…3: Straffreiheit tritt nicht ein, a) wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige Verfolgungshandlungen (§ 14 Abs. 3) gegen den Anzeiger, gegen andere an der Tat Beteiligte oder gegen Hehler gesetzt waren, b) wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige die Tat hinsichtlich ihrer objektiven Tatbestandsmerkmale bereits ganz oder zum…
…diesem Grund - um einem Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot nach Art 4 siebentes Zusatzprotokoll EMRK zu vermeiden - eine Gutschrift der Abgabenerhöhung normiert, wenn die Selbstanzeige nicht strafbefreiend wirkt. Bei einem bloß "abgabenrechtlichen" Charakter der Abgabenerhöhung wäre die Normierung einer Gutschrift nicht erforderlich gewesen. Vor dem Hintergrund…
…4 siebentes Zusatzprotokoll EMRK zu vermeiden - eine Gutschrift der Abgabenerhöhung normiert, wenn die Selbstanzeige nicht strafbefreiend wirkt. Bei einem bloß „abgabenrechtlichen" Charakter der Abgabenerhöhung wäre die Normierung einer Gutschrift nicht erforderlich gewesen. Vor dem Hintergrund, dass die Abgabenerhöhung über die bloße Schadensgutmachung (= Abgabennachzahlung) hinausgeht…
…4 siebentes Zusatzprotokoll EMRK zu vermeiden - eine Gutschrift der Abgabenerhöhung normiert, wenn die Selbstanzeige nicht strafbefreiend wirkt. Bei einem bloß „abgabenrechtlichen" Charakter der Abgabenerhöhung wäre die Normierung einer Gutschrift nicht erforderlich gewesen. Vor dem Hintergrund, dass die Abgabenerhöhung über die bloße Schadensgutmachung (= Abgabennachzahlung) hinausgeht…
…4 siebentes Zusatzprotokoll EMRK zu vermeiden - eine Gutschrift der Abgabenerhöhung normiert, wenn die Selbstanzeige nicht strafbefreiend wirkt. Bei einem bloß „abgabenrechtlichen" Charakter der Abgabenerhöhung wäre die Normierung einer Gutschrift nicht erforderlich gewesen. Vor dem Hintergrund, dass die Abgabenerhöhung über die bloße Schadensgutmachung (= Abgabennachzahlung) hinausgeht…
…4 siebentes Zusatzprotokoll EMRK zu vermeiden - eine Gutschrift der Abgabenerhöhung normiert, wenn die Selbstanzeige nicht strafbefreiend wirkt. Bei einem bloß „abgabenrechtlichen" Charakter der Abgabenerhöhung wäre die Normierung einer Gutschrift nicht erforderlich gewesen. Vor dem Hintergrund, dass die Abgabenerhöhung über die bloße Schadensgutmachung (= Abgabennachzahlung) hinausgeht…
…strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige) unstrittig. Rechtslage: Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht…
…gestaltet. Die Beauftragung umfasste selbstverständlich auch die selbständige fristgerechte Einreichung der Est-Erklärung 2015 (meine Unterschrift war hiefür nicht erforderlich, er hat diese auch nicht erfragt), ***Bf1*** sollte vielmehr auch mich informieren bzw. mich ersuchen, wenn er von mir hiezu noch etwas benötigt (z.B…
…Selbstanzeige nicht nur zu meinen Gunsten, sondern auch zu eigenen Gunsten unterlassen). ***Bf1*** hätte daher die eingeleiteten Finanzstrafverfahren (vorliegend ja betreffend 2014 bis 2016 und in der Folge gegen mich nurmehr 2014 und 2015) vermeiden können, wenn er ordnungsgemäß tätig geworden wäre, zumal die Selbstanzeige…
…auftritt, weshalb aus seiner Sicht die Selbstanzeige strafbefreiende Wirkung entfaltet. Für ihn nicht ersichtlich und nicht absehbar war, dass in der Maske des Finanzamtes er (der Anzeiger) nicht ersichtlich ist. Auch wenn die Voraussetzung zur Erfüllung einer Selbstanzeige streng und formal zu sehen sind, so…
