…eine Geschäftsführerposition übernehme, schuldhaft handle, da er wisse der gesetzlichen Sorgfaltspflicht nicht zu entsprechen. Die Verjährung der Einhebung sei nicht eingetreten, da durch diverse Amtshilfeersuchen Unterbrechungshandlungen gesetzt worden seien. Am 2. August 2005 wurde der Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter…
…ansatzweise durch Zahlungen erfolgt sei. Es sei festzustellen, dass ab dem Monat Juni 1999 auch die laufenden Lohnabgaben und die laufenden Umsatzsteuervorauszahlungen sehr mangelhaft entrichtet worden seien. In der Berufung sei die Schuldlosigkeit mit der Übertragung der Funktion auf den zweiten Geschäftsführer Ing. R. S…
…dem Zeitpunkt an, als sich eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit der GmbH abgezeichnet habe, keinerlei Zahlungen an Gläubiger veranlasst und somit den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt. Dazu komme, dass mit diesen Belangen der zweite Geschäftsführer der GmbH, PR, befasst gewesen sei. Der Aufgabenbereich des Bw. sei in der…
…abgabenrechtlichen Belange verantwortlich gewesen. Nach Angaben des Bw. hätten zur konkreten Trennung in der Geschäftsführersphäre keine schriftlichen Vereinbarungen existiert. Nach den vorliegenden Erhebungsergebnissen sei zwar für die steuerlichen Belange und im konkreten Fall für die Ermittlung der Lohnabgaben der zweite Geschäftsführer C.H. zuständig gewesen…
…sei in dem Vertrag nicht vorgesehen und eine Eingliederung in den Betrieb sei ausdrücklich ausgeschlossen worden. Neben K. sei ein zweiter Geschäftsführer bestellt worden. Als Entgelt seien ein Stundenhonorar mit Höchstgrenzen sowie der Ersatz von Reise- und Kilometergeldern vereinbart worden. Die Parteien hätten ausdrücklich vereinbart…
…zu je 12 % beteiligt. Zweiter Geschäftsführer war - neben Herrn D. - bis 31. Oktober 1998 Herr G. . Mit Vertrag vom 2. November 1998 wurden zwischen der Bw. und Herrn D. die konkreten Vereinbarungen hinsichtlich seiner nunmehrigen alleinigen Geschäftsführertätigkeit bei der Bw. vereinbart. Seither legt Herr D…
…Anteilseignern. Der vom Geschäftsführer betriebene Gewerbebetrieb habe in den letzten Jahren keine Arbeitnehmer gehabt und sei ab 2000 stillgelegt worden. E.K. habe die anteiligen Betriebsergebnisse in seinen Einkommensteuererklärungen ausgewiesen; ab dem Veranlagungsjahr 2001 seien keine Einkünfte mehr enthalten. Der zweite Geschäftsführer der Bw. sei…
…Bw. als Geschäftsführer der vorgenannten GmbH die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft oblag. Insbesondere ist im Rahmen dieser Verpflichtung für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen. Aus dem Einwand des Bw., dass bis 14. November 1997 ein zweiter Geschäftsführer, Herr…
…auf den Bereich des Assemblings in technischer und personeller Hinsicht. Zur Wahrnehmung der kommerziellen Interessen der C. wäre ein zweiter Geschäftsführer bestellt bzw. bei dessen Ausscheiden zu bestellen. Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 6. September 2007 wurde das über das Vermögen der C-GmbH…
…Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 folgend beurteilt, so dass solche Vergütungen weder Einkünfte aus Gewerbebetrieb darstellen noch in die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung bei der KG aufzunehmen sind, sieht er bei Vergütungen an Kommanditisten, die im Rahmen von Dienstverhältnissen zur Komplementär- GmbH "geschäftsführerähnlich" tätig…
