…bringt die Bw. vor, dass die Frage, ob eine getrennte Verbuchung bei nicht wiederkehrend zu erhebenden Abgaben stattfindet oder nicht, eine Ermessensentscheidung der Behörde sei. Diese könne richtig oder falsch sein. So wie in einem Rechtsstaat gegen jede Entscheidung ein Rechtsmittel zulässig sei, sofern es…
…Rücksicht aus welchem Anlass entstandenen Gutschriften) in laufender Rechnung zusammengefasst zu verbuchen (§ 213 Abs. 1 BAO). Aus der Bestimmung des § 213 Abs. 1 BAO ergibt sich die Verpflichtung zur kontokorrentmäßigen Verrechnung der wiederkehrend zu erhebenden Abgaben. Wiederkehrend zu erhebende Abgaben sind beispielsweise die veranlagte Einkommensteuer…
…und ob bzw. inwieweit mehrere Abgaben und ihre Gestionen zusammengefasst werden dürfen, womit eine kumulierte kontokorrentmäßige Verrechnung aller Vorgänge aller in diese einheitliche Kontoführung einbezogenen Abgaben stattfindet. Gemäß § 213 Abs. 1 BAO besteht für wiederkehrend zu erhebende Abgaben (zB veranlagte Einkommensteuer) die Verpflichtung, die Gebarung…
…seien Abgabenschulden und -gutschriften, die die seinerzeitige D-KG beträfen, mit Ablauf des 4. März 2004 unmittelbar dem Bw zuzurechnen, sodass sie - soweit es sich um wiederkehrend zu erhebende Abgaben im Sinne des § 213 Abs. 1 BAO handle - mit den unmittelbar den Bw betreffenden Abgabenschuldigkeiten…
…nicht wiederkehrend zu erhebende Abgabe ist zB. die Grunderwerbsteuer. Erfolgt die Verbuchung der sonstigen Gutschrift auf Grund einer Grunderwerbsteuerherabsetzung gemäß § 17 Abs. 4 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 (GrEStG 1987) auf dem gemäß § 213 Abs. 2 BAO eingerichteten Abgabenkonto des Abgabepflichtigen, dann kann auf diesem Abgabenkonto ein…
…jenes der Z-GmbH zu übertragen. Die hier aufgezeigte Betrachtung werde auch durch mehrere Bestimmungen der BAO unterstrichen. Zum einen der des § 213 Abs. 1 BAO, nach der für jeden Abgabepflichtigen wiederkehrend zu erhebende Abgaben von derselben Abgabenbehörde in laufender Rechnung zusammengefasst zu verbuchen seien …
…0200). Wiederkehrend zu erhebende Abgaben sind z.B. die veranlagte Einkommensteuer, die veranlagte Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer-Vorauszahlungen (VwGH 20.11.1997, 95/15/0001) die Lohnsteuer, der Dienstgeberbeitrag,... (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, § 213Tz. 1 und 2). Ein Guthaben entsteht erst dann, wenn auf einem Abgabenkonto die…
…die "von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben" für jeden Abgabepflichtigen (bei Gesamtschuldverhältnissen für die Gesamtheit der zur Zahlung Verpflichteten) in laufender Rechnung zusammengefaßt zu verbuchen. Im vorliegenden Fall handelt es sich bei Umsatzsteuer, Straßenbenützungsabgabe und Kraftfahrzeugsteuer um wiederkehrende, von derselben Abgabenbehörde zu erhebende Abgaben…
…ergehen, oder b) ausdrücklich auf nur einige jener Abgaben eingeschränkt ist, deren Gebarung gem. § 213 BAO zusammengefasst verbucht wird. In § 213 Abs. 1 BAO ist normiert, dass wiederkehrend zu erhebende Abgaben (ESt, KöSt, USt, etc.) zwingend zusammengefasst (d.h. auf einem Abgabenkonto) zu verbuchen sind…
…ergehen, oder b) ausdrücklich auf nur einige jener Abgaben eingeschränkt ist, deren Gebarung gem. § 213 BAO zusammengefasst verbucht wird. In § 213 Abs. 1 BAO ist normiert, dass wiederkehrend zu erhebende Abgaben (ESt, KöSt, USt, etc.) zwingend zusammengefasst (d.h. auf einem Abgabenkonto) zu verbuchen sind…
