…Oktober 2004, beim Finanzamt eingelangt am 3. November 2004, um eine Verlängerung der Frist für die Abgabe der Steuererklärungen bis 31. Dezember 2004. Da sich sämtliche Unterlagen beim Berufungswerber befänden und diese erst an die Steuerberatungsgesellschaft ausgehändigt werden müssten, werde höflich um Verlängerung des Abgabetermins…
…Schreiben vom 3. September 2007 ersuchte das Finanzamt ABC den Bw. um Vorlage der Belege und Unterlagen für das Jahr 2006. Weiters wurde um die Vorlage einer vorläufigen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für die Monate Jänner bis August 2007 ersucht. Der Bw. wurde auch ersucht, anzugeben…
…Abgabenerklärungen ist unmaßgeblich, ob das Wissen des Bw. im Zeitpunkt der Einreichung der Steuererklärungen zur Erstellung richtiger Erklärungen ausreicht. Diesfalls ist es der Bw. unbenommen, vorläufige Abgabenerklärungen, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, abzugeben. Im Übrigen ist darauf zu verweisen, dass der Zweck…
…Abgabenerklärungen ist unmaßgeblich, ob das Wissen der Bw. im Zeitpunkt der Einreichung der Steuererklärungen zur Erstellung richtiger Erklärungen ausreicht. Diesfalls ist es der Bw. unbenommen, vorläufige Abgabenerklärungen, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, abzugeben. Im Übrigen ist darauf zu verweisen, dass der Zweck…
…Abgabenerklärungen ist unmaßgeblich, ob das Wissen der Bw. im Zeitpunkt der Einreichung der Steuererklärungen zur Erstellung richtiger Erklärungen ausreicht. Diesfalls ist es der Bw. unbenommen, vorläufige Abgabenerklärungen, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, abzugeben. Im Übrigen ist darauf zu verweisen, dass der Zweck…
…haben, falls die Angestelltentätigkeit eine Änderung erfahren sollte. Einnahmen aus dieser Tätigkeit seien bis 1997 erzielt worden. Der Bw. habe auch in den Folgejahren (bis 2005) Steuererklärungen eingereicht, in denen Verluste aus der Tätigkeit als Werbemittler erklärt worden seien. Der Bw. habe damit dokumentiert, dass…
…Abgabenerklärungen ist unmaßgeblich, ob das Wissen des Bw. im Zeitpunkt der Einreichung der Steuererklärungen zur Erstellung richtiger Erklärungen ausreicht. Diesfalls ist es der Bw. unbenommen, vorläufige Abgabenerklärungen, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, abzugeben. Im Übrigen ist darauf zu verweisen, dass der Zweck…
… 33 Abs. 1 FinStrG ausgegangen, da im Zeitpunkt der bescheidmäßigen Festsetzung (vorläufige Veranlagung vom 6. Mai 2004) durch die Betriebsprüfung die Frist zur Abgabe der Steuerklärungen 2003 für den Bw. noch nicht abgelaufen war und in der Folge daher der Bw. in subjektiver Hinsicht nicht…
…Computerthermograf und bezieht Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit. Wegen Nichtabgabe der Steuerklärungen für 1999 ermittelte das zuständige Finanzamt (FA) jeweils mit Bescheid vom 26. Juli 2001 die Umsatzsteuer und Einkommensteuer im Schätzungswege (Akt 1999 Seite 2ff). Der Einkommensteuerbescheid 1999 erging vorläufig gemäß § 200 Abs…
…Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Linz vorsätzlich durch Abgabe unrichtiger Steuerklärungen, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Einkommen- und Umsatzsteuer für 1999 bis 2001 in noch zu bestimmender Höhe dadurch bewirkt habe, dass…
