…nur im Innenverhältnis bestand. Diese sind daher (umsatz)steuerlich nicht anzuerkennen, da eine ARGE erst mit dem Auftreten nach außen hin Unternehmereigenschaft zukommt, unerheblich auf welche Art und Weise die Durchführung des Bauauftrages im Innenverhältnis gestaltet ist. Angemerkt wird in diesem Zusammenhang weiters, dass lt…
…stillen Gesellschafters in diesem als allumfassend anzusehen war. Dies deshalb, da im Einzelhandel ein in Kontakt Treten mit Lieferanten und Kunden und somit ein Auftreten nach außen hin unumgänglich ist. Daher sind die Ausführungen im Vorlageantrag vom 15. Jänner 2001, dass es notwendig gewesen sei…
…§ 2 Tz 17). Ob Personen- oder Unternehmerzusammenschlüsse im Sinn des Umsatzsteuerrechts als Unternehmer anzusehen sind, hängt va. davon ab, ob sie im Wirtschaftsleben nach außen hin (Dritten gegenüber) selbständig auftreten (VwGH 11.12.1985, 84/13/0110; Ruppe, § 2 Tz 20); umgekehrt haben daher Gesellschaften…
…der Einkünfte gemäß § 188 BAO zu beurteilen. Im gegenständlichen Verfahren ist nur von rechtlicher Relevanz, wer nach außen als Unternehmer aufgetreten ist. Im berufungsrelevanten Zeitraum sind ausschließlich Ausgangsrechnungen aktenkundig, die von J M ausgestellt worden sind, teilweise mit der Zusatzbezeichnung "Landwirt". Die vorliegenden Überweisungsbelege lauten…
…als Ehepartner dargelegt haben. Aus dieser aufrichtigen Darstellung ging aber ebenso eindeutig hervor, dass eine über dieses typische eheliche Zusammenwirken hinausgehende Übertragung der Einkunftsquelle durch das Auftreten nach außen (Rechnungsadressat, Bekanntheit des Bw's gegenüber der Gemeinde als Adressat) nicht erfolgt war. Eine vom geschilderten…
…gegeben sei, dann führe der einmalige Verkauf der jährlich geschlägerten Holzmenge zum Vorliegen einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE). Umsatzsteuerlich komme einer ARGE Unternehmereigenschaft zu, wenn sie nach außen auftrete. Die Nachhaltigkeit sei dann gegeben, wenn es sich bei dem einmaligen Auftrag um eine längere Tätigkeit handle. Die…
…Bw1 nach außen hin weiter alleiniger Eigentümer der vorstehenden Eigentumswohnungen sein soll, im Innenverhältnis jedoch eine Risikoteilung erfolgt und sämtliche Entscheidung im Zusammenhang mit diesen Eigentumswohnungen nur gemeinsam getroffen werden können. In der Berufung wurde eingewendet, dass nur Mag. Bw.2 als Kreditnehmer aufgetreten und…
…Berufungssenat drei Schriftstücke zum Zwecke der Beweisführung, dass die Ges.n.b.R. nach außen hin aufgetreten sei nachgereicht. Bei ersterem Schriftstück handelte es sich um einen Artikel aus der Zeitschrift E, Ausgabe Februar 1990, welcher im allgemeinen das medizinischen Wirken des Bw. näher durchleuchtet…
…auch tatsächlich im eigenen Namen ausführt, umsatzsteuerrechtlich als Leistender angesehen. Entscheidend dafür, ob der Unternehmer im eigenen oder fremden Namen tätig wird, ist sein Auftreten nach außen (VwGH 15.1.1990, 87/15/0157; VwGH 18.12.1996, 95/15/0149; VwGH 31.10.2001…
…der Land- und Forstwirtschaft ausschließlich von der Ehegattin durchgeführt worden sei. Zur Wahrung des Parteiengehörs wurden in der Folge diese Unterlagen dem Finanzamt zur Stellungnahme übermittelt. Vom zuständigen Fachbereich wurde eine Außendiensthandlung mit dem Schwerpunkt "Auftreten nach außen hin" veranlasst. Im Zuge dieser wurde festgestellt…
