…die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Bf. ist im Wesentlichen lediglich von einer Anwendbarkeit der Bestimmung des § 213 Abs. 1 BAO ausgegangen, welche hier, da es sich nicht um die Verbuchung wiederkehrend zu erhebende Abgaben handelt…
…§ 235 und 236 BAO ergeben. Weiters können sich auch Gutschriften auch im Zusammenhang mit einer in den Abgabenvorschriften vorgesehenen Selbstbemessung ergeben (zB Überschuss auf Grund einer Umsatzsteuervoranmeldung). Rz 604: Wiederkehrend zu erhebende Abgaben sind periodisch festzusetzende Abgaben, wie zB veranlagte Einkommensteuer, und veranlagte Körperschaft- und…
…wenn auf einem Abgabenkonto die Summe aller Gutschriften die Summe aller Lastschriften übersteigt (VwGH 25.2.2010, 2009/16/0311). Die kontokorrentmäßige Verrechnung der wiederkehrend zu erhebenden Abgaben schließt das Entstehen eines Guthabens insolange aus, als dieses nicht kontomäßig zu Buche steht (VwGH 17.4…
…bringt die Bw. vor, dass die Frage, ob eine getrennte Verbuchung bei nicht wiederkehrend zu erhebenden Abgaben stattfindet oder nicht, eine Ermessensentscheidung der Behörde sei. Diese könne richtig oder falsch sein. So wie in einem Rechtsstaat gegen jede Entscheidung ein Rechtsmittel zulässig sei, sofern es…
…Abgabenkonto verbucht wurde. Auch damit hat die belangte Behörde die Rechtslage verkannt. § 103 Abs 2 lit b BAO scheidet nicht wegen der Verbuchung, sondern deshalb aus, weil in der dem Schuldner gemäß § 95 Abs 1 und 4 EStG 1988 vorgeschriebene Kapitalertragsteuer keine wiederkehrend zu erhebende…
…wird grundsätzlich erst anlässlich der Zustellung des Auskunftsbescheides zu erlassen sein. Der Verwaltungskostenbeitrag ist nach § 210 Abs. 1 BAO einen Monat nach Zustellung des ihn festsetzenden Bescheides fällig. Der Verwaltungskostenbeitrag ist ein Nebenanspruch im Sinn des § 3 BAO. Betrifft die Auskunft wiederkehrend zu erhebende Abgaben…
…Rücksicht aus welchem Anlass entstandenen Gutschriften) in laufender Rechnung zusammengefasst zu verbuchen (§ 213 Abs. 1 BAO). Aus der Bestimmung des § 213 Abs. 1 BAO ergibt sich die Verpflichtung zur kontokorrentmäßigen Verrechnung der wiederkehrend zu erhebenden Abgaben. Wiederkehrend zu erhebende Abgaben sind beispielsweise die veranlagte Einkommensteuer…
…und ob bzw. inwieweit mehrere Abgaben und ihre Gestionen zusammengefasst werden dürfen, womit eine kumulierte kontokorrentmäßige Verrechnung aller Vorgänge aller in diese einheitliche Kontoführung einbezogenen Abgaben stattfindet. Gemäß § 213 Abs. 1 BAO besteht für wiederkehrend zu erhebende Abgaben (zB veranlagte Einkommensteuer) die Verpflichtung, die Gebarung…
…seien Abgabenschulden und -gutschriften, die die seinerzeitige D-KG beträfen, mit Ablauf des 4. März 2004 unmittelbar dem Bw zuzurechnen, sodass sie - soweit es sich um wiederkehrend zu erhebende Abgaben im Sinne des § 213 Abs. 1 BAO handle - mit den unmittelbar den Bw betreffenden Abgabenschuldigkeiten…
…nicht wiederkehrend zu erhebende Abgabe ist zB. die Grunderwerbsteuer. Erfolgt die Verbuchung der sonstigen Gutschrift auf Grund einer Grunderwerbsteuerherabsetzung gemäß § 17 Abs. 4 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 (GrEStG 1987) auf dem gemäß § 213 Abs. 2 BAO eingerichteten Abgabenkonto des Abgabepflichtigen, dann kann auf diesem Abgabenkonto ein…
