…in welchen der leistende Unternehmer im Inland weder einen Wohnsitz (Sitz) noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte (§ 29 BAO) hat. Zur Abfuhr verpflichtet sind: juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie (in- und ausländische) Unternehmer, und zwar unabhängig davon, ob sie nach § 6 UStG 1994…
…ausgeführt worden sind. Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist;.... Gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994 gelten Lieferungen, sonstige Leistungen oder…
…11 Abs 1 UStG 1994 für eine Rechnung erschöpfend aufgezählten Merkmale sind zwingend. Es besteht keine Möglichkeit, eine im konkreten Fall fehlende Voraussetzung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als gegeben anzunehmen (VwGH v 12.12.1988, 87/15/0079). Bei Fehlen einer ordnungsgemäßen Rechnung steht der Vorsteuerabzug …
…der Vorsteuerabzug bei einer nachträglichen Festsetzung einer Umsatzsteuerschuld nach dem Reverse-Charge-Verfahren deshalb versagt werden kann, weil - die Bf. aus den in den Sachverhaltsdarstellungen dargelegten Umständen bei den Altmetallanlieferungen hätte erkennen können, dass die betroffenen Lieferungen nicht durch Privatpersonen, sondern von Unternehmern iSd UStG…
…vertraut. Dies mache das Verhalten der Beschwerdeführerin erklärbar und entschuldbar, sodass lediglich von leichter Fahrlässigkeit ausgegangen werden könne und Säumniszuschläge gem. § 217 Abs. 7 BAO nicht festzusetzen bzw. herabzusetzen seien. Zudem sei dem österreichischen Fiskus durch die verspätete Abfuhr der USt kein Schaden entstanden, da…
…welchen entgegen der damals bereits geltenden Rechtslage (ab 1. Jänner 2005) Umsatzsteuern ausgewiesen sind, obwohl unter Anwendung eines Reverse Charge Systems die Bank zur Abfuhr der Abgabe verpflichtet gewesen wäre und der Beschuldigte allenfalls nur zur Haftung heranzuziehen gewesen wäre (§ 19 Abs. 1b UStG 1994…
…wird dann zur Umsatzsteuer festgehalten, dass der Bf im Prüfungszeitraum bei seinen Ausgangsrechnungen einen Steuersatz von 12% angewendet habe. Eine Abfuhr der Umsatzsteuer sei aber nicht erfolgt, da der Bf gem. § 22 UStG 1994 die Vorsteuer in gleicher Höhe angenommen habe. Dies wäre aber nur…
…die obgenannten Vorauszahlungen an Umsatzsteuer oder die erwähnten Lohnabgaben, nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekanntgegeben wird; im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für…
…§ 2 - 4 des Stmk. NFWAG 1980 geregelte Abgabe umfassten, stellten sie nach den dargestellten Grundsätzen des Umsatzsteuerrechtes somit keinen Teil der USt-Bemessungsgrundlage dar. Die nach den landesgesetzlichen Bestimmungen für Ferienwohnungen zu entrichtende Abgabe gehört dagegen, im Falle ihrer Weiterverrechnung an den Gast, zum Leistungsentgelt…
…die nicht an die Gemeinde gemeldet worden seien, habe er zudem durch die unterlassene Verrechnung und Abfuhr der FVA bei der Umsatzsteuer eine höhere Bemessungsgrundlage zugrunde gelegt und dadurch entsprechend mehr USt bezahlt. Unter diesen Umständen sei die Zurechnung eines - nunmehr sogar erhöhten - SZ unverständlich…
…USt sowie eine mit 12.09.2011 datierte Faktura über "Personalkosten 12/2010" in Höhe von 114.715,01 Euro zuzüglich 22.943,00 Euro USt. In der Folge ist eine Abfuhr der fakturierten Umsatzsteuern an die Abagbenbehörde unterblieben und wurde über das Vermögen der…
…nach Berichtigung aller Ansprüche als erübrigten Rest der Verteilungsmasse erhält. Daher wird auch im Zuge einer Versteigerung durch einen Zuschlag ein umsatzsteuerpflichtiges Geschäft getätigt, was nach mittlerweile herrschender Rechtsprechung auch in dem Sinn anerkannt ist, dass der Verpflichtete als Lieferant iSd. § 11 UStG anzusehen ist…
…vom 13.Juni 2001 die Vorsteuern der Monate März und April 2001 aufgliedern und sich auch den stark steigenden und mittlerweilen rund 15.000.000 S hohen Umsatz dieser Monate erläutern habe lasse. Im November 2001 führe die Behörde eine USt.-Nachschau für den Zeitraum…
…Prüfungsbeginn wurden der Prüferin für die Monate 7 und 8/01 die UVA's vorgelegt. Gleichzeitig wurde am 23.10.01 ein Betrag von öS 200.000,00 als á conto 8/01 zur Einzahlung gebracht (richtigerweise 7/01). 2.) Die stichprobenweise Überprüfung der USt-…
…den Konsequenzen einer Unterlassung der USt-Abfuhr im jeweiligen Land des Beginnes der Beförderung bei Privatkunden gegeben hat? Prüfer.: Ich habe zunächst in der Art eines Gutachtens eine Prüfung zu Corona-Förderungen vorgenommen und in diesem Zusammenhang die Rechnungen an Privatpersonen ohne USt-Ausweis entdeckt…
…nicht gebrauchsfähig gewesen seien. Im Gegensatz dazu sei der Ladewagen sofort einsatzfähig gewesen und auch eingesetzt worden. Überdies sei die tatsächlich stattgefundene und auch nachgewiesene Verwendung beim Kauf als Verwendung und Nutzung iSd § 28 Abs. 39 Z 4 UStG 1994 anzusehen. Eine andere Funktionsprobe und…
…2 Z 13 UStG 1994 dar und unterliegt daher dem Normalsteuersatz von 20%. Die als eigenständige Leistung erbrachte Abfuhr von Rückständen aus Abflussrohren, Kanalanlagen oder Öltanks zu einer Deponie oder Entsorgungsanlage fällt hingegen unter den ermäßigten Steuersatz gemäß der genannten Gesetzesstelle. Wird nun von einem…
…Oktober 2011, 29. November 2011 bzw. 28. Dezember 2012 verbucht (Kontoabfrage; Abfrage der USt-Daten, Finanzstrafakt Bl. 55). Die entrichteten Vorauszahlungen an Umsatzsteuer haben den solcherart bekanntgegebenen Zahllasten von € 6.415,81 (01/11), € 11.281,48 (02/11), € 6.578,86…
…der den Gewinn gemäß § 2 Abs. 5 EStG nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermittelt, diesen abweichenden Veranlagungszeitraum auch für die Umsatzsteuer wählen. Es würden Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei den einzelnen Gesellschaftern vorliegen und somit seien die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 UStG erfüllt. Mit…
…erklärte, für die Abfuhr der geschuldeten Umsatzsteuer Sorge zu tragen, sodass es bei einer Belastung meiner Mandantin durch Aberkenntnis des Vorsteuerabzuges zu einer exzessiven Doppelbelastung kommen würde. Der Vorsteuerabzug ist für die Wirkungsweise der Mehrwertsteuer wesentlich und entscheidend. Er verhindert eine Kumulierung der USt-Belastung…