…nicht nachgekommen worden, auch wenn es diesbezüglich an der technischen Möglichkeit scheiterte. Es liegen demnach wegen der Hinderungsgründe nach § 29 Abs. 3 lit. a und b FinStrG sowie wegen unzureichender tatbezogener Darlegung der Verfehlungen weder für den belangten Verband noch für den Beschuldigten wirksame Selbstanzeigen…
…Finanzstrafrecht4, Rz 415). Die objektive Handlungsmöglichkeit gehört zum objektiven und subjektiven Tatbestand des Unterlassungsdelikts und ist dann nicht gegeben, wenn dem Unterlassenden die Vornahme der gebotenen Handlung in Ermangelung notwendiger Hilfsmittel, intellektuellen Fähigkeiten oder Erfahrungen unmöglich ist (Lehmkuhl in Höpfel/Ratz [Hrsg] WK2 StGB (2023)…
…ergebenden Beträge, die der Anzeiger schuldet, den Abgabenvorschriften entsprechend entrichtet werden (Abs. 2). Allerdings hat der Verwaltungsgerichtshof laufend entschieden, eine Selbstanzeige, deren strafbefreiende Wirkung nicht einwandfrei feststeht, hindert nicht die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens (VwGH vom 29. September 1993, 89/13/0159, vom 17. Dezember 1993…
…selbst zu berechnender Abgaben, was einer strafbefreienden Selbstanzeige nicht entgegensteht (siehe ebenfalls OGH 11 Os 41/98). Statt einer willkürlichen Schätzung ohne jeglichen Hinweis auf ein Finanzvergehen hätte die zuständige Finanzbeamtin auch eine Umsatzsteuerprüfung ankündigen können und zwar mit dem Hinweis, dass im Prüfungszeitraum keine…
…Rückstände zu erfahren, um diese in vollem Umfange begleichen zu können." In diesem Zusammenhang wird auf Lehre und ständige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes hingewiesen, wonach eine Selbstanzeige, deren strafbefreiende Wirkung nicht einwandfrei feststeht, nicht die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens hindert (VwGH 29.9.1993, 89/13/0159…
…lit. a leg. cit. tritt Straffreiheit nicht ein, wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige Verfolgungshandlungen (§ 14 Abs. 3) gegen den Anzeiger oder gegen andere an der Tat Beteiligte gesetzt waren. Als eine der Voraussetzungen, um einer Selbstanzeige strafbefreiende Wirkung zuerkennen zu können, nennt § 29 Abs. 2…
…Es reicht daher nicht aus, dass der Anzeiger allein die Unrichtigkeit seines Verhaltens aufzeigt, insbesondere dann nicht, wenn die Selbstanzeige eine Ermittlung einer Abgabenschuld oder sonstiger Einnahmen erforderlich macht. In diesem Fall müssen bei Erstattung der Selbstanzeige die für die Abgabenfestsetzung bedeutsamen Umstände offen gelegt…
…Eine Selbstanzeige wird jedenfalls dann als anlässlich einer Amtshandlung erstattet, wenn diese bereits angekündigt war oder sonst bekanntgegeben worden ist (vgl. BFG 01.12.2023, RV/2100533/2023); Der Zeitpunkt der Ankündigung einer abgabenbehördlichen Prüfungsmaßnahme ist die zeitliche Grenze, zu der eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht…
…Abgabenvorschriften zuständigen Behörde (hier: dem Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr als Abgabenbehörde) oder einer sachlich zuständigen Finanzstrafbehörde darlegt (Selbstanzeige). Gemäß § 29 Abs.3 FinStrG tritt eine Straffreiheit als Folge einer Selbstanzeige u.a. dann nicht ein, wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige a) Verfolgungshandlungen gegen den Anzeiger…
…Dabei wirkt die Selbstanzeige nur für die Personen, für die sie erstattet wird (Abs.5). Gemäß § 29 Abs.3 lit.b FinStrG tritt eine Straffreiheit einer Selbstanzeige u.a. dann nicht ein, wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige die Tat bereits ganz oder zum Teil entdeckt…