…ist, ob der Geschäftsführer im operativen Bereich der Gesellschaft oder im Bereich der Geschäftsführung tätig ist (VwGH v.10.11.2004, 2003/13/0018). Im vorliegenden Fall ist Herr R als wesentlich an der Bw. beteiligter Gesellschafter laut Firmenbuchauszug mit der Geschäftsführung der Bw. betraut…
…Schluss, dass privat begründete Fahrten, etwa auch solche zum Familienwohnsitz des Geschäftsführers als beruflich veranlasste eingetragen wurden. Dennoch kommt der Berufung Berechtigung zu: In dem die Beschäftigung des wesentlich beteiligten Gesellschafters als Geschäftsführer regelnden Vertrag ("freier Dienstvertrag" vom 24. Februar 1997) ist unter Punkt V…
…jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mehr als 25% beträgt (§ 22…
…bzw. dem Fehlen des Unternehmerwagnisses kommt in diesem Zusammenhang wesentliche Bedeutung zu (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 27. Juli 1999, 99/14/0136). Es kommt daher nicht darauf an, dass die gegenständlich zu 100% beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführerin auf Grund ihrer Beteiligung weisungsungebunden sind (vgl…
…etc. Insgesamt stellt das in § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 für wesentlich beteiligte Gesellschafter normierte Vorliegen "sonst aller Merkmale eines Dienstverhältnisses" auf die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Kapitalgesellschaft und auf das Fehlen eines Unternehmerrisikos ab. Von Bedeutung ist auch noch das…
…Ansicht, dass hier Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 vorlagen, da das für diese Einstufung entscheidende Merkmal - die Eingliederung der wesentlich beteiligten Gesellschafter in den betrieblichen Organismus der Berufungswerberin - gegeben war. Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 23 EStG seien hingegen nur solche, die…
…dem Fehlen des Unternehmerwagnisses kommt in diesem Zusammenhang wesentliche Bedeutung zu (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 27. Juli 1999, 99/14/0136). Es kommt daher nicht darauf an, dass die gegenständlich zu 50 % bzw. 35 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer auf Grund ihrer Beteiligung weisungsungebunden sind…
…die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte (zu mehr als 25 %) für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Stammkapital der Gesellschaft mehr als 25 % beträgt. Die Regelung…
…wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mehr als 25% beträgt. Die Beteiligung durch Vermittlung eines Treuhänders oder einer Gesellschaft…
…jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mehr als 25% beträgt. Die…
Nach Auffassung des Unabhängigen Finanzsenates war den von der Bw. gestellten Beweisanträgen weder betreffend die Dienstgeberbeitragspflicht der Geschäftsführer noch der steuerfreien Gewährung der Erschwerniszulage nachzukommen. Ob die Geschäftsführer in den betrieblichen Organismus der Bw. eingegliedert sind, hängt nicht davon ab, ob sie einen Arbeitsplatz im…
…November 2004, 2003/13/0018, in Abänderung seiner bisherigen Judikatur ausgesprochen habe, dass für die Einstufung der Einkünfte wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer unter § 22 EStG nur mehr dem Umstand der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Unternehmens entscheidende Bedeutung zukomme. Dies werde daraus abgeleitet, dass…
…jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mehr als 25% beträgt (§ 22…
…jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mehr als 25% beträgt (§ 22…
…der Sachbezug gem. § 15 EStG für die Privatnutzung des firmeneigenen Kraftfahrzeuges, sowie die von der Firma bezahlten Beiträge an die SV - der gewerblichen Wirtschaft für den wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer Bw. wurden lt. der ab 1.1.1994 gültigen Fassung des § 41 FLAG dem Dienstgeberbeitrag…
…Bei einer "GmbH & Co KG" würden handelsrechtliche Beteiligungsertragskomponenten aus der Gewinn- und Verlustrechnung eliminiert und Personalaufwendungen als Sonderbetriebsausgaben geltend gemacht werden. Vergütungen an wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer können somit nicht mehr hinzugerechnet werden, da sie bei der Ermittlung der körperschaftsteuerlichen Einkommens nicht abgezogen worden seien…
…und RV/132-06/05/97) ab Seite 5 beantragt. Insbesondere werde in Abrede gestellt, dass die Gewährung von Bezügen und sonstigen Vorteilen für die Tätigkeit des wesentlich beteiligten Gesellschafters vorliege. Dies insbesondere deshalb, da andernfalls gegen das Legalitätsprinzip und gegen weitere abgabenrechtliche Prinzipien wie…
…handelt, Lagergeld nach den an dem Orte üblichen Sätzen fordern. Mit der Bestimmung des § 7 Z 6 GewStG wird dem Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer Rechnung getragen und die Gleichbehandlung von Vergütungen an wesentlich beteiligte Gesellschafter von Kapitalgesellschaften mit Vergütungen an Gesellschafter von Mitunternehmerschaften, die sich gemäß …
Den Ausführungen des von Dr.B. erstellten Gutachtens, eine Hinzurechnung nach § 7 Z 6 GewStG zum Gewerbeertrag der Bw. müsste zur Voraussetzung haben, dass die Vertragsgestaltungen in den Bezug habenden Werkverträgen einen Missbrauch des bürgerlichen Rechts iSd § 22 BAO darstellen, ist entgegen zu halten, dass…
…Bw.) durchgeführten Lohnsteuerprüfung traf das Prüfungsorgan - neben hier nicht strittigen - folgende Feststellungen: Ad 1. "Die an den wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer regelmäßig ausbezahlten Bezüge sowie der Sachbezug für die private Nutzung der Firmenautos (Renault Espace, VW-Golf) wurden nicht zur DB und DZ-Bemessungsgrundlage gerechnet…