…auf Fristverlängerung mit Schreiben vom 13. Dezember 2001 beim zuständigen Finanzamt Salzburg-Land gestellt. Das erste dabei relevante Fristverlängerungsansuchen ist mit 26. Juli 2001 datiert und trägt einen blauen Eingangsstempel mit Datum 27. Juli 2001. Auf Basis des streitgegenständlichen Vorlageantrages wurde die Berufung der Abgabenbehörde…
…Berufungen. Ein in den Übergangsbestimmungen im § 323 (12) BAO normierter, möglicher Antrag auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat wurde nicht gestellt. Die Entscheidung über die Berufung obliegt somit dem Referenten. Wiederaufnahme der Verfahren: Gem. § 307 (1) BAO ist, aufgrund der Verbindung der Bescheide über die…
…Bw. fristgerecht den Antrag auf Entscheidung über seine Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Die auf den vorliegenden Fall bezogenen gesetzlichen Bestimmungen lauten in ihrer verfahrensrelevanten Form wie folgt: Gemäß § 212a Abs.1 Bundesabgabenordnung,(BAO), ist die Einhebung einer Abgabe…
…Bw. fristgerecht den Antrag auf Entscheidung über seine Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Die auf den vorliegenden Fall bezogenen gesetzlichen Bestimmungen lauten in ihrer verfahrensrelevanten Form wie folgt: Gemäß § 212a Abs.1 Bundesabgabenordnung (BAO) ist die Einhebung einer Abgabe…
…rechtzeitig Berufung, das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 26. Juli 2011 als unbegründet ab. Daraufhin wurde ein Antrag auf Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt. II.) zu Spruchpunkt 2.: Am 17. Juni 2011 wurde vom Finanzamt an die Beihilfenbezieherin eine Mitteilung über…
…der Antrag auf Aussetzung der Entscheidung gemäß Artikel 244 iVm. Artikel 245 ZK und § 212a BAO abgewiesen. Dieser Bescheid ist in Rechtskraft erwachsen. Mit dem gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung in der zugrunde liegenden Rechtssache eingebrachten Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter…
…der Antrag auf Aussetzung der Entscheidung gemäß Artikel 244 iVm. Artikel 245 ZK und § 212a BAO abgewiesen. Dieser Bescheid ist in Rechtskraft erwachsen. Mit dem gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung in der Sache selbst eingebrachten Antrag auf Entscheidung über diese Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…die Entscheidung durch den Berufungssenat beantragt. Als Berufungswerber wird im Kopf der Eingabe der steuerliche Vertreter der S.GmbH angeführt. Das Finanzamt legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gegen Bescheide, die Abgabenbehörden…
…dass ihr die Berufungsvorentscheidung vom 23.12.2005 zugeschickt worden wäre. Sie stelle wie in der Rechtmittelbelehrung angeführt, einen Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Festzuhalten ist, dass nach den vorstehend angeführten Entscheidungen des Finanzamtes…
…schlüssiger Antrag im Sinne des § 282 Abs. 1 noch im Sinne des § 284 Abs. 1 Z 1 BAO gewertet werden (siehe VwGH-Erkenntnis vom 24.9.1993, 91/17/0139, 0140-0142). Die Entscheidung über die Berufung konnte im vorliegenden Fall daher durch die Referentin…
…ein Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz eingebracht. Es wurde ersucht zu prüfen, ob für den Zeitraum vom April 2000 bis Dezember 2000 die Familienbeihilfe für die beiden Kinder T.O. und T.A. gewährt werden könne. Über die Berufung…
…für die Entrichtung der Schenkungssteuer eine Zahlungsfrist bis 28. 2. 2005 zur Verfügung gestanden sei. Da der Antrag auf Entscheidung über die Berufung gegen den Schenkungssteuerbescheid durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz samt einem neuerlichen Aussetzungsantrag erst am 22. 3. 2005 eingebracht worden sei, sei die…
…= 162.905,62) angesetzt. Dagegen stellte die Bw. durch ihren ausgewiesenen Vertreter fristgerecht den Antrag auf Entscheidung über ihre Berufung durch den Unabhängigen Finanzsenat, (UFS), als Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen in der im entscheidungsmaßgeblichen Zeitraum gültigen…
…und xAxx/01f Antrag auf Entscheidung über de Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz Einspruch/Berufung gegen die Ablehnung der Berufung des Erbschaftssteuerbecheides (21.1.2002) Antrag auf Neuausstellung des Bescheides bzw. Rücksetzung/Aufhebung des Berufungsbescheides Begründungen. 1. Auch wenn die erhöhte Bemessungsgrundlage für den…
…von der Bw auch gar nicht bestritten. Die Verfügung eines Ablaufes bzw. die Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung anlässlich der Erlassung einer Berufungsvorentscheidung schließen eine neuerliche Antragstellung im Falle der Einbringung eines Antrages auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz (…
…Aufgabenkreis um den des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern in Linz erweitert worden sei. Mit Schreiben vom 12. Juli 2002 stellte die Bw. einen Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Der Betrefftext des angefochtenen Bescheides laute tatsächlich "Schenkungsvertrag vom 30…
…Bevollmächtigte Partnerschaft, ein Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt. Aus der Begründung des Vorlageantrages erhellt sich, dass sich der Vorlageantrag gegen die Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes betreffend Ablehnung der Bevollmächtigte Partnerschaft als Bevollmächtigte richtet. Aus der Formulierung im Schriftsatz "in…
…für den Zeitraum ab Mai 2004 bis August 2005 sowie ab Juli 2006 bis September 2008 und für den Sohn ab Mai 2004 bis März 2008 kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Der Bw stellte den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…Berufungsvorentscheidung oder b) Berufungsentscheidung oder c) anderen das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung zu verfügen. Die Verfügung des Ablaufes anlässlich des Ergehens einer Berufungsvorentscheidung schließt eine neuerliche Antragstellung im Falle der Einbringung eines Antrages auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz (§ 276) nicht aus…
…trifft die Abgabenbehörde eine Schätzungsverpflichtung ("hat sie diese zu schätzen"), wenn sie die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann. Im Antrag auf Entscheidung über die (abgabenrechtliche) Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde seitens der GmbH auch festgehalten, dass die Schätzungsberechtigung der…