…ergebenden Beträge, die der Anzeiger schuldet, den Abgabenvorschriften entsprechend entrichtet werden (Abs. 2). Allerdings hat der Verwaltungsgerichtshof laufend entschieden, eine Selbstanzeige, deren strafbefreiende Wirkung nicht einwandfrei feststeht, hindert nicht die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens (VwGH vom 29. September 1993, 89/13/0159, vom 17. Dezember 1993…
…Rückstände zu erfahren, um diese in vollem Umfange begleichen zu können." In diesem Zusammenhang wird auf Lehre und ständige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes hingewiesen, wonach eine Selbstanzeige, deren strafbefreiende Wirkung nicht einwandfrei feststeht, nicht die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens hindert (VwGH 29.9.1993, 89/13/0159…
…lit. a leg. cit. tritt Straffreiheit nicht ein, wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige Verfolgungshandlungen (§ 14 Abs. 3) gegen den Anzeiger oder gegen andere an der Tat Beteiligte gesetzt waren. Als eine der Voraussetzungen, um einer Selbstanzeige strafbefreiende Wirkung zuerkennen zu können, nennt § 29 Abs. 2…
…Es reicht daher nicht aus, dass der Anzeiger allein die Unrichtigkeit seines Verhaltens aufzeigt, insbesondere dann nicht, wenn die Selbstanzeige eine Ermittlung einer Abgabenschuld oder sonstiger Einnahmen erforderlich macht. In diesem Fall müssen bei Erstattung der Selbstanzeige die für die Abgabenfestsetzung bedeutsamen Umstände offen gelegt…
…Abgabenvorschriften zuständigen Behörde (hier: dem Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr als Abgabenbehörde) oder einer sachlich zuständigen Finanzstrafbehörde darlegt (Selbstanzeige). Gemäß § 29 Abs.3 FinStrG tritt eine Straffreiheit als Folge einer Selbstanzeige u.a. dann nicht ein, wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige a) Verfolgungshandlungen gegen den Anzeiger…
…Dabei wirkt die Selbstanzeige nur für die Personen, für die sie erstattet wird (Abs.5). Gemäß § 29 Abs.3 lit.b FinStrG tritt eine Straffreiheit einer Selbstanzeige u.a. dann nicht ein, wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige die Tat bereits ganz oder zum Teil entdeckt…
…der Abgabenerklärungen nicht mehr den Beschuldigten getroffen hat, sondern ab Konkurseröffnung auf den Masseverwalter übergegangen ist - kein Raum für eine Bestrafung nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG verbleibt, weshalb das Finanzstrafverfahren insoweit einzustellen war. Zur Frage des allfälligen Vorliegens einer strafbefreienden Selbstanzeige ist auszuführen…
…Straffreiheit nicht ein, wenn bei einem vorsätzlich begangenen Finanzvergehen die Selbstanzeige anlässlich einer finanzbehördlichen Nachschau, Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nicht schon bei Beginn der Amtshandlung erstattet werde. Die Selbstanzeige sei zu Beginn der Außenprüfung rechtzeitig erstattet worden und somit als strafbefreiend…
…wertete das Finanzamt bei der Strafbemessung die - wenn auch nicht strafbefreiende - Selbstanzeige, als erschwerend die Begehung über einen längeren Zeitraum. In einem gegen diese Strafverfügung erhobenen Einspruch wandte sich der steuerliche Vertreter des Bf wiederum gegen den Vorwurf, die Selbstanzeige nicht rechtzeitig erstattet zu haben…
…gemäß § 5 Abs.2 StGB ein Täter, wenn es ihm darauf ankommt, den Umstand oder Erfolg zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt. Hinsichtlich der wenngleich als nicht strafbefreiend erkannten "Selbstanzeigen" laut Erstsenat ist ergänzend anzumerken: Gemäß § 29 Abs.1 FinStrG wird derjenige…
