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Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/2100312/2026

Erhöhungsbetrag Familienbeihilfe: Entwicklungseinschränkung / 2 übereinstimmende Gutachten

geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/2100312/2026vom 16.07.2026Teil 1 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Heidemarie Winkler über die Beschwerde der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 20. August 2025 gegen den Abweisungsbescheid des Finanzamtes Österreich vom 18. August 2025 betreffend Antrag auf Erhöhungsbetrag wegen erheblicher Behinderung für ***Sohn1*** ab März 2025, zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die beschwerdeführende Kindesmutter (in der Folge BF) bezieht für ihren am ***geb*** geborenen Sohn ***Sohn*** den Grundbetrag an Familienbeihilfe. Mit dem am 12.05.2025 eingebrachten Antrag "Beih3" wurde für den Sohn der Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe ab dem Zeitpunkt des Eintritts der erheblicher Behinderung beantragt. Das Finanzamt veranlasste eine Untersuchung des Kindes durch das Sozialministeriumservice (SMS). Mit Bescheinigung vom 18.08.2025 wurde ein Grad der Behinderung von 30% ab März 2025 festgestellt, weshalb das Finanzamt den Abweisungsbescheid (Zeitraum "ab März 2025") vom 18.08.2025 erlies. Im Gutachten vom 18.08.2025, ***Arzt2***, wird ausgeführt: "Anamnese: ***Sohn*** hat eine jüngere Schwester, die bei der Untersuchung dabei ist. Laut Mutter wurden die Meilensteine der primären Entwicklung regelrecht erreicht. Die Mutter gibt an, dass ***Sohn*** nie den Kindergarten besucht habe, da sie mit den Kindern "reisend" unt erwegs gewesen seien und auch keine Wo hnadresse hatten. Auch wurde ***Sohn*** nicht regulär i n seinem sechst en Lebensjahr eingeschult, sondern erst 2024, im Alter von 11 Jahren in eine Privatschule (***Schule1***) in die vierte Klasse Volksschule. Externe Unterstützung wurde keine in Anspruch genommen. Laut Schule bewältigt ***Sohn*** Aufgaben der zweiten Klasse. Er entwickelte Verhaltensauffälligkeiten und Versagensängste und auch Schulängste, hatte in dem einen Jahr Schulbesuch viele Fehltage (laut Mutter), bei denen er dann wieder zu Hause war. Die Schulangst äußerte sich oft durch Kopfschmerzen und Übelkeit. Therapie wurde bislang keine in Anspruch genommen, im März 2025 erfolgte eine psychologische Abklärung, die eine Störung mit sozialer Ängstlichkeit des Kindesalters ergab. Es sollte dann nun doch eine Therapie beginnen, laut Mutter sei ***Sohn*** auf einer Warteliste. Er soll im Herbst nun mit dem Besuch der normalen Mittelschule beginnen, es wurde um eine Schulassistenz angesucht, die Mutter gibt an, dass er wahrscheinlich einen Sonderpädagogischen Förderbedarf bekommen werde. Anzumerken ist auch, dass die Mutter sehr ausführlich und schriftlich die Verhaltensstörungen von ***Sohn*** angibt, dies von der Schule laut psychologischem Bericht nur in geringem Ausmaß bestätigt wird, die keine Besonderheiten angab, die auf das Vorliegen einer Autismus-Spektrum-Störung hinweisen. Er habe soziale Schwierigkeiten, inzwischen aber zwei (jüngere) Freunde. Laut Mutter soll demnächst eine entsprechende Abklärung vorgenommen werden. Derzeitige Beschwerden: Angststörung des Kindesalters (vorwiegend Schulangst), Lernschwäche. Verdacht auf Deprivation (Vorenthalt regulärer Bildungseinrichtungen) Behandlung(en) / Medikamente / Hilfsmittel: Derzeit keine. Geplant: Psychologische Therapie, Schulassistenz Zusammenfassung relevanter Befunde (inkl. Datumsangabe): 26.03.2025: Institut für Familienförderung: Störung mit sozialer Ängstlichkeit des Kindesalters F93.2. Weitere Abklärung auf Autismus-Spektrum-Störung empfohlen. Im KABC-II IQ 81. Aus dem Gutachten: "***Sohn*** zeigt im Vergleich zu Gleichaltrigen einen großen Lernrückstand sowie Schwierigkeiten in der kognitiven Entwicklung sowie in den exekutiven Funktionen, was auf die mangelnde Beschulung zurückzuführen sein kann und ihn sehr belastet." Untersuchungsbefund: Allgemeinzustand: gut Ernährungszustand: gut Größe: 147,00 cm Gewicht: 31,00 kg Status (Kopf / Fußschema) - Fachstatus: 12 Jahre alter Knabe in gutem AZ und EZ, 53,2 cm Kopfumfang. Im internen Status keine Auffälligkeiten, Cor und Pulmo o.B., Abdomen weich, kein Druckschmerz, HNO-Bereich soweit eingesehen bland. Der Muskeltonus ist normoton und seitengleich, kein Hinweis auf motorische Beeinträchtigung. ***Sohn*** ist ein eher zurückgezogener Knabe, der jedoch gut Kontakt aufnimmt und einen regelrechten Blickkontakt zeigt. Er ist orientiert und spricht in ganzen Sätzen. Er kann seinen Vornamen in Blockbuchstaben schreiben, dann auf Aufforderung auch in Schreibschrift, wobei er angibt, dass er das schon lange nicht gemacht habe. Er sei gerne mit seinen Freunden zusammen. Die Mutter gibt an, dass er dann bald überfordert sei und dann seine Rückzugsorte brauche oder zu Wutausbrüchen neige. Während der Untersuchung war er ruhig und fokussiert. [Grafik]   Gegen den Abweisungsbescheid erhob die BF am 20.08.2025 Beschwerde und führte aus, dass die tatsächlichen Beeinträchtigungen des Kindes im Gutachten nicht abgebildet seien: "Alltagsdokumentation - ***Sohn*** ***3*** 1. Emotionale und Verhaltensauffälligkeiten • Tägliche, starke emotionale Ausbrüche mit intensiver Aggressivität. • Häufige verbale Ausbrüche mit sehr schlimmen Schimpfwörtern. • Körperliche Aggressionen, besonders gegenüber seiner Schwester (z. B. Schlagen, Stoßen). • Ständige Co-Regulation durch mich nötig, um Eskalationen zu verhindern. • Deutliches Forderungs- und Vermeidungsverhalten, besonders bei neuen oder unbekannten Situationen. • Vermeidung öffentlicher Plätze und sozialer Kontakte, Rückzug und Abschottung. • Starke Angstreaktionen in Alltagssituationen. 2. Schwierigkeiten mit sozialer Interaktion und Schule • Sehr große Schwierigkeiten, sich in Gruppen zu integrieren. • Vermeidet Lesen und Vorlesen, insbesondere vor anderen Kindern oder Erwachsenen. • Sträubt sich massiv gegen ungeplante oder nicht rechtzeitig angekündigte Veränderungen. • Oft starke Angst und Stress bei Veränderungen und Übergängen. 3. Umgang mit Alltagsanforderungen • Verweigerung von Körperpflege; häufiges und wiederholtes Erinnern notwendig. • Verweigerung von Mithilfe im Haushalt (oft nur mit Belohnung erreichbar) und häufig Aggressivität als Reaktion auf Aufforderungen. • Häufige Wutausbrüche mit Türen-Schmeißen, Drohungen, Sachen kaputtmachen. • Eingeschränkte Fähigkeit zur emotionalen Selbstregulation. • Gefahrensituationen werden nicht immer richtig eingeschätzt. 4. Sensorische Hochsensibilität • Extreme Empfindlichkeit gegenüber Geräuschen, Gerüchen, Licht und Wärme/Kälte. • Sehr hohe Sensibilität gegenüber vielen Menschen und den Emotionen anderer; Abgrenzung ist kaum möglich, Überforderung entsteht rasch. • Stark ausgeprägtes Ekelgefühl in verschiedenen Alltagssituationen. • Reizüberflutung führt schnell zu emotionalen und körperlichen Ausbrüchen. • Schwierigkeiten, eigene Emotionen zu regulieren; schnelle Abwehrreaktionen. 5. Besondere Herausforderungen • Starke Trennungsängste von mir, besonders bei neuen oder unbekannten Situationen, was häufig zu Verweigerung und Panik führt. • Er benötigt häufig enge Begleitung, Beobachtung und emotionale Stabilisierung durch mich, um Überforderung und Eskalationen vorzubeugen. […] […] Dieses Gutachten ist aus meiner Sicht als Mutter sachlich unvollständig und bildet die tatsächlichen Beeinträchtigungen im Alltag nicht korrekt ab. 1) Darstellung der Untersuchungssituation Während der Untersuchung zeigte ***Sohn*** kein unbeschwertes Verhalten, wie es im Gutachten beschrieben wird. Er hatte den Kopf gesenkt, wirkte angespannt und antwortete nur kurz. Seine gesamte Körperhaltung war nach vorne gebeugt, in sich zusammengesackt, wie "eingeknickt", was klaren inneren Stress vermittelte. Bei der Aufforderung, seinen Namen zu schreiben, zeigte er deutliche Angstreaktionen: • er zitterte sichtbar, • sagte: "Nein, das kann ich nicht", • verweigerte schließlich, den Familiennamen aufzuschreiben. Diese Reaktion ist typisch für ihn im Alltag, wenn er unter Erwartungsdruck gerät. Schon kleinste Anforderungen, die mit möglicher Bewertung verbunden sind, führen bei ihm zu Blockade, Verweigerung und Angst. Dieses Muster zeigt sich regelmäßig - insbesondere im sozialen und schulischen Kontext. Dass diese deutlichen Stressreaktionen im Gutachten nicht dokumentiert wurden, ist aus meiner Sicht ein erheblicher Mangel, da genau dieses Verhalten seine Kernproblematik beschreibt. Stattdessen wird dort ein "guter Blickkontakt" und ein unauffälliges Verhalten festgehalten, obwohl ***Sohn*** die ganze Zeit über keinen Blickkontakt hielt, sondern den Kopf gesenkt hatte. Die Untersuchung dauerte insgesamt nur ca. 15-20 Minuten. Eine solch kurze Momentaufnahme kann die Realität seiner täglichen Schwierigkeiten nicht widerspiegeln. Besonders deutlich zeigte sich dies direkt im Anschluss: Sobald wir den Raum verlassen hatten, entlud sich die innere Anspannung. Im Treppenhaus wurde ***Sohn*** sehr impulsiv und aggressiv, die zuvor angestaute Belastung entlud sich heftig. Dieses Verhalten entspricht dem Muster des sogenannten Maskierens (Verbergen eigener Schwierigkeiten nach außen). Genau dieses Phänomen ist ein weiterer Grund, weshalb im Rahmen der klinischen Untersuchung Verdachtsmomente auf eine Autismus-Spektrum-Störung gestellt wurden. Darüber hinaus möchte ich anmerken, dass ich der Gutachterin eine ausführliche schriftliche Alltagsdokumentation übergeben habe. Ich habe dies bewusst in schriftlicher Form getan, um meinen Sohn nicht im Beisein zu belasten, da er sehr empfindsam und hochsensibel ist und ich seinen Selbstwert schützen möchte. Diese Dokumentation wurde im Gutachten jedoch nicht angemessen berücksichtigt, sondern teilweise ins Negative umgedeutet. Es ist mir wichtig zu betonen, dass die Beobachtung eines 15- bis 20-minütigen Termins keinesfalls die Komplexität und Schwere der alltäglichen Herausforderungen widerspiegeln kann, die mein Sohn und auch wir als Familie täglich zu bewältigen haben. 2) Unzureichende Berücksichtigung des Alltags Das Gutachten führt aus, ***Sohn*** sei in der Schule nicht auffällig. Das entspricht nicht der Realität: • ***Sohn*** besuchte zuletzt das ***Schule*** / die ***Schule1***, eine Schule mit stark individueller Betreuung (nahezu 1:1-Betreuung) und sehr geringen Leistungsanforderungen, da dort überwiegend Kinder mit SPF unterrichtet werden. • Trotz dieser geschützten Bedingungen zeigte er deutliche Schwierigkeiten, insbesondere sobald auch nur leichter Leistungsdruck entstand. • In diesen Situationen entwickelte er psychosomatische Symptome (z. B. Bauchschmerzen, Kopfschmerzen, Übelkeit) und verweigerte teilweise den Schulbesuch. • Ich stand deshalb in engem Kontakt mit der Schulleitung, um Anpassungen zu ermöglichen. Sein Zeugnis wurde bewusst ohne Noten ausgestellt und nur mit "bestanden" versehen, um ihn emotional nicht weiter zu belasten. Dies zeigt eindeutig, dass ***Sohn*** nicht unauffällig in der Schule ist, sondern dass seine Problematik auch dort erheblich sichtbar ist. Im Gutachten wurde dies zwar erwähnt, jedoch deutlich verharmlost. Auch zuhause zeigt sich eine massive Belastung: • ausgeprägte soziale Ängste bereits seit dem Kleinkindalter (kein regulärer Kindergartenbesuch möglich; lediglich ein Monat mit meiner Begleitung), • ständige emotionale Co-Regulation durch mich nötig, • häufige Eskalationen mit Aggressionen, Türenwerfen, Beschimpfungen, • starke sensorische Überempfindlichkeiten (Geräusche, Gerüche, Licht, Hitze, viele Menschen, Emotionen anderer), • erhebliche Leistungs- und Bewertungsängste, Blockaden bei Anforderungen, • Probleme bei Selbstversorgung und fehlende Alltagsstruktur, • Schwierigkeiten bei Gefahrenerkennung. Ich habe der Gutachterin ausdrücklich mitgeteilt, dass ***Sohn*** in der Zeit vor der Einschulung regelmäßig über Onlineportale und im häuslichen Rahmen Lernangebote wahrgenommen hat. Wir lebten in Umfeldern, in denen er kontinuierlich Sozialkontakte hatte - jedoch in einem für ihn passenden Rahmen. Wenn er selbst entscheiden konnte, mit wem er Zeit verbringt, gelang es ihm, Beziehungen aufzubauen. Schwierigkeiten traten vor allem dann auf, wenn er mit vielen Kindern in einem Raum zusammengebracht wurde, die er sich nicht aussuchen konnte. Aufgrund seiner hohen Sensibilität reagiert er stark auf Geräusche, Gerüche, Licht und Wärme; schon als Kind mied er deshalb Spielplätze und ähnliche Situationen. Bereits während unserer Zeit in der Schweiz haben