…und Endbestand der Darlehensbeträge kann sich die Berufungsbehörde insofern nicht anschließen, da sie im Ergebnis hinsichtlich der zukünftig zu betrachtenden Nutzung der Geldsummen als zu pauschal und als keine annähernd zutreffende Ermittlungsmethode erachtet wird. Gleichzeitig entspricht aber auch die vom Finanzamt vorgenommene Ermittlung der Bemessungsgrundlage…
…die Glashalle sei für eine betriebliche Nutzung nicht geeignet, sei entscheidend, sondern die Tatsache, dass das Gebäude betrieblich genutzt werde. Hinsichtlich der Tz 16 sei ein Privatanteil in Höhe von 25% auszuscheiden, da bereits im Hinblick auf die zukünftige Vermietung der diesbezüglichen Räumlichkeiten in den…
…Eigentümern des Hauses abgeschlossenen Vertrag: [Grafik] [Grafik] Aufgrund der Aktenlage bestehen somit auch seitens des Bundesfinanzgerichts keine Bedenken an der zukünftigen Nutzung der in Rede stehenden Neubauwohnungen nach Fertigstellung für Bestandzwecke. Der Sachverhalt und die Rechtsfolgen sind zwischen den Verfahrensparteien unstrittig. Die Umsatzsteuer für das…
…betriebliche Verwendung ermöglicht (z.B. Fabrikshalle) - keine Aussage über dessen weitere Nutzung (betrieblich oder privat) zu. Die gegenständlichen Adaptierungen weisen aber - wie im Zuge des obig wiedergegebenen Erörterungsgespräches festgestellt werden konnte - keineswegs eindeutig auf eine zukünftige betriebliche Nutzung hin. Somit ist als erste Maßnahme zur…
…19 und 20 handelte es sich um einen nicht ausgebauten Dachboden (Rohdachboden). Eine zukünftige Nutzung dieses Rohdachbodens machte einen Dachbodenausbau erforderlich. Im Kaufvertrag unter Punkt "1. Sachverhalt Grundbuchsstand/Kaufvertrag" wird Folgendes ausgeführt: "[…] Die Verkäufer haben sich im Rahmen der Wohnungseigentumsbegründung hinsichtlich dieser Liegenschaft laut…
…19 und 20 handelt es sich um einen nicht ausgebauten Dachboden (Rohdachboden). Für eine zukünftige Nutzung dieses Rohdachbodens ist ein Dachgeschoßaufbau erforderlich. Die Verkäufer haben sich im Rahmen der Wohnungseigentumsbegründung hinsichtlich dieser Liegenschaft laut dem entsprechenden Wohnungseigentumsvertrag bis zum hundertprozentigen Abverkauf aller Wohnungseigentumsobjekte das Recht…
…in welchem sowohl Handelseinrichtungen als auch Wohnungen zulässig sind. Eine zukünftige Nutzung des Mietgegenstandes (auch) zu Wohnzwecken ist (nach Maßgabe der anzuwendenden Vorschriften des Steiermärkischen Baugesetzes) sohin jedenfalls zulässig und möglich. Die Verwirklichung des Kündigungsgrundes des § 30 Abs 2 Z 9 MRG kann sohin im…
…in welchem sowohl Handelseinrichtungen als auch Wohnungen zulässig sind. Eine zukünftige Nutzung des Mietgegenstandes (auch) zu Wohnzwecken ist (nach Maßgabe der anzuwendenden Vorschriften des Steiermärkischen Baugesetzes) sohin jedenfalls zulässig und möglich. Die Verwirklichung des Kündigungsgrundes des § 30 Abs 2 Z 9 MRG kann sohin im…
…ausserlandwirtschaftlicher Verwendung: Ing Amt1 hat in seiner Stellungnahme selber festgestellt, dass höher Grundstückspreise als auch eine mögliche zukünftige Nutzungsalternative bei der Berechnung der Wertminderung zu berücksichtigen ist. Beide Flächen haben eine Gesamtfläche von 28.364 m2. Rund ein Drittel davon wir in Zukunft aufgrund der…
…zwei Geschoßen in einem eigenständigen 'Nordtrakt', sowie die Änderung des bestehenden Wirtschaftsraums und zukünftige Nutzung als Toilette für Kunden (...)". Mit Bescheid vom 07.02.2011 erteilte die [Gemeinde] der Beschwerdeführerin die "Genehmigung des Nordtraktes ([***]) als ortsfeste Betriebsstätte (...) für öffentliche Veranstaltungen wie insbesondere klassische Konzerte, Gesangsvorträge…
