…Bw. rechtzeitig die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz mit dem Verweis auf seine Berufungsausführungen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 11 BAO haften bei vorsätzlichen Finanzvergehen rechtskräftig verurteilte Täter und andere an der Tat Beteiligte, wenn sie nicht selbst abgabepflichtig sind…
…BAO haften bei vorsätzlichen Finanzvergehen rechtskräftig verurteilte Täter und andere an der Tat Beteiligte, wenn sie nicht selbst abgabepflichtig sind, für den Betrag, um den die Abgaben verkürzt wurden. Die Haftung gemäß § 11 BAO setzt eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens im finanzbehördlichen bzw…
…vom 23. April 2009 beantragte die Bw die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 11 BAO haften bei vorsätzlichen Finanzvergehen rechtskräftig verurteilte Täter und andere an der Tat Beteiligte, wenn sie nicht selbst abgabepflichtig sind, für…
…Berufung dahingehend, dass sich diese sowohl gegen den Grund als auch gegen die Höhe der Haftungsinanspruchnahme richte. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 11 BAO haften bei vorsätzlichen Finanzvergehen rechtskräftig verurteilte Täter und andere an der Tat Beteiligte, wenn sie nicht selbst abgabepflichtig sind, für…
…X, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG zu einer Geldstrafe von S 100.000,00 verurteilt, weil er vorsätzlich als verantwortlicher Geschäftsführer der Fa.S-GmbH (nunmehr K-GmbH) Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate Jänner bis April, Juni…
…Die Bw. beantrage daher, ihrer Berufung stattzugeben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 11 BAO haften bei vorsätzlichen Finanzvergehen rechtskräftig verurteilte Täter und andere an der Tat Beteiligte, wenn sie nicht selbst abgabepflichtig sind, für den Betrag, um den die Abgaben verkürzt wurden. Die Haftung…
…wenn die Behörde einen Gesamtschuldner, der sich - wie hier der Bf. - eine vorsätzliches Finanzvergehens hat zu Schulden kommen lassen und damit einen Zollschuldentstehungstatbestand verwirklicht hat, von seiner abgabenrechtlichen Verpflichtung freistellte, so dass die Ermessensentscheidung im Sinne einer abgabenrechtlichen Inanspruchnahme des Finanzstraftäters in der Regel vorgeprägt…
…Berufung dahingehend, dass sich diese sowohl gegen den Grund als auch gegen die Höhe der Haftungsinanspruchnahme richte. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 11 BAO haften bei vorsätzlichen Finanzvergehen rechtskräftig verurteilte Täter und andere an der Tat Beteiligte, wenn sie nicht selbst abgabepflichtig sind, für…
…in Anspruch genommen. In der dagegen eingebrachten Berufung vom 21. April 2003 führte die Bw. aus, dass sie kein vorsätzliches Finanzvergehen begangen habe. Aufgrund des Konkurses der Muttergesellschaft sei sie gemeinsam mit dem Masseverwalter bemüht gewesen, die Fa.S. an den Franchisegeber G. zu verkaufen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Josef Gutl und HR Dr. Alfred Klaming über die Beschwerde der Bf., Adresse1, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Beurle-Oberndorfer-Mitterlehner, 4020 Linz, Landstraße 9, vom 26. März 2003…
…Abs. 3 BAO, konkret darum, ob die Anhängigkeit eines (behördlichen oder gerichtlichen) Finanzstrafverfahrens wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens für eine Sicherstellung ausreichend ist (Ansicht des Zollamtes) oder ob darüber hinaus noch die Kriterien des Abs. 1 erfüllt sein müssen (seine Ansicht). Daraus folge in praktischer Hinsicht…
…entstanden ist, beginnt. Gemäß § 31 Abs.3 FinStrG verlängert sich diese Verjährungsfrist, wenn zwischenzeitlich ein weiteres vorsätzliches Finanzvergehen begangen wurde, bis zum Ablauf auch der Frist für das (die) neue(n) Finanzvergehen. Gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG (in der Fassung BGBl 129/1958, zuletzt geändert…
…die Einleitung eines Strafverfahrens liegen nicht vor. Die angezogen Steuererklärungen wurden abgegeben und wird dies im Einleitungsbescheid sogar angeführt. Ein vorsätzliches Finanzvergehen wurde daher nicht verwirklicht. Auch ein Verschulden in der Form eines Vorsatzes sei es auch nur dolus eventualis ist aus dem geschilderten Sachverhalt…
…Waren, nämlich Gold- und Silberschmuck, auf dem Eingangsabgaben in der Höhe von insgesamt € 18.763,56 lasten würden, in das Zollgebiet der Europäischen Union eingeführt, der zollamtlichen Überwachung entzogen und dadurch ein vorsätzliches Finanzvergehen nach § 35 Abs. 1 FinStrG begangen. Gemäß § 89 Abs. 1…
…2.7.2008 solche Ausführungen macht, indem sie den Verdacht äußert, dass mit gefälschten Rechnungen mit unterfakturierten Werten ein vorsätzliches Finanzvergehen mit Verfallsdrohung für die Ware verwirklicht sein könnte, lässt die Erledigung vom 3.6.2009 solche Ausführungen vollkommen vermissen. Die hier gegebene Begründung ist…
…die der belangten Behörde vorliegen, für die Schlussfolgerungen nicht ausreichen, dass ein vorsätzliches Finanzvergehen begangen worden sei, sei der Bescheid mangels Vorliegens eines Verdachts als rechtswidrig aufzuheben. Des Weiteren sei der angefochtene Bescheid mit Rechtswidrigkeit in Folge Verletzung von Verfahrensvorschriften behaftet, da der Bescheid lediglich…
…die der belangten Behörde vorliegen, für die Schlussfolgerungen nicht ausreichen, dass ein vorsätzliches Finanzvergehen begangen worden sei, sei der Bescheid mangels Vorliegens eines Verdachts als rechtswidrig aufzuheben. Des Weiteren sei der angefochtene Bescheid mit Rechtswidrigkeit in Folge Verletzung von Verfahrensvorschriften behaftet, da der Bescheid lediglich…
…ein Auswahlverschulden treffen, dies bedeute jedoch nur leichte Fahrlässigkeit und nicht Vorsatz. Bei Abgabe des Schuldanerkenntnisses sei dem Bw. nicht bewusst geworden, dass es sich dabei um ein vorsätzliches Finanzvergehen handle. Er habe dies als wirtschaftliche Lösung gesehen, wende sich nunmehr aber dagegen, damit nicht…
…vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch Einbringung unrichtiger Abgabenerklärungen für die Jahre 1998 - 2002 (Feststellungen der Betriebsprüfung vom 11. August 2008) eine Verkürzung von Umsatz-, Körperschaft- und Kapitalertragsteuer in Höhe von gesamt € 44.922,24 bewirkt und hiemit ein Finanzvergehen…
…der Verdächtige von der Einleitung des Strafverfahrens unter Bekanntgabe der zur Last gelegten Tat sowie der in Betracht kommenden Strafbestimmung unverzüglich zu verständigen. (...) Die Verständigung bedarf eines Bescheides, wenn das Strafverfahren wegen des Verdachts eines vorsätzlichen Finanzvergehens, ausgenommen einer Finanzordnungswidrigkeit, eingeleitet wird. Seit Inkrafttreten des …