…Aufteilung der Reisevorleistungen: 23.5.3.3.1. Beförderung von Personen mit Eisenbahnen (ab 1.1.2023), Schiffen und Luftfahrzeugen: Rz 3022: Erstreckt sich die Beförderung sowohl auf das Drittlandsgebiet als auch auf das Gemeinschaftsgebiet, so hat der Unternehmer die gesamte Beförderungsleistung in einen auf…
…durch eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen im Allgemeinen wie jener für die steuerfreien Reiseleistungen im Sinne des § 23 UStG 1994 im Besonderen nicht als beschwert erachten. Für die Aufteilung der Reisleistungen in Reisevorleistungen und in Eigenleistungen sind zunächst die Aufwendungen für die Reisevorleistungen und die Eigenleistungen…
…Höhe von EUR 34.331,50 sowie die Umsatzsteuer betreffend Sicherheitszuschlag in Höhe von EUR 2.232,10, weiters die Korrektur der Reisevorleistangen von 70% auf 90%, ergebe einen Umsatzsteuerabfall von EUR 18.330,12 und außerdem angenommene nicht steuerbare Leistungen betreffend Türkei und Schweiz…
…würde nach Auffassung des steuerlichen Vertreters nicht zu einer sachgerechten Aufteilung und korrekten Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen führen. Bei den Reisevorleistungen iHv EUR 63.310,99 seien die "anteiligen Kosten Zentrale" iHv EUR 1.844,37 aufgenommen worden. Sofern diese nicht als Reisevorleistungen zu berücksichtigen wären…
…der Donau auf einem der beiden Schiffe des Bf. zusammen. Angeboten wurde dies zu einem Gesamtpreis. Die Aufteilung der Leistungen in Fremd- und Eigenleistungen sind den Ausführungen des Bf. zu entnehmen, nicht strittig. Die Berechnungen wurden den Ausführungen des steuerlichen Vertreters vom Finanzamt übernommen. Reisevorleistungen…
…dem Reisenden unmittelbar zugutekommen. Der Anwendungsbereich des § 23 UStG beschränkt sich somit auf Besorgungsleistungen an Nichtunternehmer (vgl. Ruppe/Achatz, UStG, § 23, Rz. 7, S. 1562). Es müsste somit eine Betreuung durch fremde (selbständige) Reiseleiter vorliegen. Um Reisevorleistungen handelt es sich auch, wenn einem Hotel die…
…eigene Rechnung auftrete. Sie kaufe dafür von der Bf. fertig geschnürte Reisepakete ein und verkauft diese (unverändert) an die Endkunden weiter. Die in den Reisepaketen enthaltenen einzelnen Reisevorleistungen könnten nicht einzeln konsumiert oder weiterverkauft werden. Die fertigen Reisepakete wurden an die Leistungsempfängerin netto, ohne Ausweis…
…| 100% | Preis der Reiseteilnehmer (300 Euro x 38 =) | 11.400,00 Euro | | minus Eigenleistung (20% von 11.400 Euro) | - 2.280,00 Euro | | | 9.120,00 Euro | | minus Reisevorleistungen | - 8.000,00…
…in 4-Bettzimmern, weniger häufig in Doppelzimmern. Die Aufteilung der Entgelte im Verhältnis 70% (Bildungs-/Unterrichtsleistungen) zu 30% (Unterkunfts-/Verpflegungsleistungen) sei daneben auch sachgerecht, da die betreffenden TeilnehmerInnen zu ähnlichen Preisen vergleichbare Leistungen für Unterkunft und Verpflegung bei gleichwertigen dritten Anbietern wie Jugendherbergen, Gastfamilien o…
…Aufteilung der Betreuungskosten in 90% : 10% (Unterrichtsleistungen : Reiseleistungen) nicht sachgerecht, da der Betreuungsanteil zeitlich deutlich höher sei als der Unterrichtsanteil. Bezüglich der hier zum Ansatz gebrachten Reisevorleistungen iHv insgesamt EUR 61.766,63 (Anm.: RVL iHv EUR 63.611,00 abzüglich anteilige Kosten 10% der…