wir ein offiziell genehmigtes Homeschooling durchgeführt. Dort war ***Sohn*** Teil von Homeschooling-Familien, wodurch er im eigenen Tempo vielfältige Sozialkontakte erleben konnte. Darüber hinaus habe ich mehrere Privatschulen besichtigt, um eine passende Umgebung zu finden. Schon bei Schuleingangsuntersuchungen zeigte sich jedoch, wie sehr ihn die Situation belastet; eine reguläre Volksschule war zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Mein Ziel war und ist es stets, ihm eine Beschulung zu ermöglichen, die er psychisch und gesundheitlich bewältigen kann - und in der er auch Freude am Lernen erlebt. Im Gutachten wird angemerkt, ***2*** Lernstand sei auf mangelnde Beschulung zurückzuführen. Tatsächlich sind seine Schwierigkeiten jedoch seit frühester Kindheit bekannt und in fachlichen Befunden dokumentiert (z. B. Institut für Familienförderung, 26.03.2025: soziale Ängstlichkeit, Hochsensibilität, Auffälligkeiten in und Exekutivfunktionen). Ich habe ihn in dieser Zeit durch häusliche Lernangebote, Onlineportale Aufmerksamkeit und individuelle Förderung bestmöglich unterstützt. Dass er trotz dieser Maßnahmen deutlich eingeschränkt bleibt, zeigt, dass seine Problematik nicht aus mangelnder Beschulung entsteht, sondern mit seinen dokumentierten Beeinträchtigungen zusammenhängt. 3) Vorliegende Befunde Das klinisch-psychologische Gutachten des Instituts für Familienförderung (26.03.2025) kommt zu folgenden Ergebnissen: • Diagnose: F93.2 Störung mit sozialer Ängstlichkeit des Kindesalters, • Auffälligkeiten in Aufmerksamkeit, Exekutivfunktionen und Gedächtnis, • deutliche sensorische Überempfindlichkeiten, • Empfehlung einer weiteren Autismus-Abklärung aufgrund vorhandener Verdachtsmomente. Zudem besteht eine familiäre Häufung: Schwester mit Autismus-Spektrum-Störung; Bruder mit ADHS; ich selbst befinde mich in laufender Diagnostik mit dokumentierten Verdachtsmomenten für Autismus. 4) Stellungnahme Nach den vorliegenden Befunden sowie der dokumentierten Alltagsbelastung erscheint ein höherer Grad der Behinderung gerechtfertigt. Ich ersuche daher um eine neuerliche Begutachtung durch eine fachärztlich spezialisierte Jugendpsychiatrie/Autismus-Expertise), unter Einbeziehung: • des Gutachtens des Instituts für Familienförderung (26.03.2025), • meiner schriftlichen Alltagsdokumentation, • sowie der (für 21.08.2025 terminierten) spezifischen Autismus-Abklärung. 5) Anträge • Aufhebung des Bescheids vom 18.08.2025. • Neuerliche Begutachtung unter Berücksichtigung der vorliegenden Befunde und Alltagsschilderungen. • Nach Vorliegen der Autismus-Abklärung Einbeziehung dieses Ergebnisses in die Bewertung Am 17.09.2025 reichte die BF folgende weitere Unterlagen nach: Schreiben Amt der steiermärkischen Landesregierung vom 03.09.2025, wonach für den Sohn der BF ein sonstiger Bedarf im Sinne des Steiermärkischen Schulassistenzgesetzes 2023, LGB1. Nr. 1/2024, idgF, gegeben ist und daher ein Anspruch auf Beistellung einer Schulassistenz besteht Beschwerde Alltagsdokumentation Klinisch-Psychologischer Befund, Institut für Familienförderung vom 26.03.2025: "ZUWEISUNGSDIAGNOSE: Angststörung (Dr. Elisabeth ***Arzt1***) DIAGNOSE: F93.2 Störung mit sozialer Ängstlichkeit des Kindesalters VORBEFUNDE: keine vorhanden AKTUELLE/BISHERIGE UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN: keine vorhanden VORSTELLUNGSGRUND UND FRAGESTELLUNG: Die Kindesmutter (KM) wendet sich an unser Institut, zumal sie aufgrund der Verhaltensprobleme ihres Kindes besorgt sei. Es zeigen sich bei ***Sohn*** Schwierigkeiten im Sozialverhalten, Ängste und Leistungsprobleme in der Schule, weshalb die Familie um eine klinisch-psychologische Abklärung bittet, in der folgende Fragestellung untersucht werden soll: Ergeben sich aus psychologischer Sicht Hinweise auf eine Entwicklungsverzögerung oder Teilleistungsschwächen, die ursächlich für die gegenwärtige Problematik ist? Ergeben sich aus psychologischer Sicht Hinweise auf das Vorliegen klinisch bedeutsamer kindlicher Ängste, Unruhe, Aggressivität, Selbstwerteinschränkung, Schüchternheit etc.? ERGEBNISSE UND INTERPRETATION: Exploration und Anamnese, Problematik ***Sohn*** leide laut KM seit dem Kleinkindalter unter großen Ängsten in sozialen Situationen. Er besuche aktuell die 4. Volkschulklasse des ***Schule*** in Graz. Er habe keinen Kindergarten und bis Herbst 2024 auch keine Schule besucht; im Kindergarten habe er für mehrere Wochen "geschnuppert", es sei jedoch aufgrund starker Angst nicht möglich für ihn gewesen, ohne die KM zu bleiben. In den letzten Jahren sei ***Sohn*** gemeinsam mit seiner Mutter und seiner kleinen Schwester auf Reisen durch Europa gewesen. In dieser Zeit seien keine Versuche gestartet worden, ***Sohn*** in eine Schule zu integrieren. Im Herbst 2024 sei es sehr herausfordernd gewesen, für ***Sohn*** eine passende Schule zu finden, da er sich bei mehreren Schnuppertagen in verschiedenen Schulen sehr unwohl gefühlt habe. ***Sohn*** habe sich am Ende für die Schule entschieden, in welcher er am wenigsten Leistungsdruck gespürt habe und spielerisch lernen konnte. ***2*** Lernniveau sei laut KM aktuell auf dem Stand der 2. Volkschulklasse. Der Junge habe teils sehr große Angst davor, in die Schule zu gehen, bevorstehende Trennungen von der KM bereiten ihm Sorgen. Es falle ihm schwer, sich auf neue Eindrücke einzulassen und er brauche viel Zeit, sich an diese zu gewöhnen. Bei schulischen Anforderungen gebe er schnell auf und zeige sich frustriert, werde aggressiv. Der Junge zeige Versagensängste mit Äußerungen wie "Ich kann das nicht". ***2*** Ängste führen laut KM zu körperlichen Symptomen wie Übelkeit und Kopfschmerzen sodass er mindestens einmal wöchentlich in der Schule fehle. In der Schule zeige der Junge laut KM wenig Arbeitsstruktur, vergesse viel und habe Schwierigkeiten, Aufgaben zu organisieren und bis zum Ende durchzuführen. Außerdem zeige der Junge Wahrnehmungsauffälligkeiten, sei sehr empfindlich gegenüber Gerüchen, Hitze oder Licht. Er empfinde häufig ein Gefühl von Ekel, wenn sich beispielsweise seine kleine Schwester nach dem Toilettengang nicht die Hände wasche oder er die Spülmaschine einräumen müsse. Der Körperkontakt zu anderen Personen falle ***Sohn*** schwer; er lasse Nähe nur von der KM zu. Der Junge benötige