…einzubehalten und abzuführen sind, ist der Abfuhrpflichtige berechtigt, während eines Kalenderjahres zu Unrecht einbehaltene Beträge bis zum Ablauf dieses Kalenderjahres auszugleichen oder auf Verlangen des Abgabepflichtigen zurückzuzahlen. (2) Bei Wegzug des Schuldners der Kapitalertragsteuer oder Verlegung der kuponauszahlenden Stelle (§ 95 Abs. 3 Z 2 erster…
…3 BAO auf Rückzahlung folgender seiner Ansicht nach zu unrecht einbehaltener Beträge an Lohnsteuer | für den Monat Juni 2000 | ATS 34.375,00 | € | 2,498,12 | für den Monat Juli 2000 | ATS 33.435,29 | € |…
…richtige Rechtsgrundlage bezogen. Ergänzend ist allerdings noch § 202 Abs. 2 BAO zu beachten. Danach gilt § 202 Abs. 1 BAO nicht, soweit ein zu Unrecht einbehaltener Betrag gemäß § 240 Abs. 3 BAO zurückgezahlt wurde oder im Falle einer Antragstellung nach dieser Bestimmung zurückzuzahlen wäre. Dies bedeutet…
…Hiebei sind Nachforderungen mittels Haftungsbescheides (§ 224 Abs. 1) geltend zu machen. Nach § 202 Abs.1 BAO gilt Abs. 1 des § 202 BAO nicht, soweit ein zu Unrecht einbehaltener Betrag gemäß § 240 Abs. 3 zurückgezahlt wurde oder im Fall einer Antragstellung nach dieser Bestimmung zurückzuzahlen wäre…
…1) die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht a) eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gemäß Abs. 1 erfolgt ist, b) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung erfolgt ist, c) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder im…
…Hierbei sind Nachforderungen mittels Haftungsbescheides (§ 224 Abs. 1) geltend zu machen. Nach § 202 Abs.1 BAO gilt Abs. 1 des § 202 BAO nicht, soweit ein zu Unrecht einbehaltener Betrag gemäß § 240 Abs. 3 zurückgezahlt wurde oder im Fall einer Antragstellung nach dieser Bestimmung zurückzuzahlen wäre…
…den Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe einem abgabenrechtlich Haftungspflichtigen obliegt. Hiebei sind Nachforderungen mittels Haftungsbescheides (§ 224 Abs. 1) geltend zu machen. (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit ein zu Unrecht einbehaltener Betrag gemäß § 240 Abs. 3 zurückgezahlt wurde oder im Fall einer Antragstellung nach dieser…
…einem abgabenrechtlich Haftungspflichtigen obliegt. Hiebei sind Nachforderungen mittels Haftungsbescheides (§ 224 Abs. 1) geltend zu machen. (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit ein zu Unrecht einbehaltener Betrag gemäß § 240 Abs. 3 zurückgezahlt wurde oder im Fall einer Antragstellung nach dieser Bestimmung zurückzuzahlen wäre." § 201 BAO bestimmt…
…hat das Finanzamt den Antrag des Bw. nach § 240 Abs. 3 BAO auf Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Beträge mit Bescheid vom 28. September 2006 mit der Begründung abgewiesen, dass eine Ansässigkeitsbescheinigung vom Bw. nicht vorgelegt werden hätte können. Ermittlungen, ob eine beschränkte Steuerpflicht des Bw…
…einem abgabenrechtlich Haftungspflichtigen obliegt. Abs. 1 gilt nach § 202 Abs. 2 BAO nicht, soweit ein zu Unrecht einbehaltener Betrag gemäß § 240 Abs. 3 BAO zurückgezahlt wurde oder im Fall einer Antragstellung nach dieser Bestimmung zurückzuzahlen wäre. Nach § 83 Abs. 1 EStG 1988 ist der (jeweilige…
…16. August 2005 beantragte Herr X beim Finanzamt Y, die Rückzahlung von seiner Ansicht nach zu Unrecht einbehaltener Versicherungssteuer im Betrag von € 182,47. Beim Finanzamt Y handelt es sich um das zur Erhebung der Abgaben von Einkommen des Antragstellers zuständige Finanzamt. Am 17…
…zu § 94). Lediglich der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 15.6.2005, 2001/13/0130, auch die Möglichkeit einer Rückerstattung der Kapitalertragsteuer im Wege einer Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Abgaben nach § 240 Abs. 1 BAO verneint hat. Zu…
…dar, dass seitens des Kreditinstitutes aus der gesamten Ausschüttung die Kapitalertragsteuer einbehalten worden war, tatsächlich aber nur eine Versteuerung mit 25% ( Zufluss nach dem 1. April 2004) vom ausschüttungsgleichen Betrag in Höhe von 430,80 € erfolgen hätte dürfen. Eine entsprechende Eintragung in der Steuererklärung…
…Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit zu erfolgen, als nicht a) eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gemäß Abs. 1 erfolgt ist, b) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung erfolgt ist, c) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat…
…Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion aufgehoben. Somit war im fortgesetzten Verfahren über die Berufung neuerlich zu entscheiden. Gemäß § 240 Abs. 3 BAO idF BGBl. I Nr. 142/2000 hat auf Antrag des Abgabepflichtigen (Abs. 1) die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht …
…2 EStG nicht überschritten worden sei und die Bank daher anlässlich des Rückkaufs am 24. März 2003 zu Unrecht Kapitalertragsteuer einbehalten habe. Das Finanzamt wies den Antrag mit der Begründung ab, dass sich der Unterschiedsbetrag bei vorzeitigem Rückkauf durch den Emittenten als Differenz zwischen dem…
…die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer für die Kalenderjahre 2005 bis 2008. Als Begründung wurde im Wesentlichen angeführt, dass er beschränkt steuerpflichtig sei, da der Aufenthalt in Österreich nur 70 Tage betragen habe und daher die Zweitwohnsitzverordnung anzuwenden sei. Rechtliche Würdigung: Nach der Bestimmung…
…einzubehalten und abzuführen sind, ist der Abfuhrpflichtige berechtigt, während eines Kalenderjahres zu Unrecht einbehaltene Beträge bis zum Ablauf dieses Kalenderjahres auszugleichen oder auf Verlangen des Abgabepflichtigen zurückzuzahlen.") zu einem Zeitpunkt (bis Ende 2006) hätte stattfinden müssen, an welchem die Einbringung vom 30. Juli 2007 noch…
…vom 4. August 1998 auf Rückerstattung der für das Jahr 1995 zu Unrecht einbehaltenen Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO mit Bescheid vom 11. Juni 1999 stattgegeben und der Betrag von S 481.719,00 zurückbezahlt wurde. Desweiteren steht auch außer Zweifel, dass dieser Bescheid…
…Antrages auf Erstattung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer zu erfolgen. Ein derartiger Antrag sei beim Finanzamt, das für X zuständig ist, zu erfolgen. Auf Grund der vom Bw. abgegebenen Stellungnahme zum Ersuchen um Ergänzung sei das Finanzamt der Ansicht, ein mängelfreies Ermittlungsverfahren durchgeführt zu haben…