…welche als Selbstanzeigen gewertet werden könnten. Wenn hinsichtlich der Selbstanzeigen vom Berufungswerber vorgebracht wird, er habe ja gar nicht bezahlen dürfen, da dies nach Maßgabe der insolvenz- und strafrechtlichen Bestimmungen unzulässig und anfechtbar gewesen wäre und diese Selbstanzeigen deswegen sehr wohl strafbefreiende Wirkung hätten, so…
…sprechenden Umstand, dass die Taten mittels (nicht strafbefreiender) Selbstanzeige aus Eigenem der Behörde gegenüber offengelegt wurden (vgl. § 34 Abs. 1 Z 16 StGB) und dem lediglich auf eine vorübergehende Abgabenverkürzung gerichteten Täterwillen einerseits, sowie dem nicht zu vernachlässigenden sich zu Lasten der Beschuldigten bzw. erschwerend…
…einem von ihm nicht verschuldeten Verkehrsunfall und einer dadurch entstandenen wirtschaftlichen Notsituation veranlasst war, ein Milderungsgrund, der bislang bei der Strafbemessung unberücksichtigt blieb. Ebenso berechtigt ist das Berufungsvorbringen dahingehend, dass der Bw. die verfahrensgegenständlichen Verkürzungsbeträge eigenständig in Form von (nicht strafbefreienden) Selbstanzeigen offengelegt und er…
…Bei der Strafbemessung hat die Erstinstanz als mildernd die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, die volle Schadensgutmachung und die Selbstanzeige (auch wenn sie nicht strafbefreiend wirkte) gewertet. Als erschwerend wurde kein Umstand angenommen. Diese Strafzumessungsgründe treffen zu. Da der Tatzeitraum mittlerweile weit zurückliegt und der Bw seit Mai…
…schuldangemessen. Bei der Strafbemessung wurden als mildernd die Unbescholtenheit, die Selbstanzeige (wenn auch nicht mit strafbefreiender Wirkung infolge nicht rechtzeitiger Entrichtung der Abgabenschuld) und die finanzielle Notlage, als erschwerend kein Umstand gewertet. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 13. Mai…
…1 lit. a FinStrG pauschal mit € 363,00 bestimmt. Als mildernd wurden die bisherige Unbescholtenheit und die nicht strafbefreiend wirkende Selbstanzeige gewertet, als erschwerend das Zusammentreffen eines Finanzvergehens mit einer Finanzordnungswidrigkeit sowie die Tatwiederholungen über einen Zeitraum von zwei Jahren. Gegen dieses Erkenntnis richtet…
…1 lit. a FinStrG pauschal mit € 363,00 bestimmt. Als mildernd wurden die bisherige Unbescholtenheit und die nicht strafbefreiend wirkende Selbstanzeige gewertet, als erschwerend das Zusammentreffen eines Finanzvergehens mit einer Finanzordnungswidrigkeit sowie die Tatwiederholungen über einen Zeitraum von zwei Jahren. Gegen dieses Erkenntnis richtet…
…April 2001 entrichtet, sodass auch dieser Selbstanzeige keine strafbefreiende Wirkung zuzuerkennen war. Im Zuge der Umsatzsteuerjahresveranlagung für das Jahr 1999 (Bescheid vom 13. März 2003) ergab sich eine im Vergleich zur nicht strafbefreiend wirkenden Selbstanzeige verminderte Zahllast von insgesamt 103.440,00 S (7.517…
…Sachverhalte zum Gegenstand hatten, evident sei und auch gar nicht bestritten werde. Bei der Strafbemessung wertete der Erstsenat als erschwerend die Vorstrafenbelastung, den langen Deliktszeitraum, sowie das Zusammentreffen mit einer Finanzordnungswidrigkeit, als mildernd die wenngleich nicht strafbefreiende Selbstanzeige und das Geständnis. In Anbetracht der wirtschaftlichen…
…Anforderungen nicht, weil die Abgabenbehörde mit der nur dem Grunde nach einbekannten Verheimlichung von Einnahmen nicht in die Lage versetzt wurde, eine sofortige und richtige Entscheidung über den Abgabenanspruch zu treffen. Der Beschuldigte verkennt überdies, dass auch einer rechtzeitig und vollständig erstatteten Selbstanzeige strafbefreiende Wirkung…