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UFSI RV/0133-I/03Keine Abgabennachsicht mangels Unbilligkeit der Abgabeneinhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2003

…dem Kontoausgleich. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sei die Einhebung einer Abgabe unbillig, wenn die Abstattung der Abgabenschuld mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre. Die Abgabeneinhebung sei für den Berufungswerber ruinös, sie gefährde seine Existenz und führe letztlich zu einer Verschleuderung seines geringfügigen, lebensnotwendigen Vermögens…

UFSL RV/0621-L/06Abgabennachsicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2007

…der Existenzgefährdung, besonderer finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen, sondern es genügt, dass die Abstattung der Abgabenschuld mit wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, die außergewöhnlich sind, so etwa, wenn die Abstattung trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung von Vermögenschaften möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleichkäme (z…

UFSI RV/0070-I/08Beginn des Fristenlaufes von drei Jahren iSd § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2008

…der Steuer begründende Ereignis eingetreten ist. Zweck der Bestimmungen des § 17 GrEStG 1987 ist es, Vorgänge nicht mit Steuer zu belasten, deren wirtschaftliche Auswirkungen von den Beteiligten innerhalb der gesetzlich normierten Frist wieder (vollständig) beseitigt werden. § 17 verfügt daher die grundsätzliche Steuerfreiheit rückgängig gemachter Erwerbsvorgänge…

UFSW RV/1932-W/03Schadensersatzleistung bei falschem Schätzungsgutachten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2006

…dieser Gesetzesbestimmung ist es, Vorgänge nicht mit einer Steuer zu belasten, deren (wirtschaftliche) Auswirkungen von den Beteiligten wieder beseitigt wurden. Unabdingbare Voraussetzung dafür ist jedoch, dass eine derartige Parteienvereinbarung zwischen denselben Vertragsparteien abgeschlossen wird, zwischen denen der seinerzeitige Erwerbsvorgang vereinbart wurde (vgl. dazu das Erkenntnis…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 2/4

…die WHG abflossen, welche nicht aus Umsätzen aus dem BRV stammten. Dazu werde auf eine in Kopie befindliche Beilage einer von der Betriebsprüfung vorgenommenen Zusammenstellung der wirtschaftlichen Auswirkungen des BRV bei der WTG und der WHG hingewiesen. Aus diesen Zahlen gehe zusammengefasst hervor, dass sich…

UFSW RV/0440-W/05Ermäßigter Umsatzsteuersatz für sämtliche Artikeln in einem Museumsshop?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.04.2006

…etc., die sonst dem Normalsteuersatz unterliegen würden, ebenfalls unter die oben zitierten mit dem ermäßigten Satz zu versteuernden Leistungen fallen. Bisher erhaltene mündliche Auskünfte seitens kompetenter Herren aus dem Ministerium bestätigen diese Ansicht. Da die Frage des anzuwendenden Steuersatzes weitreichende wirtschaftliche Auswirkungen hat, ersuchen wir…

UFSL RV/0449-L/03Stundung einer Gebührenschuld bei beantragter Nachsicht und Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2003

…führte sie insbesondere aus, dass ein ausgeprägtes wirtschaftliches Missverhältnis zwischen Einhebung der Abgaben und den Nachteilen bei beiden Gesamtschuldnern (Berufungswerberin und Fa. MST GmbH) im Falle der Einhebung entstehen würde. In beiden Fällen würden sich nicht nur enorme negative wirtschaftliche Auswirkungen ergeben, sondern es wäre…

UFSW RV/1150-W/10Keine Nachsicht der Erbschaftssteuer wegen Aufhebung des ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2011

…die Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Angehörigen gefährden würde; 2. mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleichkäme." § 3 der Verordnung lautet: "Eine sachliche Unbilligkeit…

UFSW RV/1440-W/10Nachsicht von Abgabenschulden des Erblassers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.03.2011

…der Existenzgefährdung, besonderer finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen, sondern es genügt, dass die Abstattung der Abgabenschuld mit wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, die außergewöhnlich sind, so etwa, wenn die Abstattung trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung von Vermögenschaften möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleich käme…

UFSS RV/0455-S/05Ermessensentscheidung für die Gewährung einer Teilnachsicht bei Vorliegen einer wirtschaftlichen Unbilligkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.01.2009

…Nahrungsstandes, der Existenzgefährdung, besonderer finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen, sondern es genügt, dass die Abstattung der Abgabenschuld mit wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, die außergewöhnlich sind, so etwa, wenn die Abstattung trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung von Vermögenschaften möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleichkäme…

UFSI RV/0680-I/07Antrag auf Nachsicht gemäß § 236 Abs. 1 BAO wegen persönlicher Unbilligkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2008

…gegenüber unterhaltsberechtigten Angehörigen gefährden würde; 2. mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleichkäme. Den Antragsteller trifft in diesem Zusammenhang eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Er hat einwandfrei und unter…

UFSS RV/0583-S/02Berufung gegen Abweisung eines Ansuchens um Teilnachsicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.02.2005

…im gegenständlichen Fall auch die Aufnahme eines Kredites für den Nachsichtbetrag zumutbar gewesen, sodass auch aus diesem Grund außergewöhnliche wirtschaftliche Auswirkungen die eine Verschleuderung von Vermögen gleichkommt nicht gesehen werden. Zusammenfassend ist auszuführen, dass im gegenständlichen Fall eine Unbilligkeit in der Einhebung von Abgaben (Gebühren…

