…liquidiert, dann stellen die hierbei erzielten Einkünfte (Abwicklungsguthaben abzüglich Anschaffungskosten und allfällige Werbungskosten) Einkünfte aus einem Veräußerungsvorgang dar. Wird dieser Vorgang nach schweizerischem Recht nicht als Veräußerungsvorgang, sondern als Gewinnausschüttung gewertet und wird folglich auf schweizerischer Seite nicht der für Veräußerungsvorgänge maßgebende Artikel 13, sondern…
…anfallende Liquidationsgewinn nach inländischem Recht als Einkommen der österreichischen GmbH bei dieser der Besteuerung zu unterziehen. Aber auch der Wertzuwachs (capital gain) der in den Händen des US-Unternehmens durch den Unterschiedsbetrag zwischen dem Abwicklungsguthaben einerseits und den seinerzeitigen Anschaffungskosten der Beteiligung andererseits aufgedeckt wird…
…Beendigung der Agrargemeinschaft 1999 erhalten hat, sind gem. § 31 Abs 2 Z 1 EStG 1988 einkommensteuerpflichtig. Daher ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Abwicklungsguthaben (S 128.226,93) und den Anschaffungskosten und Werbungskosten der Einkommensteuer zu unterwerfen (§ 31 Abs 3 EStG 1988; § 37 Abs 1 EStG…
…Tochtergesellschaft einer britischen Holdinggesellschaft liquidiert, wobei sich vor allem aus den in der Vergangenheit nicht ausgeschütteten, sondern jeweils auf neue Rechnung vorgetragenen Gesellschaftsgewinnen für die britische Gesellschafterin ein Liquidationsgewinn ergeben wird (Unterschiedsbetrag zwischen dem Abwicklungsguthaben und den Beteiligungsanschaffungskosten), dann unterliegt dieser Liquidationsgewinn gemäß § 98 Z…
…Falle der Liquidation (§ 27 Abs 6 Z 2) der Unterschiedsbetrag zwischen dem Abwicklungsguthaben und den Anschaffungskosten" Bemessungsgrundlage der betreffenden Einkünfte. Als Bemessungsgrundlage ist im Falle der Liquidation einer Kapitalgesellschaft der Unterschiedsbetrag zwischen (zugeflossenem) Abwicklungsguthaben und den Anschaffungskosten heranzuziehen (Kirchmayr in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG16…
…Auch im Fall der Liquidation einer Kapitalgesellschaft, deren Betrieb Liebhaberei darstellt, ist ungeachtet dessen, dass auf Ebene der Kapitalgesellschaft ein Liquidationsgewinn nicht anzusetzen ist, das zur Verteilung gelangende Abwicklungsguthaben beim Gesellschafter von § 27 Abs. 6 Z 2 EStG 1988 (bzw. § 31 EStG 1988 in der…
…Beendigung einer Körperschaft für sämtliche Beteiligte unabhängig vom Ausmaß ihrer Beteiligung (§ 27 Abs. 6 Z 2 EStG 1988). Erfasst wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Abwicklungsguthaben und den Anschaffungskosten der Anteile (§ 27a Abs. 3 Z 2 lit. c EStG 1988). Anteile an einer Körperschaft sind sämtliche…
…liquidiert, so unterliegt der hierbei anfallende Liquidationsgewinn als Einkommen der österreichischen GmbH bei dieser der Besteuerung. Die stillen Reserven, die in den Händen des US-Unternehmens durch den Unterschiedsbetrag zwischen dem Abwicklungsguthaben einerseits und den seinerzeitigen Anschaffungskosten der Beteiligung andererseits aufgedeckt werden, unterliegen gemäß § 98…
…wenn ihr (anteiliges) Abwicklungsguthaben ihre Anschaffungskosten übersteigt. Rz 1451: Werden einzelne Liquidationsraten vereinnahmt, ist aufgrund des für Einkünfte aus Kapitalvermögen geltenden Zuflussprinzips Steuerpflicht erst ab dem Zeitpunkt gegeben, zu dem das zugeflossene Abwicklungsguthaben die Anschaffungskosten übersteigt. Rz 1452: Befinden sich die Anteile der abgewickelten Gesellschaft…
