…der Vorsteuern von einer derartigen Trennung nicht ausgeht, zu anders lautenden Bescheiden führen hätte können. Die Unterlassung dieser Ermittlungshandlung ist aber schon deshalb als wesentlich zu beurteilen, weil zur besagten Sachverhaltsproblematik keine andere Auskunftsperson zur Verfügung stand bzw. steht und diese Frage zentrale Feststellungen der…
…wesentlich sein müssen. Nicht maßgeblich ist, ob die Erstbehörde ein Verschulden am Unterbleiben der Ermittlungen trifft. Ebenso wenig setzt die Bescheidkassation nach dieser Bestimmung die Gewissheit darüber voraus, dass die unterlassenen Erhebungsmaßnahmen tatsächlich zu einem anders lautenden Bescheid geführt hätten. Eine die Bescheidaufhebung rechtfertigende Unterlassung…
…festgehalten, dass der Halter beider Fahrzeuge eine dtLeasingGmbH sei. Den weiteren seitens der Polizei dem Finanzamt (nach Erlassung der Bescheide) übermittelten Unterlagen kann (etwas unklar) im Wesentlichen entnommen werden, dass der Bw sich verpflichtete für das "Leasingobjekt/dtLeasingGmbH Horch D2" einer Firma WagenGmbH ab 9…
…ausgewertet. Unrichtig ist die Darstellung, wonach der Rechtsvertreter weder beim Landesgericht noch bei der Berufungsbehörde habe Einsicht nehmen können (und in der Folge das Vorspielen aller Tonbänder beantragen müsse).Die Tonbandprotokolle , Poweit sie für das Verfahren wesentlich sind, liegen beim Gericht zur Gänze auf. Die…
…des nach Erlassung des Aufhebungsbescheides durchzuführenden und durchgeführten Ermittlungsverfahrens ab. Für eine Aufhebung ist lediglich entscheidend, dass die Unterlassung von Ermittlungen wesentlich war. Dass und ob eine unterlassene Ermittlung wesentlich ist, ist aus objektiver Sicht zu beurteilen; ein diesbezügliches Verschulden der Berufungsbehörde der ersten Stufe…
…des nach Erlassung des Aufhebungsbescheides durchzuführenden und durchgeführten Ermittlungsverfahrens ab. Für eine Aufhebung ist lediglich entscheidend, dass die Unterlassung von Ermittlungen wesentlich war. Dass und ob eine unterlassene Ermittlung wesentlich ist, ist aus objektiver Sicht zu beurteilen; ein diesbezügliches Verschulden der Berufungsbehörde der ersten Stufe…
…des nach Erlassung des Aufhebungsbescheides durchzuführenden und durchgeführten Ermittlungsverfahrens ab. Für eine Aufhebung ist lediglich entscheidend, dass die Unterlassung von Ermittlungen wesentlich war. Dass und ob eine unterlassene Ermittlung wesentlich ist, ist aus objektiver Sicht zu beurteilen; ein diesbezügliches Verschulden der Berufungsbehörde der ersten Stufe…
…des nach Erlassung des Aufhebungsbescheides durchzuführenden und durchgeführten Ermittlungsverfahrens ab. Für eine Aufhebung ist lediglich entscheidend, dass die Unterlassung von Ermittlungen wesentlich war. Dass und ob eine unterlassene Ermittlung wesentlich ist, ist aus objektiver Sicht zu beurteilen; ein diesbezügliches Verschulden der Berufungsbehörde der ersten Stufe…
…des nach Erlassung des Aufhebungsbescheides durchzuführenden und durchgeführten Ermittlungsverfahrens ab. Für eine Aufhebung ist lediglich entscheidend, dass die Unterlassung von Ermittlungen wesentlich war. Dass und ob eine unterlassene Ermittlung wesentlich ist, ist aus objektiver Sicht zu beurteilen; ein diesbezügliches Verschulden der Berufungsbehörde der ersten Stufe…
…des nach Erlassung des Aufhebungsbescheides durchzuführenden und durchgeführten Ermittlungsverfahrens ab. Für eine Aufhebung ist lediglich entscheidend, dass die Unterlassung von Ermittlungen wesentlich war. Dass und ob eine unterlassene Ermittlung wesentlich ist, ist aus objektiver Sicht zu beurteilen; ein diesbezügliches Verschulden der Berufungsbehörde der ersten Stufe…
