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UFSI RV/0269-I/04amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens, Ausübung des Ermessens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2004

…dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Liegt - wie im gegenständlichen Fall - ein Wiederaufnahmsgrund vor, so hat die Abgabenbehörde in Ausübung des Ermessens zu entscheiden, ob die amtliche Wiederaufnahme zu verfügen ist. Die Rechtmäßigkeit dieser Ermessensentscheidung ist unter Bedachtnahme…

UFSW RV/1654-W/05Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.01.2007

…vorgebracht hat. Da laut Erhebung der wirtschaftlichen Verhältnisse des zweiten Geschäftsführers GS vom 19. September 2001 dieser über keinerlei Vermögen verfügt, während der Bw. laut Aktenlage Eigentümer zweier Liegenschaften ist, ist in der Ausübung des Ermessens durch das Finanzamt durch Geltendmachung der Haftung dem Bw…

UFSW RV/0810-W/04Ermessensübung im Rahmen des § 299 BAO bei geringfügigen Auswirkungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2004

…März 2004. Darin heißt es, dass bei der Ausübung des Ermessens hinsichtlich der Geringfügigkeit der Auswirkung nicht nur die relativen Zahlen, sondern auch die absoluten Zahlen heranzuziehen seien. Erfahrungsgemäß würden im Rahmen einer Betriebsprüfung gleichartige Änderungen sehr wohl eine entsprechende Berichtigung der ursprünglichen Bescheide nach…

UFSL RV/0287-L/04Ermessenskriterien für die Ausmessung des Verspätungszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2006

…Bei der Ermessensübung wird die Höhe der entrichteten Vorauszahlungen in der Regel aber zu berücksichtigen sein. Je geringer demnach die Differenz zwischen der Jahressteuer und den geleisteten Vorauszahlungen ist, desto weniger Gewicht wird bei Ausübung des Ermessens der Verspätung der Einreichung der Steuererklärung beizumessen und…

UFSI RV/0488-I/05amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens, Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2007

…dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Liegt - wie im gegenständlichen Fall - ein Wiederaufnahmegrund vor, so hat die Abgabenbehörde in Ausübung des Ermessens zu entscheiden, ob die amtliche Wiederaufnahme zu verfügen ist. Die Rechtmäßigkeit dieser Ermessensentscheidung ist unter Bedachtnahme…

BFG RV/6100080/2020Wiederaufnahme des Verfahrens § 303 Abs 1 lit b BAO; Neuerungstatbestand: Nichtanerkennung von Zahlungen in eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem Universitätsprofessor; Ermessensbegründung;
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.04.2020

…ob der Tatbestand einer Wiederaufnahme des Abgabenverfahrens gegeben ist, und der Frage der Durchführung der Wiederaufnahme, die im Ermessen der Behörde liegt, zu unterscheiden. Wenn die Rechtsfrage dahingehend geklärt ist, dass ein Wiederaufnahmegrund tatsächlich gegeben ist, hat die Behörde in Ausübung ihres Ermessens zu entscheiden…

UFSW RV/0469-W/08Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 135 BAO ist ein Verspätungszuschlag zu verhängen, wobei hinsichtlich der Höhe desselben im Rahmen des Ermessens das Ausmaß und die Dauer der Überschreitung, die Höhe des durch die verspätete Erklärungsabgabe erzielten finanziellen Vorteiles, das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen und der Grad des Verschuldens zu berücksichtigen sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2008

…Bei der Festsetzung der Höhe nach sind in Ausübung des behördlichen Ermessens vor allem das Ausmaß und die Dauer der Überschreitung, die Höhe des durch die verspätete Erklärungsabgabe erzielten finanziellen Vorteiles, das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen, sowie der Grad des Verschuldens zu berücksichtigen (Ritz…

