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52 469 Treffer408 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0830-W/04wesentliche Unterlassung von Ermittlungen und Bescheidaufhebung sowie Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid28.04.2006

…der Vorsteuern von einer derartigen Trennung nicht ausgeht, zu anders lautenden Bescheiden führen hätte können. Die Unterlassung dieser Ermittlungshandlung ist aber schon deshalb als wesentlich zu beurteilen, weil zur besagten Sachverhaltsproblematik keine andere Auskunftsperson zur Verfügung stand bzw. steht und diese Frage zentrale Feststellungen der…

UFSG RV/0549-G/09Ermittlungspflicht des Finanzamtes bei erstmals im Vorlageantrag vorgelegten Unterlagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2009

…wesentlich sein müssen. Nicht maßgeblich ist, ob die Erstbehörde ein Verschulden am Unterbleiben der Ermittlungen trifft. Ebenso wenig setzt die Bescheidkassation nach dieser Bestimmung die Gewissheit darüber voraus, dass die unterlassenen Erhebungsmaßnahmen tatsächlich zu einem anders lautenden Bescheid geführt hätten. Eine die Bescheidaufhebung rechtfertigende Unterlassung…

BFG RV/2100359/2021Die Unterlassung einer Verrechnungsweisung für die abzuführenden Lohnsteuerbeträge kann nicht nachträglich im Haftungsverfahren Berücksichtigung finden; Ermessen; Ausnahme vom Gleichbehandlungsgrundsatz für Abfuhrabgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.02.2023

…darauf entfallende Lohnsteuer zur Gänze zu entrichten gehabt hätte. Die Unterlassung der Abfuhr der Lohnsteuer sei als schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten als Vertreter (Geschäftsführer) der GmbH zu werten. Mit Schriftsatz vom 1.3.2021 überreichte der Bf. durch seine steuerliche Vertreterin gegen den vorhin erwähnten…

BFG RV/7100059/2018Aufhebung unter Zurückverweisung bei Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss14.11.2018

…4. Zulässigkeit einer Revision Die Aufhebung unter Zurückverweisung gemäß § 278 Abs. 1 BAO bei Unterlassung wesentlicher Ermittlungen hat grundsätzlich Eingang in die höchstgerichtliche Rechtsprechung gefunden. Eine über den Individualfall hinaus relevante Rechtsfrage liegt hier nicht vor. Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4…

BFG RV/3300003/2017Zurückverweisung an die Finanzstrafbehörde wegen Unterlassung eines Untersuchungsverfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss30.06.2017

…2016 wurde weiters – nach Ausführungen zu den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten – ein ausführliches Vorbringen zu jedem einzelnen der in der Strafverfügung angeführten Prüfungsfeststellungen erstattet. Als Conclusio wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Beschuldigte habe sich weder eine Finanzordnungswidrigkeit und schon gar keine Abgabenhinterziehung zurechnen zu lassen…

BFG RV/6300010/2016Nichterklärung von jahrelangen namhaften Geschäftsführerbezügen eines Steuerfachmannes unter dem Vorwand einer bloßen Liebhaberei; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.02.2017Teil 1/4

…des Sachverhalts als auch der Rechtslage verunmöglicht, eine Richtigstellung ohne erheblichen Aufwand zu gestalten. [...] Neben ausführlichen Unmutsäußerungen über das Verfahrensgeschehen und den daran beteiligten Personen führt der Beschuldigte im Wesentlichen wie folgt aus: Ein vom Beschuldigten beantragter Zeuge, D, wäre vom Spruchsenat nicht zur Befragung…

UFSL RV/0399-L/12NoVA und KFZ-Steuer: Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung zwingend erforderlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid30.01.2013

…festgehalten, dass der Halter beider Fahrzeuge eine dtLeasingGmbH sei. Den weiteren seitens der Polizei dem Finanzamt (nach Erlassung der Bescheide) übermittelten Unterlagen kann (etwas unklar) im Wesentlichen entnommen werden, dass der Bw sich verpflichtete für das "Leasingobjekt/dtLeasingGmbH Horch D2" einer Firma WagenGmbH ab 9…

BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 2/6

…müsse, dass insofern ein besonderer Fall vorläge, als [ich] und [***Bf1***] [unsere] Kanzleien in einem Bürogebäude gehabt hätten und wesentliche Teile der Kommunikation zwischen den beiden am Gang des Gebäudes stattgefunden hätten ... So sei ein etwas schlampiges Verhältnis entstanden und es sei durchaus nachvollziehbar, dass…

UFSL RV/0064-L/03Zurückverweisung gem. § 289 Abs. 1 BAO infolge Unterlassung von Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2006

…ausgewertet. Unrichtig ist die Darstellung, wonach der Rechtsvertreter weder beim Landesgericht noch bei der Berufungsbehörde habe Einsicht nehmen können (und in der Folge das Vorspielen aller Tonbänder beantragen müsse).Die Tonbandprotokolle , Poweit sie für das Verfahren wesentlich sind, liegen beim Gericht zur Gänze auf. Die…

BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 1/6

…Vorbringens durch mich als vormaligem beschuldigten Abgabenschuldner damalige wesentliche Feststellungen des Erkenntnisses des Spruchsenats als Finanzstrafbehörde vom 10.09.2020 unzutreffend waren, dies gerade betreffend ***Bf1*** und insbesondere dessen Schutzbehauptungen bezüglich (tatsächlich umfassenden) Vollmachtsverhältnis, bezüglich bewusster Unterlassung der Anforderung von Steuerunterlagen trotz gegebener Möglichkeit von…

BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 5/6

…Vorbringens durch mich als vormaligem beschuldigten Abgabenschuldner damalige wesentliche Feststellungen des Erkenntnisses des Spruchsenats als Finanzstrafbehörde vom 10.09.2020 unzutreffend waren, dies gerade betreffend ***Bf1*** und insbesondere dessen Schutzbehauptungen bezüglich (tatsächlich umfassenden) Vollmachtsverhältnis, bezüglich bewusster Unterlassung der Anforderung von Steuerunterlagen trotz gegebener Möglichkeit von…

BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 6/6

…Würdigung aller sonstigen Sachverhaltselemente geschlossen werden kann (VwGH 29.3.2007, 2006/16/0062). Wesentliche Tatbestandmerkmale einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sind in subjektiver Hinsicht das Vorliegen von zumindest Eventualvorsatz hinsichtlich der Unterlassung der Abgabe von dem § 21 UStG entsprechenden (rechtzeitigen…

BFG RV/7400112/2014Geschäftsführerhaftung für Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe; Vorliegen von Dienstverhältnissen bei Callcenter-Agents; kein entschuldbarer Rechtsirrtum bei Unterlassung zumutbarer Erkundigung an geeigneter Stelle
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.12.2023Teil 2/2

…der Fall ist. Dass im Detail für die Beurteilung der hier zu lösenden Fragen (Vorliegen eines Dienstverhältnisses im Sinne des § 47 Abs 2 EStG 1988) wesentliche Unterschiede in der Ausgestaltung der Vertragsverhältnisse mit den Call Center-Agents bestanden haben, wurde nicht vorgebracht. Der Bezeichnung der…

UFSZ3K ZRV/0022-Z3K/12Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

…des nach Erlassung des Aufhebungsbescheides durchzuführenden und durchgeführten Ermittlungsverfahrens ab. Für eine Aufhebung ist lediglich entscheidend, dass die Unterlassung von Ermittlungen wesentlich war. Dass und ob eine unterlassene Ermittlung wesentlich ist, ist aus objektiver Sicht zu beurteilen; ein diesbezügliches Verschulden der Berufungsbehörde der ersten Stufe…

UFSZ3K ZRV/0142-Z3K/11Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

…des nach Erlassung des Aufhebungsbescheides durchzuführenden und durchgeführten Ermittlungsverfahrens ab. Für eine Aufhebung ist lediglich entscheidend, dass die Unterlassung von Ermittlungen wesentlich war. Dass und ob eine unterlassene Ermittlung wesentlich ist, ist aus objektiver Sicht zu beurteilen; ein diesbezügliches Verschulden der Berufungsbehörde der ersten Stufe…

UFSZ3K ZRV/0140-Z3K/11Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

…des nach Erlassung des Aufhebungsbescheides durchzuführenden und durchgeführten Ermittlungsverfahrens ab. Für eine Aufhebung ist lediglich entscheidend, dass die Unterlassung von Ermittlungen wesentlich war. Dass und ob eine unterlassene Ermittlung wesentlich ist, ist aus objektiver Sicht zu beurteilen; ein diesbezügliches Verschulden der Berufungsbehörde der ersten Stufe…

UFSZ3K ZRV/0138-Z3K/11Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

…des nach Erlassung des Aufhebungsbescheides durchzuführenden und durchgeführten Ermittlungsverfahrens ab. Für eine Aufhebung ist lediglich entscheidend, dass die Unterlassung von Ermittlungen wesentlich war. Dass und ob eine unterlassene Ermittlung wesentlich ist, ist aus objektiver Sicht zu beurteilen; ein diesbezügliches Verschulden der Berufungsbehörde der ersten Stufe…

UFSZ3K ZRV/0136-Z3K/11Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

…des nach Erlassung des Aufhebungsbescheides durchzuführenden und durchgeführten Ermittlungsverfahrens ab. Für eine Aufhebung ist lediglich entscheidend, dass die Unterlassung von Ermittlungen wesentlich war. Dass und ob eine unterlassene Ermittlung wesentlich ist, ist aus objektiver Sicht zu beurteilen; ein diesbezügliches Verschulden der Berufungsbehörde der ersten Stufe…

UFSZ3K ZRV/0132-Z3K/11Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

…des nach Erlassung des Aufhebungsbescheides durchzuführenden und durchgeführten Ermittlungsverfahrens ab. Für eine Aufhebung ist lediglich entscheidend, dass die Unterlassung von Ermittlungen wesentlich war. Dass und ob eine unterlassene Ermittlung wesentlich ist, ist aus objektiver Sicht zu beurteilen; ein diesbezügliches Verschulden der Berufungsbehörde der ersten Stufe…

UFSZ1W ZRV/0217-Z1W/02Altlastenbeitrag, Schätzung der Bemessungsgrundlagen, Zuschlag zum Altlastenbeitrag, Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)22.09.2003

…beurteilenden Sachverhalt, zugänglich zu machen gewesen. Dies stelle einen wesentlichen Verfahrensmangel und auch einen inhaltlichen Mangel hinsichtlich der dem angefochtenen Bescheid und damit auch der nunmehr angefochtenen Berufungsvorentscheidung zugrunde liegenden Schätzung dar. Darüber hinaus habe es die Behörde in ihrer Berufungsvorentscheidung auch unterlassen, die von…