…SM "vorgeschoben" worden (Tz.1.9). Nach außen sei vielmehr als Vermittler der Häuser und Koordinator der Bauausführungen Herr AM bzw. die Fa. AM-Immobilien , Y, aufgetreten (Tz.2.1.2). Diesem Bericht insoweit folgend, hat auch das Finanzamt Graz-Stadt die Umsätze und die…
…Gesellschafter reicht zur Erlangung der Unternehmereigenschaft bei Personengemeinschaften allerdings bereits aus. Maßgeblich ist das Auftreten nach außen. Die unternehmerische Tätigkeit muss auf Leistungen iSd § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 gerichtet sein und vom Steuerpflichtigen selbständig und nachhaltig, ausgeführt werden. Nach dem Wortlaut des …
…ein Auftreten nach Außen und ein Mindestmaß an Organisation, die das Gebilde befähigt, selbst Leistungen zu erbringen, erforderlich. Fehlt es daran, sind die Leistungen den hinter dem Gebilde stehenden Personen zuzurechnen (vgl Ruppe, UStG 3 , § 2 Tz 17 und die dort angeführte Judikatur). Nach Außen…
…worden seien und andere Beanstandungen kein novum productum sondern ein novum repertum" darstellen. Der Betriebsprüfer sei ein Organ des Finanzamtes und sei es im Außenverhältnis unbedeutend, welche Approbationsbefugnisse im Innenverhältnis bestünden. Entscheidend sei das Auftreten nach außen; dafür liegen ein Prüfungsbericht und eine Niederschrift vor…
…wie bereits erwähnt, in der Innehabung des Gewerbescheines für Erdbewegungen und im Auftreten nach außen hin den Behörden und Banken gegenüber als Unternehmerin erschöpft. Der Beschuldigte hat das Weiterlaufen seiner gewerblichen Betätigung gegenüber dem Finanzamt nicht angezeigt, weshalb - wie oben ausgeführt - die Abgabenbehörde von ihren…
…Bw. einen Beweis schuldig geblieben. Im Übrigen erweist sich diese Behauptung unter Bedachtnahme auf das Auftreten nach außen im Wege der Gestaltung des Werbematerials (Flugblatt) und der Rechnung als unglaubwürdig. Auch dem Eventualantrag konnte aus nachstehenden Erwägungen kein Erfolg beschieden sein: Gemäß § 6 Abs. 1…
…das von den Kunden bezahlte Entgelt im Sinne des UStG zuzurechnen ist. Entsprechend der laufenden Lehre und Rechtsprechung ist für die Frage, wem eine Leistung zuzurechnen ist, sein Auftreten nach Außen maßgeblich. Den Kunden gegenüber machte Hr. Bw unter der Bezeichnung "g_Escort" den Eindruck…
…sonstige Kosten würden von ihm bezahlt. Die Gewerbeberechtigung laute auf den Clubbetreiber, damit sei dieser nach außen hin als Unternehmer aufgetreten. Die Tätigkeiten der Masseusen würden hinter die angebotenen Leistungen des Clubbetreibers zurücktreten. SJ habe den gesamten Erlöszufluss kontrolliert. Die Mädchen hätten die Beträge nur…
…Voraussetzung für diese Einordnung ist das Auftreten nach Außen. Im Fall gesetzlicher oder gewillkürter Vertretung ist der Vertretene der Unternehmer (Scheiner/Kolacny/Zaganek, aaO., Rz 39 zu § 2). Für den konkreten Fall bedeutet dies, da weder der Urgroßvater noch die Urgroßmutter bisher in Zusammenhang mit…
…Begründet werde dies mit dem Auftreten nach Außen und mit dem wirtschaftlichen Risiko. Sowohl der Gesellschafter-Geschäftsführer als auch der Aufsichtsrat seien im Namen und auf Rechnung der Gesellschaft tätig gewesen und hätten selbst kein wirtschaftliches Risiko aus dieser Tätigkeit getragen. Die Entscheidungen EuGH 18…