…vom Bw. persönlich durchgeführt worden sei und daher bei der Ermittlung der Überförderung ebenso wie die vorhandene Mietzinsreserve von den Gesamtsanierungskosten in Abzug zu bringen sei. An Gründen für die Fraglichkeit hinsichtlich der Relevanz des Prüfungsauftrags führte die Bp im Wesentlichen ins Treffen, dass die…
…eine Überförderung vorliegt. Wie dem oben dargestellten Sachverhalt zu entnehmen ist, betrug die Förderung ATS 11,677.109,-; die Gesamtbaukosten beliefen sich laut Schlussprüfbericht des Wiener Bodenbereitstellungs- und Stadterneuerungsfonds auf insgesamt ATS 12,253.000,-.Von diesem Betrag waren entsprechend der obigen Ausführungen die "fiktiven…
…Instandsetzungsaufwendungen. Zunächst ist zu untersuchen, ob die tatsächlichen Aufwendungen (ohne in die Subventionsgewährung einbezogene "fiktive Ausgaben", wie z.B. vom Steuerpflichtigen verrechnete Honorare für die Bauverwaltung sowie Abdeckung eines "Hauptmietzins-Passivums") höher oder niedriger sind als der Gesamtbetrag der zugesagten Subvention (Unter- oder Überförderung). Unterförderung…
…und Herstellungskosten sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen. Die Steuerfreiheit gilt nicht, soweit in der Vergangenheit bereits die entsprechenden Aufwendungen abgesetzt worden sind (§ 119 Abs. 4 EStG 1988) oder die Subventionen die tatsächlichen Aufwendungen übersteigen. Der Zuschuss ist mit dem Nominalwert von den geförderten Aufwendungen in Abzug…
… 30 Abs. 3 EStG 1988 sind Instandsetzungsaufwendungen bei der Ermittlung von Einkünften aus privaten Grundstücksveräußerungen zu den Anschaffungskosten hinzuzurechnen. 21.4.3 Allgemeine Abgrenzung Instandhaltungsaufwand - Instandsetzungsaufwand - Herstellungsaufwand Rz 6460: Instandhaltungsaufwand liegt vor, wenn lediglich unwesentliche Gebäudeteile ausgetauscht werden oder wenn es zu keiner wesentlichen Erhöhung…
…1741/68, 1742/68); Zusammenlegung zweier Wohnungen (VwGH 27.01.1969, 0981/68); Einbau einer mit erhöhtem Bedienungskomfort verbundenen Heizanlage an Stelle von einzelne Räume beheizender Öfen (VwGH 20.10.1971, 0970/71); siehe auch Rz 3171; Vornahme einer Generalüberholung, wenn dadurch ein unbrauchbar gewordenes…
…im Jahr der Zahlung aufwandswirksam berücksichtigt werden können, während Instandsetzungsaufwendungen zwingend auf 10 Jahre (Rechtslage vor StRefG 2015/2016) abzusetzen sind. Diese Differenzierung führt unter dem Gesichtspunkt einer Totalbetrachtung und ohne Berücksichtigung von allfälligen Zinskomponenten zum selben Ergebnis. Eine Differenzierung in den steuerlichen Auswirkungen kann…
…dass das Vermietungsobjekt bereits 15 Jahre vor dem (ggst.) Erwerb errichtet wurde. Eine realitätsnahe Prognoserechnung (hat) daher für den Zeitraum von 20 Jahren mit Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen zu rechnen. Bei den an die Rücklage entrichteten (Fixbeträgen) handelt es sich wirtschaftlich gesehen um Vorauszahlungen für im…
… 28 Abs. 2 EStG 1988 schließt sich der UFS auf Grund des anders gelagerten Sachverhaltes folglich nicht an. Soweit die Bw. die Einkommensteuerrichtlinien zur Beurteilung von Aufwendungen als Instandsetzungsaufwendungen heranziehen, ist zu erwähnen, dass es sich mangels Kundmachung im Bundesgesetzblatt um keine für den UFS…
…Von der Verteilung sind grundsätzlich (siehe Abschn. 5.5.9.3) sämtliche Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten betroffen. Rechtslage für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen: Gemäß § 4 Abs. 7 EStG 1988 sind Instandsetzungsaufwendungen für zum Anlagevermögen gehörende Wohngebäude vorrangig um steuerfreie Subventionen der öffentlichen…
