…des § 67 EStG 1988 über die Besteuerung von sonstigen Bezügen anwendbar. Die Nettobesteuerung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer (Schriftsteller, Künstler, Architekt, Sportler, Artist, Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen) in der EU oder dem EWR ansässig ist und die unmittelbar mit den Einnahmen (Betriebseinnahmen) zusammenhängenden Ausgaben (Betriebsausgaben, Werbungskosten…
…deutschen Betriebstätte zuordenbaren Gewinnteilen, nicht aber an Gewinnteilen geltend machen, die auf Tätigkeiten im österreichischen GmbH-Hauptsitz zurückzuführen sind. Erzielen demgegenüber Architekten aus der Bauplanung und Bauüberwachung Einkünfte aus selbständiger Arbeit, kommt - wie eingangs ausgeführt - Artikel 14 des Abkommens zur Anwendung, der für das Aufleben…
…auch die Bauplanung eine Mitwirkung an einem Bauprojekt darstellt, bei freiberuflich tätigen deutschen Architekten keine Wirkung. Die in EAS 832 - allerdings unter Hinweis auf die damals noch fehlende Abstimmung mit Deutschland - vorläufig vertretene Auffassung, dass die Bauführungsfrist des Betriebstättenartikels auch für freiberuflich tätige Architekten gilt…
…übernommen hat, einem tschechischen Architekten, der über keine inländische Betriebstätte verfügt, den Auftrag, einen Teil dieser Planungstätigkeit zu übernehmen, so steht Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Tschechien an diesen Einkünften des tschechischen Architekten kein Besteuerungsrecht zu. Die Architektenhonorare können daher abzugssteuerfrei ausgezahlt werden. Die gilt…
Werden von einer österreichischen GmbH Architektenhonorare an italienische Architekten gezahlt, die sich in der Rechtsform einer italienischen OHG zusammengeschlossen haben, dann setzt eine DBA-konforme Steuerfreistellung in Österreich voraus, dass der nach § 99 EStG zum Steuerabzug verpflichteten inländischen GmbH nach den Grundsätzen des BMF-Erlasses…
…sich die Mitwirkung aller Architekten an der Freizeitparkerrichtung auf eine 12 Monate nicht übersteigende Dauer begrenzt. Denn erst eine diese zeitliche Grenze übersteigende Beteiligung an der Freizeitparkerrichtung (wozu auch die Planungsarbeit zählt) löst die Begründung einer österreichischen Betriebstätte für die deutschen Architekten aus. Damit erübrigt…
…deutsche Architekten-ARGE (mit österreichischen und deutschen Architekten-Gesellschaftern) die Generalplanung bei österreichischen Bauprojekten mit einer 12 Monate übersteigenden Mitwirkungsdauer, dann liegt ab 2003 auch dann eine zur Betriebstättenbegründung und damit zur Steuerpflicht führende Mitwirkung an einer inländischen Bauausführung vor, wenn für die ARGE-Architekten…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Sachverhalt Mit Optionsvereinbarung vom 27.6.2016 hat sich Architekt ***Arch*** ein Grundstück gesichert, indem ihm die Eigentümerin das alleinige Recht eingeräumt hat, die Liegenschaft um 1,025.000 € zu erwerben. Gegenstand…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Sachverhalt Mit Optionsvereinbarung vom 27.6.2016 hat sich Architekt ***Arch*** ein Grundstück gesichert, indem ihm die Eigentümerin das alleinige Recht eingeräumt hat, die Liegenschaft um 1,025.000 € zu erwerben. Gegenstand…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Sachverhalt Mit Optionsvereinbarung vom 27.6.2016 hat sich Architekt ***Arch*** ein Grundstück gesichert, indem ihm die Eigentümerin das alleinige Recht eingeräumt hat, die Liegenschaft um 1,025.000 € zu erwerben. Gegenstand…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Sachverhalt Mit Optionsvereinbarung vom 27.6.2016 hat sich Architekt ***A*** ein Grundstück gesichert, indem ihm die Eigentümerin das alleinige Recht eingeräumt hat, die Liegenschaft um 1,025.000 € zu erwerben. Gegenstand…
…Instandsetzung, Instandhaltung, Reinigung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Ausschließlich planerische Leistungen (z.B. von Statikern, Architekten etc.), die als selbständige Leistungen zu beurteilen sind, seien keine Bauleistungen. Sachverhaltsmäßig ergänzt sie, dass sie nach den abgeschlossenen Generalplanerverträgen zu folgenden Leistungen beauftragt sei: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung…
…ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf) ist Angestellter in einem Architekturbüro. Im Zuge seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 2009 begehrte der den Abzug von Werbungskosten iHv insgesamt 1.799,51 Euro. Im Erstbescheid vom…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Bf bezog im Streitjahr neben Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Architekt. In der Einkommensteuererklärung 2008 beantragte er die Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit gemäß …
…zertifizierter Sachverständiger eingetragen. Weiters er war als HTL-Lehrer laut übermittelter Lohnzettel bis 2000 Bundesbeamter und ist seit 2001 Pensionist (Beamter in Ruhe). Die vom Finanzamt angenommene Liebhaberei bei der selbständigen Tätigkeit des Bw als Architekt war bereits Thema der Berufungsentscheidung vom 21. Jänner 2004…
ist die mit der Berufungsentscheidung vom 21. Jänner 2004 hinsichtlich Einkommensteuer 1996 ausgesprochene Aufhebung gemäß § 289 Abs 1 BAO unter Zurückverweisung an die Abgabenbehörde erster Instanz weiterhin aufrecht. Es stellt sich daher die Frage, ob daraus eine Bindung an die steuerliche Erfassung der Betriebsaufgabe per…
…die festgesetzte Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (in der Folge: Bw.) erklärte ab dem Jahr 1988 Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit als Architekt und für die Jahre 1995 bis 1997 auch als Vortragender…
…Beschwerde wird teilweise stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Voranmeldungszeiträume Jänner bis November 2002 (strafbestimmender Wertbetrag 7.996,58 €) aufgehoben. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 28. Jänner 2003 fand beim Bf., einem Architekten, eine Umsatzsteuersonderprüfung gemäß § 151 Abs…
…ein Arbeitszimmer notwendig macht. Eine private Nutzung sei dann unschädlich, wenn sie von untergeordneter Bedeutung ist. Der Bw. sei als freiberuflicher Architekt tätig. Alle Projekte - von der Auftragsentgegennahme, Zeichnung der Pläne, Kundenbesprechungen bis zur endgültigen Abrechnung - werden in diesem Atelierraum durchgeführt. Auf der als Arbeitsraum…
…Sohn) stehenden Liegenschaft in Adr.2 wäre zur Gänze an die Bw. vermietet, jedoch wiederum dem Sohn als Einzelunternehmer gegen Bezahlung der anfallenden Betriebskosten zur Nutzung als dessen Architekturbüro überlassen worden. Die Bw. hätte ihren Sitz lt. Firmenbuch in Adr.1 und wäre auch keine…