…dass den schweizerischen Steuererklärungen und -bescheiden zu entnehmen sei, dass die bis 1998 erzielten österreichischen negativen Betriebsstättenergebnisse in der Schweiz im Rahmen des Verlustausgleiches verwertet worden seien, weshalb eine nochmalige Verwertung dieser Verluste in Österreich (im Zuge eines Verlustabzuges) unzulässig sei. Gegen diesen Bescheid erhob…
…den Verlustabzug und forderte sie mit Verweis auf § 102 EStG 1988 gleichzeitig auf, Nachweise für die Nichtverwertung der gegenständlichen österreichischen Betriebsstättenverluste binnen vier Wochen zu erbringen. In der dagegen eingebrachten Berufung vom 6. März 2003 brachte die Bw. folgendes vor: Das in Österreich erzielte negative…
…Verlustabzüge nicht berücksichtigt worden seien. Mit Vorhalt vom 20. November 2000 wurde die Bw. darauf hingewiesen, dass der österreichische Betriebsstättenverlust des Jahres 1997 gemäß § 102 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 nur vortragsfähig sei, wenn er die nicht der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Einkünfte des deutschen…
…denen die österreichischen Verluste Deckung finden (Philipp, Loukota, Jirousek (Hg.), Internationales Steuerrecht, 2., erweiterte und überarbeitete Auflage, I/1 Allgemeine Erläuterungen, Tz 281,282, Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung, Wien, 1976, Stand Juni 2003). Nach Art. 24 Abs. 3 OECD-Musterabkommen darf "die Besteuerung einer Betriebsstätte…
…denen die österreichischen Verluste Deckung finden (Philipp, Loukota, Jirousek (Hg.), Internationales Steuerrecht, 2., erweiterte und überarbeitete Auflage, I/1 Allgemeine Erläuterungen, Tz 281,282, Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung, Wien, 1976, Stand Juni 2003). Nach Art. 24 Abs. 3 OECD-Musterabkommen darf "die Besteuerung einer Betriebsstätte…
…Dies sei unabhängig davon, ob der Ansässigkeitsstaat eine Verlustverrechnung gewähre oder nicht. Österreichische Betriebsstättenverluste seien daher vorrangig mit Gewinnen im Ausland zu verrechnen. Dies gelte sowohl für das Jahr des Entstehens der Verluste als auch für die Folgejahre. Nur insoweit die Verluste bisher (vom Verlustentstehungsjahr…
…dass die schweizer Finanzverwaltung die Verlustverrechnung nach Art. 52 Abs. 3 DBG ebenfalls als "provisorisch" ansehe und es daher "primär Sache der österreichischen Betriebsstätte (sei), die eigenen Verluste zu verrechnen" (Verweis auf das Schreiben des Kantonalen Steueramtes Zürich vom 4. November 2003). Entsprechend werde daher…
…darauf hingewiesen, dass die schweizer Finanzverwaltung die Verlustverrechnung nach Art. 52 Abs. 3 DBG ebenfalls als "provisorisch" ansehe und es daher "primär Sache der österreichischen Betriebsstätte (sei), die eigenen Verluste zu verrechnen" (Verweis auf das Schreiben des Kantonalen Steueramtes Zürich vom 4. November 2003). Entsprechend…
…sowie durchzuführende Service- und Reparaturarbeiten habe die Bw. erledigt. Auch diese Arbeiten seien direkt seitens der G.Hamburg mit den österreichischen Kunden verrechnet worden und diese habe die Umsatzsteuer daraus in Österreich abgeführt. Sämtliche Lohn- und Gehaltsaufwendungen, die Lohnnebenkosten für die Mitarbeiter sowie sämtliche Verwaltungskosten…
…würden, ohne dass für die Gleich- bzw. Ungleichbehandlung eine objektive Rechtfertigung bestehe (vgl. z. B. EuGH 13.11.1984 Rs 283/83 Racka). Grundsätzlich würden Einkünfte österreichischer Betriebsstätten von Steuerausländern, welche gem. § 98 EStG der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, gleich behandelt wie jene vergleichbarer inländischer Unternehmer…
…durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung unter Hinzuziehung des Parteienvertreters gestellt. Im Vorlageantrag wurde ein weiteres mal darauf hingewiesen, dass das Ergebnis der österreichischen Betriebsstätte im deutschen Jahresabschluss und in den deutschen Steuerbescheiden der Bw., die dem Finanzamt übermittelt wurden…
…Klärung dieser Frage bedeutende Indizwirkung zukommt. Können nämlich geschäftliche Aktivitäten in der österreichischen Wohnung nicht eindeutig nachgewiesen werden und wurden zudem auch alle Einkünfte in der Slowakei versteuert, dann würde dies dafür sprechen, dass im Inland keine Betriebsstätte anzunehmen ist. Auch wenn die Finanzverwaltung der…
…Berufungsvorentscheidung vom 20. März 2008 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer der als Technical Sales Specialist in Österreich und Süddeutschland tätig wäre und dabei seine österreichische Wohnung als ,home-office' nutze, begründe eine österreichische Betriebsstätte. Unbeachtlich sei, ob die Wohnung…
…darstellen, verwehrt. Derartige Erfahrungswerte liegen im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes jedoch vor. In ähnlich gelagerten Fällen, in denen eine österreichische Betriebsstätte die Funktion eines Dienstleistungsunternehmens für das ausländische Stammhaus ausübe, sei es gängige Verwaltungspraxis, im Rahmen von Auskunftserteilungen Aufschlagsätze in Höhe von 15%, in Ausnahmefällen 10%…
…dass aufgrund der Vorgangsweise der Verlustverrechnung in Holland eine Nachversteuerung der Verluste in den Niederlanden erfolge, sobald in der österreichischen Betriebsstätte Gewinne erzielt werden. Insoferne sei nur von einer zeitlich beschränkten Verlustverwertung in den Niederlanden auszugehen. Es liege eine Diskriminierung iSd Art 25 DBA-Niederlande…
…327,00, für 2001 ein Überschuss von € 75.460,00 und für 2002 ein Verlust von € 130.065,00. Ein Verlustvortrag von Verlusten aus österreichischen Betriebsstätten sei in Österreich grundsätzlich insoweit zulässig, als es nicht zu einer Doppelberücksichtigung der Verluste komme. Artikel 25…
…2005), € 13.538,81 (2006), € 13.115,75 (2007) und € 8.500 (1-8/2008) zu berücksichtigen. Begründet wurden die Berufungen wie folgt: „Die österreichische Betriebsstätte unterhält ein Glasfaserkabel von Dorf1 bis Wien. Dieses Kabel wurde zum Teil von meiner Mandantschaft errichtet…
…Vom Prüfer sei lediglich der Gewinnanteil, der auf die österreichische Betriebsstätte (Lager) entfalle, in Österreich der Besteuerung unterzogen worden. Abschließend verwies der Betriebsprüfer auf seine Ausführungen in Tz 14 PB. Zusammenfassend hielt der Betriebsprüfer fest: Die im Berufungsbegehren beantragten Änderungen würden sich aufgrund der bisherigen…
…sowie die Fahrten nach Österreich Betriebsausgaben darstellten. Auf die Feststellungen der Betriebsprüfung, wonach in Österreich eine Betriebsstätte bestehe, geht der Berufungswerber nicht ein. In seinem wiederholten Vorbringen bezüglich der die österreichische Steuerhoheit ausschließenden Veranlagungen in der BRD übersieht er, dass selbst bei Zutreffen seiner Behauptung…
…wonach Frau Ges-in und ihr Sohn in Österreich wohnsitzgemeldet sind, kann entgegen der Rechtsauffassung des Gerichts nicht auf das Vorliegen einer österreichischen Betriebsstätte für die slowakische Gesellschaft geschlossen werden, zumal auch die in Österreich ansässige NN-LG & Co OG von Frau Ges-in betrieben…