…zu einer Doppelbesteuerung gekommen. Deutschland habe diese Steuern "auch zum Teil" nicht gestundet oder ausgesetzt, damit seien die Vorauszahlungen in Österreich vorläufig zu stunden, bis eine Entscheidung im Verständigungsverfahren zwischen Österreich und Deutschland herbeigeführt worden sei. Mit Bescheid 21. Juli 2003 wies das FA dieses…
…Sie hat ihre Tätigkeit 1996 aufgenommen. Die Veranlagungen der Jahre 1997 bis 2001 erfolgten zunächst vorläufig. Im Zuge der Vorlage der Steuerklärungen für das Jahr 2001 vertrat das FA die Ansicht, dass auf Grund der Verlustsituation für die Jahre 1997 bis 2001 und der Einstellung…
…mit dem handschriftlichen Vermerk "vorläufig" und in weiterer Folge zu Prüfungsbeginn am 19.9.2001 mit dem handschriftlichen Vermerk "endgültig") sind die Geschäftsführerbezüge der V. GmbH. jedenfalls nicht enthalten. Feststeht weiters, dass der Bw. für das Jahr 2000 keine Steuererklärungen abgegeben hat und eine Bescheiderlassung…
…da nach unserem Verständnis auch keinerlei Wiederaufnahmsgründe vorliegen, denn der Sachverhalt war ohnedies in den Steuererklärungen entsprechend dargelegt. Die Finanzbehörde hat es verabsäumt, in den bekämpften Bescheiden eine dem Gesetz entsprechende Begründung für die Wiederaufnahme einerseits sowie die daran anschließende Ermessensübung andererseits zu geben. Wir…
…nunmehr: F GmbH, FN 78 des Handelsgerichtes Wien bzw. StNr. 910) abgerechnet und in den dortigen Steuerklärungen erfasst worden. Es sei also somit einerseits der (mögliche) Tatzeitraum unzutreffend bzw. könne andererseits für die Zeiträume vor der Schlussbesprechung überhaupt kein entsprechender Tatvorsatz angenommen werden. Im Übrigen…
…Spruch angeführten Monate keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben wurden. Die Nichtabgabe der Jahressteuererklärungen ist aktenmäßig objektiviert, wobei es im Wesentlichen eine verspätete Abgabe der Steuererklärungen war, trotz Erinnerung und Zwangsstrafe. Dass in diesem Zusammenhang nur ein vorsätzliches Handeln angenommen werden kann, ergibt sich schon aus der fachlichen…
…Mietobjekt H- Folgende Einnahmen/Werbungskostenüberschüsse lassen sich diesbezüglich aus den Beilagen zu den Steuerklärungen für die Jahre 1994 bis 2003 entnehmen: | Jahr | Werbungskostenüberschuss/Einnahmenüberschuss | | ATS | 1994 | + 5.896,68 | 1995 | + 9.688,48 | 1996 | + 49…
…Exekutionswege eingefordert worden seien. Die Tätigkeit von 1995 bis 1997 sei auch vom damaligen Steuerberater als steuerlich unbeachtlich eingestuft worden. Für diese Jahre seien keine Steuererklärungen gelegt worden. Weiters sei im Dezember 1997 ein Teil der Finanzierung für eine Kapitalversicherung verwendet worden. Hinsichtlich der Jahre…
… 200 Abs. 1 BAO vorläufig fest. Dabei wich es von den in den Steuerklärungen für das Jahr 1997 erklärten Einkünften und Umsätzen insofern ab, als es Steuerberatungskosten in Höhe von 3.000,00 S mangels belegmäßigen Nachweises nicht anerkannte und die Umsatzsteuer 1997 aufgrund der…
…ebenfalls ab. Mit Schreiben vom 9. Oktober 2002 (eingelangt im Finanzamt am 14. Oktober 2002) reichte die Bw. "vorläufige" Steuererklärungen für 2001, welche in allen Teilen ausgefüllt, jedoch nicht unterschrieben waren, beim Finanzamt ein. Mit Verfügung des Finanzamtes vom 15. Oktober 2002 wurde die Bw…