…des Vertreters einer Partei an der Fristversäumung dem Verschulden der Partei selbst gleich zu halten. Das Versehen einer Kanzleiangestellten eines bevollmächtigten Steuerberaters ist dem Steuerberater (und damit der Partei) nur dann als Verschulden anzulasten, wenn er die ihm zumutbare und nach der Sachlage gebotene Überwachungspflicht…
…den wahren Machthaber der Primärschuldnerin (***K***) resultiert (Anschaffung von Golfausrüstung und Grand Prix Tickets, die über die Primärschuldnerin verrechnet wurden). Zwar besteht bei Betrauung Dritter (Buchhaltungskraft) mit abgabenrechtlichen Pflichten eine entsprechende Überwachungspflicht des Geschäftsführers und führt eine Verletzung derselben zur Haftung (Ritz, a.a.O., …
…wäre. Auch der Antrag auf Ausgleichseröffnung wäre von Frau B. unterschrieben worden. Während des Ausgleiches hätte die Firma Eigenverwaltung gehabt, wobei die Zahlungen sowie Saldenlisten, die ihm von Frau B. bzw. vom Steuerberater übermittelt worden wären, von ihm überwacht worden wären. Der Zeuge wies daruaf…
…Geschäftsführers seien überspannt, wenn dieser auch noch den eigens für die Durchführung der abgabenrechtlichen Belange engagierten und darin spezialisierten Steuerberater überwachen müsse. Es könne von einem Geschäftsführer einer GmbH nicht verlangt werden, dass er Fehler des Steuerberaters aufdecke (UFS 1.3.2007, RV/0497-L…
…somit festzustellen, dass aufgrund oa Feststellungen der fehlerhafte Fristeintrag als unvorhergesehenes Ereignis zu qualifizieren ist und das Verschulden des Steuerberaters des Bf´s aufgrund des Nachkommens der ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht gegenüber den Kanzleibediensteten auf einem minderen Grad des Versehens basiert, weshalb…
…Verschulden des Geschäftsführers bei der Nichtentrichtung von Abgaben nicht aus, weil die Vollmachtserteilung eine Entrichtung der Abgaben nicht umfasse. Selbst wenn der Steuerberater eine Zahlungsvollmacht habe und ihm gegebenenfalls ein Kreditrahmen zur Entrichtung von Steuern eingeräumt sei, enthebe dies den Geschäftsführer nicht von seiner Überwachungspflicht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat10 über die Berufung der Bw., vertreten durch Steuerberater, vom 9. Dezember 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 10. November 2009 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO nach der am 26. Mai 2011…
…das Finanzamt aus, dass diesem Antrag "stattgegeben" worden sei, auf eine gesonderte Verständigung wäre seitens des Steuerberaters verzichtet worden. Der Aussetzungsantrag wurde am 31.10.2002 abgewiesen. Mit Schreiben vom 25.11.2002 - eingelangt beim Finanzamt am 27.11.2002 - teilte die Hoffmann & Dipl. Vw…
…Wirtschaftstreuhänders oder Steuerberater mit der Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten den Vertreter nicht zu exkulpieren, wenn er seinen zumutbaren Informations- und Überwachungspflichten nicht nachkommt (Ritz, BAO³, § 9 Tz 13 mit Judikaturnachweisen). Der Großteil der haftungsgegenständlichen Abgaben betrifft Nachforderungen an Dienstgeberbeiträgen samt Zuschlägen betreffend die Geschäftsführerbezüge des Berufungswerbers…
…schriftlichen Kaufvertrag zu errichten und den Erwerbsvorgang beim Finanzamt anzuzeigen sowie aufgrund der grundsätzlichen Kenntnis der Beschuldigten von der Grunderwerbsteuerpflicht von Grundstücksverkäufen beide Beschuldigte eine nach den Umständen gebotene und zumutbare Erkundigungspflicht hinsichtlich der richtigen steuerlichen Vorgangsweise unterlassen haben und sie dem Ratschlag des Steuerberaters…