…der Instandsetzungsaufwendungen folgendes: - Instandsetzungsaufwendungen, die unter Verwendung von entsprechend gewidmeten steuerfreien Subventionen aus öffentlichen Mitteln (§ 3 Abs. 1 Z 3, § 3 Abs. 1 Z 5 lit. d und e, § 3 Abs. 1 Z 6) aufgewendet werden, scheiden insoweit aus der Gewinnermittlung aus. - Soweit Instandsetzungsaufwendungen nicht…
…RV/7100083/2019), Erneuerung von Gebäudeteilen infolge höherer Gewalt (zB bei Sturm- und Hagelschäden). Instandhaltungsaufwendungen sind sofort oder - wenn es sich um nicht jährlich wiederkehrende Arbeiten handelt - über Antrag auf fünfzehn Jahre (bis 2015: zehn Jahre) verteilt absetzbar. Rz 6468: Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden…
…richtete. Zufolge einer Niederschrift mit dem Land Tirol vom 24. September 1998 sei die Zusage des Landes Tirol für das vorgesehene Schlachtstätten- und Fleischzerlegeobjekt beim ERP-Fonds Wien von mehreren Auflagen (= Gegenleistungen) abhängig gemacht worden. Die G-GmbH garantiere nach Fertigstellung des EU-Schlachthofes…
… 30 Rz 219). Im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. Juni 2010, 2005/13/0076 (ergangen zur Aktivierungspflicht von anschaffungsnahen Instandsetzungsaufwendungen), judiziert dieser, die Ableitung einer Aktivierungspflicht - zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten - bloß aus dem zeitlichen Zusammenhang mit dem Kauf und aus dem Verhältnis der Höhe…
…1 Allgemeines Rz 6450: Auf der Ausgabenseite müssen Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand unterschieden werden. Da sich an das Anfallen von Erhaltungsaufwand einerseits und Herstellungsaufwand andererseits unterschiedliche Rechtsfolgen knüpfen können (siehe dazu Rz 6455 ff), sind diese Aufwendungen zu trennen. Rz 6451: Erhaltungsaufwand wiederum ist zu unterteilen…
…Vorauszahlung von Instandsetzungsaufwendungen Rz 6473: Instandsetzungsaufwendungen auf Wohngebäude sind nach Maßgabe der Verausgabung (also im Zeitpunkt des Abfließens gemäß § 19 EStG 1988) auf fünfzehn Jahre (bis 2015: zehn Jahre) zu verteilen. Bei gemischter Nutzung ist gegebenenfalls eine Aufteilung vorzunehmen (siehe Rz 6471 f). Werden Instandsetzungsaufwendungen…
… 28 Abs. 3 EStG | 300.000 Euro | Nachgeholte Instandsetzungsaufwendungen gemäß § 28 Abs. 2 EStG 1988 | 400.000 Euro | Summe | 1.200.000 Euro | Von den "Nebenkosten" können 25% von 1.200.000 Euro, das sind 300.000 Euro sofort…
(3) Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Z 3 und 4 dürfen nicht pauschal gebildet werden. Die Bildung von Rückstellungen ist nur dann zulässig, wenn konkrete Umstände nachgewiesen werden können, nach denen im jeweiligen Einzelfall mit dem Vorliegen oder dem Entstehen einer Verbindlichkeit (eines Verlustes…
…500 Euro nicht angemessen). Der Barockschrank ist daher nur zu 25% der Anschaffungskosten als Betriebsvermögen anzusetzen. Auch bei Übertragung stiller Reserven ist von den angemessenen Anschaffungskosten in Höhe von 6.500 Euro auszugehen. Eine AfA ist nicht zulässig (siehe Rz 4800). Allfällige werterhaltende Reparaturen sind…
…nach Überzeugung des Senates mindestens folgende Bau- und Zustandsmängel bis zu ihrer Behebung durch die Sanierungsmaßnahmen zweifellos und mit freiem Auge erkennbar entgegen: - kein patientengerechtes WC/Nasszelle (Aussage des P); - Fehlen einer funktionierenden Heizung (die Voreigentümerin sprach von vorhandener "E-Nachtspeicherheizung und Kachelofen, beides defekt")…