…Getränkeumsätzen im Zusammenhang mit Speiseerlösen als sonstige Leistung dem klaren Wortlaut des § 10 UStG i.d.F. 1996 widerspreche und deshalb für eine vertretbare Rechtsansicht kein Raum bleibe. Es handle sich daher um eine offensichtliche Unrichtigkeit, welche aus der Abgabenerklärung ohne Prüfung übernommen worden sei…
…Auch der Verwaltungsgerichtshof hat sich dieser Judikatur angeschlossen und ausgeführt, dass es rechtswidrig ist, wenn jemand auf Grund einer vertretbaren Rechtsansicht gehandelt hat, ihm Fahrlässigkeit des Handelns zur Last zu legen (VwGH 8.4.1983, 81/17/0199). Da sich somit der Verdacht der subjektiven…
…daher nicht als offenbar unrichtig qualifiziert werden. Auch bei der Subsumierung des Sachverhaltes unter den Tatbestand des § 34 EStG handle es sich um eine vertretbare Rechtsansicht, die keinesfalls im engeren Kreis des Krassesten des Falschen liege. Weiters werde die Berufung auf den § 117 BAO gestützt…
…ein ausreichender Verdacht für die Verwirklichung einer Abgabenhinterziehung vorliegt ist die Frage, ob eine Verletzung der Offenlegungspflicht erfolgt ist und/oder der Bw. in seinen Steuererklärungen eine vertretbare Rechtsansicht dargestellt hat. Dazu ist im BP-Bericht unter Tz 1, Abs. 2 festgehalten, dass der Bf…
…etwaigen Säumnis des Bw. könne ihm kein grobes Verschulden zur Last gelegt werden, denn die Berufung gegen den Grundlagenbescheid lege klar, dass er auf Grund einer vertretbaren Rechtsansicht gehandelt hätte. Auf Grund des fehlenden groben Verschuldens sei der Säumniszuschlag gemäß § 217 Abs. 7 BAO nicht…
…nur die ab diesem Zeitpunkt laufend anfallenden Vorsteuern abgezogen werden können. Die davor in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge wären erst ab tatsächlich steuerpflichtig erfolgter Vermietung abzugsfähig gewesen. Liegt aber seitens des Abgabepflichtigen eine vertretbare Rechtsansicht vor, ist keine offenkundige Unrichtigkeit im Sinn des Gesetzes gegeben (Ritz…
…der gegenständliche Säumniszuschlag vorgeschrieben worden. Bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben sei ein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung auszuschließen, wenn der Berechnung eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liege. Nehme der Abgabe- oder Abfuhrpflichtige eine falsche Berechnung aufgrund einer unvertretbaren Rechtsauffassung vor, so sei …
…des erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde gelegten Verkürzungsbetrages beruht, in einer von der Abgabenbehörde abweichenden, aber vertretbaren Rechtsansicht im Bezug auf die Auslegung des "Arbeitszimmererlasses" gehandelt hat, weswegen ihm eine fahrlässige Handlungsweise insoweit nicht zur Last gelegt werden kann. Soweit, wie in der Berufung objektiv eingestanden…
…ca. 2/3 seines Umsatzes nicht in die Umsatzsteuervoranmeldungen aufnimmt (und dies noch vorher ankündigt), handelt mit Willen und Wissen. Zur behaupteten vertretbaren Rechtsansicht wird auf die Ausführungen unter Punkt 1 verwiesen. Der Einwand der Bf., ihre Buchhalterin habe "mehrmals" beim Finanzamt versucht abzuklären, ob…
…der Investoren des Abk. aufscheint. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen wurden daher aktenwidrig nicht angesetzt. Fraglich ist jedoch nach Ansicht der Referentin, ob die Nichtaufnahme in die Steuererklärung auf einer vertretbaren Rechtsansicht beruht. Ein Erlass, wonach das BMF die Meinung teilt, dass steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen…
