochrechnung dieser Bezüge bei der Veranlagung siehe Rz 113 ff. Steuerfrei sind weiters die nach den Bundesgesetzen über die Gewährung von Karenzurlaub, Karenzurlaubshilfe und Überbrückungshilfe bzw. nach landesgesetzlichen Vorschriften gewährten Aushilfen (§ 3 Abs. 1 Z 5 lit. b und c EStG 1988)…

BFG RV/3100563/2014Promotionsmitarbeiter - Dienstverhältnis
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.09.2019

…Zuge der Prüfung wäre festgestellt worden, dass laut Buchhaltung diverse "Honorare" ausbezahlt worden seien. Bei einem Telefonat mit "dem Dienstgeber" habe sich herausgestellt, dass es sich "dabei um Aushilfen, die Werbung (Flyer verteilen...) für den Dienstgeber gemacht" hätten, handle. Die Personen wären nach tatsächlich gearbeiteten…

BFG RV/2100275/2010Selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit von Nachtdienstärzten in einem Sanatorium
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.07.2018

…über das Ergebnis der Außenprüfung unter anderem festgestellt, dass „Nachtdienstärzte“ bzw. „OP-Aushilfen“ für ihre Tätigkeiten Honorarnoten gelegt hätten und weder der Sozialversicherungs- noch der Lohnsteuerpflicht unterzogen worden seien. In der Niederschrift über die Schlussbesprechung wurde hiezu ausgeführt, dass aufgrund der Prüfung der wahren wirtschaftlichen…

BFG RV/2100642/2010Einstellung der Beschwerdeverfahren nach Löschung der GmbH im Firmenbuch nach § 40 FBG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss17.02.2017

…gegenständlich angefochtenen Bescheide mit den strittigen Punkten Reisekosten, Urlaubsablösen, begünstigte Auslandstätigkeit, SEG-Zulagen und Aushilfen. Den angefochtenen Bescheiden liegen Abgabennachforderungen an Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag in Höhe von insgesamt Euro 634.006,49 zu Grunde. Laut Firmenbuch wurde mit Beschluss des zuständigen Handelsgerichtes…

UFSF RV/0273-F/05Bei den hier vorliegenden frei wählbaren Aushilfsleistungen (Kleben von Gummidichtungen, Entlohnung nach der Stückanzahl) handelt es sich nicht um Leistungen, die im Rahmen von Dienstverhältnissen erbracht werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2007Teil 2/2

…und nicht einen durch Beweisergebnisse auch als denkmöglich erscheinenden Sachverhalt als erwiesen anzunehmen. 5. Laufende Lohnzahlung Wie bereits mehrmals ausgeführt wurden die Aushilfen nicht mit einem monatlich gleichbleibenden Grundgehalt entlohnt, sondern sei ihre Entschädigung von der Anzahl der geklebten Gummidichtungen bzw geleisteten Stunden abhängig gewesen…