…vorgebracht worden. Durch die steuerliche Vertretung wurde dies damit beantwortet, dass die Familie A die Einnahmen aus der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen nicht im Verhältnis der im zivilrechtlichen Eigentum jedes einzelnen Ehegatten stehenden Hektars aufteile, sondern wirtschaftlich gerecht sei auch das Verhältnis der zur Erzielung der…
…neuer Übergabsstichtag, nämlich der 5. Mai 2005 vereinbart worden. Bis zu diesem Zeitpunkt sei die Erbin zivilrechtliche und tatsächliche Eigentümerin und auch Verfügungsberechtigte über die Liegenschaft gewesen. Aufgrund dieser Rechtsstellung habe sie als Erbin das Übereinkommen mit der Käuferin abgeschlossen. Erst dieses Übereinkommen bilde gemäß…
…nämlich der 5. Mai 2005 vereinbart worden. Bis zu diesem Zeitpunkt sei die Erbin zivilrechtliche und tatsächliche Eigentümerin und auch Verfügungsberechtigte über die Liegenschaft gewesen. Aufgrund dieser Rechtsstellung habe sie als Erbin das Übereinkommen mit der Käuferin abgeschlossen. Erst dieses Übereinkommen bilde gemäß Grundbuchsbeschluss vom…
…festzuhalten, dass das Auseinanderklaffen von Betriebsinnehabung und zivilrechtlichem Eigentum bislang kein Hindernis für die Ausübung des Gewerbes war. Damit konnte aber die Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums von der Mutter an den Bw ebenfalls keine unabdingbare Voraussetzung für die Fortführung des Betriebes gewesen sein. Gemäß §19…
…warum die Bw. den Betrieb nicht auf Grund der gleichen Nutzungsvereinbarung wie der bisherige Betriebsinhaber oder allenfalls mit einer geänderten Nutzungsvereinbarung hätte weiterführen können. Jedenfalls war das zivilrechtliche Eigentum der Mutter nicht Teil des Betriebsvermögens und daher auch nicht von der Befreiungsbestimmung des § 15 a…
…dass der Berufungswerber über wirtschaftliches Eigentum am Mietobjekt verfügt. Zur Frage der Absetzung für Abnutzung (AfA) vertritt der VwGH in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass die AfA für Wirtschaftsgüter, die mit einem Fruchtgenuss belastet sind, nicht dem Fruchtgenussberechtigten, sondern dem zivilrechtlichen Eigentümer zusteht, es sei…
…Auffassung, dass die Einkünfte aus dieser Einkunftsquelle - ungeachtet dessen, dass dieser in den Jahren 1987 bis 1994 zivilrechtlicher Eigentümer der gegenständlichen Liegenschaft war sowie ungeachtet des Umstandes, dass der gegenständliche Spekulationsgewinn in der seine Person betreffenden Einkommensteuererklärung des Jahres 1994 aufschien - der Firma HStA . oder…
…zum Schluss, dass der Bw. im Jahre 1994 ungeachtet seines zivilrechtlichen Eigentums an der in Rede stehenden Liegenschaft sowie des Umstandes, dass der aus dem Verkauf derselben resutierende Gewinn in der dessen Person betreffenden Einkommensteuererklärung des genannten Jahres in der Spalte "Sonstige Einkünfte" aufschien, keinen…
…A., übergegangen und für jede zivilrechtliche Vermögenswertübertragung könne keine Kapitalertragsteuer anfallen, da steuerlich kein Übergang eines Vermögenswertes von der Bw. an einen Begünstigten erfolge. Weiters erfülle die nochmalige Erhebung der Kapitalertragsteuer den Tatbestand der exzessiven Besteuerung und widerspreche dem Grundsatz der Unverletzlichkeit des Eigentums. Durch…
…A., übergegangen und für jede zivilrechtliche Vermögenswertübertragung könne keine Kapitalertragsteuer anfallen, da steuerlich kein Übergang eines Vermögenswertes von der Bw. an einen Begünstigten erfolge. Weiters erfülle die nochmalige Erhebung der Kapitalertragsteuer den Tatbestand der exzessiven Besteuerung und widerspreche dem Grundsatz der Unverletzlichkeit des Eigentums. Durch…
