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UFSW RV/1955-W/09Anträge auf Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Beträge sind gemäß § 240 BAO dann aufgrund der Subsidiarität dieser Bestimmung abzuweisen, wenn ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder zu erfolgen hätte (vgl. § 240 (3) BAO).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.12.2009

…einzubehalten und abzuführen sind, ist der Abfuhrpflichtige berechtigt, während eines Kalenderjahres zu Unrecht einbehaltene Beträge bis zum Ablauf dieses Kalenderjahres auszugleichen oder auf Verlangen des Abgabepflichtigen zurückzuzahlen. (2) Bei Wegzug des Schuldners der Kapitalertragsteuer oder Verlegung der kuponauszahlenden Stelle (§ 95 Abs. 3 Z 2 erster…

UFSW RV/2291-W/05Die Anrechnung von Lohnsteuerbeträgen kann nur Beträge umfassen, welche auf Einkünfte entfallen, mit denen der Abgpfl. in der betreffenden Veranlagung erfasst wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.09.2007

…3 BAO auf Rückzahlung folgender seiner Ansicht nach zu unrecht einbehaltener Beträge an Lohnsteuer | für den Monat Juni 2000 | ATS 34.375,00 | € | 2,498,12 | für den Monat Juli 2000 | ATS 33.435,29 | € |…

UFSF RV/0402-F/09Fristverlängernde Amtshandlungen betreffend Lohnsteuer-Gutschriftsbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.04.2011

…richtige Rechtsgrundlage bezogen. Ergänzend ist allerdings noch § 202 Abs. 2 BAO zu beachten. Danach gilt § 202 Abs. 1 BAO nicht, soweit ein zu Unrecht einbehaltener Betrag gemäß § 240 Abs. 3 BAO zurückgezahlt wurde oder im Falle einer Antragstellung nach dieser Bestimmung zurückzuzahlen wäre. Dies bedeutet…

UFSW RV/0915-W/04Kapitalertragsteuer bei vorzeitiger Tilgung von Nullkuponanleihen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2005

…Hiebei sind Nachforderungen mittels Haftungsbescheides (§ 224 Abs. 1) geltend zu machen. Nach § 202 Abs.1 BAO gilt Abs. 1 des § 202 BAO nicht, soweit ein zu Unrecht einbehaltener Betrag gemäß § 240 Abs. 3 zurückgezahlt wurde oder im Fall einer Antragstellung nach dieser Bestimmung zurückzuzahlen wäre…

UFSG RV/0367-G/08Verfahren gemäß § 240 Abs.3 BAO ist unzulässig, wenn Korrektur im Einkommensteuer - Veranlagungsverfahren erfolgen hätte können
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2009

…1) die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht a) eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gemäß Abs. 1 erfolgt ist, b) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung erfolgt ist, c) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder im…

UFSW RV/3389-W/12Haftungsbescheid Kapitalertragsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.06.2013

…Hierbei sind Nachforderungen mittels Haftungsbescheides (§ 224 Abs. 1) geltend zu machen. Nach § 202 Abs.1 BAO gilt Abs. 1 des § 202 BAO nicht, soweit ein zu Unrecht einbehaltener Betrag gemäß § 240 Abs. 3 zurückgezahlt wurde oder im Fall einer Antragstellung nach dieser Bestimmung zurückzuzahlen wäre…

UFSF RV/0298-F/06Antrag auf Erlassung von Bescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2007

…den Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe einem abgabenrechtlich Haftungspflichtigen obliegt. Hiebei sind Nachforderungen mittels Haftungsbescheides (§ 224 Abs. 1) geltend zu machen. (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit ein zu Unrecht einbehaltener Betrag gemäß § 240 Abs. 3 zurückgezahlt wurde oder im Fall einer Antragstellung nach dieser…

UFSW RV/0609-W/10Geltendmachung der Haftung für KESt hinsichtlich verdeckter Ausschüttungen durch mehrere Darlehensgewährungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer in mehreren Kalenderjahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2013Teil 2/2

…einem abgabenrechtlich Haftungspflichtigen obliegt. Hiebei sind Nachforderungen mittels Haftungsbescheides (§ 224 Abs. 1) geltend zu machen. (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit ein zu Unrecht einbehaltener Betrag gemäß § 240 Abs. 3 zurückgezahlt wurde oder im Fall einer Antragstellung nach dieser Bestimmung zurückzuzahlen wäre." § 201 BAO bestimmt…

UFSK RV/0658-K/07Frage des Vorliegens der beschränkten Steuerpflicht auf Grund des Verwertungstatbestandes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.02.2008

…hat das Finanzamt den Antrag des Bw. nach § 240 Abs. 3 BAO auf Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Beträge mit Bescheid vom 28. September 2006 mit der Begründung abgewiesen, dass eine Ansässigkeitsbescheinigung vom Bw. nicht vorgelegt werden hätte können. Ermittlungen, ob eine beschränkte Steuerpflicht des Bw…

UFSL RV/1335-L/02Lohnsteuerpflicht betreffend nebenberuflich tätige Lehrbeauftragte an Fachhochschulen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2003