viel Zeit für sich und Möglichkeiten des Rückzuges. Sowohl in der Schule als auch zuhause baue er sich Höhlen, in die er sich verstecken könne oder suche den Rückzug im Wald, unter dem Bett oder unter einer Decke. Große Gruppen mit Kindern haben dem Jungen laut KM bereits seit seinem Kleinkindalter große Angst gemacht, er habe darauf mit Vermeidungsverhalten und Gefühlen der Überforderung reagiert. Über Gefühle zu reden, falle ***Sohn*** sehr schwer. Die KM mache sich aufgrund ***2*** sozialen Ängsten und schulischen Rückständen vor allem in Bezug auf den Wechsel in die weiterführende Schule große Sorgen. Familiäre Situation/Betreuunqssituation Der 11,10-jährige ***Sohn*** lebe mit der KM und der 6-jährigen Schwester in einem Haushalt; er habe zudem einen 21-jährigen Bruder. ***Sohn*** sei erst im Herbst 2024 eingeschult worden. Bis zu diesem Zeitpunkt seien weder regelmäßig der Kindergarten, noch eine Schule besucht worden. Aktuell besuche ***Sohn*** die 4.Volksschulklassse. Als familiäre Belastung wird die Trennung der KE angegeben. Zum KV gebe es seit 4 Jahren keinen Kontakt. Prä- und postnatale Entwicklung Unauffällige Schwangerschaft; Geburt durch Kaiserschnitt 20 Tage zu früh; die Zeit nach der Geburt wird als anstrengend beschrieben. Als Baby sei ***Sohn*** neugierig gewesen und habe stark gefremdelt. Meilensteine der Entwicklung laut Angaben zeitgerecht erreicht. Es werden keine Hör- oder Sehbeeinträchtigung, Sprachverzögerung oder Essschwierigkeiten angegeben. ***Sohn*** lasse nur von der Mutter Körperkontakt zu. Fein- und Grobmotorik entwickelten sich laut KM altersgemäß. Entwicklungs- und Leistungsprofil KABC-II Individueller Verarbeitungsindex (IVI) = 81 (unterdurchschnittlich) Sequentiell = 78 (Zahlen nachsprechen = 5; Wortreihe = 7; unterdurchschnittlich) Simultan = 92 (Rover =11; Dreiecke = 6; durchschnittlich) Lernen = 89 (Atlantis = 9; Symbole = 7; durchschnittlich) Planung = 83 (Geschichten ergänzen = 8; Muster ergänzen = 6; unterdurchschnittlich) (Norm: 85-115) Im Leistungstest zur Erfassung der kognitiven Entwicklung zeigt sich eine leicht unterdurchschnittliche Leistungsfähigkeit in einem heterogenen Leistungsprofil. Durchschnittliche (altersgemäße) Ergebnisse erzielt ***Sohn*** bei Aufgaben zur Erfassung der visuellen Verarbeitung (siehe Simultan) sowie bei Aufgaben zur Messung der Speicherung bzw. des Abrufs von Informationen aus dem Langzeitgedächtnis (siehe Lernen). Im logisch-schlussfolgemden Denken (siehe Planung), als auch in der Aufnahme und Bereithaltung von Informationen im Kurzzeitgedächtnis (siehe Sequentiell) erreicht ***Sohn*** unterdurchschnittliche Ergebnisse. Die Lernfähigkeit über den rein auditiven Kanal (Zahlen nachsprechen) scheint schlechter ausgeprägt zu sein, als überden visuell-auditiven Kanal (Symbole, Wortreihe, Atlantis). Exekutive Funktionen nach TAP Alertness o.W. T=35, SD T=30 (auffällig) Alertness m.W. RZ T=39, SD T=47 (auffällig) Geteilte Aufmerksamkeit Ausl. T=29 (auffällig) (Norm: T = 40-60) In der computergestützten Überprüfung der Aufmerksamkeitsleistungen ergeben sich unterdurchschnittliche Ergebnisse in Bezug auf die allgemeine Reaktionsfähigkeit sowie in Bezug auf die Fähigkeit zur Teilung der Aufmerksamkeit auf simultan ablaufende Prozesse. Motorische und perzeptioneile Entwicklung Im motorischen Screening zeigen sich keine Auffälligkeiten hinsichtlich Fein- und Grobmotorik, Muskeltonus, Gleichgewicht und/oder Körperwahrnehmung. Laut KM lasse ***Sohn*** nur von ihr Körperkontaktzu, körperliche Nähe von Gleichaltrigen oder anderen Erwachsenen vermeide er. Verhaltensbeobachtung und sozial- emotionale Kompetenz In der Testsituation zeigte sich ***Sohn*** sehr motiviert, die Aufgaben zu lösen. Lösungswege und -Strategien wurden ohne zusätzliche Aufforderung verbalisiert. Gegenüber der Psychologin zeigte er sich kommunikativ und erzählte viel. Der Augenkontakt war angemessen. Die Trennung von der KM während der Testung schien für ***Sohn*** kein Problem zu sein. ***Sohn*** bearbeitete die Aufgaben konzentriert und motiviert. Auffallend war, dass er während der Bearbeitung der Aufgaben immer wieder Nebengeräusche aus dem Gang o.ä. wahmahm und sehr sensibel darauf reagierte. Im Rahmen der computerbasierten Aufgaben war auffällig, dass ***Sohn*** sehr genau auf Kleinigkeiten achtete, welche nichts mit der Erfüllung der Aufgabe selbst zu tun hatten (z.B. "der Ton kommt immer in 2-Sekunden-Abständen", "der Ton kam genau 22-Mal", "da oben im Eck steht die Reaktionszeit"). Während sich in den computerbasierten Verfahren eine langsame Verarbeitungsgeschwindigkeit zeigte, zeigte sich in der Verhaltensbeobachtung bei den kognitiven Aufgaben eine gute Arbeitsmotivation. Ein Grund dafür kann sein, dass ***Sohn*** in der direkten, interaktiven Bearbeitung der Aufgaben besser dabei bleiben kann als bei Aufgaben, welche er ohne Interaktion mit einer anderen Person bearbeiten muss. Die KM schätze an ***Sohn*** seine ruhige und liebe Art, seinen Sinn für Gerechtigkeit, seine Tier- und Naturverbundenheit sowie seine handwerkliche Begabung. ***Sohn*** verbringe viel Zeit mit Lego Spielen, dem Zeichnen von geometrischen Formen und dem Bauen von Hütten und Höhlen aus Holz. Dies mache ihm große Freude. Er sammle viel (Glänzendes, Stöcke, Bauteile ...) und habe Schwierigkeiten, sich von Dingen zu trennen. Mit jüngeren Kindern könne der Junge schnell Freundschaften schließen, während er an Gleichaltrigen wenig Interesse zeige. Als Kleinkind habe ***Sohn*** nur mit Erwachsenen gespielt. ***Sohn*** habe einen deutlich jüngeren besten Freund (8), mit welchem er sich 1-2mal wöchentlich treffe. Das gemeinsame Bauen mit ihm funktioniere gut. Im Allgemeinen sei ***Sohn*** allerdings lieber allein als mit anderen Kindern zusammen. Mit der kleinen Schwester komme es sehr häufig zu Auseinandersetzungen, mit dem großen Bruder verstehe sich ***Sohn*** sehr gut. In Menschenmengen oder auf Spielplätzen fühle sich der Junge sehr unwohl. Zuhause sei er sehr selbstständig, während er sich in sozialen Situationen sehr an die KM klammere. In der Schule möge ***Sohn*** besonders die Fächer Mathematik und Englisch, während er Musik und Deutsch nicht so gern möge. Spezifisches Verhalten CBCL/TRF 6-18R. FBB ANG, FBB ASKS, Sensory Profile 2 Sowohl von der KM als