…Schenkungsteuer entschieden: Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Verfassungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 2. Oktober 2007, B 989/07, ausgeführt, dass die Vorschreibung von Schenkungsteuer rechtswidrig ist, weil die Aufhebung des § 1 Abs. 1 Z. 2 ErbStG auch auf diesen Fall wirkt (Anlassfall). Linz…
…G 23/07 ua., § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG als verfassungswidrig aufgehoben. Gemäß Art. 140 Abs. 7 B-VG wirkt die Aufhebung eines Gesetzes auf den Anlassfall zurück. Es ist daher hinsichtlich des Anlassfalles so vorzugehen, als ob die als verfassungswidrig erkannte Norm bereits…
…gegeben. Die Schenkungssteuerbescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungsfall bildete einen Anlassfall für den verfassungsgerichtlichen Ausspruch (Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes G 34/07 vom 15. Juni 2007), dass § 1 Abs. 1 Z2 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG) verfassungswidrig ist. Aus diesem Grund und wegen Anwendung einer verfassungswidrigen…
…140 Abs. 7 B-VG zuerkannt. Da mit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 15. Juni 2007, G 23/07 ua. der Grundtatbestand der Schenkungssteuer, nämlich § 1 Abs. 1 Z2 ErbStG als verfassungswidrig aufgehoben wurde, ist der Berufung der MH nunmehr im fortgesetzten Verfahren Recht zu…
…bei solchen Konstellationen von kleinen und personsabhängigen Unternehmen vor, dass dies durch besondere Abschläge beim Ertragswert zu berücksichtigen ist. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z. 2 ErbStG unterliegen Schenkungen unter Lebenden der Schenkungssteuer. Diese Bestimmung und damit den Schenkungssteuergrundtatbestand hat der…
…Mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 15.6.2007, G23/07, sei die herangezogene Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG wegen Gleichheitswidrigkeit aufgehoben worden. Wenngleich diese Aufhebung erst mit Ablauf des 31. Juli 2008 in Kraft trete, sei die Verfassungswidrigkeit bereits mit dem zitierten…
…Mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 15.6.2007, G23/07, sei die herangezogene Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG wegen Gleichheitswidrigkeit aufgehoben worden. Wenngleich diese Aufhebung erst mit Ablauf des 31. Juli 2008 in Kraft trete, sei die Verfassungswidrigkeit bereits mit dem zitierten…
… 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955 als verfassungswidrig auf. Ist ein Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben worden, so sind gemäß Art. 140 Abs. 7 B-VG alle Gerichte und Verwaltungsbehörden an den Spruch des Verfassungsgerichtshofes gebunden. Der gegenständliche Fall bildet einen Anlassfall für den verfassungsgerichtlichen…
…liegenden Fall Anlassfallwirkung zu. Durch die Anwendung der als verfassungswidrig aufgehobenen Gesetzesstelle des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG wurde daher die Bw in ihren Rechten verletzt. Der endgültige Schenkungssteuerbescheid vom 4. April 2007 betr. die Zuwendung von D ist demzufolge aufzuheben. Innsbruck, am 1…
…liegenden Fall Anlassfallwirkung zu. Durch die Anwendung der als verfassungswidrig aufgehobenen Gesetzesstelle des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG wurde daher die Bw in ihren Rechten verletzt. Der endgültige Schenkungssteuerbescheid vom 4. April 2007 betr. die Zuwendung von C ist demzufolge aufzuheben. Innsbruck, am 1…
…liegenden Fall Anlassfallwirkung zu. Durch die Anwendung der als verfassungswidrig aufgehobenen Gesetzesstelle des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG wurde daher die Bw in ihren Rechten verletzt. Der endgültige Schenkungssteuerbescheid vom 4. April 2007 betr. die Zuwendung von B ist demzufolge aufzuheben. Innsbruck, am 1…
…die Gleichheitswidrigkeit des Grundtatbestandes nach § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG festgestellt und für verfassungswidrig erklärt. Nichts anderes habe auch für Erwerbe unter Lebenden iSd § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG zu gelten. Der UFS hatte mit Entscheidung vom 27. April 2007, RV/0211-I…
…März 2007 beim VfGH anhängig war, kommt dem zugrunde liegenden Fall Anlassfallwirkung zu. Durch die Anwendung der als verfassungswidrig aufgehobenen Gesetzesstelle des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG wurde daher die Bw in ihren Rechten verletzt. Der Schenkungssteuerbescheid vom 14. September 2004 ist demzufolge aufzuheben…
…Juni 2006 beim VfGH anhängig war, kommt dem zugrunde liegenden Fall Anlassfallwirkung zu. Durch die Anwendung der als verfassungswidrig aufgehobenen Gesetzesstelle des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG im Anlassfall wurde daher der Bw in seinen Rechten verletzt. Der Berichtigungsbescheid gemäß § 293b BAO vom 25…
… 15a ErbStG sehe für die Anwendung des Freibetrages unter anderem zwei Kriterien vor, nämlich dass die Geschenkgeber im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld mindestens zu 1/4 unmittelbar am Vermögen der Gesellschaft beteiligt seien (§ 15a Abs. 2 Z 2 ErbStG) und dass der übertragene Mitunternehmeranteil…
…Bw laut Erkenntnis des VwGH vom 28. Juni 2007, 2007/16/0103, Anlassfallwirkung zukommt und damit die Anwendung der als verfassungswidrig aufgehobenen Gesetzesstelle § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG in diesem Anlassfall rechtswidrig war. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 24. Juli 2007
…an seiner Verfassungskonformität nicht zu zweifeln. Durch den Vorlageantrag vom 23. Oktober 2007 gilt die Berufung wiederum als unerledigt. Über die Berufung wurde erwogen: Mit Erkenntnis vom 15. Juni 2006 G 23/07 hat der Verfassungsgerichtshof § 1 Abs 1 Z 2 ErbStG als verfassungswidrig aufgehoben…
…Anlassfälle ist die Rechtslage bis zu diesem Zeitpunkt gleichsam "immunisiert". An Sachverhalt blieb unbestritten und es war auf Grund der Aktenlage unbedenklich davon auszugehen, dass zum einen der gegenständliche Besteuerungsfall keinen Anlassfall für den verfassungsgerichtlichen Ausspruch der Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG…
…beiden ihre Mutter im übergebenen Haus zu pflegen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 3. Juni 2008 wurde diese Berufung vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien als unbegründet abgewiesen. Begründet wurde diese Abweisung damit, dass gemäß § 2 Abs. 1 Z. 3 ErbStG der Versicherungserlös als Erwerb eines…
…1 Z 1 ErbStG als verfassungswidrig aufgehoben und ausgesprochen, dass die Aufhebung mit Ablauf des 31. Juli 2008 in Kraft tritt. Die aufgehobene Gesetzesbestimmung ist nach Art. 140 Abs. 7 B-VG auf alle bis zum Ablauf dieser Frist verwirklichten Tatbestände mit Ausnahme des Anlassfalles…