…es an einer Schenkungsabsicht. Nach der Judikatur des VwGH liege Unentgeltlichkeit dann nicht vor, wenn eine Leistung aus einer moralischen, sittlichen oder Anstandspflicht zugesagt werde, weil es in diesen Fällen an der Schenkungsabsicht mangle. Der bekämpfte Bescheid sei daher zur Gänze aufzuheben. Die Anberaumung einer…
…Unentgeltlichkeit liegt aber auch dann nicht vor, wenn eine Leistung aus einer moralischen, sittlichen oder Anstandspflicht heraus zugesagt wird, weil in all diesen Fällen die Schenkungsabsicht fehlt. Unter Bedachtnahme darauf wäre daher der Berufung eventuell auch aus dem Gesichtspunkt eines allenfalls mangelnden Bereicherungswillens stattzugeben gewesen…
…ist (siehe ua. OGH vom 30.3.2006, 8 Ob A16/06 w). Leistungen an einen langjährigen Lebensgefährten, die aus einer moralischen, sittlichen und Anstandspflicht erfolgen sind nicht als unentgeltlich anzusehen. So können zB. eine Abgeltungen für jahrelange Pflegeleistung aber auch Unterhaltsleistungen bzw. eine Vorsorge…
…Bw. ihren behinderten und kranken Lebensgefährten seit Jahren betreut und pflegt. Nach stRsp der ordentlichen Gerichte liegt Unentgeltlichkeit dann nicht vor, wenn eine Leistung aus einer moralischen, sittlichen oder Anstandspflicht zugesagt wird, weil in allen diesen Fällen die Schenkungsabsicht fehlt. Ob eine solche Pflicht bestand…
…Lebenden auszugehen, zumal die objektive Bereicherung wie auch der Bereicherungswille des Bf. zu Gunsten seiner Mutter feststeht und dem Bereicherungswillen auch keine moralisch sittliche Pflicht oder Anstandspflicht entgegenstand. Darüber hinaus ist zu sagen, dass die Abgabenbehörde zwar die Feststellungslast für alle Tatsachen trägt, die vorliegen…
…Unentgeltlichkeit liege nicht vor, wenn eine Leistung aus einer moralischen, sittlichen oder Anstandspflicht zugesagt werde, weil in all diesen Fällen die Schenkungsabsicht fehlen würde. Bei der freigebigen Zuwendung sei sich der Bedachte der Bereicherung nicht bewusst. Dieser Tatbestand sei jedoch im vorliegenden Fall wegen der…
…sei. Keine Schenkung liege nach herrschender Ansicht (mangels Freigiebigkeit) vor, wenn eine Leistung aus moralischen, sittlichen oder Anstandspflichten zugesagt wird (SZ 38/227). Frau ML sei die Mutter der Lebensgefährtin von Herrn HG. Die Vereinbarung zwischen Herrn HG und Frau ML sei somit eindeutig aus…
…88/16/0228 würde eine Unentgeltlichkeit dann nicht vorliegen, wenn eine Leistung aus einer moralischen, sittlichen oder Anstandspflicht zugesagt worden ist. Demnach wäre der angefochtene Bescheid mangels Vorliegen eines steuerpflichtigen Erwerbes ersatzlos aufzuheben. Mit Berufungsvorentscheidung vom 17. Mai 2005 wurde diese Berufung als unbegründet abgewiesen…
…88/16/0228 würde eine Unentgeltlichkeit dann nicht vorliegen, wenn eine Leistung aus einer moralischen, sittlichen oder Anstandspflicht zugesagt worden ist. Demnach wäre der angefochtene Bescheid mangels Vorliegen eines steuerpflichtigen Erwerbes ersatzlos aufzuheben. Mit Berufungsvorentscheidung vom 17. Mai 2005 wurde diese Berufung als unbegründet abgewiesen…
…würde eine Unentgeltlichkeit dann nicht vorliegen, wenn eine Leistung aus einer moralischen, sittlichen oder Anstandspflicht zugesagt worden ist. Demnach wäre der angefochtene Bescheid mangels Vorliegen eines steuerpflichtigen Erwerbes ersatzlos aufzuheben. Mit Berufungsvorentscheidung vom 17 .Mai 2005 wurde diese Berufung als unbegründet abgewiesen, und dazu - unter…
