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UFSL RV/0747-L/05Aufwendungen für die Seminare "Nach innen Laufen" und "Körpersprache und Lebensweisen" sind keine Werbungskosten, sondern Aufwenudngen für die Lebensführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2006

…für Nächtigungen sind jedoch höchstens im Ausmaß des den Bundesbediensteten zustehenden Nächtigungsgeldes der Höchststufe bei Anwendung des § 13 Abs. 7 der Reisegebührenvorschrift zu berücksichtigen. Gem. § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung…

BFG RV/5100591/2012Kosten der Supervision als nicht abzugsfähige Aufwendungen für die Lebensführung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.08.2014

…müssen die erworbenen Kenntnisse in einem wesentlichen Umfang im Rahmen der beruflichen Tätigkeit verwertet werden können. Kann demnach ein vermitteltes Wissen in gleicher Weise für den Bereich der Lebensführung wie auch für eine breite Palette von Erwerbstätigkeiten dienlich sein, dürfen in diesem Zusammenhang entstandene Aufwendungen…

UFSG RV/0321-G/11Keine Vorsteuererstattung für PKW-Kosten, Katalogleistungen und Aufwendungen für die Lebensführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2012

…des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. b) Betrieblich oder beruflich veranlasste Aufwendungen oder Ausgaben, die auch die Lebensführung des Steuerpflichtigen berühren, und zwar insoweit, als sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen hoch sind. Dies gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen…

BFG RV/7101596/2022Die Kosten für eine Senioren-Residenz führen nur bei jenem Partner zu außergewöhnlichen Belastungen, der nicht (mehr) im Stande ist, seinen Haushalt selber zu führen; die Wohnkosten des anderen Partners sind als Aufwendungen der Lebensführung gemäß § 20 EStG nicht abzugsfähig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.01.2025

…EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden: Die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge. Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie…

UFSW RV/2250-W/05Strittig ist, ob die von der Bw. geltend gemachten Ausbildungskosten für "Mission Statement", "Feng-Shui-Berater" und Aufwendungen für Schreibseminare Ausbildungskosten oder allgemeine Kosten der privaten Lebensführung sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2007

…Lassen sich jedoch Aufwendungen für die Lebensführung und solche beruflicher Natur nicht eindeutig trennen, so sind diese zur Gänze nicht abzugsfähig, selbst wenn sie zur Förderung der beruflichen Tätigkeit erfolgen. Die Betriebsausgaben betragen daher inklusive der nunmehr zu berücksichtigenden Ausgaben für das Seminar "Mission Statement…

BFG RV/7100510/20241. Die Kosten für eine Senioren-Residenz führen nur bei jenem Partner zu außergewöhnlichen Belastungen, der nicht (mehr) im Stande ist, seinen Haushalt selber zu führen 2. Die Wohnkosten des anderen Partners sind als Aufwendungen der Lebensführung gemäß § 20 EStG nicht abzugsfähig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.01.2026Teil 2/2

…Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dürfen bei den einzelnen Einkünften die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge und Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie…

UFSW RV/0843-W/031. Arbeitszimmer im Wohnungsverband 2. Aufwendungen für die private Lebensführung 3. Bewirtungsaufwendung als Werbeaufwand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2006

…8.780,00 zu vermindern und die abziehbare Vorsteuer um S 727,98 zu erhöhen. Instandhaltung: Nach § 20 Abs. 2 Z. 2 lit. a EStG 1988 sind Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung selbst dann nicht abzugsfähig, wenn sie die wirtschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit…

BFG RV/7101452/20101. Eine Exceltabelle mit den aufgezeichneten beruflichen Fahrten genügt nicht den Anforderungen an ein Fahrtenbuch 2. Aufwendungen für die Wochenzeitschrift Börsenkurier sind als Kosten der Lebensführung nicht abzugsfähig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.11.2015

…die vorliegende Exceldatei, obwohl sie die Anforderungen an ein Fahrtenbuch nicht erfüllt, als glaubhaft seiner Schätzung zu Grunde zu legen. Fachliteratur Gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung nicht abgezogen werden…

UFSG RV/0741-G/11Aufwendungen für die Ausbildung zum Mediator stellen im konkreten Fall bei einem Wirtschaftsingenieur keine Werbungskosten dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2012

…Rechtslage weiterhin zu beachten ist, wonach bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht abgezogen werden dürfen…

UFSL RV/1162-L/04Aufwendungen eines Musikschullehrers für Noten und eine Spezialbrille; Verlust (irrtümliche Verbringung auf die Mülldeponie) von Arbeitsmaterial als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2005

…Aus dem Aufteilungsverbot folgt, dass Aufwendungen für typischerweise der Lebensführung dienende Wirtschaftsgüter auch dann zur Gänze nicht abzugsfähig sind, wenn sie zum Teil auch beruflich verwendet werden. Steht allerdings fest, dass die betreffenden Wirtschaftsgüter ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich verwendet werden, besteht Abzugsfähigkeit. Nach Meinung…

