…300,00 verdiene und Eigentümer einer Liegenschaft im Wert von ca. € 300.000,00 sei. Entgegen den Ausführungen im Erkenntnis des Spruchsenates ist bei der Strafbemessung nicht mehr von einem grundsätzlichen Geständnis, sondern nunmehr von einem vollinhaltlichen Geständnis des Bw. zu seinen Gunsten auszugehen…
…Verpflichtungen nachzukommen, geht daher auch insoweit ins Leere. Zur subjektiven Tatseite hat der Bw. im Rahmen seiner Vernehmung als Verdächtiger vor der Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 29. September 2005 ein vollinhaltliches Geständnis hinsichtlich der Begehung einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG in Verbindung mit §…
…sowie der Umstand, dass für die Jahre 2003 bis 2005 lediglich - wie oben ausgeführt - ein Inkaufnehmen der Säumigkeiten ohne konkreten wirtschaftlichen Vorteil gegeben ist. Zusätzlich liegt bei der Erstbeschuldigten ein vollinhaltliches reumütiges Geständnis, sowie beim Zweitbeschuldigten eine geständige Verantwortung in einem wesentlichen Punkt, nämlich zur…
…S GmbH durchgeführten Betriebsprüfung und auf ein vollinhaltliches und im Einklang mit der übrigen Aktenlage stehendes Geständnis des Beschuldigten. Eine offenbar vorliegende gewerbsmäßige Begehungsweise im Sinne des § 38 Abs.1 lit.a FinStrG wurde vom Erstsenat nicht aufgegriffen. Hinsichtlich der Strafausmessung wurde eben dieses Geständnis…
…der Wertersatzstrafe. Die Finanzstrafbehörde I. Instanz habe bei einem Strafrahmen von € 172.528,32 unter Berücksichtigung der Milderungsgründe der bisherigen Unbescholtenheit und des vollinhaltlichen Geständnisses eine Geldstrafe von € 50.000,00 für unrecht- und schuldangemessen erachtet. Dies entspreche 28,98 % des Strafrahmens. Die…
… 185 Abs. 1 lit. a FinStrG mit € 363,00 bestimmt. In seiner Begründung führte der Spruchsenat aus, dass der vollinhaltlich geständige Beschuldigte von Beginn an vor hatte, sich mit dem Verkauf von billigen Zigaretten, die er von einem Bekannten beziehen konnte, sein Einkommen als…
…wenn sie allenfalls deren genaue Höhe selbst nicht gekannt habe. Tatsächlich seien die im Spruch angeführten Beträge zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen nicht geleistet worden, doch sei zwischenzeitig eine volle Schadensgutmachung erfolgt. Diese Feststellungen würden sich auf das vollinhaltliche Geständnis der Bw., welche sowohl ihre Funktion…
…vor, deshalb geringere Beträge als tatsächlich erwirtschaftet versteuert zu haben, damit er wirtschaftlich überleben konnte. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd die Unbescholtenheit und das in der Spruchsenatsverhandlung abgelegte Geständnis, als erschwerend dagegen den langen Tatzeitraum. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte…
…langen Tatzeitraum, als mildernd die bisherige [finanzstrafrechtliche] Unbescholtenheit der GL und das teilweise Geständnis [betreffend die Veranlagungsjahre 2005 und 2006 (Verhandlungsprotokoll, Finanzstrafakt Bl. 45)]. Neben der vollinhaltlichen geständigen Verantwortung für 2005 und 2006 hatte aber die Verteidigung in der mündlichen Verhandlung bereits angekündigt, dass für…
…gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG eine vollinhaltliche geständige Rechtfertigung abgegeben und der Spruchsenat zu Recht darauf hingewiesen hat, dass die erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde gelegten Beträge im Rahmen von Selbstanzeigen, welche in der Folge nach diversen Prüfungshandlungen zu erklärungsgemäßen Festsetzungen führten, vom Bw…
