…stellt die Mitteilung von der Anzeige an die Staatsanwaltschaft keinen Bescheid iSd § 152 FinStrG dar. Weiterhin ist auch gegen den Bescheid über die vorläufige Einstellung des verwaltungsbehördlichen Verfahrens kein abgesondertes Rechtsmittel zulässig; vgl. VwGH 6.3.1962,1596/59 [R54(1)/1]. Sollte die Finanzstrafbehörde…
…Eine Inskriptionsbestätigung werde bei Beginn eines Studiums zur Klärung der Behörde übermittelt werden. Aus dem angeführten Grund ersuchte der Bw. um vorläufige Einstellung der Familienbeihilfe für B.. In weiterer Folge übermittelte der Bw. der Abgabenbehörde eine Bestätigung der C-Schule aus der sich sinngemäß ergibt…
…für 1997 bis 1999 zu unterbrechen, ist zu bemerken, dass das Finanzstrafgesetz keine Unterbrechung des Finanzstrafverfahrens kennt. Eine vorläufige Einstellung des Finanzstrafverfahrens im Sinne des § 54 Abs. 4 FinStrG kommt im gegenständlichen Verfahren nicht in Betracht. Abschließend wird festgehalten, dass im Rahmen dieser Rechtsmittelentscheidung nur…
…als dass die Bw. im Falle des Unterliegens der Abgabenbehörde mangels Vermögens und Einkünften die Möglichkeit der Einbringung der festgesetzten Abgaben nimmt. Diese zumindest vorläufige Einstellung des Geschäftsbetriebes war schon infolge des daraus resultierenden Wegfalls der Einkünfte objektiv geeignet, die Einbringlichkeit der Abgaben zu gefährden…
…Zugleich ist das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren vorläufig einzustellen. Gemäß § 64 Abs.1 FinStrG haben die Finanzstrafbehörden haben ihre Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz wurde nicht über eine vor Aktenvorlage vorgenommene vorläufige Einstellung des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens informiert und ein diesbezüglicher Schritt oder eine…
…Wiederaufnahme-, Umsatz- und Einkommensteuerbescheide für 1994 bis 2001 zu unterbrechen, ist zu bemerken, dass das Finanzstrafgesetz keine Unterbrechung des Finanzstrafverfahrens kennt. Eine vorläufige Einstellung des Finanzstrafverfahrens im Sinne des § 54 Abs. 4 FinStrG kommt im gegenständlichen Verfahren nicht in Betracht. Schließlich ist zu bemerken, dass…
…für 1997 bis 1999 zu unterbrechen, ist zu bemerken, dass das Finanzstrafgesetz keine Unterbrechung des Finanzstrafverfahrens kennt. Eine vorläufige Einstellung des Finanzstrafverfahrens im Sinne des § 54 Abs. 4 FinStrG kommt im gegenständlichen Verfahren nicht in Betracht. Abschließend wird festgehalten, dass im Rahmen dieser Rechtsmittelentscheidung nur…
…für 1995 bis 1998 zu unterbrechen, ist zu bemerken, dass das Finanzstrafgesetz keine Unterbrechung des Finanzstrafverfahrens kennt. Eine vorläufige Einstellung des Finanzstrafverfahrens im Sinne des § 54 Abs. 4 FinStrG kommt im gegenständlichen Verfahren nicht in Betracht. Abschließend wird festgehalten, dass im Rahmen dieser Rechtsmittelentscheidung nur…
…ist zwar am 6. Juli 2004 gemäß § 412 StPO abgebrochen worden, doch handelt es sich dabei lediglich um eine vorläufige Einstellung und es bedeutet dies keinen Rücktritt des Anklägers von der Verfolgung. Der im § 74 Abs. 2 ZollR-DG geforderte Zusammenhang der gegenständlichen Abgabenansprüche mit…
…für 1993 bis 1998 zu unterbrechen, ist zu bemerken, dass das Finanzstrafgesetz keine Unterbrechung des Finanzstrafverfahrens kennt. Eine vorläufige Einstellung des Finanzstrafverfahrens im Sinne des § 54 Abs. 4 FinStrG kommt im gegenständlichen Verfahren nicht in Betracht. Abschließend wird festgehalten, dass im Rahmen dieser Rechtsmittelentscheidung nur…
