…und Endbestand der Darlehensbeträge kann sich die Berufungsbehörde insofern nicht anschließen, da sie im Ergebnis hinsichtlich der zukünftig zu betrachtenden Nutzung der Geldsummen als zu pauschal und als keine annähernd zutreffende Ermittlungsmethode erachtet wird. Gleichzeitig entspricht aber auch die vom Finanzamt vorgenommene Ermittlung der Bemessungsgrundlage…
…die Glashalle sei für eine betriebliche Nutzung nicht geeignet, sei entscheidend, sondern die Tatsache, dass das Gebäude betrieblich genutzt werde. Hinsichtlich der Tz 16 sei ein Privatanteil in Höhe von 25% auszuscheiden, da bereits im Hinblick auf die zukünftige Vermietung der diesbezüglichen Räumlichkeiten in den…
…betriebliche Verwendung ermöglicht (z.B. Fabrikshalle) - keine Aussage über dessen weitere Nutzung (betrieblich oder privat) zu. Die gegenständlichen Adaptierungen weisen aber - wie im Zuge des obig wiedergegebenen Erörterungsgespräches festgestellt werden konnte - keineswegs eindeutig auf eine zukünftige betriebliche Nutzung hin. Somit ist als erste Maßnahme zur…
…Verkaufes zu erfolgen, als das Grundstück noch Wald gewesen sei, sodass die hypothetische zukünftige Nutzung der Grundstücke für die Aufteilung des Kaufpreises auf Bestandeswerte und Bodenwert unerheblich sei. Im Übrigen sei sowohl dem Bescheid der Grundverkehrskommission als auch dem Rodungsbescheid zu entnehmen, dass die Grundstücke…
…26. Juni 2008). In weiterer Folge behauptete er die zukünftige Nutzung des OG für den Gewerbebetrieb (so z. B. in der VB vom 30. Juni 2010, "in zwei bis drei Jahren"). Die Nutzung für das Einzelunternehmen begründet er mit dem Platzmangel für Mitarbeiter und Archiv…
…sein, ändert aber nichts daran, dass die grundlegende Entscheidung, ein in das Hotel B unmittelbar integriertes Restaurant nicht selbst zu führen, bereits anlässlich der Entscheidung über die zukünftige Nutzung des 1992 erworbenen Gebäudes, also bereits in der Planungsphase für den Umbau des Hauses, getroffen wurde…
…bautechnischen Zustandes der Immobilie einer Neuvermietung der gegenständlichen Leasingobjekte entgegenstehen würden. Nach Auffassung des Referenten sind diese Ausführungen ebenso nicht geeignet, die fehlende zukünftige Nutzungs- und Vermietungsmöglichkeit der Objekte zu belegen. Das Vorbringen der Berufungswerberin, der Vorbesitzer habe dringende Instandhaltungsarbeiten am Leasingobjekt Top G 26…
…sei es notwendig gewesen, den geschichtlichen Rückblick, den Hintergrund der Eigentümerschaft und die zukünftige Nutzungsmöglichkeit zu analysieren, um im Rahmen eines Projektentwicklungsplans und Katalogs dieses Projekt zu vermarkten. Über die Berufung wurde erwogen: Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen werden steuerlich nur anerkannt, wenn sie nach außen…
…stünden. Prinzipiell sei das begehbare Dach im Mietvertrag eine zusätzliche Verwendungsoption; angedacht sei eine zukünftige Nutzung für Präsentations- und Promotionsveranstaltungen. Der Ausschluss der Nutzung für die Mieterin würde die Miete nicht reduzieren. Am 9. November 2004 legte das Finanzamt die Berufung dem UFS zur Entscheidung…
…Er nimmt daher aus den obbezeichneten Gründen an, dass der Bw. das von ihm erworbene Gebäude im Hinblick auf die laufende und zukünftige Nutzung renoviert und bei seinen immer wiederkehrenden Aufenthalten darin auch gewohnt hat. Demzufolge ist vom Vorliegen der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich auszugehen…