…Mutter als Pflichtteilsberechtigte habe die Eingabe mitunterfertigt. Bei dieser Forderung handle es sich nicht um Pflege- und Betreuungsleistungen (die Pflege und Betreuung für die Verstorbene seien von ihm als Lebensgefährten unentgeltlich aus moralischen, sittlichen Gründen und in Anstandspflicht geleistet worden), sondern um Kosten und Aufwendungen…
…vorgeschrieben. In der dagegen erhobenen Berufung wurde eingewendet, das Nutzungsrecht sei der Bw vom Ehegatten im Zuge der Übergabe aufgrund einer sittlichen Pflicht bzw. Anstandspflicht eingeräumt worden, um der Bw weiterhin das Wohnrecht an der Ehewohnung zu sichern. Es handle sich damit weder um eine…
…legen, wie sie Ehepartner durch das Gesetz auferlegt werde. Die Unterhaltszahlungen würden daher nicht freigebig, sondern aus moralischen oder sittlichen Gründen bzw. Anstandspflicht heraus erfolgen. Die Unterhaltszahlungen würden daher nicht der Schenkungssteuer unterliegen (unter Hinweis auf Dorazil/Taucher, ErbStG4 § 3 Anm 5.1.h, mit…
…der Bescheidbegründung der steuerpflichtige Tatbestand nicht hervorgehe. Laut VwGH-Judikatur liege Unentgeltlichkeit jedenfalls nicht vor, wenn eine Leistung aus einer moralischen, sittlichen oder Anstandspflicht zugesagt werde. Eine Schenkung sei dann nie verwirklicht, wenn die Leistung im Rahmen der gesetzlichen Verankerung aus dem Familienrecht erfolge. Gemäß …
…12.2001, 2001/16/0592, verwiesen. In der dagegen erhobenen Berufung wurde Bescheidaufhebung beantragt und im Wesentlichen eingewendet, es liege keine Bereicherungsabsicht, sondern vielmehr eine sittliche oder Anstandspflicht zwingend vor, da die Einräumung des Wohnrechtes in Erfüllung der Verpflichtung des J. H. erfolgt sei, im…
…keine Schenkung vorliegt, die anzuzeigen wäre. Keine Schenkung liegt auch vor, wenn die Zuwendung aufgrund von moralischen, sittlichen oder Anstandspflichten erfolgt (zB VwGH 29.01.1996, 95/16/0096). Ob eine solche Pflicht bestand, ist nach den Umständen des Einzelfalles (nach dem Herkommen, der Verkehrsanschauung…
…mit Erbschaftssteuer belastet waren." Auf Grund dieser Erklärungen wurde der Bf. vom BFG ersucht, zu den von ihm dargestellten Kriterien für die einer Schenkungsabsicht entgegenstehende moralische, sittliche oder Anstandspflicht und für eine Befreiung nach § 15 Abs. 1 Z 9 ErbStG, fallbezogen detaillierte Angaben zu machen…
…( z.B. VwGH 18.09.2003,2003/16/0087,0088) Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes liegt ebenso wenig Unentgeltlichkeit nicht vor, wenn eine Leistung aus einer moralischen sittlichen oder Anstandspflicht zugesagt wird, weil in allen diesen Fällen die Schenkungsabsicht fehlt. (VwGH 16.12.1999,97/15…
…ABGB vor, der ein entgeltliches Geschäft ist. In Literatur und Rechtsprechung wird die Annahme einer Schenkung in moralischen Fällen verneint, wenn der Geschenkgeber in Erfüllung einer sittlichen Pflicht oder seiner Anstandspflicht handelt. Derartigen Zuwendungen fehlt bei Abschluss des Rechtsgeschäfts regelmäßig der Bereicherungswille des Geschenknehmers, da…
…der Abwicklung des Geschäftes ergibt. (VwGH 18.09.2003,2003/16/0087,0088) Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes liegt ebenso wenig Unentgeltlichkeit nicht vor, wenn eine Leistung aus einer moralischen sittlichen oder Anstandspflicht zugesagt wird, weil in allen diesen Fällen die Schenkungsabsicht fehlt. (VwGH 16.12…