…Vorlageantrag gewertet. In der Eingabe erklärte der Bw., er habe nach dem Konkurs der Firma Firma3 von der IAF-Service GmbH seine nicht ausbezahlten Löhne bekommen. Das Ganze sei schon einmal besteuert worden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 67 Abs.8 lit. g EStG…
…Die Auszahlung durch die IAF Service GmbH betreffe 3 Monate für das Jahr 2001 und 5 Monate für das Jahr 2002. Das Jahr 2001 sei aber bereits im Steuerbescheid vom 15. März 2002 zur Gänze versteuert worden, so wie wenn die Konkursfirma S den Lohn…
…Jahreslohnzettel über die erhaltenen Zahlungen übermitteln. Das Finanzamt führt eine Veranlagung durch, wodurch es für Sie zu Steuernachzahlungen kommen kann." Obwohl dem Bw. anlässlich der Auszahlung der Gehaltsnachzahlungen bekannt bzw. schuldhaft nicht bekannt war, dass lediglich eine vorläufige Lohnversteuerung durch die IAF-Service GmbH von…
…erweist sich ebenso als rechtskonform wie die Versteuerung der von der IAF Service GmbH ausbezahlten Bezüge gemäß § 67 Abs. 8 lit. g EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 142/2000; die vorläufige laufende Lohnsteuer von 15% wurde auf dem Lohnzettel als anrechenbare Steuer für laufende…
…Der Lohnzettel über die von der IAF-Service GmbH durchgeführte Auszahlung das Finanzamt sei "bisher nicht erfolgt". Sobald der Lohnzettel übermittelt werde, erfolge eine automatische Wiederaufnahme des Arbeitnehmerveranlagungsverfahrens gemäß § 303 BAO. Am 10. Februar 2010 erging an den Bw. der Bescheid über die Wiederaufnahme des…
…Durch die nachträgliche (fast vollständige) Auszahlung des vom Dienstgeber geschuldeten Entgelts seitens der IAF-Service GmbH im Jahr 2006 wäre der Bw. in mehrfacher Weise gegenüber allen Dienstnehmern, welche sich in aufrechten Dienstverhältnissen befänden und deren Gehaltsauszahlung reibungslos funktioniere, benachteiligt worden, da er durch die…
…sind. Das Insolvenz-Ausfallgeld nach dem IESG fließt dem Dienstnehmer mit der Bezahlung durch den Fonds zu (vgl. Doralt, a.a.O., § 19 Tz 30). Es ist unstrittig, dass die Auszahlung durch die IAF Service GmbH an die Bw im Jahr 2006 erfolgt ist. Damit…
…I) Der Sachverhalt ist durch folgende Umstände bestimmt: - Der Konkurs über die C.GmbH wurde am 15. Dezember 2004 eröffnet. - Seitens der IAF-Service Ges. mbH. wurde an den Bw. im Jahr 2006 ausschließlich laufendes Entgelt ausbezahlt. Aus der nachstehenden Abrechnungsübersicht der IAF-Service Ges…
…Es könne nicht sein, dass er durch das Verhalten der IAF-Service GmbH im Vergleich zu den anderen Mitarbeitern der M-GmbH diesen enormen steuerlichen Nachteil habe. Die Versteuerung müsste also im Jahr der Klagseinreichung erfolgen und nicht im Jahr der Auszahlung. 4) Nachdem der…
…2008 ausgewiesene Betrag an Insolvenz-Entgelt eindeutig Ansprüche betrifft, die dem Bw. bereits im Jahr 2008 gegenüber der S-GmbH entstanden waren und von der Arbeitgeberin nicht erfüllt wurden. Die IEF-Service GmbH (bis 30. Juni 2008 "IAF-Service GmbH") ist eine durch Bundesgesetz, BGBl…
…das die Einkünfte der zwei oben genannten Arbeitgeber sowie die Einkünfte aus der IAF Service GmbH enthielt, einen Durchschnittsteuersatz an, der sich daraus ergab, dass die Einkünfte des Berufungswerbers für den Zeitraum Jänner bis April und Juli bis Dezember (laut vorliegenden Lohnzetteln) unter Berücksichtigung des…
…hat die Behörde nicht abzusprechen. Bezüglich der Nachzahlung der IAF Service GmbH ist anzumerken, dass für Zwecke der Progressionsmilderung 1/5 der laufenden Bezüge auch im Rahmen der Veranlagung steuerfrei belassen wurden (§ 67 Abs 11 EStG 1988) und die Abgabenschuld maßgeblich aus der vorläufigen Versteuerung…
…Insolvenzausfallgeld (laut Lohnzettel der IAF Service GmbH im Betrag von 32.072,30 €), das ihm im Jahr 2003 ausbezahlt wurde. Mit Bescheid vom 8. April 2004 führte das Finanzamt die Arbeitnehmerveranlagung 2002 durch, wobei die von der X-Bau GmbH ausbezahlten Löhne zugrunde gelegt…
…Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob die von der IAF Service GmbH an den Bw. ausbezahlten Bezüge (Insolvenz-Ausfallgeld) im Jahr 2005 oder 2006 zu versteuern sind und ob die Versteuerung dieser Bezüge der Höhe nach rechtskonform erfolgt ist. Fest steht, dass der Konkurs über…
…die mit festen Steuersätzen zu versteuern sind. Aus den dargestellten gesetzlichen Bestimmungen geht klar hervor, dass der Gesetzgeber ab dem Veranlagungsjahr 2001 die Besteuerung von Bezugsnachzahlungen durch die IAF Service GmbH sowie im Zuge einer folgenden Veranlagung abschließend geregelt hat. Auf Grund der dargestellten Regelungen…
…GmbH (Konkursfortbetrieb) iHv. € 1.580,95 bzw. € 21,08 sowie von der S-KG iHv. € 632,38. Zudem erhielt sie während des gesamten Jahres steuerfreie Bezüge von Seiten des AMS Graz (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe). Darüber hinaus erfolgten Auszahlungen durch die IAF Service GmbH…
…erst im Jahr 2008 zu versteuern. Außerdem rügte er die besondere Hochrechnung des § 3 Abs. 2 EStG, weil das von ihm bezogene Arbeitslosengeld im Zuge der Abrechnung mit der IAF-Service-GmbH zur Gänze zurückbezahlt worden sei. Schließlich beantragte er noch die Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages…
…dritter Satz EStG nur um einen vorläufigen Lohnsteuerabzug handelt und derartige Nachzahlungen überdies nach § 41 Abs. 1 Z 3 iVm § 69 Abs. 6 EStG eine Pflichtveranlagung bedingen. 3.4 Hieraus folgt, dass das Finanzamt die Bezüge der IAF Service GmbH bei der Festsetzung der Einkommensteuer…
…sich um die Weihnachtsremuneration handelt, nach dem Tarif zu versteuern ist. Eine nachträgliche Umdeutung des als Weihnachtsgeld eingeklagten und vom IAF Service GmbH ausbezahlten Betrages als laufender Gehalt ist nicht möglich. Dies hätte gegebenenfalls anlässlich der Geltendmachung der ausständigen Zahlung beim IAF Service GmbH erfolgen…
…der Arbeitgeber (die Masse) die ohne Änderung des Rechtsgrundes an den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds übergegangene Lohnforderung an diesen bezahlt. Bereits aus diesen Gründen ist ersichtlich, dass der Arbeitgeber des Bw. (die T GmbH) hinsichtlich allfälliger späterer Zahlungen durch die IAF-Service GmbH an den Bw…