…der Gesellschafter ist bei der Liebhabereiprüfung zwischen zeitlich unbegrenzten und zeitlich begrenzten Beteiligungen zu unterscheiden. Im gegenständlichen Fall liegen zeitlich unbegrenzte Beteiligungen vor. Ist davon auszugehen, dass auf Gesellschaftsebene keine Einkunftsquelle vorliegt, so ist eine weitere Prüfung des voraussichtlichen Beteiligungsergebnisses nur für jene Gesellschafter erforderlich…
…ab, ob die Summe der Fremdkapitalkriterien oder jene der Eigenkapitalkriterien in Qualität und Quantität überwiegt. Für den Eigenmittelcharakter sprechen dabei etwa die unbegrenzte Laufzeit, die Gewinnabhängigkeit der vereinbarten Vergütung, die Beteiligung am Unternehmenswert und am Liquidationsgewinn, die Nachrangigkeit gegenüber Gesellschaftsgläubigern oder das Fehlen einer Besicherung…
…worden sei, wäre diese Konstruktion deswegen notwendig gewesen, weil eine direkte Beteiligung an einer deutschen Steuerberatungskanzlei zumindest zum damaligen Zeitpunkt aus berufsrechtlichen Gründen nicht möglich gewesen sei. d) Die seitens der Betriebsprüfung geäußerte Unterstellung, das es an Gesellschafter oder diesen nahe stehende Personen bzw. Gesellschaften…
…Gesellschaftsebene. Eine Gewinnverteilungsvereinbarung zwischen Ehegattengesellschaftern belaste nun mal das VuV-Ergebnis nicht, sondern weise Ergebnisse nur verursachungsgerecht zu. Nach den Liebhabereirichtlinien sei bei einer zeitlich unbegrenzten Beteiligung eine Liebhabereiprüfung auf der Ebene der Gesellschafter nur erforderlich, wenn besondere Vergütungen (Einnahmen) oder Aufwendungen(Ausgaben) vorliegen würden…
…daher eine Einkunftsquelle vor. Ist auf Gesellschaftsebene von einer Einkunftsquelle auszugehen, ist eine weitere Prüfung des voraussichtlichen Beteiligungsergebnisses - bei zeitlich unbegrenzten Beteiligungen - von solchen geht der Unabhängige Finanzsenat aufgrund der vorgelegten Verträge aus - nur dann erforderlich, wenn besondere Aufwendungen (Ausgaben) oder Vergütungen vorliegen. Im gegenständlichen…
…GP, 268) war die Steuerfreiheit des Sanierungsgewinnes primär aus dem Umstand zu verstehen, dass Verluste nur zeitlich begrenzt vortragsfähig waren. Die Weiterführung der Steuerfreiheit für Sanierungsgewinne hätte angesichts des zeitlich unbegrenzten Verlustvortrages im Ergebnis eine steuersystematisch nicht begründbare Doppelwirkung. Die Verluste wären einerseits steuerwirksam abzugsfähig…
…Der Abzug von Verlusten aus den Jahren 1989 und 1990 sollte auf das Jahr 1998 verschoben werden und eine Fünfjahresverteilung vorgesehen werden, der Abzug später entstandener Verluste sollte sich verschieben; diese Verluste sollten in Hinkunft zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden können. Die Sonderregelung des § 117 Abs…
…EStG und damit als Veräußerungstatbestand zu werten wäre. Eine andere Alternative wäre, die 10-Jahresfrist zu streichen und den berichtigten Gewinn zeitlich unbegrenzt als Gewinnausschüttung zu fingieren." Aus diesen Ausführungen sei ersichtlich, dass der Gesetzgeber mit der Bestimmung des § 32 Z 3 als Rechtsfolge Steuerpflicht…
…EStG und damit als Veräußerungstatbestand zu werten wäre. Eine andere Alternative wäre, die 10-Jahresfrist zu streichen und den berichtigten Gewinn zeitlich unbegrenzt als Gewinnausschüttung zu fingieren." Aus diesen Ausführungen sei ersichtlich, dass der Gesetzgeber mit der Bestimmung des § 32 Z 3 als Rechtsfolge Steuerpflicht…