auch von der Schule wurden Fragebögen zur Erfassung von Verhaltensauffälligkeiten, emotionalen Auffälligkeiten und somatischen Beschwerden ausgefüllt. Die KM gab grenzwertige bis auffällige Werte in den Bereichen ängstlich-depressiv, rückzüglich-depressiv, körperliche Beschwerden, soziale Probleme, Denk-, Schlaf und repetitive Probleme, Aufmerksamkeitsprobleme, regelverletzendes Verhalten, und aggressives Verhalten an, sodass von einer multiplen Belastung gesprochen werden kann. Des Weiteren gab die KM an, dass ***Sohn*** teils Trennungsschwierigkeiten sowie große soziale Ängste (Angst im Kontakt mit Gleichaltrigen, Angst vor Bewertung anderer, Angst in Leistungssituationen zu versagen, Angst von anderen beobachtet zu werden), zeige und darauf mit körperlichen Beschwerden und/oder Vermeidungsverhalten reagiere. Zudem gab die KM Defizite in ***2*** sozialer Interaktion und Kommunikation, eingeschränkte und repetitive Verhaltensmuster, Interessen und Aktivitäten sowie Schwierigkeiten im Gebrauch verbaler und nonverbaler Kommunikation an, die Verdachtsmomente hinsichtlich einer Autismus-Spektrum-Störung ergeben. Anhand des sensorischen Profils wurde ***2*** Empfindlichkeit auf Umgebungsreize untersucht. Hierbei gab die KM an, dass der Junge sensorischen Input in höherem Maße als andere Kinder registriere und sich z.B. von Geräuschen, hellem Licht und anderen Reizen schnell überwältigt und gestört fühle. Die Schule hingegen gab lediglich Auffälligkeiten im Bereich körperliche Beschwerden sowie grenzwertige Werte im Bereich Aufmerksamkeit an. Zudem wird berichtet, dass ***Sohn*** eine ausgeprägte Angst habe, in Leistungssituationen zu versagen. Die Schule gab keine Besonderheiten an, welche auf eine Autismus-Spektrum-Störung hindeuten. Der Junge arbeite und lerne laut Schule weniger als Gleichaltrige und verhalte sich teils unangemessen. Inhaltlich liege er aufgrund der mangelnden Beschulung weit unter dem Niveau von Gleichaltrigen, was ihn belaste. ZUSAMMENFASSUNG UND EMPFEHLUNG: Die Ergebnisse der durchgeführten Diagnostik zeigen, dass bei ***Sohn*** eine Störung mit sozialer Ängstlichkeit des Kindesalters (F93.2) vorliegt. ***Sohn*** fühlt sich schon seit dem Kleinkindalter in sozialen Situationen sehr unwohl, reagiert mit körperlichen Symptomen, Rückzug und Vermeidungsverhalten. Außerdem scheint der Junge große Angst zu haben, in Leistungssituationen zu versagen. ***Sohn*** zeigt im Vergleich zu Gleichaltrigen einen großen Lernrückstand sowie Schwierigkeiten in der kognitiven Entwicklung (logisch-schlussfolgemdes Denken, Kurzzeitgedächtnis) sowie in den exekutiven Funktionen (Aufmerksamkeitsfokus, Verarbeitungsgeschwindigkeit, geteilte Aufmerksamkeit), was auf die mangelnde Beschulung zurückzuführen sein kann (Einschulung im Alter von 11 Jahren) und ihn sehr belastet. Des Weiteren zeigen sich eine Hochsensibilität gegenüber Reizen von außen (Gerüche, Geräusche, Licht, Temperatur), Auffälligkeiten in der sozialen Kommunikation und Interaktion sowie im Bereich der Interessen, wodurch Verdachtsmomente im Bereich einer Autismus-Spektrum-Störung festzustellen sind. Aufgrund der gestellten Diagnose werden aus klinisch-psychologischer Sicht nachfolgende Interventionen empfohlen, welche mit der KM ausführlich besprochen wurden: 1. Eine psychotherapeutische / psychologische Intervention für den Minderjährigen wird empfohlen, deren vorrangiges Ziel die Unterstützung im Umgang mit Angst und Angstzuständen, die Förderung von Selbstbewusstsein und Frustrationstoleranz, die Unterstützung im Umgang mit herausfordernden und belastenden Situationen sowie die Verbesserung der Konzentration ist. 2. Zusätzlich werden regelmäßige Elterngespräche empfohlen, damit ***Sohn*** auch von zu Hause aus bestmöglich unterstützt und begleitet werden kann. 3. Aufgrund der Schwierigkeiten im sozialen Bereich und verschiedener Verhaltensauffälligkeiten wird eine spezifische Abklärung einer Autismus-Spektrum-Störung empfohlen. 4. Angesichts der Problematik und den damit einhergehenden Defiziten im schulischen und sozialen Bereich, ist eine umfassende Unterstützung im schulischen Alltag (z.B. Schulassistenz, Schulpsychologie, sonderpädagogischer Förderbedarf, Nachhilfe, usw.) notwendig, weshalb die Kontaktaufnahme zur weiterführenden Schule dringend empfohlen wird, um geeignete Unterstützungsmaßnahmen aufzustellen. 5. Förderung der Planungsfähigkeit, der Merkfähigkeit und der Konzentration von zuhause aus (z.B. durch geeignete Spiele wie Rummikub, Ligretto, Skip-Bo, Memory, Koffer packen, Stadt-Land-Fluss, Dodelido, Kakerlakensalat, Dobble, Uno usw.). 6. Falls sich die Schwierigkeiten in den kognitiven Funktionen, der Konzentration und Aufmerksamkeit in 1-2 Jahren, nach der Eingewöhnung in den schulischen Alltag und der therapeutischen Behandlung der schulischen Ängste weiterhin zeigen, wird eine erneute Diagnostik empfohlen. 7. Für zuhause wird empfohlen, für eine ruhige und strukturierte Umgebung zu sorgen, in der ***Sohn*** weniger sensorischen Stress erlebt. Auch in der Schule sollen Rückzugsorte für ***Sohn*** bei Überforderung geschaffen werden. Außerdem wird empfohlen, für ***Sohn*** klare und strukturierte Rahmenbedingungen aufzustellen, die Stabilität und Sicherheit vermitteln." In einer zusätzlich angeforderten Bescheinigung wurde am 05.10.2025 durch das SMS bestätigt, dass sich ohne neue Befunde keine Änderung des Grades der Behinderung ergebe, weshalb das Finanzamt die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (BVE) vom 09.10.2025 als unbegründet abwies. In der fachärztlichen Stellungnahme vom 06.10.2025, ***Arzt2***, heißt es: "Aus dem vorgelegten Befund des Instituts für Familienförderung geht die Diagnose einer Störung mit sozialer Ängstlichkeit des Kindesalters hervor. Dies wurde mit 30 v.H. begutachtet. Weitere abklärende Befunde (Autismus-Abklärung) wurden nicht beigebracht. Auch die in das vorgelegte psychologische Gutachten eingearbeitete Stellungnahme der Schule zeigte keine sehr starken Auffälligkeiten (s. Befund). Zur weiteren Beurteilung sind auf alle Fälle weitere Befunde erforderlich, wie von der Mutter selbst angeregt (Kinder- und Jugendpsychiatrisches Gutachten). Ohne neue Befunde ergibt sich keine Änderung." Mit Vorlageantrag vom 10.10.2025 wurde ein Befund des