…einheitliche, nicht aufteilbare Leistung kann allerdings nicht schon auf Grund der Erwägung bejaht werden, dass sie auf einem einheitlichen Vertrag beruht und gegen ein einheitliches Entgelt erfolgt. Erbringt ein Unternehmer als Reiseveranstalter eine Reise unter Inanspruchnahme von Reisevorleistungen im eigenen Namen an andere Unternehmer, liegt…
…werden können. Obwohl dem Antragsteller bewusst gewesen sein musste, dass ihm die österreichische Vorsteuer nicht zur Gänze zustehen würde, habe er weder bei Antragstellung noch in der Berufung eine Aufteilung vorgenommen. Das Finanzamt werde dazu wohl die nötigen Ermittlungshandlungen vornehmen müssen. Gemäß § 115 Abs. 1…
…eine entsprechende Aufteilung des pauschal verrechneten Entgelts vorzunehmen. Zu Frage 2: Die Margenbesteuerung gemäß § 23 UStG 1994 gelangt zur Anwendung für Reiseleistungen, - die nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers bestimmt sind - soweit der Unternehmer dabei gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen auftritt und - Reisevorleistungen in…
…die Umsatzsteuer aus der an den Unternehmer USA 2 erbrachten Leistung. Das Finanzamt Graz-Stadt kann einen Haftungsbescheid gemäß § 19 Abs. 1 letzter Satz UStG 1994 gegenüber USA 1 ausstellen und damit die Vorsteuerrückerstattung beschränken. Die von USA 2 an Nichtunternehmer weiterverkauften Reisevorleistungen fallen unter…
…Das Wesen dieses Aufteilungs- und Abzugsverbotes liegt darin, zu verhindern, dass Steuerpflichtige (Analoges muss für Körperschaften gelten) durch eine mehr oder weniger zufällige oder bewusst herbeigeführte Verbindung zwischen beruflichen (betrieblichen) und privaten (außerbetrieblichen) Interessen Aufwendungen für die Lebensführung (der dadurch Begünstigten) deshalb zum Teil in…
…befördert und damit Umsätze in Österreich bewirkt habe, die die Erstattung der Vorsteuern ausschließen. Im Übrigen seien gemäß § 23 Abs. 8 UStG 1994 Vorsteuern aus Reisvorleistungen für Reiseleistungen an Privatpersonen nicht abzugsfähig. Gegen diesen Bescheid brachte die Bf. mit Eingabe vom 21.01.2016 Beschwerde…
…für die Einschränkung von Rechten der Grundstückseigentümer anzusehen. Sie sind kein echter Schadenersatz und daher umsatzsteuerbar (in diesem Sinne VwGH v 8.2.1963, 0126/62: Die Entschädigung, die ein Grundstückseigentümer von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen dafür erhält, weil er die Aufstellung von Masten und die Führung…
…Grund der eingereichten Unterlagen konnte mangels Mitwirkung des Bf. nicht ausreichend festgestellt werden, welche Vorsteuern zu den Vorleistungen für diese veranstalteten Reisen und welche zu den allgemeinen Aufwendungen des Unternehmers gehören. In tatsächlicher Hinsicht wird daher ersteres angenommen und daher liegen Vorsteuern aus Reisevorleistungen vor…
…der Beförderung des Omnibusunternehmers B. Dieser bewirkt an A eine Beförderungsleistung, indem er die Beförderung im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchführt. Der Ort der Beförderungsleistung des B liegt dort, wo dieser die Beförderung bewirkt. Für A stellt die Beförderungsleistung des B eine Reisevorleistung…
…sei die Dokumentation der Buchhaltung nicht vollständig gewesen. Herr P-5 sei für alle buchhalterischen Belange verantwortlich gewesen. Dies habe sämtliche Berechnungen wie Umsatzsteuer, Kalkulation der Reisen, aber auch die Dokumentation der Reisevorleistungen und die Weitergabe der Unterlagen an den externen Steuerberater beinhaltet. Kurz vor…