…Verjährung von Verlusten selbst stellt sich ab dem StruktAnpG 1996 nicht mehr, da Verluste ab 1991 zeitlich unbegrenzt abgezogen werden können. Das Finanzamt ist nicht verpflichtet über einen abgabenrechtlich relevanten Sachverhalt ohne Anlass oder Antrag der Partei mittels Feststellungsbescheid abzusprechen. Das Recht Feststellungsbescheide zu erlassen…
… 10 ABs. 3) wurde ausgeübt und eine Liste folgender Schachtelbeteiligungen (Aufstellung K10) mit der Körperschaftsteuererklärung übermittelt (ohne Registernummer): | Bezeichnung der Beteiligung | Anschaffungs/Entstehungszeitpunkt | TL Inc. Jackson | 01.01.2003 | TL BV Netherlands | 01.01.2003 | TT (Xiamen) Co…
…eine zeitlich begrenzte Nutzungsdauer haben. Dieser 'Berechnungsmangel' wirkt sich gerade bei niedrigeren Zinssätzen, wie hier 4%, stärker aus als wenn ein höherer Zinssatz gewählt worden wäre. Auch geht die Ermittlung des Ertragswertes der Liegenschaft als Jahresbetrag einer ewigen Rente von der Annahme eines unbegrenzt fließenden…
…ins Treffen geführten Pkt. 7.2.2. ausgeführt wird, "In allen anderen Fällen (Anm.: Pkt. 7.2.1. behandelt zeitlich begrenzte Beteiligungen) ist das Jahresergebnis von den Auswirkungen steuerlicher Sondervorschriften zu bereinigen.", so werden beim "Gesamtgewinn", Pkt. 7 der LRL, immer nur "Anschaffungs- oder Herstellungskosten…
…in nicht unerheblichem Umfang unter den ursprünglichen Anschaffungskosten lägen oder dass sich die Anschaffung als Fehlmaßnahme erwiesen habe. Je kürzer der zeitliche Abstand zwischen Anschaffungszeitpunkt und Bilanzstichtag sei, desto stärker sei die Vermutung der Übereinstimmung von Teilwert und Anschaffungskosten und desto größer seien die an…
…| 161.816,82 | 5% | Gesamt | 800.000 | 100% | 3.236.336,43 | 100% Die Gesellschafterin K, Beteiligungs-GmbH wurde im zeitlichen Zusammenhang mit dem Hotelprojekt errichtet und im Juni 2000 ins Firmenbuch eingetragen. Ihre Gesellschafter sind die K…
…Beteiligung mit Eigenkapitalcharakter vor. Diese Bild wird auch durch die Bestimmungen über die Laufzeit, Rückzahlung und Kündigung abgerundet, zumal die Laufzeit der Genussrechte unter Vereinbarung einer Mindestvertragsdauer von fünf bzw. zehn Jahren mit einer Kündigungsfrist von zwei Jahren und vorbehaltlich eines Sonderkündigungsrechtes der Bw. unbegrenzt…
…2 EStG zwei Kriterien erhält, die für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses sprechen, nämlich die Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber und die organisatorische und zeitliche Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers. Es gibt jedoch Fälle, in denen beide Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbstständig…
…seitens der Bp. die Auffassung vertreten, dass Zulassungsrechte mit zeitlich unbegrenzter Nutzungsmöglichkeit keiner Abnutzung unterlägen und entsprechende Korrekturen vorgenommen. Nach bescheidmäßiger Festsetzung für die Jahre 1995 bis 1999 wurde dagegen jene Berufung erhoben, die Gegenstand der Berufungsentscheidung Gz. RV/0590-W/04 bildet, wobei aufgrund…
…diese zu nutzen, würde zu keinem anderen Ergebnis führen. Unterstellte man eine Nichtabnutzbarkeit der Technologie, ist ein zeitlich unbegrenztes Recht daran ebenfalls nicht abnutzbar. Unterstellte man die Abnutzbarkeit der Technologie, so unterliegt auch das an ihr eingeräumte Nutzungsrecht der selben Abnutzung, selbst wenn es unbefristet…
…Ertrag für die Jahre 1996 bis 1998 betreffenden Anschluss-Betriebsprüfung vertrat der Prüfer die - mit Feststellungen der Vorprüfung für die Jahre 1993 bis 1995 übereinstimmende - Auffassung, dass Zulassungsrechte mit zeitlich unbegrenzter Nutzungsmöglichkeit keiner Abnutzung unterlägen, weshalb sie nicht im Wege der AfA abgeschrieben werden dürften…