UFSW RV/1730-W/08Aufwendungen für Sportgeräte bzw. für die Ausbildung zum Übungsleiter: ohne berufliche Veranlassung und berufliche Notwendigkeit liegen keine abzugsfähigen Aufwendungen vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.08.2008

…handelt sich um Aufwendungen für Radausrüstung, Kletterausrüstung, Mitgliedsbeitrag Tauchclub PADI, Sportbekleidung etc. Somit wäre deren berufliche oder ggf. betriebliche Veranlassung in Frage zu stellen. Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Sportausübung bzw. für die allgemeine körperliche Fitness sind als Aufwendungen der privaten Lebensführung grundsätzlich nicht abzugsfähig…

UFSW RV/1394-W/05Aufwendungen für eine Indienreise können bei Vorliegen eines Mischprogramms bei einer Gewerbelehrerin, die gleichzeitig auch Arbeitsgemeinschaftsleiterin ist, nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2005

…Aufwendungen für die Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a EStG 1988 seien, es sei denn, es liegen folgende Voraussetzungen kumulativ vor: 1) Planung und Durchführung der Reise erfolgen entweder im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Organisation oder sonst in einer Weise, die…

UFSG RV/0307-G/09Die Aufwendungen für einen NLP-Professional-Practitioner-Kurs stellen keine Werbungskosten dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2011

…dargestellten Inhalten die private Mitveranlassung so groß ist, dass von einer untergeordneten, einen gemischten Aufwand ausschließenden Bedeutung der privaten Veranlassung, nicht gesprochen werden kann. Dieser Umstand steht der steuerlichen Abzugsfähigkeit nach der Rechtsprechung des VwGH allerdings entgegen, denn soweit Aufwendungen für die Lebensführung mit der…

UFSI RV/0321-I/08Aufwendungen einer Hauptschullehrerin für die Ausbildung zur Tanz- bzw. Fitnesstrainerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2009

…dürfen Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Zu den Kosten der Lebensführung gehören…

UFSG RV/0437-G/08Stellen die Aufwendungen für die Ausbildung zum Mediator für einen mit Schwergewicht als Strafreferent in einem Finanzamt tätigen Beamten Werbungskosten dar?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2009Teil 1/2

…den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht abgezogen werden. Im zentralen Mittelpunkt für die Beurteilung der Abzugsfähigkeit…

UFSG RV/0437-G/08Stellen die Aufwendungen für die Ausbildung zum Mediator für einen mit Schwergewicht als Strafreferent in einem Finanzamt tätigen Beamten Werbungskosten dar?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2009Teil 2/2

…von Konflikten, die Möglichkeiten der Reaktion und Modelle der Konfliktlösung. Dieser Ausbildungsinhalt betrifft eindeutig die private Lebensführung. Liegt keine ausschließliche oder nahezu ausschließliche betriebliche Nutzung oder Veranlassung vor, unterscheidet die Rechtsprechung danach, ob sich die Aufwendungen für die Lebensführung und berufliche Aufwendungen einwandfrei trennen lassen;…

UFSL RV/0032-L/08Aufwendungen einer Lehrerin an einem Realgymnasium für die "Ausbildung zum NLP-Practitioner" sind keine Werbungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2009

…berufsspezifischen Bedingtheit der Aufwendungen. Wesentlich ist, dass die Aufwendungen eindeutig und ausschließlich im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen, folglich ihrer Art nach nur eine berufliche Veranlassung erkennen lassen. Dies soll im Sinne der Steuergerechtigkeit verhindern, dass Steuerpflichtige Aufwendungen für ihre Lebensführung nur deshalb…

UFSL RV/1466-L/02Aufwendungen für ein Seminar über "Selbstwert und Kommunikation" sind keine Werbungskosten für einen Apotheker.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2003

…EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Dagegen dürfen gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 a) bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden: Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung…

UFSW RV/2158-W/09„Kreativtraining“ für eine Kindergartenpädagogin: Werbungskosten oder Aufwendungen der privaten Lebensführung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2010Teil 1/2

…Jahr 2000 Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit als Werbungskosten abzugsfähig sind. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit a EStG 1988 sind Ausgaben oder Aufwendungen für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder…

UFSG RV/0487-G/06Aufwendungen für die eigene (Zweit)Wohnung als Betriebsausgaben und damit zusammenhängender Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2007

…wenn nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens die Abgabepflicht zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich ist oder wenn der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss ist. Nach der Judikatur des VwGH ist aber nicht jeder Aufwand für die Befriedigung des eigenen Wohnbedürfnisses den Aufwendungen für Haushalt und Lebensführung (…