…Beschwerdeführer brachte in seiner Stellungnahme vom 24.9.2018 weiter vor, 1) es habe in den ganzen 40 Jahren keine schriftliche Vereinbarung zwischen den Brüdern C und BB gegeben, die Aufgabenverteilung habe sich aus den unterschiedlichen Schulausbildungen ergeben. C sei für die geschäftlichen Dinge (Büroleitung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 19. Oktober 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 4. Oktober 2011 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid…
…Er sei ausschließlich für den Verkauf von Immobilien zuständig gewesen und habe keine Kontovollmachten gehabt. Es habe eine schriftlich dokumentierte Aufgabenverteilung zwischen ihm und dem zweiten Geschäftsführer der Primärschuldnerin gegeben. Letzterer sei für alles Finanzielle zuständig gewesen. Für die Erteilung der Baubewilligung wäre die Primärschuldnerin…
…aufgelöst. II.8. Während eines am 06.09.2018 abgehaltenen Erörterungstermins führte der Bf erstmals ins Treffen, dass es zwischen ihm und Gf2 eine Aufgabenverteilung gegeben habe. Demnach sei der Bf nicht für abgabenrechtliche Belange zuständig gewesen und habe auch keinen Grund gehabt, an der…
…die Tätigkeit des Bw. zur Vermeidung von Interessenskollisionen auf den Bereich des Assemblings in technischer und personeller Hinsicht beschränkt worden und sohin zwischen den Geschäftsführern der C. eine Aufgabenverteilung zu Grunde gelegen wäre. Für den Bw. wäre es demnach Bedingung gewesen, dass ein weiterer Geschäftsführer…
Auch aus dem Vorbringen des Bw., dass das Abgabenkonto im Unterschied zum Haftungsbescheid lediglich einen Saldo von € 437,00 zu Gunsten des Finanzamtes ausgewiesen hätte, lässt sich nichts gewinnen, weil die gegenständliche Umsatzsteuervorauszahlung zwar erst mit Bescheid am 2. Mai 2002 festgesetzt wurde, sich…
…begangen hat, Bescheid wusste, und darüber hinaus keine hinreichende Befähigung GF2 zur Unternehmensführung vorlag. Die im Beschwerdefall bestehende Aufgabenverteilung vermag den Bf daher nicht zu exkulpieren. Da auch die Rechtfertigung des Bf, er sei durch GF2 bewusst an der Ausübung seiner Kontrollpflichten gehindert worden, nicht…
…Ritz, BAO3, § 9, Tz 23, mwN). 2.3. Das Finanzamt hat sich mit der vom Bw. ausdrücklich behaupteten Aufgabenverteilung nicht befasst. Ausgehend vom Rechtsirrtum, die Haftung des Bw. allein auf seine Stellung als selbständig vertretungsbefugter GmbH-Geschäftsführer stützen zu können, meinte das Finanzamt anscheinend, zu…
…den Bw. als auch A.K. vertritt, gleich lautende Angaben. Die Ausführungen des Rechtsvertreters bezüglich der Aufgabenverteilung decken sich mit den übereinstimmenden Aussagen beider Geschäftsführer in dem gegen diese beim Landesgericht Innsbruck geführten, Ende 1998 eingestellten Strafverfahren wegen des Verdachtes der fahrlässigen Krida nach §§ 159…
…289 Abs.1 BAO aufzuheben und unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde I. Instanz zu erledigen. Da weil das FA im bisherigen Verfahren keinerlei Feststellungen zur Aufgabenverteilung in der Geschäftsführung der A GmbH getroffen hat, wären diese Sachverhaltsermittlungen durch den UFS erstmals durchzuführen gewesen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung von Herrn H.F., vertreten durch Dr. Alexander Hofmann, LL.M. Rechtsanwalt, 1010 Wien, Biberstraße 3/8, vom 25. März 2005 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk vom 8. März 2004…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des C.U., vertreten durch Treufinanz Wirtschaftstreuhand GmbH, Steuerberatung Unternehmensberatung, 1180 Wien, Sternwartestraße 76, vom 25. Oktober 2004 gegen den Haftungsbescheid gemäß §§ 9, 80 BAO des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg…