UFSG RV/0326-G/03Die Entstehung der Grunderwerbsteuerpflicht setzt kein entgeltliches Rechtsgeschäft voraus.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.06.2004

…Berufungswerberin in Ansehung der Gesamtliegenschaft eine Werterhöhung ein, welche von der Grunderwerbsteuer zu erfassen ist. Im Hinblick auf die dargestellte Rechtslage kommt es entgegen der Auffassung der Berufungswerberin darauf, ob die Übertragung der ideellen Liegenschaftsanteile wirtschaftliche Auswirkungen hat oder nicht, nicht an. Auch der Einwand…

UFSL RV/0450-L/03Nachsicht von Bestandvertragsgebühren; Unterlassung der Vorlage von Unterlagen zur Beurteilung der Unbilligkeit der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2003

…die im Betriebsvermögen befindlichen stillen Reserven bezeichnen noch konkrete Angaben über aktuellen Möglichkeiten der Einkunftserzielung umfassen, lassen nicht hinreichend deutlich erkennen, inwiefern mit Vorschreibung der Gebühren wirtschaftliche Auswirkungen verbunden gewesen sind, die unter den oben angeführten Voraussetzungen für eine persönliche Unbilligkeit einer "Abgabeneinhebung" gesprochen hätten…

UFSG RV/0051-G/03Nachsicht von bereits entrichteter Umsatzsteuer im Fall unterschlagener Tageslosungen durch einen Dienstnehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2003

…Allerdings bedarf es zur Bewilligung einer Nachsicht nicht unbedingt der Existenzgefährdung, besonderer finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen, sondern es genügt, dass die Abstattung der Abgabenschuld mit wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, die außergewöhnlich sind, so etwa, wenn die Abstattung trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung von Vermögenschaften…

UFSL RV/0181-L/11Herabsetzung der Gegenleistung um die von der Verkäuferin einbehaltene und an den Käufer weitergegebene Kaution
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2013

…den ursprünglichen Steueranspruch unberührt lassen. Zweck dieser Gesetzesbestimmung ist es, Vorgänge nicht mit einer Steuer zu belasten, deren (wirtschaftliche) Auswirkungen von den Beteiligten wieder beseitigt wurden. Das Gesetz lässt eine Anpassung der Steuer aber nur in den in § 17 Abs. 3 GrEStG ausdrücklich umschriebenen Fällen…

UFSI RV/0497-I/12Rückgängigmachung der Zusatzvereinbarung zu einem Übergabsvertrag: der "Veräußerer" hat seine ursprüngliche Rechtsstellung, die er vor der Zusatzvereinbarung innehatte, wiedererlangt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2012

…ist. Zweck der Bestimmungen des § 17 GrEStG 1987 ist es, Vorgänge nicht mit Steuer zu belasten, deren wirtschaftliche Auswirkungen von den Beteiligten innerhalb der gesetzlich normierten Frist wieder (vollständig) beseitigt werden. § 17 verfügt daher die grundsätzliche Steuerfreiheit rückgängig gemachter Erwerbsvorgänge. Das entspricht auch der materiellen…

UFSI RV/0496-I/12Rückgängigmachung der Zusatzvereinbarung zu einem Übergabsvertrag: der "Veräußerer" hat seine ursprüngliche Rechtsstellung, die er vor der Zusatzvereinbarung innehatte, wiedererlangt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2012

…ist. Zweck der Bestimmungen des § 17 GrEStG 1987 ist es, Vorgänge nicht mit Steuer zu belasten, deren wirtschaftliche Auswirkungen von den Beteiligten innerhalb der gesetzlich normierten Frist wieder (vollständig) beseitigt werden. § 17 verfügt daher die grundsätzliche Steuerfreiheit rückgängig gemachter Erwerbsvorgänge. Das entspricht auch der materiellen…

UFSS RV/0174-S/12Entlässt die Verkäuferin einen der beiden Ehegatten unter der Bedingung aus dem Kaufvertrag, dass der andere dessen Anteil übernimmt, liegt keine Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges vor, sondern eine konkludente Abtretung der Rechte aus dem Kaufvertrag zwischen den beiden Ehegatten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.10.2012

…unberührt lassen. Zweck der Bestimmung ist es, Vorgänge nicht mit Steuer zu belasten, deren wirtschaftliche Auswirkungen von den Beteiligten innerhalb der im Gesetz gesetzten Frist wieder beseitigt werden. Das Gesetz lässt die Festsetzung der Abänderung der Steuer nur in den in § 17 Abs. 1 bis…

UFSS RV/0173-S/12Ist ein Erwerbsvorgang rückgängig gemacht, wenn die Verkäuferin den Ehegatten unter der Bedingung aus dem Kaufvertrag entlässt, dass die Ehegattin dessen Anteile übernimmt?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.10.2012

…unberührt lassen. Zweck der Bestimmung ist es, Vorgänge nicht mit Steuer zu belasten, deren wirtschaftliche Auswirkungen von den Beteiligten innerhalb der im Gesetz gesetzten Frist wieder beseitigt werden. Das Gesetz lässt die Festsetzung der Abänderung der Steuer nur in den in § 17 Abs. 1 bis…