…Laut Erkenntnis des VwGH vom 17. November 1992, Zl. 92/14/0141 sei anzumerken, dass bei der Einschätzung der Nutzungsdauer zukünftige Verhältnisse nur insoweit zu berücksichtigen sind, als sich diese in der Gegenwart bereits verlässlich voraussehen lassen (vgl. weiters VwGH vom 12.9.1989, Zl…
…fremdfinanzierten Baukosten steht jedenfalls in keinem Zusammenhang mit den zukünftigen Verwendungsmöglichkeiten, da die Höhe der Rückzahlung vermutlich nach den wirtschaftlichen/finanziellen Gegebenheiten des Abgabepflichtigen ausgerichtet wurde. Wie jedoch bereits im Bericht ausgeführt wurde, sind bei der Einschätzung der Nutzungsdauer zukünftige Verhältnisse nur insoweit zu berücksichtigen…
…30.07.1993 erwarb der Steuerpflichtige eine Eigentumswohnung um 3.190.590,-- mit einer Gesamtfläche von 126,26m². Für eine eventuelle zukünftige betriebliche Nutzung seien zwei Zimmer und ein Abstellraum (33% der Gesamtfläche) vorgesehen worden. In den Jahren 1993 bis 1995 seien diverse Aufwendungen für…
…zugrunde liegenden Rechte erschienen alle nachfolgenden Windows-Betriebssysteme undenkbar. Hinsichtlich der Technologiesprünge betont die Betriebsprüfung nochmals, dass bei der Einschätzung der Nutzungsdauer zukünftige Verhältnisse sich nur insoweit berücksichtigen ließen, als diese in der Gegenwart bereits verlässlich vorausgesagt werden könnten (Verweis auf VwGH 17.11.1992…
…Verwendung ausgeschlossen werden konnte. Aus den vorliegenden Unterlagen ergeben sich damit weder eine Wiederaufnahme einer beabsichtigten bzw. eine nahe liegende zukünftige betriebliche Nutzung durch den Berufungswerber noch weitere Umstände, aus welchen sich ein wirtschaftlicher Zusammenhang der Vermietung mit dem gewerblichen Lebensmittelhandel bzw. ein hierdurch ergebender…
…IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533). Auch in diesen Fällen werden die Aufwendungen maßgebend mit Rücksicht auf die zukünftige (private) Nutzung des Gebäudes getätigt. Da diese private Veranlassung nicht von untergeordneter Bedeutung ist, kommt eine Berücksichtigung der Aufwendungen als Werbungskosten nicht in Betracht…
…dass es für die Beurteilung des Sachverhaltes nicht auf die zukünftige theoretische Nutzung des Gebäudes ankomme, sondern einzig und allein darauf, dass die betriebsfremde Nutzung zu einer Entnahme im Jahr 1998 geführt habe und das Gebäude seither außerbetrieblich im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und…
…m² (= gemeiner Wert) zu veranschlagen. Dem Vorbringen des F.A., bei diesem Grundstückstausch wäre die Erhaltung seiner landwirtschaftlichen Gründe und deren zukünftige landwirtschaftliche Nutzung im Vordergrund gestanden ist entgegen zu halten, dass aufgrund der geplanten Umwidmung der von ihm Tausch halber erhaltenen Grundfläche- unbeschadet…
…pro m² (= gemeiner Wert) zu veranschlagen. Dem Vorbringen des Bw, bei diesem Grundstückstausch wäre die Erhaltung seiner landwirtschaftlichen Gründe und deren zukünftige landwirtschaftliche Nutzung im Vordergrund gestanden ist entgegen zu halten, dass aufgrund der geplanten Umwidmung der von ihm Tausch halber erhaltenen Grundfläche- unbeschadet…
…Eine derartige Argumentation würde einer sachlichen Überprüfung nicht standhalten, zumal das Interpretationsergebnis (hier: AfA) aus von diesem abhängigen Tatsachen (hier: Betriebsergebnis) bewiesen wird (Zirkelschluss). Bei Einschätzung der Nutzungsdauer sind zukünftige Verhältnisse nur insoweit zu berücksichtigen, als sich diese in der Gegenwart bereits verlässlich voraussehen lassen…