UFSZ2L ZRV/0086-Z2L/041. Zollschuldentstehung nach Art 203 ZK bei Falschtarifierung 2. Ermessensübung bei der Auswahl des Zollschuldners
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid13.07.2005Teil 1/3

…In diesem Fall sei aber bei richtiger Ausübung des Ermessens die Abgabenvorschreibung der schuldtragenden Person, nämlich der Fa. S. vorzuschreiben. Das Hauptzollamt Salzburg habe daher auch das Ermessen bei der Auswahl des Zollschuldners rechtsfehlerhaft ausgeübt. Der UFS hat erwogen: Dem Beschwerdevorbringen liegen mehrere Einfuhrvorgänge zugrunde…

UFSW RV/0146-W/03Haftung für Gesellschaftsteuer - 1) wirtschaftliche Lage des Haftenden 2) Zuschuss zur Abdeckung des negativen Eigenkapitals der Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid11.11.2005Teil 2/2

…Durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides tritt das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor Erlassung des Bescheides befunden hat. Die Abgabenbehörde erster Instanz ist dadurch nicht gehindert, nach Durchführung der noch erforderlichen Ermittlungshandlungen und Ausübung des Ermessens allenfalls einen neuen Haftungsbescheid…

BFG RV/7300055/2026Gnadenbescheid: Es wurden keine "neuen" berücksichtigungswürdigen Umstände im SInne des § 187 FinStrG geltend gemacht, die nicht schon in die Strafbemessung eingeflossen sind, daher konnte keine gnadenweise Nachsicht gewährt werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.08.2026

…Bundesministerium für Finanzen bei Vorliegen berücksichtigungswürdiger Umstände über Ansuchen des Bestraften durch die Finanzstrafbehörden verhängte Strafen ganz oder teilweise nachsehen oder Freiheitsstrafen in Geldstrafen umwandeln. Die Ausübung des Gnadenrechtes setzt somit das Vorliegen berücksichtigungswürdiger Umstände voraus. Die Feststellung dieser Umstände ist keine Frage des Ermessens…

UFSF RV/0058-F/03Ermessensübung bei der Festsetzung einer Zwangsstrafe infolge verspäteter Abgabe von Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2003

…Veranlagung auf Grund noch fehlender Nachweise für geltend gemachte Aufwendungen noch nicht erfolgt sei. Insgesamt ergeben sich daher infolge der verspäteten Einreichung der Erklärungen - ausgehend von der Richtigkeit des erklärten Gewinnes - keine steuerlichen Folgen. Zusammengefasst konnte daher unter Berücksichtigung aller für die Ermessensübung relevanten Umstände…

UFSK RV/0267-K/07Haftung des Geschäftsführers einer GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2008

…I. Instanz. Es hätte sich bei genauer Überprüfung des Sachverhaltes möglicherweise herausstellen könne, dass der Bw. für die in der Berufungsvorentscheidung dargestellten Umsatzsteuervorauszahlungsbeträge nicht zur Haftung heranzuziehen gewesen wäre. Die Geltendmachung einer Haftung ist in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt (VwGH vom 23. Jänner 1997…

RAE Rz 1683–171319.8. Ermessen
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…1988, 88/14/0136). Rz 1695: Bei der Ausübung des Ermessens ist zu berücksichtigen, ob sich eine Nachsicht und der damit verbundene Verzicht durch die Abgabenbehörde ausschließlich zu Lasten der Finanzverwaltung und zu Gunsten anderer Gläubiger des Abgabepflichtigen auswirken würden (VwGH 21.6.1994, 90…

UFSG RV/0199-G/02Berichtigung eines Schreibfehlers (Vergessen einer Null) als Ermessensentscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2005

…anderweitig ausgleichen oder nicht wesentlich auswirken. Aus Vereinfachungsgründen werden diese Bescheide in Ausübung des Ermessens nicht zu berichtigen sein. Da im gegenständlichen Fall nicht von einem geringfügigen Fehler auszugehen ist und der Rechtsrichtigkeit gegenüber Billigkeitsüberlegungen der Vorzug einzuräumen war, war der Berichtigungsbescheid zulässig und kann…