…ist zu klären, ob eine Verrechnung von aus Umsatzsteuervoranmeldungen resultierenden Überschüssen mit einer Einkommensteuernachforderung, der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit zugrunde liegen, zulässig ist. Gemäß § 213 Abs. 1 BAO ist bei den von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden…
…Gesamtheit der zur Zahlung Verpflichteten) in laufender Rechnung zusammengefaßt zu verbuchen. Im vorliegenden Fall handelt es sich bei Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Kraftfahrzeugsteuer um wiederkehrende, von derselben Abgabenbehörde zu erhebende Abgaben. Ob auch die Inanspruchnahme für die Haftung für Kapitalertragsteuer eine wiederkehrend zu erhebende Abgabe darstellt…
… 201 BAO zu erlassen.... Auf die Gutschrift sind jene Bestimmungen der Bundesabgabenordnung anzuwenden, die für wiederkehrend zu erhebende, selbst zu berechnende Abgaben gelten....". Damit wird für den Fall einer Abweichung zwischen beantragter IZP (hier: 45.686,46 €) und rechtsrichtig zu gewährender IZP (hier: 43…
…die für wiederkehrend zu erhebende, selbst zu berechnende Abgaben gelten. Die Prämie ist zu Lasten des Aufkommens an veranlagter Einkommensteuer zu berücksichtigen."). Nun hat der Berufungswerber am 25. November 2004 eine Erklärung zur Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie abgegeben, welche zu einer entsprechenden Gutschrift von € 3…
…zu erlassen. Die Gutschrift wirkt auf den Tag der Einreichung des Verzeichnisses zurück. Die Prämie gilt als Abgabe vom Einkommen im Sinne der Bundesabgabenordnung und des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes. Auf die Gutschrift sind jene Bestimmungen der Bundesabgabenordnung anzuwenden, die für wiederkehrend zu erhebende, selbst zu berechnende Abgaben…
…3 gelten als Abgabe vom Einkommen im Sinne der Bundesabgabenordnung und des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes. Auf die Gutschrift sind jene Bestimmungen der Bundesabgabenordnung anzuwenden, die für wiederkehrend zu erhebende, selbst zu berechnende Abgaben gelten. Die Prämie ist zu Lasten des Aufkommens an veranlagter Einkommensteuer zu berücksichtigen. Im…
…3 gelten als Abgabe vom Einkommen im Sinne der Bundesabgabenordnung und des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes. Auf die Gutschrift sind jene Bestimmungen der Bundesabgabenordnung anzuwenden, die für wiederkehrend zu erhebende, selbst zu berechnende Abgaben gelten. Die Prämie ist zu Lasten des Aufkommens an veranlagter Einkommensteuer zu berücksichtigen. Im…
…Abs. 3 gelten als Abgabe vom Einkommen im Sinne der Bundesabgabenordnung und des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes. Auf die Gutschrift sind jene Bestimmungen der Bundesabgabenordnung anzuwenden, die für wiederkehrend zu erhebende, selbst zu berechnende Abgaben gelten. Die Prämie ist zu Lasten des Aufkommens an veranlagter Einkommensteuer zu berücksichtigen." …
…BAO in § 108 Abs. 5 EStG 1988 samt der dortigen Feststellung, dass auf die Gutschrift jene Bestimmungen der Bundesabgabenordnung anzuwenden seien, die für wiederkehrend zu erhebende, selbst zu berechnende Abgaben gelten würden. Daher sei § 201 BAO anzuwenden. Die heranzuziehende Fassung sei die letztgültige, somit jene…
…Bescheid gemäß § 201 BAO zu erlassen und dass auf die Gutschriften die Bestimmungen der BAO anzuwenden seien, die für wiederkehrend zu erhebende, selbst zu berechnende Abgaben gelten würden. Offensichtlich sei das Finanzamt davon ausgegangen, dass eine antragsbedürftige Entscheidung zu fällen gewesen sei. Das würde aber…