…Ergibt die Prüfung, dass die Durchführung des Finanzstrafverfahrens nicht in die Zuständigkeit des Gerichtes fällt, so hat sie gemäß § 82 Abs. 3 FinStrG das Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß § 2 Abs. 1 lit. a FinStrG sind Abgaben im Sinne des Artikel I. des Finanzstrafgesetzes, die bundesrechtlich geregelten…
…wiederholend, vom Vorhandensein der Schmuggelzigaretten keine Kenntnis gehabt zu haben. In finanzstrafrechtlicher Hinsicht sind folgende, auszugsweise angeführte Bestimmungen des Finanzstrafgesetzes in der anzuwendenden Fassung relevant: Gemäß § 2 Abs. 1 FinStrG sind Abgaben im Sinne dieses Artikels a) ......; b) ......; c) die in einem anderen Mitgliedstaat der…
…März 2003 bei der Abgabenbehörde erster Instanz abgegeben und wurde am Tag der Konkurseröffnung über das Vermögen des Bw., und zwar am 18. März 2003, auf dessen Abgabenkonto verbucht. Unstrittig ist, dass durch die Abgabe dieser Umsatzsteuervoranmeldung eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstanzeige im Sinne des …
…Täterin Fahrlässigkeit zuzurechnen. Wenn - wie im gegenständlichen Fall - eine das Vorliegen der Abgabenhinterziehung aussprechende Entscheidung der Strafbehörde nicht vorliegt, hat die Abgabenbehörde festzustellen, dass Abgaben im Sinne des § 207 Abs. 2 zweiter Satz BAO hinterzogen sind. Die Beurteilung, ob Abgaben hinterzogen sind, setzt konkrete und…
…der hinterzogenen Abgaben im Sinne des § 207 Abs. 2 BAO erfüllt, die Einkommensteuerbescheide seien daher innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist erlassen worden. 13. Mit Schriftsatz vom 11. Februar 2015 wurde ohne weitere Begründung die Entscheidung über die Beschwerden gegen die Bescheide betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich…
…doch zumindest billigend in Kauf genommen habe. Da somit der Tatbestand der hinterzogenen Abgaben im Sinne des § 207 Abs. 2 BAO erfüllt sei, sei die Erlassung der angefochtenen Bescheide innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist erfolgt. Im Übrigen sei darauf hinzuweisen, dass die Veranlagung für das Jahr…
…der Konkursordnung, die eine vom abgabenrechtlichen Fälligkeitstag abweichende Entrichtung einer Abgabe vorsehen, den Vorrang gegenüber den einschlägigen abgabenrechtlichen Bestimmungen hätten. Dafür spreche auch die Überlegung, dass eine Befriedigung von Konkursforderungen zum Fälligkeitstag zu einer Verwendung (Ausschöpfung) von Mitteln der gemeinschaftlichen Konkursmasse im Sinne des § 50…
…Einkommensteuererklärungen sei aufgrund der Verfolgungshandlung im Sinne des § 14 Abs. 3 FinStrG zu Unrecht erfolgt, weil das Finanzstrafgesetz die Abgabe der Erklärungen nicht vorsehe. Eine Vermischung von gesetzlichen Bestimmungen des § 42 Abs. 1 Z 1 EStG mit den §§ des Finanzstrafgesetzes sei durch das Gesetz nicht…
…sind im Sinne des vorhergehenden Satzes unbeachtliche Anbringen kenntlich zu machen. Das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren wird im Finanzstrafgesetz grundsätzlich eigenständig geregelt. Für einige Bereiche des Verfahrensrechts verweist das FinStrG jedoch auf die entsprechenden Bestimmungen der Bundesabgabenordnung; so werden durch § 56 Abs. 2 FinStrG die Bestimmungen des…