…ist zwar am 6. Juli 2004 gemäß § 412 StPO abgebrochen worden, doch handelt es sich dabei lediglich um eine vorläufige Einstellung und es bedeutet dies keinen Rücktritt des Anklägers von der Verfolgung. Der im § 74 Abs. 2 ZollR-DG geforderte Zusammenhang der gegenständlichen Abgabenansprüche mit…
…ist zwar am 6. Juli 2004 gemäß § 412 StPO abgebrochen worden, doch handelt es sich dabei lediglich um eine vorläufige Einstellung und es bedeutet dies keinen Rücktritt des Anklägers von der Verfolgung. Der im § 74 Abs. 2 ZollR-DG geforderte Zusammenhang der gegenständlichen Abgabenansprüche mit…
…Bezirk vom 4. Juni 2004 betreffend vorläufige Festsetzung der Körperschaftsteuer für 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Der Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 2002 wird für endgültig erklärt. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem Ende der…
…dass die erklärten Einkünfte wegen des Vorliegens eines Gesamtwerbungskostenüberschusses als Liebhaberei beurteilt wurden. Die Einstellung der Vermietung sowie der Verkauf des Mietobjektes sei durch die private Lebensführung veranlasst worden. Diese Bescheide wurden den Gesellschaftern zugestellt und sind auch dem steuerlichen Vertreter tatsächlich zugekommen. Die Bw…
…hervor, dass die Bw. hinsichtlich Kundenorientierung, Einstellung zu Arbeit und Unternehmen, Soziale Kompetenz und Fachkompetenz voll den gestellten Anforderungen entspricht und hinsichtlich Umsetzungsverhalten die gestellten Anforderungen deutlich übertrifft. Hinsichtlich Projektleitung und Führungsaufgaben besteht Interesse durch die Bw. und Potenzial des Mitarbeiters (durch Führungskraft bestätigt). Am…
…2). Mit Bekanntwerden der Einstellung der Tätigkeit durch die Bw. (Aktenvermerk vom 17.8.2009) ist das Finanzamt aufgrund der Kriterienprüfung, insbesondere aufgrund des fehlenden Gesamtgewinnes gemäß § 2 LVO zur (im übrigen unbestrittenen) Liebhabereibeurteilung gekommen und hat folgerichtig den vorläufigen Bescheid 1998 durch einen endgültigen…
…können. Es werde daher um Einstellung des Verfahrens ersucht. Aus dem Akteninhalt werden folgende Feststellungen getroffen: Aus Kontoabfragen zur Steuernummer der Fa. C GesmbH ist zu ersehen, dass für die Jahre 2003 und 2004 die Umsatzsteuern aufgrund von Jahreserklärungen vorläufig festgesetzt wurden. Die endgültige Festsetzung…
…der Vermietung der gegenständlichen Liegenschaft vorlegen zu lassen, sondern sich ohne bescheidmäßige Begründung und unter Fehleinschätzung der Vorläufigkeitsvoraussetzungen mit der Erlassung von vorläufigen Bescheiden über einen Zeitraum von zehn Jahren beholfen. Erst nach der vorzeitigen Einstellung der Tätigkeit, die bei Aufnahme der Vermietung der Liegenschaft…
…geb. 19.05.1989 ab 01.01.2006. Auf Grund eines Ergänzungsersuchens legte die Bw. ua. für sich und ihren Mann eine "Vorläufige Aufenthaltsberechtigung Republik Österreich, Bundesasylamt, Bescheinigung gemäß § 19 AsylG mit der Gültigkeitsdauer vom 23.01.2002 bis zum rechtskräftigen Abschluss des Asylverfahrens" und…
…vom 9. Dezember 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 4. November 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der Berufung wird teilwiese Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Veranlagung zur Einkommensteuer 2008 erfolgt vorläufig gemäß § 200 Abs. 1 BAO. Die Bemessungsgrundlagen…