…die bereits größtenteils als Bauland gewidmet sind) bekannt gegeben, dass die "zukünftige Nutzung abhängig von (der) Möglichkeit der Umwidmung in Bauland" sei. Im Zuge der ersten Erörterung der Sach- und Rechtslage wurde nach Hinweis des Richters, dass keine den Vorsteuerabzug begründenden Sachverhalte behauptet oder belegt…
…Verkaufes zu erfolgen, als das Grundstück noch Wald gewesen sei, sodass die hypothetische zukünftige Nutzung der Grundstücke für die Aufteilung des Kaufpreises auf Bestandeswerte und Bodenwert unerheblich sei. Im Übrigen sei sowohl dem Bescheid der Grundverkehrskommission als auch dem Rodungsbescheid zu entnehmen, dass die Grundstücke…
…26. Juni 2008). In weiterer Folge behauptete er die zukünftige Nutzung des OG für den Gewerbebetrieb (so z. B. in der VB vom 30. Juni 2010, "in zwei bis drei Jahren"). Die Nutzung für das Einzelunternehmen begründet er mit dem Platzmangel für Mitarbeiter und Archiv…
…sein, ändert aber nichts daran, dass die grundlegende Entscheidung, ein in das Hotel B unmittelbar integriertes Restaurant nicht selbst zu führen, bereits anlässlich der Entscheidung über die zukünftige Nutzung des 1992 erworbenen Gebäudes, also bereits in der Planungsphase für den Umbau des Hauses, getroffen wurde…
…bautechnischen Zustandes der Immobilie einer Neuvermietung der gegenständlichen Leasingobjekte entgegenstehen würden. Nach Auffassung des Referenten sind diese Ausführungen ebenso nicht geeignet, die fehlende zukünftige Nutzungs- und Vermietungsmöglichkeit der Objekte zu belegen. Das Vorbringen der Berufungswerberin, der Vorbesitzer habe dringende Instandhaltungsarbeiten am Leasingobjekt Top G 26…
…sei es notwendig gewesen, den geschichtlichen Rückblick, den Hintergrund der Eigentümerschaft und die zukünftige Nutzungsmöglichkeit zu analysieren, um im Rahmen eines Projektentwicklungsplans und Katalogs dieses Projekt zu vermarkten. Über die Berufung wurde erwogen: Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen werden steuerlich nur anerkannt, wenn sie nach außen…
…Daraus schloss der Bf, dass eine zukünftige Nutzung des Mietgegenstandes zu Wohnzwecken zulässig und möglich sei. Der Frage des dringenden Eigenbedarfs wurde auch in der mündlichen Verhandlung nachgegangen (siehe oben Beweiswürdigung Punkt II.2.) und es konnten keine konkreten Gründe, die diesen als wahrscheinlich darstellen…
…zulässig seien und schloss daraus, dass eine zukünftige Nutzung des Mietgegenstandes zu Wohnzwecken zulässig und möglich sei. Der Frage des dringenden Eigenbedarfs wurde auch in der mündlichen Verhandlung nachgegangen (siehe oben Beweiswürdigung Punkt II.2.) und es konnten keine konkreten Gründe, die diesen als wahrscheinlich…
…zukünftig sämtliche beruflichen Aktivitäten gebündelt angeboten und abgehalten werden können. Dieser Plan -wurde umgesetzt und war bereits in der Planungsphase die strikte Trennung von Privat und Beruf It. Hausplan ersichtlich. Anlässlich der Aussenprüfung des Finanzamtes wurden diese Räumlichkeiten besichtigt und die aktuelle und zukünftige Nutzung…
…Habe eine anderweitige Nutzung erfolgen sollen? + Habe er die Absicht gehabt die Liegenschaft unbebaut oder bebaut zu veräußern? + Sei es sein Plan gewesen, die Liegenschaft nach dem Abriss des Gebäudes privat zu nutzen? 2) Hätten sich seine Pläne für die zukünftige Nutzung während der Vermietungstätigkeit…