Instituts für Familienförderung vom 19.09.2025 vorgelegt: "KLINISCH-PSYCHOLOGISCHER BEFUND ***Sohn*** ***3***, geb. am ***geb*** ZUWEISUNGSDIAGNOSE: V.a. ASS DIAGNOSE: Autismus-Spektrum-Störung mit leichter Beeinträchtigung der Kognition und ohne Beeinträchtigung der Sprache (nach ICD-11: 6A02.0), Asperger-Syndrom (nach ICD-10: F84.5), einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung (ICD-10: F90.0) VORBEFUNDE: IF Klinisch-psychologischer Befund vom 26.03.2025 (Störung mit sozialer Ängstlichkeit des Kindesaltes, ICD-10: F93.2) AKTUELLE/BISHERIGE UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN: keine vorhanden VORSTELLUNGSGRUND UND FRAGESTELLUNG: Die Kindesmutter (KM) wendet sich mit der Bitte um eine umfassende Autismus-spezifische Abklärung an das Institut. Aufgrund des Vorbefundes sowie des Verhaltens von ***Sohn*** zeigen sich verstärkt Hinweise auf eine Autismus-Spektrum-Störung (ASS), insbesondere durch Hochsensibilitäten durch Reize von außen (Gerüche, Geräusche, Licht, Temperatur) sowie Auffälligkeiten in der sozialen Kommunikation und Interaktion, weshalb sich folgende Fragestellung ergibt: Ergeben sich aus psychologischer Sicht Hinweise auf das Vorliegen einer Autismus-Spektrum- Störung? ERGEBNISSE UND INTERPRETATION: Exploration und Anamnese Familiäre Situation/Betreuungssituation […] ***Sohn*** sei erst im Herbst 2024 eingeschult worden. Bis zu diesem Zeitpunkt fand ein 1-monatiger Kindergartenbesuch (Abbruch aufgrund massiver Ängste ***2***) und kein Schulbesuch statt, da die Eltern mit den Kindern lange Zeit auf Reisen quer durch Europa gewesen seien. In diesem Zeitraum wurde mit ***Sohn*** bedürfnisorientiert nach seinen Interessen und Bedürfnissen gelernt (TipToi Bücher, Home Schooling, Apps im Internet wie bspw. Anton App). Eine ***2*** Bedürfnissen entsprechende Schule konnte lange Zeit nicht gefunden werden. Aktuell habe ***Sohn*** die 4. Klasse Volksschule besucht, der Wechsel in die Mittelschule sei mit Herbst erfolgt. Eine Wiederholung der 4. Volkschulklasse sei aufgrund des Alters des Mj. nicht möglich, obwohl er massive Rückstände aufweise und auf kleine Anforderungen mit Verweigerung, Angst und körperlichen Beschwerden reagiere. Bspw weigere er sich zu schreiben und habe bisher noch nie seinen eigenen Namen geschrieben. Die Volksschule sei eine private freie Schule gewesen, mit kurzen Lerneinheiten und insgesamt nur 16 Kindern in der Schule. In der Mittelschule besuche er eine "normale" Regelschule. Die Mutter mache sich diesbezüglich große Sorgen ob ***Sohn*** den Anforderungen gewachsen sein wird. Vor allem nach der Schule zeige ***Sohn*** starke Aggressionen mit teilweise fremdverletzendem Verhalten (vor allem gegenüber seiner Schwester). Als familiäre Belastung wird die Trennung der KE angegeben. Im Alltag gebe es zudem Schwierigkeiten, da ***Sohn*** ein ausgeprägtes Vermeidungsverhalten in Punkto Körperhygiene zeige. Zudem halte er an Gegenständen, welche ihm wichtig sind, stark fest (Kleidungsstücke, Spielzeug), auch wenn diese zu klein sind bzw. nicht mehr funktionieren. Zum KV bestehe seit 4 Jahren kein Kontakt. In seiner Kindheit habe es traumatische Erfahrungen durch Konflikte und Gewalt durch den Vater (nicht ihm selbst gegenüber) gegeben. Prä- und postnatale Entwicklung: […] Kommunikation und Sprachentwicklung: Von der Sprachentwicklung her werden keine Auffälligkeiten angegeben. ***Sohn*** spricht mit angemessenem Wortschatz in vollständigen Sätzen. Auch ist er in der Lage wechselseitige Gespräche zu führen. Soziale Interaktion und Spielverhalten: Der Mj. benötige viel Aufmerksamkeit und sei gerne für sich allein. Er spiele bevorzugt allein und zeige wenig Interesse an Rollenspielen oder "So-tun-als-ob"-Spielen. Er habe 2 engere Freunde, welche jedoch deutlich jünger seien als er. Der Kontakt mit Gleichaltrigen sei eher schwierig. ***Sohn*** vermeide Situationen, in welchen zu viele Menschen für ihn seien, bspw. Spielplätze, etc.. Mit ein bis zwei Kindern könne er gut gemeinsam spielen. In der sozialen Kommunikation habe er jedoch große Schwierigkeiten, da er Dinge sehr oft persönlich nehme und ausschließlich negativ interpretiere. Dadurch fühle er sich schnell provoziert und reagiere mit Wut und Trauer. Aggressionen zeige er nicht. Vom Spielverhalten her beschäftige sich ***Sohn*** gerne mit Lego, seinen Hot-Wheel Autos sowie seinen Pflanzen. Bei der Gartengestaltung und Pflanzenpflege sei er sehr perfektionistisch und detailorientiert und beschäftige sich intensiv damit. Er liebe die Natur und sei gerne im Wald bzw. spiele mit Matsch. Rituale, besondere Verhaltensweisen und Interessen: ***Sohn*** habe große soziale Ängste sowie Ängste vor Neuem. Veränderungen oder Unternehmungen müssen vorbereitet und genau geplant werden. Auf Ungeplantes oder Überraschungen reagiere ***Sohn*** mit Überforderung, Wut und Verzweiflung. Auch zeige er kaum Flexibilität und Spontanität. Seine Empfindsamkeiten bzgl. Lärm, Geräuschen, Gerüche, Hitze etc. habe sich im Laufe der Jahre eher intensiviert. Wahrnehmung: Der Junge zeige starke Wahrnehmungsauffälligkeiten, er sei sehr empfindlich gegenüber Gerüchen, Hitze oder Licht. Er empfinde häufig Ekel, wenn er bspw. den Geschirrspüler einräumen müsse. Der Körperkontakt zu anderen Personen falle ***Sohn*** schwer, er lasse ausschließlich Nähe von der KM zu. ***Sohn*** benötige viel Zeit für sich und die Möglichkeit des Rückzugs. Sowohl in der Schule als auch zu Hause baue er sich Höhlen, in denen er sich verstecken könne und suche Rückzugsorte im Wald, unter dem Bett oder unter einer Decke. Große Gruppen mit Kindern machen dem Jungen It. KM bereits seit dem Kleinkindalter große Angst, er habe immer mit Vermeidungsverhalten und Gefühlen der Überforderung reagiert. Über Gefühle zu reden, falle ***Sohn*** sehr schwer. Die KM mache sich aufgrund ***2*** sozialer Ängste große Sorgen. Entwicklungsverlauf: Im Laufe der Entwicklung hätte sich zunehmend herausforderndes Verhalten gezeigt. ***Sohn*** habe seit Kleinkindalter starke Ängste (Verlust- und Trennungsängste, Versagensängste, soziale Ängste) auf welche er mit körperlichen Symptomen reagiere. Sowohl der Versuch der Eingewöhnung in einen Kindergarten als auch in der Schule seien sehr herausfordernd bzw. aufgrund massiver Ängste ***2*** lange