…einzelunternehmerisch geführten bautechnischen Büro erzielt er Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Ferner war der Bw Geschäftsführer und 50 %-Gesellschafter der P-GmbH. (im Folgenden kurz als GmbH bezeichnet). Zweiter Geschäftsführer war sein an der GmbH ebenfalls beteiligter Bruder RP. Über das Vermögen der GmbH wurde am 5…
…zugrundeliegenden Bescheide richten würde. In der am 2. Juni 2005 durchgeführten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat brachte der steuerliche Vertreter des Bw. ergänzend vor, dass zentrale Berufungspunkte einerseits die Kompetenzverteilung mit der zweiten Geschäftsführerin B.B. , die bereits vor der Unbenennung der GmbH in GmbH…
…dass der Bw. im Berufungszeitraum sowohl die Tätigkeit des Vertreters (Vermittlung von Arbeitskräften) aber auch jene des Geschäftsführers (Eintragung im Firmenbuch) tatsächlich ausübte. Ein zweiter Geschäftsführer war im Firmenbuch nicht eingetragen. Neben dem "Verkauf von Arbeitsstunden" (Verkaufsabschlüsse ) zählten Kundenbetreuung sowie Werbung für Neukunden, persönliche Überstellung…
…des Rechnungswesens zur Verfügung gestanden. Bei den regelmäßigen Geschäftsführerbesprechungen sei der Bw. glaubhaft versichert und dokumentiert worden, dass Herr N.N. bei der Finanzierung alles im Griff habe. Bei diesem Sachverhalt habe sie sich auf den zweiten Geschäftsführer verlassen können, sodass sie kein Vorwurf einer…
…Tonnen jährlich) sofort aussteigt, ... " unterschrieben; - außerdem habe sich M. (als zweiter Geschäftsführer) durch arglistige Täuschung Geschäftsunterlagen beschafft und Kundenstammdaten gestohlen sowie in voller Betrugsabsicht die Ausstellung der streitgegenständlichen Rechnung vom 10. 8. 2004 veranlasst; - das bei diversen Lagerhaltern eingelagerte Salz sei veruntreut bzw. gestohlen worden…
…910: B. A. und gab des Weiteren zu Protokoll: Zum Zeitpunkt des Abschlusses sei der Geschäftsführer der A- Dr. B. H. gewesen; der mittlerweile verstorbene Dr. I. J. sei damals zweiter Geschäftsführer gewesen. Diese zwei Herren hätten Herrn D. für den operativen Bereich des Vereins…
…der Bestellung zum selbständig vertretungsbefugten Geschäftsführerbestellung, 25 % Beteiligung) und fortgesetzt mit den beiden Abtretungen vom 7. Oktober 2008 (Abtretung von 25.900 € nomineller Stammeinlage, 74 % Beteiligung) verbunden mit der durch Gesellschafterbeschluss bewirkten Abberufung des N.M. als bisher zweiter Geschäftsführer und der Abtretung des…
…mit Aufträgen von privaten Baufirmen, die ihre Produkte prüfen lassen mussten und müssen. Im Jahr 2003 habe sich die Bw. aus der Geschäftsführung der Ges. mbH. zurückgezogen und zwar aus Altersgründen. Ein zweiter Geschäftsführer sei in die Firma eingetreten. Die Bw. sei in der ehemaligen…
…des Dauneneinkaufs benötigt. Eine normale Bankenfinanzierung habe mangels vorhandener Sicherheiten nicht bewerkstelligt werden können. Der Altgesellschafter (Gesellschafter-Geschäftsführer) Leli P sollte auch weiterhin die Mehrheit der Gesellschaftsanteile halten. Entsprechend seien Thomas R (zweiter Geschäftsführer neben P) und der Bw. nur Minderheitsgesellschafter geworden. Der Vorschlag zur…
…worden wäre. Frau Y. hätte weder für ihn persönlich noch für ihre Arbeitgeberin, die N.BaugmbH (deren zweiter Geschäftsführer er sei) eine Postvollmacht besessen. Der Haftungsbescheid wurde ihm mit der sonstigen Post am 30. März 2004 vorgelegt (siehe Eingangsstempel auf der Kopie des Faxes, mit…