…Wirtschaftsgüter gleich einem Eigentümer aus, so werden diese Wirtschaftsgüter diesem gemäß § 24 Abs. 1 lit. d BAO zugerechnet. Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Juli 2009, 2006/15/0264, ist wirtschaftlicher Eigentümer in der Regel der zivilrechtliche Eigentümer. Zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum fallen auseinander…
…Familie A., übergegangen und für jede zivilrechtliche Vermögenswertübertragung könne keine Kapitalertragsteuer anfallen, da steuerlich kein Übergang eines Vermögenswertes von der Bw. an einen Begünstigten erfolge. Weiters erfülle die nochmalige Erhebung der Kapitalertragsteuer den Tatbestand der exzessiven Besteuerung und widerspreche dem Grundsatz der Unverletzlichkeit des Eigentums…
…Familie A., übergegangen und für jede zivilrechtliche Vermögenswertübertragung könne keine Kapitalertragsteuer anfallen, da steuerlich kein Übergang eines Vermögenswertes von der Bw. an einen Begünstigten erfolge. Weiters erfülle die nochmalige Erhebung der Kapitalertragsteuer den Tatbestand der exzessiven Besteuerung und widerspreche dem Grundsatz der Unverletzlichkeit des Eigentums…
…werden. Allerdings sei auch ein Vorbehaltskäufer wirtschaftlicher Eigentümer. Der Kunde schließe während der Nutzungsdauer alle anderen vom Herrschaftsrecht über die Sache aus. Dies betreffe insofern, als eine Inventur für Instrumente, die im Krankenhaus in sterilem Zustand gehalten werden müssen, verhindert werde, auch den zivilrechtlichen Eigentümer…
…Bw das Betriebsvermögen bereits im Jahr 1987 übergeben worden, das für das Schenkungssteuerrecht relevante zivilrechtliche Eigentum am Betriebsgebäude samt dazugehörigem Grund jedoch erst im Jahr 2002. Da die Betriebsübergabe an sich bereits im Jahr 1987 erfolgt ist, vermochte die Übergabe des Betriebsgebäudes samt dazugehörigem Grund…
…ihr Unternehmen an ihren Sohn CK, hielt sich allerdings das zivilrechtliche Eigentum an der Betriebsliegenschaft zurück. Im Zuge einer vor Durchführung der Veranlagung abgeführten Außenprüfung gemäß § 147 BAO stellte die Prüferin in Tz 1 ihres Prüfungsberichtes vom 31.3.2006 wörtlich Nachstehendes fest: "Mit 31…
…wird das Wohnungseigentum durch die Einverleibung in das Grundbuch erworben. Es ist im Eigentumsblatt auf dem Mindestanteil einzutragen. Der Wohnungseigentümer erwirbt im Ergebnis durch einen darauf gerichteten Rechtsvorgang zivilrechtliches Eigentum an den Miteigentumsanteile an der Liegenschaft, wobei diese Miteigentumsanteile dem nach dem Verhältnis der Nutzwerte…
…die Begründungsausführungen im Bescheid und in der Berufungsvorentscheidung hin) verkannt. Haben aber die Gesellschafter mit der Vereinbarung vom 13./15./17. November 2000 und der darin enthaltenen Aufsandungserklärung ihr zivilrechtliches Eigentum an der Liegenschaft EZ X GB Y unbestrittenermaßen auf die H. GmbH & CoKG übertragen…
…aus dem Grundbuch ersichtlich. Nach diesem stehe das gegenständliche Grundstück im (zivilrechtlichen) Alleineigentum des X. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sei unbestritten, dass steuerlich und damit auch bewertungsrechtlich ein Gebäude auch einem anderen als dem bürgerlich- rechtlichen Eigentümer zugerechnet werden könne. Ein solcher Fall liegt…
…Weiters habe die Bw. mitgeteilt, dass der elektrische Teil der Trafostation von der X-G gewartet werde. Der bauliche Teil werde von der Bw. gewartet. Zivilrechtlicher Eigentümer sei lt. Herrn W. (in der Folge Hrn. W.) die X-G. Dass ein Belieferungsrecht jedenfalls nicht vorliege…