…einem abgabenrechtlich Haftungspflichtigen obliegt. Abs. 1 gilt nach § 202 Abs. 2 BAO nicht, soweit ein zu Unrecht einbehaltener Betrag gemäß § 240 Abs. 3 BAO zurückgezahlt wurde oder im Fall einer Antragstellung nach dieser Bestimmung zurückzuzahlen wäre. Nach § 83 Abs. 1 EStG 1988 ist der (jeweilige…

UFSW RD/0015-W/06Devolutionsantrag hinsichtlich eines bei einem sachlich unzuständigen Finanzamt eingebrachten Anbringens betreffend Versicherungssteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid25.04.2006

…16. August 2005 beantragte Herr X beim Finanzamt Y, die Rückzahlung von seiner Ansicht nach zu Unrecht einbehaltener Versicherungssteuer im Betrag von € 182,47. Beim Finanzamt Y handelt es sich um das zur Erhebung der Abgaben von Einkommen des Antragstellers zuständige Finanzamt. Am 17…

UFSF RV/0107-F/03Keine KESt-Rückerstattung für den unentbehrlichen Hilfsbetrieb eines gemeinnützigen Vereins
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.02.2006

…zu § 94). Lediglich der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 15.6.2005, 2001/13/0130, auch die Möglichkeit einer Rückerstattung der Kapitalertragsteuer im Wege einer Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Abgaben nach § 240 Abs. 1 BAO verneint hat. Zu…

UFSG RV/0099-G/05Ausgleich von zu Unrecht einbehaltener Kapitalertragsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2005

…dar, dass seitens des Kreditinstitutes aus der gesamten Ausschüttung die Kapitalertragsteuer einbehalten worden war, tatsächlich aber nur eine Versteuerung mit 25% ( Zufluss nach dem 1. April 2004) vom ausschüttungsgleichen Betrag in Höhe von 430,80 € erfolgen hätte dürfen. Eine entsprechende Eintragung in der Steuererklärung…

UFSI RV/0199-I/02Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer wenn kein Arbeitslohn ausbezahlt wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2003

…Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit zu erfolgen, als nicht a) eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gemäß Abs. 1 erfolgt ist, b) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung erfolgt ist, c) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat…

UFSW RV/0053-W/03Rückerstattung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer (Unfallrente)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2003

…Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion aufgehoben. Somit war im fortgesetzten Verfahren über die Berufung neuerlich zu entscheiden. Gemäß § 240 Abs. 3 BAO idF BGBl. I Nr. 142/2000 hat auf Antrag des Abgabepflichtigen (Abs. 1) die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht …

UFSW RV/2088-W/04Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Kapitalertragsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2011

…2 EStG nicht überschritten worden sei und die Bank daher anlässlich des Rückkaufs am 24. März 2003 zu Unrecht Kapitalertragsteuer einbehalten habe. Das Finanzamt wies den Antrag mit der Begründung ab, dass sich der Unterschiedsbetrag bei vorzeitigem Rückkauf durch den Emittenten als Differenz zwischen dem…

UFSW RV/0857-W/11Erstattung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2011

…die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer für die Kalenderjahre 2005 bis 2008. Als Begründung wurde im Wesentlichen angeführt, dass er beschränkt steuerpflichtig sei, da der Aufenthalt in Österreich nur 70 Tage betragen habe und daher die Zweitwohnsitzverordnung anzuwenden sei. Rechtliche Würdigung: Nach der Bestimmung…

UFSL RV/1106-L/07Antrag auf Rückzahlung rückwirkend zu Unrecht einbehaltener Kapitalertragsteuer durch einen anderen als den Abgabepflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2011

…einzubehalten und abzuführen sind, ist der Abfuhrpflichtige berechtigt, während eines Kalenderjahres zu Unrecht einbehaltene Beträge bis zum Ablauf dieses Kalenderjahres auszugleichen oder auf Verlangen des Abgabepflichtigen zurückzuzahlen.") zu einem Zeitpunkt (bis Ende 2006) hätte stattfinden müssen, an welchem die Einbringung vom 30. Juli 2007 noch…

UFSW RV/1352-W/04kein Rückforderungsbescheid vorgesehen bei Aufhebung eines die Erstattung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer bewilligenden Bescheides gemäß § 240 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2005

…vom 4. August 1998 auf Rückerstattung der für das Jahr 1995 zu Unrecht einbehaltenen Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO mit Bescheid vom 11. Juni 1999 stattgegeben und der Betrag von S 481.719,00 zurückbezahlt wurde. Desweiteren steht auch außer Zweifel, dass dieser Bescheid…

UFSW RV/1469-W/04Den Nachweis über die zu berücksichtigende Dienstzeit hat der Abgabepflichtige zu erbringen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2004

…Antrages auf Erstattung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer zu erfolgen. Ein derartiger Antrag sei beim Finanzamt, das für X zuständig ist, zu erfolgen. Auf Grund der vom Bw. abgegebenen Stellungnahme zum Ersuchen um Ergänzung sei das Finanzamt der Ansicht, ein mängelfreies Ermittlungsverfahren durchgeführt zu haben…