… 240 Abs. 3 BAO ist § 238 BAO (Einhebungsverjährung) nicht anwendbar. Rz 1939a: Die Zuständigkeit für das Verfahren über die Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Abfuhrabgaben richtet sich danach, welcher Abgabenbehörde die Einhebung der betroffenen Abgabe obliegt. Dies gilt gleichermaßen für Bundesabgaben wie für Landes- und Gemeindeabgaben…
…einzubehalten und abzuführen sind, ist der Abfuhrpflichtige berechtigt, während eines Kalenderjahres zu Unrecht einbehaltene Beträge bis zum Ablauf dieses Kalenderjahres auszugleichen oder auf Verlangen des Abgabepflichtigen zurückzuzahlen. (2) Bei Wegzug des Schuldners der Kapitalertragsteuer oder Verlegung der kuponauszahlenden Stelle (§ 95 Abs. 3 Z 2 erster…
…hat die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht a) eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gemäß Abs. 1 erfolgt ist, b) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung erfolgt ist, c) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder im…
…3 BAO auf Rückzahlung folgender seiner Ansicht nach zu unrecht einbehaltener Beträge an Lohnsteuer | für den Monat Juni 2000 | ATS 34.375,00 | € | 2,498,12 | für den Monat Juli 2000 | ATS 33.435,29 | € |…
…richtige Rechtsgrundlage bezogen. Ergänzend ist allerdings noch § 202 Abs. 2 BAO zu beachten. Danach gilt § 202 Abs. 1 BAO nicht, soweit ein zu Unrecht einbehaltener Betrag gemäß § 240 Abs. 3 BAO zurückgezahlt wurde oder im Falle einer Antragstellung nach dieser Bestimmung zurückzuzahlen wäre. Dies bedeutet…
…Hiebei sind Nachforderungen mittels Haftungsbescheides (§ 224 Abs. 1) geltend zu machen. Nach § 202 Abs.1 BAO gilt Abs. 1 des § 202 BAO nicht, soweit ein zu Unrecht einbehaltener Betrag gemäß § 240 Abs. 3 zurückgezahlt wurde oder im Fall einer Antragstellung nach dieser Bestimmung zurückzuzahlen wäre…
…zu einzelnen Veranlagungspositionen durchgeführt. Bereits in Verbindung mit der Einkommensteuererklärung, spätestens aber im Rahmen des Ergänzungsersuchens hätte die Begünstigung gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. c EStG 1988 geltend gemacht werden müssen. Eine Geltendmachung im Rahmen des Antrags auf Rückerstattung zu Unrecht einbehaltener Beträge…
…abgabenrechtlich Haftungspflichtigen obliegt. Hiebei sind Nachforderungen mittels Haftungsbescheides (§ 224 Abs. 1) geltend zu machen. (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit ein zu Unrecht einbehaltener Betrag gemäß § 240 Abs. 3 zurückgezahlt wurde oder im Fall einer Antragstellung nach dieser Bestimmung zurückzuzahlen wäre. Die Bestimmung des § 201…
…einem abgabenrechtlich Haftungspflichtigen obliegt. Hiebei sind Nachforderungen mittels Haftungsbescheides (§ 224 Abs. 1) geltend zu machen. (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit ein zu Unrecht einbehaltener Betrag gemäß § 240 Abs. 3 zurückgezahlt wurde oder im Fall einer Antragstellung nach dieser Bestimmung zurückzuzahlen wäre." Gemäß § 202 Abs…
…BAO, 2073). Es kann daher in einem Rückzahlungsbescheid nicht über Anspruchszinsen abgesprochen werden. Rückerstattung KESt Die Zuständigkeit für die Rückerstattung von zu Unrecht einbehaltener Beträge richtet sich grundsätzlich nach der Zuständigkeit zur Erhebung der betroffenen Abgabe. Eine Ausnahme hievon sieht der letzte Satz des § 240…
…1) die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht a) eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gemäß Abs. 1 erfolgt ist, b) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung erfolgt ist, c) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder im…
…obliegt. Hiebei sind Nachforderungen mittels Haftungsbescheides (§ 224 Abs. 1) geltend zu machen. Nach § 202 Abs. 2 BAO gilt Abs. 1 nicht, soweit ein zu Unrecht einbehaltener Betrag gemäß § 240 Abs. 3 zurückgezahlt wurde oder im Fall einer Antragstellung nach dieser Bestimmung zurückzuzahlen wäre. Bei Abgaben…
…Hierbei sind Nachforderungen mittels Haftungsbescheides (§ 224 Abs. 1) geltend zu machen. Nach § 202 Abs.1 BAO gilt Abs. 1 des § 202 BAO nicht, soweit ein zu Unrecht einbehaltener Betrag gemäß § 240 Abs. 3 zurückgezahlt wurde oder im Fall einer Antragstellung nach dieser Bestimmung zurückzuzahlen wäre…
…den Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe einem abgabenrechtlich Haftungspflichtigen obliegt. Hiebei sind Nachforderungen mittels Haftungsbescheides (§ 224 Abs. 1) geltend zu machen. (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit ein zu Unrecht einbehaltener Betrag gemäß § 240 Abs. 3 zurückgezahlt wurde oder im Fall einer Antragstellung nach dieser…
…Abgabepflichtigen nach § 240 Abs. 3 BAO nur dann, wenn der Abfuhrpflichtige (im vorliegenden Fall die Bf.) die zu Unrecht einbehaltenen Beträge bis zum Ablauf des betreffenden Kalenderjahres nicht mit anderen abzuführenden Steuerbeträgen ausgleiche oder auf Verlangen des Abgabepflichtigen zurückzahle (§ 240 Abs. 3 lit. a BAO…
…einem abgabenrechtlich Haftungspflichtigen obliegt. Hiebei sind Nachforderungen mittels Haftungsbescheides (§ 224 Abs. 1) geltend zu machen. (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit ein zu Unrecht einbehaltener Betrag gemäß § 240 Abs. 3 zurückgezahlt wurde oder im Fall einer Antragstellung nach dieser Bestimmung zurückzuzahlen wäre." § 201 BAO bestimmt…
…hat das Finanzamt den Antrag des Bw. nach § 240 Abs. 3 BAO auf Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Beträge mit Bescheid vom 28. September 2006 mit der Begründung abgewiesen, dass eine Ansässigkeitsbescheinigung vom Bw. nicht vorgelegt werden hätte können. Ermittlungen, ob eine beschränkte Steuerpflicht des Bw…
…einem abgabenrechtlich Haftungspflichtigen obliegt. Abs. 1 gilt nach § 202 Abs. 2 BAO nicht, soweit ein zu Unrecht einbehaltener Betrag gemäß § 240 Abs. 3 BAO zurückgezahlt wurde oder im Fall einer Antragstellung nach dieser Bestimmung zurückzuzahlen wäre. Nach § 83 Abs. 1 EStG 1988 ist der (jeweilige…
…16. August 2005 beantragte Herr X beim Finanzamt Y, die Rückzahlung von seiner Ansicht nach zu Unrecht einbehaltener Versicherungssteuer im Betrag von € 182,47. Beim Finanzamt Y handelt es sich um das zur Erhebung der Abgaben von Einkommen des Antragstellers zuständige Finanzamt. Am 17…
…zu § 94). Lediglich der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 15.6.2005, 2001/13/0130, auch die Möglichkeit einer Rückerstattung der Kapitalertragsteuer im Wege einer Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Abgaben nach § 240 Abs. 1 BAO verneint hat. Zu…