…Wochengeldes von 5.216,80 S für den Zeitraum 23. bis 31. Dezember 2000 zum Jahr 2000 aufrecht. Strittig sei der Begriff "kurze Zeit" im Sinne des § 19 Abs. 1 EStG für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen. Das Finanzamt sei der Auffassung, dass darunter eine Zeitraum von…
…geleistet worden sind. Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben gilt Abs. 1 zweiter Satz. Die Vorschriften über die Gewinnermittlung bleiben unberührt." Bei der hier interessierenden Ermittlung außerbetrieblicher Einkünfte ist hinsichtlich der zeitlichen Erfassung von Einnahmen bzw. Ausgaben das sog. Zufluss-Abfluss-Prinzip zu beachten. Für Ausgaben bedeutet…
…frei zu verfügen. Die subjektive Kenntnis des Stpfl von einer eingeräumten Verfügungsmöglichkeit ist nicht maßgebend, "andernfalls hinge nämlich die zeitliche Zuordnung von Einnahmen bei einem vorübergehend abwesenden Stpfl vom Zufall ab, wann er von den erzielten Einnahmen erfährt". Auch ist es gleichgültig, ob ein Stpfl…
…in weiterer Folge der Zufluss der Einnahmen aus diesen Veräußerungsgeschäften seitens der Bw. und des Rechtsnachfolgers der Bw. bestritten wird, ist darauf hinzuweisen, dass der § 19 EStG 1988 für den gesamten Bereich der Einkommensteuer die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben regelt und seitens der…
…25. August 2006 wurde die gegenständliche Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Zum Zuflusszeitpunkt der Zuschüsse/Bildungskonto Land ox: Die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben wird - darin ist der Bw beizupflichten - grundsätzlich in …
…tatsächlichen Zahlung einzubehalten. Für das abgelaufene Kalenderjahr ist ein Lohnzettel gemäß § 84 an das Finanzamt zu übermitteln. Die zitierte gesetzliche Bestimmung regelt die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben. Danach gelten Einnahmen grundsätzlich als in dem Kalenderjahr bezogen, in dem sie zugeflossen sind, also zu…
…Vorlageantrag führte der steuerliche Vertreter der Berufungswerberin an: "Frau [Bw] hat den Nachkauf von Versicherungszeiten darlehensfinanziert (Darlehen des Sohnes [Sohn]. Da Par 18 EStG keine Bestimmung hinsichtlich der Zahlungen von Nachkaufzeiten enthält, ist für die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben Par 19 EStG bestimmend…
…errechnet. Es gilt für diese Gewinnermittlung das Zufluss-Abfluss-Prinzip des § 19 EStG 1988 und regelt dieses die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben. § 19 EStG 1988 lautet - auszugsweise zitiert - wie folgt: "Einnahmen sind in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind…
…die Gewinnermittlung bleiben unberührt. § 19 EStG 1988 regelt somit nur die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben und sagt nichts darüber aus, ob eine Einnahme bzw. Ausgabe vorliegt. Nur wenn eine Einnahme bzw. Ausgabe vorliegt, kommt § 19 zu Anwendung. Ob eine Einnahme bzw. Ausgabe vorliegt…
…00 bei Ausgaben von ATS 37.521,00, tatsächlich zugeflossen. Diese im Zuge einer sowohl beim Bezugsempfänger als auch bei SA durchgeführten und naturgemäß auch die unterschiedlichen Gewinnermittlungsarten von SA und WR und die daraus abzuleitenden Folgewirkungen im Hinblick auf zeitliche Zuordnung von Einnahmen/Ausgaben …
…gilt Abs. 1 letzter Satz. Für die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben gilt im EStG 1988 der § 19 (Anm.: Fettdruck durch Berufungsbehörd; hier nur Zitierung von § 19 Abs. 1 und Abs. 2 EStG 1988): § 19. (1) Einnahmen sind in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem…
…Grundsätzen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 jedenfalls Rechnung getragen. Denn die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung knüpft grundsätzlich an § 19 EStG an. Demnach kommt es für die zeitliche Zuordnung von Zahlungen in der Regel auf den Zeitpunkt des Zuflusses einer Einnahme bzw…
…nicht gefolgt werden. Die zeitliche Zuordnung von Einnahmen erfolgt vielmehr bei der auf die Besteuerung von Rentenzahlungen anzuwendenden Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten nach § 19 Abs. 1 EStG 1988; maßgeblich ist also das Jahr des Zuflusses. Eine Verrechung von Rentenzahlungen, die in…
…frei zu verfügen. Die subjektive Kenntnis des Stpfl von einer eingeräumten Verfügungsmacht ist nicht maßgebend, "andernfalls hinge nämlich die zeitliche Zuordnung von Einnahmen bei einem vorübergehend abwesenden Stpfl vom Zufall ab, wann er von den erzielten Einnahmen erfährt". Auch ist es gleichgültig, ob ein Stpfl…
…im Sinne des § 19 EStG 1988 als im Jahr 2005 zugeflossen. § 19 EStG 1988 regelt die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben. Gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 sind Einnahmen in dem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Ein Zufluss im Sinne…
…der Bestimmungen des § 19 EStG erfolgt. In § 19 EStG, welcher die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben regelt, ist angeführt, dass Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen sind, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Gemäß Rz 4618 EStR sind verdeckte Ausschüttungen zugeflossen, wenn der Gesellschafter…
…des Alleinverdienerabsetzbetrages zur Folge. Daran könnte auch eine Rückzahlung des den Grenzbetrag übersteigenden Arbeitslohnes der Ehegattin an deren Dienstgeber nichts ändern, weil für die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben im Rahmen eines Dienstverhältnisses jeweils der Zeitpunkt des Zufließens bzw. Abfließens maßgeblich ist (§ 19 EStG…
…können. § 19 EStG 1988 regelt die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben. Als Anwendungsbereich ergeben sich u.a. die außerbetrieblichen Einkunftsarten, z. B. die Einkünfte aus Kapitalvermögen. Gem. § 19 Abs. 1 1. Satz EStG 1988 sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem…
…2 EStG 1988 ergibt sich, dass die Rückzahlung nur im Jahr der tatsächlichen Verausgabung berücksichtigt werden kann: Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben § 19. (1) Einnahmen sind in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze…
…ist die zeitliche Zuordnung der Einnahmen und Aufwendungen aus Spekulationsgeschäften. Dabei kommt grundsätzlich, wie allgemein im außerbetrieblichen Bereich, das Zufluss-/ Abflussprinzip des § 19 EStG zum Tragen. In diesem Zusammenhang ist in Erinnerung zu rufen, dass § 19 EStG nur die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben…