…Bereich des Fremdenrechtes. Danach besteht der Anspruch auf Familienbeihilfe nur mehr für die Personen, die auch zur Niederlassung in Österreich berechtigt sind, wobei diese Berechtigung nach den Bestimmungen des ebenfalls im Rahmen des Fremdenrechtspaketes 2005 erlassenen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes erteilt wird. In deren §§ 8 und…
…gemäß § 3 Abs. 1 FLAG 1967 in der seit 1.1.2006 geltenden Fassung nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. Anspruch auf Familienbeihilfe besteht gemäß …
…§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten." Mit dem Rechtsmittel der Berufung wurde die Aufhebung des Bescheides und die Gewährung der Familienbeihilfe für seine minderjährigen Kinder ab Jänner 2007 wie folgt beantragt: "Mit ... Bescheid wurde mein Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe…
…drei Kinder wurde mit Bescheid des Finanzamtes vom 23.10.2008 abgewiesen, da weder der Berufungswerber noch die Kinder einen Aufenthaltstitel nach den §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, BGBl I Nr. 100/2005, nachweisen konnten. In der gegen den Bescheid eingebrachten Berufung führte…
…Abs. 2 FLAG 1967 nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. Weil keine gültige NAG-Karte vorgelegt werden konnte, musste der Antrag abgewiesen werden." Gegen den Abweisungsbescheid brachte der Bw. am 21…
…Abs. 8 erster Satz und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2005, treten mit 1. Jänner 2006, nach Maßgabe der Übergangsbestimmungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl I Nr. 100, in Kraft (§ 55 Abs. 1 FLAG 1967, idF BGBl I Nr…
…Abs. 8 erster Satz und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2005, treten mit 1. Jänner 2006, nach Maßgabe der Übergangsbestimmungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl I Nr. 100, in Kraft (§ 55 Abs. 1 FLAG 1967, idF BGBl I Nr…
…wenn sie ein Aufenthaltsrecht im Sinne der §§ 8, 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz haben oder wenn ihnen Asyl gewährt wurde. Anspruch haben auch Personen, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde, wenn sie keine Leistungen aus der Grundversorgung erhalten und unselbständig…
…den §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) liegt nicht vor. Das Finanzamt wies daher den Antrag auf (Weiter)gewährung der Familienbeihilfe für die drei Kinder unter Hinweis auf die geltende Rechtslage ab. In der dagegen eingebrachten Berufung führte der Bw. aus, dass er…
…hätten nur Personen Anspruch auf Familienbeihilfe, die nicht österreichische Staatsbürger seien, wenn die antragstellende Person und die Kinder nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), sich rechtmäßig in Österreich aufhielten. Bereits gewährte Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag werden nicht rückgefordert. Gemäß § 3 Abs.3 FLAG…
…Bereich des Fremdenrechtes. Danach besteht der Anspruch auf Familienbeihilfe nur mehr für die Personen, die auch zur Niederlassung in Österreich berechtigt sind, wobei diese Berechtigung nach den Bestimmungen des ebenfalls im Rahmen des Fremdenrechtspaketes 2005 erlassenen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes erteilt wird. In deren §§ 8 und…
…Staatsbürger sind, im Rahmen umfangreicher Änderungen im Bereich des Fremdenrechts erfolgte. Danach bestünde Anspruch auf Familienbeihilfe nur mehr für Personen, die auch zur Niederlassung in Österreich berechtigt seien, wobei diese Berechtigung nach Bestimmungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes erteilt werde. In deren §§ 8 und 9, auf…
…nach den §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes verfügt er jedoch nicht. Das Finanzamt wies daher mit dem angefochtenen Bescheid einen Antrag auf (Weiter)gewährung von Familienbeihilfe für die beiden Kinder unter Hinweis auf die ab 1.1.2006 geltende Rechtslage nach § 3 Abs…
…Bereich des Fremdenrechtes. Danach besteht der Anspruch auf Familienbeihilfe nur mehr für die Personen, die auch zur Niederlassung in Österreich berechtigt sind, wobei diese Berechtigung nach den Bestimmungen des ebenfalls im Rahmen des Fremdenrechtspaketes 2005 erlassenen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes erteilt wird. In deren §§ 8 und…
…zusammen mit ihren drei minderjährigen Kindern in Österreich aufhält, über keine Niederlassungsbewilligung nach den §§ 8 und 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz verfügt. Sie hält sich lediglich als Asylwerberin in Österreich auf, das Asylverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Auf Grund dieser Feststellung wies das Finanzamt mit Bescheid…
…über einen Aufenthaltstitel nach den §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes. Das Finanzamt wies daher mit Bescheid vom 12.4.2006 einen Antrag auf (Weiter)gewährung von Familienbeihilfe für die Tochter unter Hinweis auf die ab 1.1.2006 geltende Rechtslage nach § 3 Abs…
…über einen Aufenthaltstitel nach den §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes. Das Finanzamt wies daher mit Bescheid vom 30.3.2006 einen Antrag auf (Weiter)gewährung von Familienbeihilfe für ihre Kinder unter Hinweis auf die ab 1.1.2006 geltende Rechtslage nach § 3 Abs…
…Bereich des Fremdenrechtes. Danach besteht der Anspruch auf Familienbeihilfe nur mehr für die Personen, die auch zur Niederlassung in Österreich berechtigt sind, wobei diese Berechtigung nach den Bestimmungen des ebenfalls im Rahmen des Fremdenrechtspaketes 2005 erlassenen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes erteilt wird. In deren §§ 8 und…
…2006 abgewiesen. Gem. § 3 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 hätten Personen, die nicht österreichische Staatsbürger seien, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach § 8 und 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten würden. Gem. § 3 Abs. 2…
…österreichische Staatsbürger sind, bestehe, wenn sich diese nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhielten. Dieser Anspruch bestehe auch für Kinder, denen nach dem Asylgesetz 2005 Asyl gewährt worden sei. Da im gegenständlichen Fall keine der angeführten Anspruchsvoraussetzungen des § 3 FLAG…