…"Die steuerrechtlichen Angelegenheiten des Unternehmens sollten durch eine professionelle Steuerberatung geprüft und abgewickelt werden"; die relevanten Unterlagen seien nicht nur in die Buchhaltung des Unternehmens eingearbeitet, sondern vielmehr auch inhaltlich überprüft worden. Dies habe auch zu den von Seiten des Steuerberaters vorgenommenen Ausbuchungen von Rechnungen…
…des ausgewiesenen Vertreters auf den Eintritt dieses unvorhergesehenen Ereignisses kein Einfluss genommen werden konnte und ihm auch nicht angelastet werden kann, da er den nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflichten gegenüber der Kanzleibediensteten nachgekommen ist, liegt kein grobes Verschulden, ja nicht einmal ein minderer Grad des…
…Den Bw. treffe kein Verschulden am Abgabenausfall, weil die Einbringung der haftungsgegenständlichen Abgaben nicht durch irgendein Verhalten des Bw. erschwert oder verunmöglicht worden sei. Zum Beweis wurde die Einvernahme des Bw. und des Steuerberaters Dr. K.B., die Einholung eines "buchhalterischen Sachbefundes" sowie die Einsichtnahme…
…begründen. Vielmehr ist die Bw., die als verantwortliche Geschäftsführerin ihre abgabenrechtlichen Pflichten auf eine andere Person übertragen hat, nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. Mai 1998, 97/14/0080, ihrer Überwachungspflicht nicht nachgekommen, wenn sie sich auf die Frage, ob alles in Ordnung sei…
…ihm zumutbare Überwachungspflicht gegenüber den Angestellten unterlassen hat und den Vertreter selbst an der Versäumung insofern ein den Grad minderen Versehens übersteigendes Verschulden trifft, als eine auferlegte Sorgfaltspflicht außer acht gelassen wurde (siehe VwGH 3.4.1998, 97/19/0491). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…der Durchführung der oben erwähnten Kontrolle der Steuererklärungen und des Jahresabschlusses 2002 nicht entdeckt. Dies deshalb, da der gegenständliche Jahresabschluss aufgrund seines größeren Umfanges für seine Erstellung viele Tage in Anspruch nimmt. Ich kann als Steuerberater bei der mir zumutbaren Kontrolle eines solchen Abschlusses mit…
…Hinsichtlich des Fristenvormerks bestehe eine besondere Überwachungspflicht. Die steuerliche Vertretung habe ihren Kanzleibetrieb so einzurichten, dass die Eintragung und Wahrnehmung von Fristen in jedem Fall (somit auch bei einem Todesfall in der Familie des Steuerberaters) gewährleistet sei. Der berufsmäßige Parteienvertreter (Steuerberater) habe jedoch auffallend sorglos…
…wenn er sich diesbezüglich nach Lage des Falles auf den intern zuständigen Vertreter verlassen durfte und kein Grund zu der Annahme bestand, dieser erfülle die ihm übertragenen Aufgaben nicht oder unvollständig. Dabei hängt der Umfang der Überwachungspflicht von den Umständen des Einzelfalles ab. Primär ist…
…und Praxis gut ausgebildeten Erfüllungsgehilfen, dessen Arbeit noch dazu durch Vergleich mit der Arbeit des Steuerberaters für den Zeitraum 01-04/2001 auf ihre Qualität auch durch einen Nichtfachmann hätte überprüft werden können - alles einem im Rechnungswesen nicht Ausgebildeten Mögliche getan, um für eine ordnungsgemäße…
…Tante des faktischen Geschäftsführers der Firma S.GesmbH, die Gesellschaft gegründet und für sie als Treunehmer tätig gewesen zu sein. Die Geschäftsführung habe stets ihr Neffe inne gehabt. Er habe im Unternehmen die wesentlichen Entscheidungen getroffen. Er habe auch die Buchhaltungsunterlagen an den Steuerberater weitergereicht…