…dem Bw., welcher durch Unterfertigung der Umsatzsteuervoranmeldung Juli 1999 von der sich daraus ergebenden Umsatzsteuergutschrift Kenntnis hatte, in Höhe des nach Verbuchung dieser Umsatzsteuervoranmeldung am Abgabenkonto entstandenen Guthabens von S 433.067,00 in subjektiver Hinsicht ein Verkürzungsvorsatz im Sinne des § 49 Abs. 1 lit…
…der Abgaben im Wesentlichen zugegeben habe, wobei die Frage zu prüfen gewesen sei, ob ihm auch das Wissen um die Fälligkeit der Abgaben bzw. die bedingt vorsätzliche Pflichtverletzung im Sinne des § 21 UStG bekannt gewesen sei. Daraus, dass der Beschuldigte die geschuldeten Abgaben noch im…
…der Bf. zunächst keinerlei Angaben zu den Zigaretten machen wollte, legen den Verdacht nahe, dass der Bf. die Zigaretten zollunredlich ins Zollgebiet der Europäischen Union eingebracht und bei der damit erfolgten Verwirklichung des Tatbildes des § 35 Abs.1 lit.a FinStrG vorsätzlich im Sinne von §…
…Nebenanspruch im Sinne des § 3 Abs. 2 lit. a BAO (FinStrG-Nov. 2014, BGBl I 2014/65 ab 1.10.2014). Gemäß § 3 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) sind Abgaben im Sinn dieses Bundesgesetzes, wenn nicht anderes bestimmt ist, neben den im § 1 bezeichneten öffentlichen Abgaben…
…musste beim Bf. Skepsis bezüglich der zollredlichen Herkunft dieser Waren bewirken und legt den Verdacht nahe, dass er mit der Annahme der Zigaretten und der damit erfolgten Verwirklichung des Tatbildes des § 37 Abs.1 lit.a FinStrG vorsätzlich im Sinne von § 8 Abs. 1 FinStrG…
…Verpackung des Goldschmucks, aus dem Hinweis auf einen Freundschaftsdienst, aus der Verantwortung, eben keinen Auftrag zur Gestellung der Waren an den jeweiligen Grenzen bekommen zu haben, aus jeglichem Fehlen von Bargeld für Kautionen und für die Entrichtung von Abgaben insbesondere auch in Kroatien. Im Sinne…
…gesetzlichen Tatbild entsprechenden Sachverhaltes als geradezu wahrscheinlich vorhersehbar war." Ob Abgaben hinterzogen sind, bildet eine Vorfrage nach § 116 Abs. 1 BAO für die Frage, ob die längere Verjährungsfrist des § 207 Abs. 2 zweiter Satz BAO anzuwenden ist. Der Tatbestand der hinterzogenen Abgaben im Sinne des …
…Abs. 1 FinStrG werde dargelegt, dass natürlich auch eine Aussetzung der Einhebung im Sinne des § 212a Abs. 1 BAO zulässig sei. Es werde der Antrag gestellt, den angefochtenen Bescheid dahingehend abzuändern, dass die Einhebung der Abgabe ausgesetzt wird. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 172 Abs…
…treffende Pflicht zur Abgabe von (hier vierteljährlichen) Umsatzsteuervoranmeldungen und anderseits auch um die infolge einer diesbezüglichen Pflichtverletzung beim Abgabengläubiger eintretenden Folgewirkungen, nämlich die schon bei nicht zeitgemäßer Entrichtung anzunehmende Verkürzung, soweit Bescheid wusste, um daraus auf ein vorsätzliches Handeln im Sinne des dargestellten Straftatbestandes schließen…
…ist im Gegenstand u.a. von folgenden Wahrnehmungen und Tatsachen auszugehen. Gegen den Bf. wurde mit Bescheid des Hauptzollamtes Graz als Finanzstrafbehörde I. Instanz das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil bei gegebenen Sachverhalt der begründete Verdacht besteht, der Bf. habe M.B. zum Schmuggel im Sinne von…
…Beschlagnahme des Goldschmuckes als Beweismittel auszugehen. Der Goldschmuck ist auch deshalb verfallsbedroht, weil der Verfall zur Bedeutung der Tat oder zu dem, den Täter treffenden Vorwurf nicht außer Verhältnis zu stehen scheint. Aus dem rechtskräftig abgeführten Abgabenverfahren ergibt sich auch kein Missverhältnis im Sinne des…