…jenes der Z-GmbH zu übertragen. Die hier aufgezeigte Betrachtung werde auch durch mehrere Bestimmungen der BAO unterstrichen. Zum einen der des § 213 Abs. 1 BAO, nach der für jeden Abgabepflichtigen wiederkehrend zu erhebende Abgaben von derselben Abgabenbehörde in laufender Rechnung zusammengefasst zu verbuchen seien …
…0200). Wiederkehrend zu erhebende Abgaben sind z.B. die veranlagte Einkommensteuer, die veranlagte Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer-Vorauszahlungen (VwGH 20.11.1997, 95/15/0001) die Lohnsteuer, der Dienstgeberbeitrag,... (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, § 213Tz. 1 und 2). Ein Guthaben entsteht erst dann, wenn auf einem Abgabenkonto die…
…die "von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben" für jeden Abgabepflichtigen (bei Gesamtschuldverhältnissen für die Gesamtheit der zur Zahlung Verpflichteten) in laufender Rechnung zusammengefaßt zu verbuchen. Im vorliegenden Fall handelt es sich bei Umsatzsteuer, Straßenbenützungsabgabe und Kraftfahrzeugsteuer um wiederkehrende, von derselben Abgabenbehörde zu erhebende Abgaben…
…3 WiEReG an einen dem Finanzamt in einem Verfahren betreffend Abgaben gemäß § 213 Abs. 1 BAO (= bei derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebende Abgaben) bekannt gegebenen Zustellungsbevollmächtigten zuzustellen. Dem Finanzamt wurde im Zuge des Gründungsverfahrens das Vorliegen der Zustellvollmacht durch Übermittlung der Vollmachtsurkunde bereits am…
…den offenen Abgaben berücksichtigt wurden, ist auf die allgemeinen Verrechnungsvorschriften gemäß §§ 213 ff. BAO zu verweisen. Demnach ist die Gebarung (Lastschriften, Zahlungen und alle sonstigen ohne Rücksicht aus welchem Anlass entstandenen Gutschriften) für wiederkehrend zu erhebende Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen…
…BAO ein Abgabenbescheid zu erlassen war (§ 9 InvPrämG), sowohl die Prämie als auch der Rückforderungsanspruch gemäß § 10 InvPrämG galten als Abgaben im Sinne der BAO (§ 11 InvPrämG), und auch für Gutschriften und Rückforderungen nach dem InvPrämG fanden die für wiederkehrend zu erhebende Abgaben geltenden Bestimmungen…
…ergehen, oder b) ausdrücklich auf nur einige jener Abgaben eingeschränkt ist, deren Gebarung gem. § 213 BAO zusammengefasst verbucht wird. In § 213 Abs. 1 BAO ist normiert, dass wiederkehrend zu erhebende Abgaben (ESt, KöSt, USt, etc.) zwingend zusammengefasst (d.h. auf einem Abgabenkonto) zu verbuchen sind…
…ergehen, oder b) ausdrücklich auf nur einige jener Abgaben eingeschränkt ist, deren Gebarung gem. § 213 BAO zusammengefasst verbucht wird. In § 213 Abs. 1 BAO ist normiert, dass wiederkehrend zu erhebende Abgaben (ESt, KöSt, USt, etc.) zwingend zusammengefasst (d.h. auf einem Abgabenkonto) zu verbuchen sind…
…ist zu klären, ob eine Verrechnung von aus Umsatzsteuervoranmeldungen resultierenden Überschüssen mit einer Einkommensteuernachforderung, der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit zugrunde liegen, zulässig ist. Gemäß § 213 Abs. 1 BAO ist bei den von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden…
…wenn wiederkehrend zu erhebende Abgaben vorliegen bzw. wenn die Gebarung von Abgaben zusammengefasst verbucht wird, da dies insofern als eine einheitliche Verwaltungssache konstituierend zu verstehen ist, als zustellrechtliche Dispositionen grundsätzlich Wirkung für alle von der Behörde in Angelegenheiten dieser Abgaben vorzunehmenden Zustellungen haben. Dieser Fall…