…da sich dies aus § 94a EStG bei Zahlungsfluss an eine Holdinggesellschaft ergibt. Wird eine Kapitalgesellschaft liquidiert, dann stellen die hierbei erzielten Einkünfte (Abwicklungsguthaben abzüglich Anschaffungskosten und allfälliger Werbungskosten) Einkünfte aus einem Veräußerungsvorgang dar (siehe z.B. EAS.1891). Österreich wendet daher auf diese Liquidationseinkünfte Artikel…
…zwar nicht selbst, aber der Rechtsvorgänger innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens einem Prozent beteiligt war. […] (3) Als Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös (Abs. 1) oder dem Abwicklungsguthaben (Abs. 2 Z 1) oder dem gemeinen Wert der Anteile (Abs. 2 Z…
…Als Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen dem Abwicklungsguthaben einerseits und den Anschaffungskosten sowie den Werbungskosten andererseits anzusetzen (§ 31 Abs 3 EStG). Zieht man dem klaren Gesetzeswortlaut folgend vom Abwicklungsguthaben von Null (die Bf hat bei Löschung der Gesellschaft weder etwas erhalten noch nachschießen müssen) die…
… 5 EStG 1988), unabhängig davon, ob im Abwicklungsguthaben ausschüttbare Gewinne oder Einlagen enthalten sind. Ausschüttungen von Gewinnen aus Geschäftsjahren vor der Liquidation sind unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 12 EStG 1988 entweder als offene Ausschüttung oder als Einlagenrückzahlung zu behandeln und verringern auch während…
… 27 Abs. 3 EStG 1988, die als realisierte Wertsteigerung im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerpflichtig ist. Als Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen dem Abwicklungsguthaben und den Anschaffungskosten der Anteile anzusetzen. Abwicklungsguthaben im Sinne des § 27a Abs. 3 Z 2 lit. c EStG 1988 ist…
… 10 Anm 29). Ein "Liquidationsverlust" liegt daher nur dann vor, wenn die Gegenüberstellung des steuerlichen Buchwertes mit dem Abwicklungsergebnis bzw -guthaben zu einem Verlust führt. Hinsichtlich der Frage, wie das Abwicklungsguthaben auf Gesellschafterebene zu ermitteln ist, ist darauf zu verweisen, dass § 19 KStG 1988 die…
…Übertragung zu berücksichtigen, soweit diese nicht in einem anderen Staat berücksichtigt werden. c) im Falle der Liquidation (§ 27 Abs. 6 Z 3) der Unterschiedsbetrag zwischen dem Abwicklungsguthaben und den Anschaffungskosten. Progressionsvorbehalt Dieser ist zwar im Gesetz nicht explizit geregelt, ergibt sich aber aus den §§ 1…
…zwar nicht selbst, aber der Rechtsvorgänger innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens einem Prozent beteiligt war. […] (3) Als Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen - dem Veräußerungserlös (Abs. 1) oder - dem Abwicklungsguthaben (Abs. 2 Z 1) oder - dem gemeinen Wert der Anteile (Abs. 2 Z…
…zwar nicht selbst, aber der Rechtsvorgänger innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens einem Prozent beteiligt war. (3) Als Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen - dem Veräußerungserlös (Abs. 1) oder - dem Abwicklungsguthaben (Abs. 2 Z 1) oder - dem gemeinen Wert der Anteile (Abs. 2 Z 2…
…werden. § 205 der Bundesabgabenordnung ist nicht anzuwenden. (3) Als Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen - dem Veräußerungserlös (Abs. 1) oder - dem Abwicklungsguthaben (Abs. 2 Z 1) oder - dem gemeinen Wert der Anteile (Abs. 2 Z 2) einerseits und den Anschaffungskosten sowie den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Im…
…Abs. 3 leg. cit. der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös (Abs. 1), dem Abwicklungsguthaben (Abs. 2 Z 1) oder dem gemeinen Wert der Anteile (Abs. 2 Z 2) einerseits und den Anschaffungskosten sowie den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Der Steuersatz ermäßigt sich gem. § 37 Abs. 1 EStG…