Zeit nicht möglich gewesen. Nach wie vor habe ***Sohn*** große Schulängste und weise erhebliche Rückstände hinsichtlich seiner schulischen Leistungen als auch in der Selbstorganisation und Arbeitshaltung auf. Auf schulische Anforderungen reagiere er rasch mit Angst, Überforderung, neige zum Aufgeben bzw. zeige sich schnell frustriert und werde aggressiv. Verhaltensbeobachtung, Kontakt-, Interaktions- und Spielverhalten: ***Sohn*** zeigt sich während der Diagnostik bemüht und beteiligt sich an allen Aufgaben. In der Interaktion teilt er Freude und Interesse, nimmt aber vor allem anfangs nur schwer Kontakt auf und kann sich nicht an einem interaktiven Spiel beteiligen. Das Spiel ist meist einseitig und von der Psychologin initiiert, wobei ***Sohn*** daran Interesse und Freude zeigt. Fantasievolles Spiel, insbesondere "So-Tun-Als-Ob"-Spiele, sind kaum möglich, ***Sohn*** beschreibt jedoch kreativ was passiert, ohne jedoch die Gegenstände und Spielfiguren tatsächlich zu benutzen. Freude zeigt ***Sohn*** an kognitiven Aufgaben, wie Konstruktionsaufgabe, Bildgeschichte und Cartoon, wobei er hier auch kreativ agiert und sowohl das Ganze erfassen als auch kleine Details wahrnehmen kann. Auffällig ist, dass ***Sohn*** sämtliche Geräusche von draußen bzw. den Nebenräumen intensiv wahrzunehmen scheint und teilweise mit starker Irritation darauf reagiert. Kommunikation und Sprache: In der Kommunikation zeigt ***Sohn*** ein gutes Ausdrucksvermögen und Sprachverständnis. Anfangs führt er selten wechselseitige Gespräche, die Interaktionen verlaufen oft im Frage-Antwort-Stil. Dies ändert sich im Laufe der Diagnostik, sodass einige wechselseitige Gespräche sowie auch Erzählungen von ihm zustande kommen. Hierbei reagiert er dann auch auf Äußerungen der Psychologin, wobei er zum Teil dennoch seinen eigenen "roten Faden" weiterverfolgen möchte. Seine Mimik ist etwas eingeschränkt im Reportoire, jedoch vorhanden und er zeigt soziales Lächeln. Es fällt ihm schwer, Emotionen auf Bildern zu erkennen, sich in andere hineinzuversetzen oder auch eigene Gefühle zu benennen und zu beschreiben. Nonverbale Kommunikation wie Zeigen und Blickkontakt ist vorhanden, ebenso wie beschreibende Gesten. Seine Gestik ist jedoch eingeschränkt. Rituale, Verhaltensweisen und Interessen: ***Sohn*** zeigt Interesse an Funktionen von Spielgegenständen, Autos und Lego. Auch interessiert er sich sehr für Pflanzen und erzählt über seine Gemüsepflanzen am Balkon und dass er Landschaftsgärtner werden möchte. Insgesamt besteht eine starke Naturverbundenheit und ein großes Interesse an Pflanzen. Auffällig zeigen sich auch Hand- und Fingermanierismen, indem ***Sohn*** ständig seine Finger in der Hand knetet. Durchgeführte Verfahren, Ergebnisse und Interpretation ADOS 2 (Modul 3j Gesamtwert = 9 (Cut-Off für Autismus-Spektrum=8, Autismus=9; auffällig) Subskalen: Sozialer Affekt = 7, Restriktive und Repetitive Verhaltensweisen = 2 Symptomlevel (ADOS-2 Vergleichswert) = 6 (mäßig) Im Zuge derVerhaltensbeobachtung anhand der diagnostischen Beobachtungsskala für autistische Störungen zeigen sich bei ***Sohn*** deutliche Auffälligkeiten, insbesondere in der sozialen Kommunikation und Interaktion (Sozialer Affekt). Überdies zeigen sich bei ihm begrenzte, repetitive und stereotype Verhaltensweisen und Interessen. ***Sohn*** hat deutliche Schwierigkeiten in der Qualität der sozialen Kontaktaufnahme und er zeigt eine reduzierte sozio-emotionale Gegenseitigkeit bei Themen, die nicht von seinem Interesse sind. Zudem bevorzugt er eher eine Beschreibung eines Spiels, anstatt ins Spiel zu kommen. ADI-R: Qualitative Auffälligkeiten der reziproken sozialen Interaktion = 20 (Cut-Off=10; auffällig) Qualitative Auffälligkeit der Kommunikation = 15 (Cut-Off verbal=8, auffällig) Repetitives, restriktives und stereotypes Verhalten = 10 (Cut-Off=3; auffällig)Abnorme Entwicklung bis einschließlich 36. Lebensmonat = 2 (Cut-Off=1; auffällig) Anhand des umfangreichen diagnostischen Interviews für Autismus, welches mit der KM durchgeführt wurde, und bezugnehmend auf die entsprechenden ICD-10 Kriterien, ergeben sich insgesamt deutliche Hinweise auf eine Störung aus dem Autismus-Spektrum. Es werden in allen relevanten Bereichen Herausforderungen und Auffälligkeiten beschrieben. Besonders hervorgehoben werden durch die KM die Schwierigkeiten mit anderen angemessen in Kontakt zu treten, erhebliche soziale Ängste, der Mangel an kreativen und fantasievollen Spielen, seine frühen Begabungen und außergewöhnlichen Interessen. Weitere Screening-Instrumente (FBB-ASKS, MBAS, FSK) Aus den Ergebnissen der Autismus-spezifischen Screening-Instrumente ergeben sich anhand der Einschätzung der Eltern in allen relevanten Bereichen (Kommunikation, Interaktion, Verhaltensweisen) deutliche Auffälligkeiten, die für eine ASS sprechen. Screening-Verfahren bzql. ADHS: Im FBB-ADHS ergeben sich It. KM klinisch bedeutsame Auffälligkeiten (SN=9) in den Bereichen Unaufmerksamkeit, Hyperaktivität/Impulsivität sowie in der Gesamtsymptomatik ADHS. ZUSAMMENFASSUNG UND EMPFEHLUNGEN: Die Zusammenschau der Ergebnisse der Autismus-spezifischen Diagnose- und Screeningverfahren (ADOS 2; ADI-R; FSK, MBAS und FBB-ASKS) sowie unter Berücksichtigung des Vorbefundes vom 26.03.2025 weisen darauf hin, dass bei ***Sohn*** eine Autismus-Spektrum-Störung mit leichter Beeinträchtigung der Kognition und keiner Beeinträchtigung der Sprache (nach ICD-11: 6A02.0) vorliegt. Die festgestellten leichten Beeinträchtigungen in der Kognition (siehe Vorbefund) sind mit hoher Wahrscheinlichkeit als Resultat der deutlich verspäteten Einschulung sowie der massiven Angst des Jungen vor Anforderungen und Leistungsdruck zu sehen. Neben den typischen Symptomen einer Autismus-Spektrum-Störung können weitere Störungen oder Schwierigkeiten auftreten, wie Wahrnehmungsprobleme, Aufmerksamkeitsdefizite, Tics, Ängste oder Zwänge. Bei ***Sohn*** werden gegenwärtig im Rahmen der Diagnostik sensorische Übersensibilitäten sowie erhebliche soziale Ängste aber auch Versaqensängste erhoben, weshalb es wesentlich ist, diese auch im Verlauf und in einer Therapie mitzuberücksichtigen. Auch traumatische Erfahrungen aus der Kindheit und die Verarbeitung dieser spielen nach wie vor eine Rolle. Zudem besteht bei ***Sohn***, aus klinisch