…dem Kalenderjahr liegt, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat und in dem es ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) bezogen hat, das den Betrag von 8.725 € übersteigt, kein Anspruch auf Familienbeihilfe, wobei § 10 Abs. 2 leg. cit…
…Tirol, Studium an der Montanuniversität in Leoben). Nach Ansicht des Finanzamtes stehen aber die im Jahr 2003 insgesamt erzielten, über dem "familienbeihilfenschädlichen Betrag" von 8.725 € liegenden Einkünfte des Sohnes einer antragsgemäßen Behandlung entgegen. Die Unterhaltspflicht der Eltern für ihre Kinder ergibt sich aus …
…Finanzamt bereits in der Berufungsvorentscheidung ausgeführt hat, beträgt die Einkommensgrenze, ab der kein Familienbeihilfenanspruch mehr gegeben ist, 2007 8.725 €, 2008 bis 2010 9.000 € und ab 2011 10.000 €. 2.2 Erhebliche Behinderung Gemäß § 6 Abs. 2 lit. d iVm Abs…
…eigene Einkünfte verfügen würde. Übersteige das Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) des Kindes aber den Betrag von € 8.725 nicht und sei von einer entsprechenden Kostentragung der Eltern auszugehen, stehe der Freibetrag zu. Die Einkommenssituation des Kindes bis zur genannten Höhe sei daher…
…ob die für 2005 geltende Einkommensgrenze von 8.725 € überschritten ist. Dies ist nicht der Fall; selbst unter Einbeziehung der Ausgleichszulage haben die Einkünfte des Bw. in diesem Jahr nämlich nur 8.318,54 € betragen. Soweit der angefochtene Bescheid des Finanzamtes also über…
…Entschädigungen aus einem anerkannten Lehrverhältnis, c) Waisenpensionen und Waisenversorgungsgenüsse. (2) Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, denen Unterhalt von ihrem Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist." Für die Jahre 2002 bis 2007 hat die Einkommensgrenze 8.725 € betragen. Gemäß § 6 Abs…
…8.725,-- € (2001: 120.000 ATS) übersteigt. Die Tochter des Bw. bezog ab 2001 folgende Einkünfte: | 2001 | 5.684,83 € | 2002 | 3.085,35 € | 2003 | 10.943,52 € | 2004 | 10.188,50 €…
…18. Lebensjahr vollendet haben und die in einem Kalenderjahr ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 Einkommensteuergesetz 1988) bezogen haben, das den Betrag von 8.725 € übersteigt, kein Anspruch auf die Familienbeihilfe. Gemäß § 5 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) in der vom 1…
…wurde nie erreicht. Der Pensionsanspruch betrage 253,99 € (stand Juni 2009), zuzüglich Ausgleichszulage und Pflegegeld der Stufe 1. Die Einkommensgrenze, ab der für ein Kind kein Anspruch auf Familienbeihilfe mehr bestehe, sei 9.000 € bzw. bis 2007 8.725 €. Die Behörde hätte…
…das 18. Lebensjahr vollendet hat und in dem sie ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) bezogen hat, das den Betrag von € 9.000 (bis 31.12.2007: € 8.725 €) übersteigt, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe, wobei § 10 Abs. 2…
…Abzug allfälliger Sozialversicherungsbeiträge, eindeutig über dem ASVG-Richtsatz für die Ausgleichszulage. Das zu versteuernde Einkommen eines Kindes als Ausschließungsgrund iSd § 5 Abs 1 FLAG liegt bei € 8.725,-- (2007) bzw € 9.000,-- (2008) jährlich. Dabei handelt es sich um einen Jahresbetrag, der auch…
… 2 Abs. 1 lit. f FLAG 1967 beziehen und durch die Neuregelung des § 5 Abs. 1 FLAG 1967 zusätzlich bis 8.725 € im Jahr dazuverdienen. Dies würde zu einer extremen Schlechterstellung/Ungleichbehandlung dieser Gruppe führen. Der § 2 Abs. 1 lit. f schließt eine Familienbeihilfengewährung…
…Darüber hinaus dürfe auch die von ihm bezogene Waisenpension nicht hinzugerechnet werden. Unter Berücksichtigung dieser Einwände habe ihr Sohn daher weniger als 8.725 € an Einkommen im Jahr 2006 bezogen. Diesem Schreiben legte sie das Bachelorprüfungszeugnis (Studienkennzahl 0229v) ihres Sohnes vom 30.6.2006…
… 5 Abs. 1 FLAG 1967 normierte Einkommensgrenze von 8.725 € überstieg. Das Finanzamt forderte hierauf mit Bescheid vom 27.3.2007 die für den Zeitraum Jänner 2006 bis Oktober 2006 bezogene Familienbeihilfe sowie die Kinderabsetzbeträge zurück. In der gegen den Bescheid eingebrachten Berufung wurde…
…erzielt habe, das den Grenzbetrag gem. § 5 Abs. 1 FLAG von 8.725,- € überschritten habe. In der (unter anderem) gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung (beim Finanzamt eingelangt am 30.042007) führte der Bw. aus, dass das Finanzamt den Umstand unberücksichtigt gelassen habe, dass sich…
…Ausbildung auch tatsächlich ausgeübt wird. Der Rechtssatz dieser Berufungsentscheidung, nämlich dass für die Dauer des Rechtspraktikums Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, würde durch die Anwendung des Höchstbetrages von 8.725 € auch auf den Ausbildungsbeitrag gemäß §§ 16 ff Rechtspraktikantengesetz in der geltenden Fassung nachträglich jeden Anwendungsbereich…
…in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet und in dem es ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) bezogen hat, das den Betrag von 8725 € übersteigt, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe, wobei § 10 Abs. 2 nicht anzuwenden ist. Bei der Ermittlung…
…liegt, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat und in dem es ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) bezogen hat, das den Betrag von 8.725 € übersteigt, kein Anspruch auf Familienbeihilfe, wobei § 10 Abs. 2 nicht anzuwenden ist. Bei…
…Berufung teilweise stattgegeben. Begründend wurde ausgeführt, dass der Sohn der Bw im Streitjahr 2005 ein zu versteuerndes Einkommen von 10.682,92 € bezogen und dieses den Grenzbetrag des § 5 Abs 1 FLAG 1967 von 8.725 € überstiegen habe, was dazu führe, dass im…
…bei den Eltern keinen Eigenanspruch und für 01 und 02/2007 steht ihr die (erhöhte) Familienbeihilfe wegen Überschreitens der im § 6 Abs 3 FLAG vorgesehenen Grenze von € 8.725,00,-- im Jahr 2007 nicht zu. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 18…