Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2782
Liquidation der österreichischen Tochtergesellschaft einer US-Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0517-IV/4/2006vom 22.09.2006
Wortlaut laut Findok
Wird eine österreichische GmbH, die
sich zu 100% im Eigentum eines amerikanischen Unternehmens befindet, liquidiert,
so ist der hierbei anfallende Liquidationsgewinn nach inländischem Recht
als Einkommen der österreichischen GmbH bei dieser der Besteuerung zu
unterziehen.
Aber auch der Wertzuwachs (capital gain) der in den
Händen des US-Unternehmens durch den Unterschiedsbetrag zwischen dem
Abwicklungsguthaben einerseits und den seinerzeitigen Anschaffungskosten der
Beteiligung andererseits aufgedeckt wird, unterliegt gemäß
§ 98
Abs. 1 Z 8 EStG in Verbindung mit § 21 Abs. 1 KStG der inländischen
Besteuerung. Es handelt sich hierbei um einen unter Artikel 13 DBA-USA fallenden
"Veräußerungsgewinn" im weiten Wortsinn und sonach nicht um ein vom
Dividendenartikel des DBA-USA erfasstes Dividendensurrogat. Auf Grund des
anzuwendenden Artikels 13 DBA-USA wird Österreich das Besteuerungsrecht an
dem "Veräußerungsgewinn" zur Gänze entzogen, sodass dieser
Vorgang in Österreich steuerfrei zu stellen ist. Die gegenteilige Aussage
in EAS 589 bezieht sich auf die Rechtslage nach dem DBA aus dem Jahre 1956 und
ist durch das Abkommen vom 31.5.1996 überholt.
Bundesministerium für Finanzen, 22. September
2006
Normen und Schlagworte
- Art. 13 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
- § 98 Abs. 1 Z 8 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 21 Abs. 1 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0517-IV/4/2006
- Stammnummer
- 25275
- Gültig
- 22.09.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF