…stellt die Mitteilung von der Anzeige an die Staatsanwaltschaft keinen Bescheid iSd § 152 FinStrG dar. Weiterhin ist auch gegen den Bescheid über die vorläufige Einstellung des verwaltungsbehördlichen Verfahrens kein abgesondertes Rechtsmittel zulässig; vgl. VwGH 6.3.1962,1596/59 [R54(1)/1]. Sollte die Finanzstrafbehörde…
…3 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Amtsbeauftragten vom 13. März 2015 gegen den Bescheid des Spruchsenates über die vorläufige Einstellung des Finanzstrafverfahrens nach § 54 Abs. 1 FinStrG vom 21.1.2015 den Beschluss gefasst: Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Eine…
…Eine Inskriptionsbestätigung werde bei Beginn eines Studiums zur Klärung der Behörde übermittelt werden. Aus dem angeführten Grund ersuchte der Bw. um vorläufige Einstellung der Familienbeihilfe für B.. In weiterer Folge übermittelte der Bw. der Abgabenbehörde eine Bestätigung der C-Schule aus der sich sinngemäß ergibt…
…2) 1Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren vorläufig einstellen und zugleich dem Angeschuldigten die in Absatz 1 Satz 1 und 2 bezeichneten Auflagen und Weisungen erteilen. 2Absatz 1 Satz 3 bis 6 und…
…für 1997 bis 1999 zu unterbrechen, ist zu bemerken, dass das Finanzstrafgesetz keine Unterbrechung des Finanzstrafverfahrens kennt. Eine vorläufige Einstellung des Finanzstrafverfahrens im Sinne des § 54 Abs. 4 FinStrG kommt im gegenständlichen Verfahren nicht in Betracht. Abschließend wird festgehalten, dass im Rahmen dieser Rechtsmittelentscheidung nur…
…monatlichen Zahlungen zu niedrig vorgenommen werden. Fahrlässiges Vorgehen ist in diesem Bereich finanzstrafrechtlich nicht zu ahnden, daher war mit Verfahrenseinstellungen vorzugehen. Aufhebung des Erkenntnisses des Spruchsenates betreffend Finanzvergehen zu den Umsatzsteuervoranmeldungen und vorläufige Einstellung des verwaltungsbehördlichen Verfahrens: Gemäß § 54 Abs. 1 FinStrG gilt: Findet die…
…von 1750 und nicht von über 2700. Im Ergebnis wurde seitens des Finanzamtes mitgeteilt: Eine Namhaftmachung oder Bestellung eines Vertreters nach § 81 BAO sei nicht erfolgt. Einer vom zuständigen Richter ins Auge gefasste vorläufige Einstellung des Verfahrens nach § 206 BAO stimme das Finanzamt nicht zu…
…zum 22.7.2019 bei der Kfz-Zulassungsstelle außer Betrieb setzen sollen. Das Schreiben der Staatsanwaltschaft Ravensburg vom 27.6.2019 enthält die vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen P2 wegen Unterschlagung. Sie wurden daher mittels Schreiben vom 9.8.2019 (Aufforderung zur Rechtfertigung) aufgefordert sich…
…durch das Finanzamt nachgebracht werden kann. Ab der VwGH-Entscheidung vom 22.11.2017, Ra 2017/13/0010: Zurückweisung der Vorlage mit verfahrensleitendem Beschluss weil es gar keine Beschwerde oder keinen Vorlageantrag gab und vorläufige Einstellung des Verfahrens (BFG 8.2.2018, RV/7104895/2017…
…als dass die Bw. im Falle des Unterliegens der Abgabenbehörde mangels Vermögens und Einkünften die Möglichkeit der Einbringung der festgesetzten Abgaben nimmt. Diese zumindest vorläufige Einstellung des Geschäftsbetriebes war schon infolge des daraus resultierenden Wegfalls der Einkünfte objektiv geeignet, die Einbringlichkeit der Abgaben zu gefährden…