BFG RV/2100837/2013Haftung gemäß § 11 BAO: Ermessensentscheidung und Verjährung bei Inanspruchnahme eines gemäß § 49 FinStrG bestraften Masseverwalters für Abgabenschulden (Masseforderungen)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.12.2014

…irrtümliche Ausfolgung des restlichen Masseerlages an die Schuldnerin sachlich nicht gerechtfertigt war, letztlich aber der Ausfall durch eine Fülle von Umständen verursacht wurde, die auch teilweise seitens der Finanzbehörde mitzutragen waren bzw. sind. Dieser Umstand wird bei der Ausübung des der Behörde eingeräumten Ermessens unabhängig…

UFSW RV/1841-W/041. Höhe eines Sanierungsgewinnes 2. Wiederaufnahme des Verfahrens 3. Darlehen eines Rechtsanwaltes an einen Klienten als Betriebsausgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.04.2006Teil 1/3

…2. Rang blieb kein Erlös über. 2. Wiederaufnahmebescheid betreffend Einkommensteuer 1999 Betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens führte der Bw. aus: a) Es müssen gemäß § 303 Abs. 4 BAO Tatsachen neu hervorkommen und b) die Ausübung des Ermessens, welches die Behörde bei der Wiederaufnahme hat, muss…

BFG RV/7100736/2020Berücksichtigung von Verfahrensfehlern bei der Ermessensübung iZm der Wiederaufnahme eines Feststellungsverfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.04.2021

…als Folge des Grundsatzes von Treu und Glauben oder bei Uneinbringlichkeit der aus ihr resultierenden Nachforderung) unterbleiben (vgl EB RV 2007 BlgNR 24. GP 22). Bei Ausübung des Ermessens sind alle im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme in Betracht kommenden Umstände zu berücksichtigen (vgl VwGH 24…

UFSW RV/0845-W/03Unzulässigkeit der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens wegen behaupteter Geringfügigkeit des Wiederaufnahmegrundes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.10.2003

…14/0044 die absolute und relative Geringfügigkeit als ermessensrelevant bezeichnet. Eine der Wiederaufnahme entgegenstehende Geringfügigkeit ist daher dann nicht gegeben, wenn die steuerliche Auswirkung absolut betrachtet nicht geringfügig ist. Es wäre auch mit den bei Ausübung des Ermessens unter dem Aspekt der Zweckmäßigkeit zu berücksichtigenden…

UFSW RV/3900-W/02Keine Nachsicht bei Möglichkeit von Zahlungserleichterungen, keine persönliche Unbilligkeit bei Gläubigerbevorzugung, fehlende betragsmäßige Konkretisierung des Antrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2003

…angestrebte Schuldenregulierungsverfahren keine Nachsicht erteilt werden, da in diesem Fall die Forderung des Abgabengläubigers noch weiter gekürzt werden würde. Da nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes bei der Ausübung des Ermessens nicht zuletzt auch zu berücksichtigen ist, ob sich eine Nachsicht und der damit verbundene Verzicht…

BFG RV/2101420/2017Gemeinnützigkeit und Wiederaufnahme des Verfahrens: Anforderungen an die Rechtsgrundlage der Körperschaft für eine Begünstigung auf abgabenrechtlichem Gebiet; Unbilligkeit der Verfahrenswiederaufnahme
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.03.2018

…die Behörde in Ausübung ihres Ermessens zu entscheiden, ob die Wiederaufnahme zu verfügen ist. Dabei sind der Sinn des Gesetzes (Art. 130 Abs. 2 B-VG idF vor BGBl. I Nr. 51/2012, nunmehr Art. 133 Abs. 3) und § 20 BAO als Ermessensrichtlinien zu berücksichtigen…