psychologischer Sicht, basierend auf dem Aufmerksamkeitstest im Vorbefund, der aktuellen Verhaltensbeobachtung, der Exploration mit der KM sowie der durchgeführten Screening-Verfahren (sowohl im Vorbefund als auch aktuell) eine einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung (ICD-10: F90.0). Aufgrund der gestellten Diagnose werden aus klinisch-psychologischer Sicht nachfolgende Interventionen empfohlen, welche mit der Familie ausführlich besprochen wurden: 1. Es wird für ***Sohn*** eine psychotherapeutische/psychologische Intervention dringend empfohlen mit dem vorrangigen Ziel seine sozialen Ängste aber auch Versagens- und Leistungsängste zu reduzieren, die Wahrnehmung des eigenen emotionalen Erlebens zu erarbeiten sowie die Förderung der Emotionsregulation, die Veränderung destruktiver Denk- und Erlebensmuster sowie die Erhöhung der Selbstwirksamkeit. Zudem sollen bestehende Resilienz Faktoren gestärkt sowie Ressourcen aktiviert und gestärkt werden. Auch soll die Familie im Rahmen begleitender Elterngespräche über das Störungsbild von ***Sohn*** und sinnvolle Umgangsformen damit aufgeklärt und unterstützt werden. 2. Aufgrund der beschriebenen Probleme in der Schule sowohl im Lernverhalten (massive schulische Rückstände, Blockade und Verweigerung bei geringen Anforderungen, massive Ängste) als auch im Umgang mit Gleichaltrigen sowie insgesamt sozialen Situationen und wiederkehrenden emotionalen Ausbrüchen aufgrund von Überforderung wird für ***Sohn*** dringend eine umfassende Unterstützung und Begleitung im schulischen Alltag (sonderpädagogischer Förderbedarf, Schulassistenz) empfohlen. Dadurch soll ***Sohn*** sowohl hinsichtlich einer adäquaten Lern- und Arbeitshaltung, im Umgang mit Anforderungen aber auch hinsichtlich des Umgangs in sozialen Situationen und bei der sozialen Integration unterstützt und gefördert werden." Aufgrund des neuen Befundes wurde für ***Sohn*** eine weitere Bescheinigung angefordert. Die Bescheinigung des SMS vom 12.03.2026 attestiert beim Sohn der BF einen Behinderungsgrad von 30% ab 01.03.2025 und von 50% ab 01.09.2025. Im Aktengutachten vom 12.03.2026 schreibt ***Arzt***: "Zusammenfassung relevanter Befunde (inkl. Datumsangabe): 19.09.2025 Familienförderung, Beratung und Therapie, Gleisdorf Klinisch-psychologischer Befund Diagnosen: Autismus-Spektrum-Störung mit leichter Beeinträchtigung der Kognition und ohne Beeinträchtigung der Sprache, Asperger Syndrom, ADHS Zusammenfassung: Die Zusammenschau der Ergebnisse der Autismus-spezifischen Diagnose- und Screeningverfahren sowie unter Berücksichtigung des Vorbefundes vom 26.03.2025 weisen darauf hin, dass bei ***Sohn*** eine Autismus-Spektrum-Störung mit leichter Beeinträchtigung der Kognition und keiner Beeinträchtigung der Sprache vorliegt. Die festgestellten leichten Beeinträchtigungen in der Kognition sind mit hoher Wahrscheinlichkeit als Resultat der deutlich verspäteten Einschulung sowie der massiven Angst des Jungens vor Anforderungen und Leistungsdruck zu sehen. Neben den typischen Symptomen einer Autismusspektrumstörung können weitere Störungen oder Schwierigkeiten auftreten wie Wahrnehmungsprobleme, Aufmerksamkeitsdefizite, Tics, Ängste oder Zwänge. Bei ***Sohn*** werden gegenwärtig im Rahmen der Diagnostik sensorische Übersensibilitäten sowie erhebliche soziale Ängste aber auch Versagensängste erhoben, weshalb es wesentlich ist, diese auch im Verlauf und in einer Therapie mit zu berücksichtigen. Auch traumatische Erfahrungen aus der Kindheit und die Verarbeitung dieser spielen nach wie vor eine Rolle. Zudem besteht eine ADHS. 13.08.2025 Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen, Landesstelle Klagenfurt am Wörthersee Ärztliches FLAG-Sachverständigengutachten: GdB 30% (Lernschwäche, Schul- und Versagensängste) Behandlung/en / Medikamente / Hilfsmittel: Psychologische Therapie, Schulassistenz." Am 10.10.2025 bringt die BF einen Vorlageantrag ein, "da die Beurteilung des Behindertengrades auf einem unvollständigen und nicht aktuellen Gutachten beruht. Am 02.10.2025 habe ich im Zuge des laufenden Beschwerdeverfahrens per E Mail an das Sozialministeriumservice aktuelle medizinische Unterlagen uebermittelt, darunter den klinisch psychologischen Befund des Instituts für Familienförderung vom 19.09.2025. Dieser Befund bestaetigt eindeutig eine Autismus Spektrum Stoerung mit leichter kognitiver Beeintraechtigung (ICD 11 6A02.0, ICD 10 F84.5) sowie eine Aktivitaets und Aufmerksamkeitsstoerung (ICD 10 F90.0). Der Bericht beschreibt erhebliche Einschränkungen im Alltag, unter anderem soziale Aengste, sensorische Ueberempfindlichkeiten, Lernrueckstaende und mangelnde Selbststaendigkeit. Diese Befunde belegen einen dauerhaften und erheblichen Unterstuetzungsbedarf, der die Voraussetzungen fuer die erhoehte Familienbeihilfe gemaess Paragraph 8 Absatz 5 FLAG erfuellt. Trotz dieser neuen Unterlagen wurde laut Bescheinigung vom 05.10.2025 offenbar keine persoenliche neuerliche Begutachtung durch das Sozialministeriumservice durchgefuehrt. Es scheint lediglich auf das alte Gutachten Bezug genommen worden zu sein, was einen Verfahrensfehler darstellt. Ich beantrage daher, dass das Bundesfinanzgericht die Angelegenheit ueberprueft und eine neue fachliche Begutachtung durch das Sozialministeriumservice anordnet, um den tatsaechlichen Behinderungsgrad meines Kindes unter Beruecksichtigung der neuen Diagnosen neu festzustellen." Mit Vorlagebericht vom 27.03.2026 legte die belangte Behörde die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht (BFG) vor. Am 06.07.2026 urgiert die BF den Verfahrensstand und weist darauf hin, dass die erhöhte Familienbeihilfe den behinderungsbedingten Mehraufwand auffangen müsse. Finanziell sei sie als Alleinerziehende auf den Ausgang dieses Verfahrens angewiesen. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Der Sohn der BF, ***Sohn1***, ist am ***geb*** geboren.

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Normen und Schlagworte

Herkunft

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Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/2100312/2026
ECLI
ECLI:AT:BFG:2026:RV.2100312.2026
Stammnummer
152205
Gültig
16.07.2026 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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