…Zugleich ist das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren vorläufig einzustellen. Gemäß § 64 Abs.1 FinStrG haben die Finanzstrafbehörden haben ihre Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz wurde nicht über eine vor Aktenvorlage vorgenommene vorläufige Einstellung des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens informiert und ein diesbezüglicher Schritt oder eine…
…Wiederaufnahme-, Umsatz- und Einkommensteuerbescheide für 1994 bis 2001 zu unterbrechen, ist zu bemerken, dass das Finanzstrafgesetz keine Unterbrechung des Finanzstrafverfahrens kennt. Eine vorläufige Einstellung des Finanzstrafverfahrens im Sinne des § 54 Abs. 4 FinStrG kommt im gegenständlichen Verfahren nicht in Betracht. Schließlich ist zu bemerken, dass…
…für 1997 bis 1999 zu unterbrechen, ist zu bemerken, dass das Finanzstrafgesetz keine Unterbrechung des Finanzstrafverfahrens kennt. Eine vorläufige Einstellung des Finanzstrafverfahrens im Sinne des § 54 Abs. 4 FinStrG kommt im gegenständlichen Verfahren nicht in Betracht. Abschließend wird festgehalten, dass im Rahmen dieser Rechtsmittelentscheidung nur…
…für 1995 bis 1998 zu unterbrechen, ist zu bemerken, dass das Finanzstrafgesetz keine Unterbrechung des Finanzstrafverfahrens kennt. Eine vorläufige Einstellung des Finanzstrafverfahrens im Sinne des § 54 Abs. 4 FinStrG kommt im gegenständlichen Verfahren nicht in Betracht. Abschließend wird festgehalten, dass im Rahmen dieser Rechtsmittelentscheidung nur…
…ist zwar am 6. Juli 2004 gemäß § 412 StPO abgebrochen worden, doch handelt es sich dabei lediglich um eine vorläufige Einstellung und es bedeutet dies keinen Rücktritt des Anklägers von der Verfolgung. Der im § 74 Abs. 2 ZollR-DG geforderte Zusammenhang der gegenständlichen Abgabenansprüche mit…
…für 1993 bis 1998 zu unterbrechen, ist zu bemerken, dass das Finanzstrafgesetz keine Unterbrechung des Finanzstrafverfahrens kennt. Eine vorläufige Einstellung des Finanzstrafverfahrens im Sinne des § 54 Abs. 4 FinStrG kommt im gegenständlichen Verfahren nicht in Betracht. Abschließend wird festgehalten, dass im Rahmen dieser Rechtsmittelentscheidung nur…
…ist zwar am 6. Juli 2004 gemäß § 412 StPO abgebrochen worden, doch handelt es sich dabei lediglich um eine vorläufige Einstellung und es bedeutet dies keinen Rücktritt des Anklägers von der Verfolgung. Der im § 74 Abs. 2 ZollR-DG geforderte Zusammenhang der gegenständlichen Abgabenansprüche mit…
…ist zwar am 6. Juli 2004 gemäß § 412 StPO abgebrochen worden, doch handelt es sich dabei lediglich um eine vorläufige Einstellung und es bedeutet dies keinen Rücktritt des Anklägers von der Verfolgung. Der im § 74 Abs. 2 ZollR-DG geforderte Zusammenhang der gegenständlichen Abgabenansprüche mit…
…Rechtsanwältin, Florianigasse 7, 1080 Wien, wegen behaupteter Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in Form einer vorläufigen Beschlagnahme von zwei Glücksspielgeräten am 13. Jänner 2015 in der Peep Show "Y", YYY, durch Organe der Finanzpolizei als Organe des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 (Anbringen…
…vertreten durch Mag. Julia Eckhart, Rechtsanwältin, Hofgasse 3, 8010 Graz, wegen behaupteter Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in Form einer vorläufigen Beschlagnahme eines "e-Kiosk" am 15. Dezember 2015 im "B-Cafe", YYY, nach § 53 Abs. 2 Glücksspielgesetz (GSpG) durch Organe der Finanzpolizei als…