…zum 25. Juni 2011, zu entrichten. Die Bewilligung erfolgt gegen jederzeitigen Widerruf. Für den Fall, dass auch nur zu einem Ratentermin keine Zahlung in der festgesetzten Höhe erfolgt (Terminverlust), erlischt die angeführte Bewilligung und sind Vollstreckungsmaßnahmen (§§ 20 und 175 ff FinStrG) zulässig. II. Im Übrigen…
… 179), wonach für die Gewährung einer Zahlungserleichterung dann kein Raum besteht, wenn bei einer Abstattung der Geldstrafe in dem Antragsteller zumutbaren Raten das unrealistisch lange Zahlungsziel -im vorliegenden Fall betrüge die Ratenlaufzeit über 10 Jahre- einer (Gesamt-) Einbringlichkeit entgegensteht, was einer (faktischen) Uneinbringlichkeit gleichkommen würde…
…ca. 70.000,00 € gegenüber. Das frei verfügbare Einkommen des Bw. liege nur geringfügig über dem Existenzminimum und würde eine zumutbare ratenweise Entrichtung des Strafbetrages bei 14 Monatsgehältern über 26 Jahre dauern. Der Senat hätte daher eine besondere Strafmilderung anwenden müssen, wobei insbesondere das…
…Steuererklärungen für 2007 einzureichen, um so den endgültigen Forderungsbetrag feststellen zu können. Weiters wurde vereinbart, dass der Bf. baw. eine gerade noch zumutbare monatliche Ratenzahlung iHv. 150,00 € leisten werde. Aus alledem sei ersichtlich, dass der Bf. stets bemüht gewesen sei, seine steuerlichen Angelegenheiten…
…vom 2. Juni 2006 hat das Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Antrag des Beschwerdeführers (Bf.) vom 29. März 2006 auf Gewährung einer monatlichen Ratenzahlung zur Begleichung der in dem Finanzstrafverfahren SN 046-1998/50123-001 [Schuldspruch vom 24. Februar 2003 wegen Finanzvergehen gemäß §…
…Einhebung der gegenständlichen Abgabe, nicht gesprochen werden. In der Berufung wurde nach Darstellung des bisherigen Verfahrensablaufes ergänzend vorgebracht, dass eine Ratenzahlung mit den maximal pfändbaren Beträgen fast 12 Jahre dauern würde. Die Bw. müsse daher die nächsten 12 Jahre am Existenzminimum leben. Im Vergleich dazu…
…nachgereicht haben, konnten die geltend gemachten Betriebsausgaben für ihre Tätigkeit als Sachverständiger nicht berücksichtigt werden. Gemäß § 32 Z 2 EStG 1988 sind nach einer Betriebsveräußerung oder -Aufgabe alle zumutbaren Schritte zur Tilung der Verbindlichkeiten zu setzen. Da dies in ihrem Fall nicht erkennbar ist, können…
…Höhe der Raten nicht geprüft hat und die Bw. darauf hingewiesen hat, dass die anstehende Rate, die betragsmäßig der Höhe der Einkommensteuervorauszahlungen entsprach, zu zahlen bleibt. Bei Kontrolle der Zahlungstermine und Ratenhöhen des Zahlungserleichterungsbescheides hätte dieser Fehler vermieden werden können. Der Umfang der zumutbaren Überwachungs…
…angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Laut elektronisch eingelangtem Schreiben vom 14. Mai 2007 beantragte der steuerrechtliche Vertreter der Berufungswerberin (Bw) die Gewährung einer Ratenzahlung für den derzeitigen Rückstand und die kommenden Einkommensteuervorauszahlungen, da die Bw durch den monatelangen krankheitsbedingten Ausfall ihres Ehegatten als Lenker eines…
…der Kreditsumme ermöglichen (wie im vorliegenden Fall von der Finanzverwaltung unterstellt), so ist eine Zahlung auch über die vereinbarten Raten hinaus möglich und zumutbar. Einer einseitigen Abänderung des Kreditvertrages bedarf es nicht. Einerseits sind keine Hindernisse für eine mit dem Dienstgeber zu vereinbarende Abänderung ersichtlich…
…verzichten. Eine Rechnung des Steinmetzbetriebes vom 23.9.2002, adressiert an A.K., über Steinmetzarbeiten und Grabsteinkosten (in Kopie). Aus der Rechnung ging weiters hervor, dass die Bezahlung der Steinmetzleistungen mittels Ratenzahlungen (12.4. u. 6.5. je 800,00 €, 5.6., 3.7…
…September 2003 beantragt. Diese Zahlungserleichterung sei mit Bescheid vom 28. August 2003 gewährt worden. Laut diesem Bescheid sei die erste monatliche Rate erst mit 22. September 2003 fällig gewesen. Am 15. September 2003 habe die Bw. den Bescheid über die Festsetzung von ersten Säumniszuschlagen vom…
…Auf Zahlungserleichterungen gemäß Art. 229 ZK und § 212 BAO (Stundung, Ratenzahlung) ist daher in der vorliegenden Entscheidung ebenfalls nicht mehr einzugehen. Es sei vermerkt, dass der Terminus "Zahlungsaufschub" auch in den Artikeln 224 bis 228 ZK vorkommt, hier aber die Zahlungsmodalität im Fall einer regulären…
…versäumt habe, zeige dies für das Finanzamt, dass er die ihm zumutbare Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen habe. Dies insbesondere, da die Zahlungstermine im Bescheid gestanden seien. Wie der Abgabepflichtige auf die falsche Meinung kommen konnte, dass alle Raten am 3. zu entrichten seien, sei für…
…Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen…
…Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen…
…und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lasse. Dabei sei an rechtskundige Parteienvertreter ein strengerer Maßstab anzulegen als an rechtsunkundige Personen. Aus dem Blickwinkel des § 217 Abs. 7 BAO komme es somit nicht auf ein Verschulden an der Nichtentrichtung der 2. Ratenzahlung an…
…erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lasse. Eine auffallende Sorglosigkeit liege dann vor, wenn ganz einfache und nahe liegende Überlegungen nicht angestellt würden. Es wäre Sache des Abgabenschuldners gewesen, gerade bei einer bereits gewährten Billigkeitsmaßnahme (Ratenbewilligung) besonderes Augenmerk auf die korrekte…
…dem Vertretenen und dem Vertreter ausschlaggebend gewesen sei. Der Vertretene sei der Meinung gewesen, dass der Vertreter fristgerecht um eine Zahlungserleichterung in Form einer Ratenvereinbarung angesucht habe, was aber seitens des Vertreters aktenmäßig nicht festgehalten worden sei. Nach Erkennen dieses Missverständnisses sei umgehend ein derartiger…
…dass sie derzeit nicht im Stande sei, die Abgabenschuld fristgerecht zu entrichten. Man habe ihr eine Antragstellung auf Ratenzahlung empfohlen und die Fälligkeit jedoch versehentlich mit 17. Februar statt 17. Jänner 2005 kalendiert. Erst durch die Vorschreibung des ersten Säumniszuschlages sei die verspätete Einbringung des…