…der serbokroatischen Sprache. Am 2. Oktober 2009 im Zuge einer ergänzenden Vernehmung bestätigte der Bf. vollinhaltlich die am 9. Mai 2008 getätigten Angaben. Das Zollamt schied von der vom Bf. benannten Zigarettenmenge in der Tabaksteuervorschreibung an ihn 44 Stangen (8.800 Stück) Zigaretten, deren Abnehmerin…
…der mündlichen Verhandlung vom 9. April 2013 wiederholte der Bw., dass er sich vollinhaltlich schuldig bekenne und auch die Höhe der verhängten Strafe in Ordnung finde. Er befinde sich derzeit in Privatkonkurs und sei dabei, sein Leben neu zu ordnen. Zielrichtung seines Vorbringens sei die…
…Zu der geständigen Rechtfertigung des Bw. ist auszuführen, dass sich diese sowohl auf die objektive als auch die subjektive Tatseite bezog, hat er doch im Rahmen einer (nicht strafbefreienden) Selbstanzeige die verfahrensgegenständlichen Lohnabgaben eigenständig offengelegt und in der Folge auch eine vollinhaltlich geständige Rechtfertigung zur…
…langjährigen selbständigen Tätigkeit die ihm vorgeworfenen Finanzvergehen in objektiver und subjektiver Hinsicht begangen habe. Diese Feststellungen würden sich auf den zur Verlesung gelangten Veranlagungsakt und den Strafakt gründen. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd das Geständnis und die bisherige finanzstrafbehördliche Unbescholtenheit des Bw…
…Aktenlage, insbesonders aber wegen der geständigen Rechtfertigung des Bw. vor dem Spruchsenat, auf welche in der angefochtenen Entscheidung verwiesen wurde, nicht nachvollzogen werden. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat bekannte sich der Bw. vollinhaltlich schuldig im Sinne der schriftlichen Anschuldigung und brachte vor…
…gestellt. Das Vorbringen in den Berufungen werde vollinhaltlich aufrecht erhalten. Bei dem "Geständnis" vom 3. März 2002 handle es sich keineswegs um eine "Aussage", der in der Regel höherer Wahrheitsgehalt zukomme als einer späteren, abweichenden Aussage. Dieses "Geständnis" sei nicht vor einer Behörde getätigt worden…
…die ihm vorgeworfenen Tathandlungen im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG vollinhaltlich schuldig bekannt hat und derartigen früheren, auch angesichts der objektiven Aktenlage (hier: angespannte wirtschaftliche Situation der GesmbH im Zeitpunkt der Tatbegehung) durchaus plausibel erscheinende Beschuldigtenangaben (vgl. Niederschrift vom 27. Mai 2003: "..…
…der Stpfl. offensichtlich die illegalen Zigarettenverkäufe in seine offiziellen Geschäfte einfließen ließ, wurden vom Zollamt auch die Kassenjournale für 1995 bis 1997 beschlagnahmt. Nach anfänglichem Leugnen legte (der Beschwerdeführer) nach erfolgter Rechtsbelehrung ein umfassendes Geständnis, erfasst in der Niederschrift vom 10.2.1998, ab. Lt…
…bezahlt, obwohl noch eine aufrechte Zahlungsvereinbarung bestanden habe. Er habe auch die gesamten entstandenen Spesen sofort bezahlt. Er sehe seine Schuld ein und wäre insofern vollinhaltlich geständig. Selbstredend hätte er die aus den Autoverkäufen resultierende Umsatzsteuer selbst addieren können. Mildernd sei seines Erachtens auch, dass…
…dass der Betriebsleiter der Y-erW -Filiale die beschriebenen Malversationen in Form von gesplitteten Fakturierungen für die B-er Lokale der Ni-Gruppe vollinhaltlich bestätigt habe und rechtskräftig als Beitragstäter zu der Abgabenhinterziehung der ND GmbH verurteilt worden sei. Zum Wesen der Schätzung sei zu…