…beurteilenden Sachverhalt, zugänglich zu machen gewesen. Dies stelle einen wesentlichen Verfahrensmangel und auch einen inhaltlichen Mangel hinsichtlich der dem angefochtenen Bescheid und damit auch der nunmehr angefochtenen Berufungsvorentscheidung zugrunde liegenden Schätzung dar. Darüber hinaus habe es die Behörde in ihrer Berufungsvorentscheidung auch unterlassen, die von…
…aus der Sicht der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Linz vermehrt auch in unternehmerische Entscheidungen eingebunden und vermehrt mit dem Transport des Rohtabaks und der Materialien zur Zigarettenherstellung als Disponent und auch persönlich als Kraftfahrer befasst. Neben diesen Tätigkeiten oblag ihm die wesentliche Aufgabe, die Frachtpapiere bzw…
…mit Wahrscheinlichkeit ausschließt oder zumindest weniger wahrscheinlich erscheinen lässt. Im Schriftsatz vom 7. Februar 2012 bestreitet der Bf im Wesentlichen jegliche Teilnahme an irgendwelchen Handlungen betreffend die Entziehung von Tabakfeinschnitt. Er sei zum Teil als Fahrer und zum Teil als Disponent für die SpI tätig…
…aufzuheben. Somit sind aber wesentliche Teile des Ermittlungsverfahrens unterblieben, die in Ausübung des Ermessens Maßnahmen nach § 289 Abs. 1 BAO als geboten erscheinen lassen. Entsprechend dem Zweck dieser Norm soll nämlich dann eine aufhebende und zurückverweisende Berufungserledigung erfolgen, wenn wesentliche Teile eines Ermittlungsverfahrens unterblieben sind…
…aufzuheben. Somit sind aber wesentliche Teile des Ermittlungsverfahrens unterblieben, die in Ausübung des Ermessens Maßnahmen nach § 289 Abs. 1 BAO als geboten erscheinen lassen. Entsprechend dem Zweck dieser Norm soll nämlich dann eine aufhebende und zurückverweisende Berufungserledigung erfolgen, wenn wesentliche Teile eines Ermittlungsverfahrens unterblieben sind…
…ausreichend zum Ausdruck kommende Vereinbarung vorliegen muss, nachzukommen, reicht ein mündlicher oder stillschweigender Vertragsabschluss nicht aus), sondern auch an einer eindeutigen Festlegung der wesentlichen Vertragsbestandteile bzw. der konkreten Leistungsbestimmungen. Abgesehen davon, dass die von der Ehegattin des Bw. erbrachten Tätigkeiten nach Ansicht des Berufungssenates geradezu…
…nur geringe Menge Williamsbirne. Das Hauptzollamt Linz wies diese Berufung in seiner Berufungsvorentscheidung vom 16.3.2000, Zl.500/03340/2000-62/SA, als unbegründet ab, und zwar im Wesentlichen unter Hinweis auf die sich aus §§ 8 Abs.1 Zi.4, 55 AStMG ergebende Rechtslage…
…a FinStrG vor, da er Abgaben, die selbst zu berechnen sind, nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit abgeführt habe. Wesentliche Tatbestandvoraussetzungen für das Vorliegen einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sind in subjektiver Hinsicht das Vorliegen von Eventualvorsatz hinsichtlich der Abgabe…
… 200 Abs. 2 BAO) die Jahresumsatzsteuer 2001 endgültig mit € 5.553,22 festgesetzt. Wesentliche Tatbestandmerkmale einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sind in subjektiver Hinsicht das Vorliegen von zumindest Eventualvorsatz hinsichtlich der Unterlassung der Abgabe von dem § 21 des UStG entsprechenden…
…0029, und 28. Januar 1997, 96/14/012. Gegen den in Rede stehenden Einkommensteuerbescheid wurde in der nach Erstreckung der Rechtsmittelfrist erhobenen Berufung im Wesentlichen vorgebracht, dass die zitierten Judikate mit dem streitgegenständlichen Sachverhalt nicht annähernd verglichen werden könnten. In der erstzitierten Entscheidung vom 23…