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Findok · Richtlinien

ZK-2500

Anhang 2: Codes

geltende FassungRichtlinie2026-0.608.048gilt ab 01.08.2025

Inhaltsverzeichnis der ZK-2500

Wortlaut laut Findok

Anhang 2: Codes Codes | Code | Bedeutung | D01 | Paletten | D02 | Container | D03 | Beförderungsmittel | D04 | Persönliche Gebrauchsgegenstände, Waren zu Sportzwecken | D05 | Betreuungsgut für Seeleute | D06 | Material für Katastropheneinsätze | D07 | Medizinisch-chirurgische und labortechnische Ausrüstung | D08 | Tiere | D09 | Ausrüstung und Waren in nach nationalem Recht festgelegten Grenzzonen | D10 | Ton-, Bild- und Datenträger | D11 | Werbematerial | D12 | Berufsausrüstung | D13 | Pädagogisches Material und wissenschaftliches Gerät | D14 | Umschließungen gefüllt | D15 | Umschließungen leer | D16 | Formen, Matrizen usw. für ein Herstellungsverfahren | D17 | Spezialwerkzeug und -instrumente für ein Herstellungsverfahren | D18 | Waren, die Gegenstand von Tests, Experimenten oder Vorführungen sind | D19 | Waren im Rahmen eines Kaufvertrages mit Erprobungsvorbehalt | D20 | Waren (Geräte) zur Durchführung von Tests, Experimenten oder Vorführungen (6 Monate) | D21 | Muster | D22 | Austauschproduktionsmittel (6 Monate) | D23 | Waren zur Ausstellung und Verwendung auf öffentlichen Veranstaltungen | D24 | Waren zur Ansicht mit Verkaufsabsicht (6 Monate) | D25 | Kunstgegenstände usw. zur Ausstellung und Verkauf | D26 | Gebrauchtwaren zur Versteigerung | D27 | Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung | D28 | Andere Waren, in besonderen Situationen ohne wirtschaftliche Auswirkungen | D29 | Andere Waren, gelegentlich eingeführt für 3 Monate | D30 | Beförderungsmittel für außerhalb des Zollgebiets der Union ansässige Personen oder für Personen, die im Begriff sind, ihren gewöhnlichen Wohnsitz an einen Ort außerhalb dieses Gebietes zu verlegen | 2FS | Frachtsicherungs- und ortungsgeräte gemäß Artikel 228 Buchstabe c UZK-DA | D51 | Vorübergehende Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2026-0.608.048
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0119-IV/6/2016
Stammnummer
71541
Enthalten in Fassung
25, 26 (geltend: 26)
Gültig
01.08.2025 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF