…dem Kontoausgleich. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sei die Einhebung einer Abgabe unbillig, wenn die Abstattung der Abgabenschuld mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre. Die Abgabeneinhebung sei für den Berufungswerber ruinös, sie gefährde seine Existenz und führe letztlich zu einer Verschleuderung seines geringfügigen, lebensnotwendigen Vermögens…
…der Existenzgefährdung, besonderer finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen, sondern es genügt, dass die Abstattung der Abgabenschuld mit wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, die außergewöhnlich sind, so etwa, wenn die Abstattung nur durch Veräußerung von Vermögenschaften möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleich käme (VwGH 22.10…
…der Existenzgefährdung, besonderer finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen, sondern es genügt, dass die Abstattung der Abgabenschuld mit wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, die außergewöhnlich sind, so etwa, wenn die Abstattung trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung von Vermögenschaften möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleichkäme (z…
…vor Ablauf eines Jahres nach Wirksamwerden der Festsetzung." Zweck der Bestimmungen des § 17 GrEStG 1987 ist es, Vorgänge nicht mit Steuer zu belasten, deren wirtschaftliche Auswirkungen von den Beteiligten innerhalb der im Gesetz gesetzten Frist wieder beseitigt werden (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, GrESt…
…der Steuer begründende Ereignis eingetreten ist. Zweck der Bestimmungen des § 17 GrEStG 1987 ist es, Vorgänge nicht mit Steuer zu belasten, deren wirtschaftliche Auswirkungen von den Beteiligten innerhalb der gesetzlich normierten Frist wieder (vollständig) beseitigt werden. § 17 verfügt daher die grundsätzliche Steuerfreiheit rückgängig gemachter Erwerbsvorgänge…
…jedoch ist Zweck der Bestimmungen des § 17 GrEStG 1987, Vorgänge nicht mit Steuer zu belasten, deren wirtschaftliche Auswirkungen von den Beteiligten frist- oder vertragsbestimmungsgemäß wieder beseitigt wurden. Aus diesem Grund sind bei einer Teilrückgängigmachung die Bestimmungen des § 17 GrEStG 1987 anzuwenden. 3. KAPITALVERKEHRSTEUERGESETZ 3.1…
…Empfänger gehandelt, weil die zollrechtliche Abwicklung unabhängig von der Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer durch die Übernahme aller etwaig anfallenden Steuern und sonstiger Kosten durch die Beschwerdeführerin unter keinem denkbaren Gesichtspunkt für die Empfänger wirtschaftliche Auswirkungen haben konnte (siehe BFH Urteil vom 29.01.2015, V…
…dieser Gesetzesbestimmung ist es, Vorgänge nicht mit einer Steuer zu belasten, deren (wirtschaftliche) Auswirkungen von den Beteiligten wieder beseitigt wurden. Unabdingbare Voraussetzung dafür ist jedoch, dass eine derartige Parteienvereinbarung zwischen denselben Vertragsparteien abgeschlossen wird, zwischen denen der seinerzeitige Erwerbsvorgang vereinbart wurde (vgl. dazu das Erkenntnis…
…die Anwendung der Bestimmungen des Ursprungsprotokolls und deren wirtschaftliche Auswirkungen im Hinblick auf gegebenenfalls notwendige Änderungen oder Anpassungen. (2) Der Gemeinsame Rat berücksichtigt dabei unter anderem die Auswirkungen technologischer Entwicklungen auf die Ursprungsregeln. (3) Die Beschlüsse werden so bald wie möglich umgesetzt. (4) Nach Artikel…
…für eine Dauer von nicht mehr als drei Monaten eingeführt; b)die Einfuhr der Waren erfolgt in besonderen Situationen ohne wirtschaftliche Auswirkungen in der Union. Der Antragsteller und der Inhaber des Verfahrens können in den Situationen gemäß Buchstabe b im Zollgebiet der Union ansässig sein.
…der Beantragung der Verwendung von Ersatzwaren, wenn eine Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen erforderlich ist, der rückwirkenden Bewilligung, in Fällen des Art. 236 Buchstabe b UZK-DA (vollständige Befreiung von den Eingangsabgaben in besondere Situationen ohne wirtschaftliche Auswirkungen), wenn die Bewilligung im Voraus (vor der Einfuhr…
…der Beantragung der Verwendung von Ersatzwaren wenn eine Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen erforderlich ist der rückwirkenden Bewilligung in Fällen des Art. 236 Buchstabe b UZK-DA (vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben in besonderen Situationen ohne wirtschaftliche Auswirkungen) wenn die Bewilligung im Voraus (vor der Einfuhr…
…D27 | Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung | D28 | Andere Waren, in besonderen Situationen ohne wirtschaftliche Auswirkungen | D29 | Andere Waren, gelegentlich eingeführt für 3 Monate | D30 | Beförderungsmittel für außerhalb des Zollgebiets der Union ansässige Personen oder für Personen, die im Begriff…
…der Existenzgefährdung, besonderer finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen, sondern es genüge, dass die Abstattung der Abgabenschuld mit wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, die außergewöhnlich seien, so etwa, wenn die Abstattung trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung von Vermögenschaften möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleich käme…
…Empfänger gehandelt, weil die zollrechtliche Abwicklung unabhängig von der Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer durch die Übernahme aller etwaig anfallenden Steuern und sonstiger Kosten durch die Beschwerdeführerin unter keinem denkbaren Gesichtspunkt für die Empfänger wirtschaftliche Auswirkungen haben konnte (siehe BFH Urteil vom 29.01.2015, V…
…In der Begründung führt die Behörde unter Hinweis auf die Gesetzeslage und die einschlägige Rechtsprechung im Wesentlichen aus, im vorliegenden Fall sei die Abstattung der Abgabenschuld nicht mit wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden, die außergewöhnlich wären. Eine persönliche Unbilligkeit der Einhebung der Abgabenschuld liege außerdem nicht vor…
…Vorlageantrag Stellungnahme: Zweck der Bestimmungen des § 17 GrEStG ist es, Vorgänge, deren wirtschaftliche Auswirkungen von den Beteiligten innerhalb der im Gesetz gesetzten Frist wieder beseitigt werden, nicht mit Steuer zu belasten. Unabdingbare Voraussetzung für die Anwendung des § 17 GrEStG ist - dem Wortlaut des Gesetzes zu…
…Der vereinbarte Kaufpreis stelle somit die Gegenleistung für die vereinbarte Rückabwicklung einer Schenkung dar und sei daher grunderwerbsteuerpflichtig. Im vorliegenden Fall seien die wirtschaftlichen Auswirkungen nicht beseitigt sondern beibehalten worden. Der Wert des Grundstückes verbleibe in Form des geleisteten Kaufpreises weiterhin bei der seinerzeitigen Geschenknehmerin…
…die WHG abflossen, welche nicht aus Umsätzen aus dem BRV stammten. Dazu werde auf eine in Kopie befindliche Beilage einer von der Betriebsprüfung vorgenommenen Zusammenstellung der wirtschaftlichen Auswirkungen des BRV bei der WTG und der WHG hingewiesen. Aus diesen Zahlen gehe zusammengefasst hervor, dass sich…
…etc., die sonst dem Normalsteuersatz unterliegen würden, ebenfalls unter die oben zitierten mit dem ermäßigten Satz zu versteuernden Leistungen fallen. Bisher erhaltene mündliche Auskünfte seitens kompetenter Herren aus dem Ministerium bestätigen diese Ansicht. Da die Frage des anzuwendenden Steuersatzes weitreichende wirtschaftliche Auswirkungen hat, ersuchen wir…