…Steuerberatungskanzlei vertreten, wobei sich aus der Bekanntgabe der Übernahme der steuerlichen Vertretung laut Schreiben an das Finanzamt vom 16.8.2010 keine Beschränkung des Vollmachtverhältnisses ergibt. Hat ein Abgabepflichtiger mehrere Bevollmächtigte, so ist die Aufgabenverteilung zwischen diesen abzustimmen bzw. die Kompetenzverteilung eindeutig zu regeln. Insbesondere…
…er sonstwie diese Angelegenheiten wahrnimmt (bspw. als an einer im Familienbesitz befindlichen GmbH mitbeteiligte und dort angestellte Buchhalterin wie G mit einer aufgrund der internen Aufgabenverteilung für das Unternehmen unwiderstehbarer Entscheidungs- und Richtlinienkompetenz in Bezug auf die Berechnung und Abfuhr bzw. Entrichtung der Selbstbemessungsabgaben). Anstelle…
…dahin gestellt bleibt. Der Senat weist auch darauf hin, dass die diesbezügliche Ermittlungslast in vollem Ausmaß das Finanzamt trifft. Es widerspricht der durch die BAO vorgegebenen Aufgabenverteilung zwischen den Abgabenbehörden erster und zweiter Instanz, dass das Finanzamt, wenn es sich im Ermittlungsnotstand wähnt, jegliche Verantwortlichkeit…
…E 20.Februar 1996, 95/08/0179; E 30. September 1997, 97/08/0108). Aufgrund der vorgebrachten Aufgabenverteilung werden Sie aufgefordert, geeignete Unterlagen vorzulegen, woraus diese Geschäftsverteilung ersichtlich ist sowie Unterlagen vorzulegen, die die Überwachungsmaßnahmen des Co-Geschäftsführers dokumentieren. Es wird Ihnen gemäß § 183 Abs…
…intern zuständigen Vertreter verlassen durfte. Dies ist aber nicht möglich, wenn wie im gegenständlichen Fall in Wahrheit gar keine Aufgabenverteilung vorgenommen wurde, sondern die gesamte Geschäftsführung praktisch in der Hand des gar nicht dem Stiftungsvorstand angehörenden Stifters P-2 lag, wobei die steuerlich versierten Stiftungsvorstände…
…Firmenbuch eingetragen. Geschäftsgegenstand der GmbH war das Buchhaltungsgewerbe; ihre Leistungen wurden von C. und einer weiteren Mitarbeiterin erbracht. Mit Gesellschafterbeschluss vom 20.10.2004 wurde eine schriftliche Aufgabenverteilung zwischen den Geschäftsführern beschlossen, der zufolge der Bf. für die rechtliche Beratung der Gesellschaft und die Regelung…
…türkischen Unternehmen vorbehalten ist. Die Angaben der vorliegenden Eingabe reichen allerdings nicht aus, um mit Sicherheit zu beurteilen, ob bei dem gegenständlichen Kraftwerksbau die Aufgabenverteilung tatsächlich so gestaltet ist, dass die der Anfragenbeantwortung zugrunde gelegten Sachverhaltsannahmen vollinhaltlich zutreffen. 1. Oktober 1993 Für den Bundesminister: Dr…
…kann sich auch aus einer Branchengleichheit hinsichtlich der Tätigkeit der juristischen Person und jener des Eigentümers ein vorenthaltener Ertrag ergeben, der in einer fehlenden oder mangelhaften Regelung der grundsätzlichen Aufgabenverteilung oder in einer Regelung über ein konkretes Geschäft begründet ist (vgl. VwGH 23.6.1998…