…umfasst neben dem so genannten "Papierakt" auch in elektronischer Form vorliegende Informationen, die dem betreffenden Verfahren zuzuordnen sind. Auch eine Unrichtigkeit, die auf einer vertretbaren Rechtsansicht beruht, ist nicht offensichtlich und berechtigt die Behörde nicht zu einer Berichtigung nach § 293b BAO (VwGH 18.12.1996…
… 81 Abs. 1 BAO). Ein dem Geschäftsführer unterlaufener Fehler ist daher der Gesellschaft zuzurechnen. Kein Verschulden liegt zwar vor, wenn die Partei der vertretbaren Rechtsansicht war, dass sie keine Abgabenerklärungen einzureichen hat und daher die Einreichung unterlässt. Gesetzesunkenntnis oder irrtümliche, objektiv fehlerhafte Rechtsauffassungen sind aber…
…ist somit eine innerhalb des § 8 Abs. 1 EStG 1988 vertretbare Rechtsansicht. Die steuerliche Vertretung der Bw. führte dazu ins Treffen, dass nach herrschender Auffassung mögliche Beispiele offensichtlicher Unrichtigkeiten die Übernahme unrichtiger rechtlicher Würdigungen aus der Abgabenerklärung oder widersprüchliche Angaben im ausgefüllten Erklärungsvordruck und den…
…vermeint, dass ihr die objektive Rechtswidrigkeit ihres Verhaltens (ungerechtfertigte Geltendmachung der Vorsteuer mit Umsatzsteuervoranmeldungen für März 1994 bis März1995) subjektiv nicht vorwerfbar wäre, da die in Rede stehenden Umsatzsteuervoranmeldungen auf Grund einer vertretbaren Rechtsansicht bzw. der ausdrücklichen Auskunft eines Wirtschaftstreuhänders erstellt worden seien, ist dem…
…sondern um die Tatsache, dass die Aufwändungen privat veranlasst und daher zur Gänze nicht abzugsfähig waren. Bei der Geltendmachung von typischen Privataufwändungen handelt es sich nicht um abweichende vertretbare oder entschuldbar anmutend verfehlte Rechtsansichten des Abgabepflichtigen. Nach der Lebenserfahrung rechtfertigt die Geltendmachung von Privataufwändungen als…
…können, habe daher für die nachversteuerten Zeiträume davon ausgehen können, dass für ihn weder ein Dienstgeberbeitrag noch ein Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag zu entrichten seien. Diese durchaus vertretbare Rechtsansicht des Bw. habe erst durch das Erkenntnis des VwGH vom 10.11.2004, 2003/13/0018, zu…
…FA ohne weitere Ermittlungsschritte - wenn auch erst nach einigen Jahren - diese Unrichtigkeit erkannt und beseitigt hat. Eine Unrichtigkeit wäre dann nicht offensichtlich (und würde dementsprechend nicht zu einer Berichtigung gem § 293b BAO berechtigen), wenn sie auf einer vertretbaren Rechtsansicht beruht (BMF, AÖF 1990/100; Ritz…
…der Selbstberechnung vorliegt (§ 217 Abs. 7 BAO). Bei Selbstberechungsabgaben ist ein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung auszuschließen, wenn der Berechnung eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liegt. Ein grobes Verschulden wird daher in der Regel etwa dann zu verneinen sein, wenn der Abgabepflichtige der Selbstberechnung…
…weil er der Ansicht gewesen war, dass es sich bei seinen Einkünften um umsatzsteuerfreie Mieteinkünfte aus Geschäftsraumvermietung gehandelt hätte. Ob es sich bei dieser Rechtsansicht um eine vertretbare Rechtsansicht des Bw's gehandelt bzw. ihn bei der entsprechenden Selbstberechnung der Vorauszahlungen mit 0,00 €…
…die Umsatzsteuer aus im betreffenden Kalenderjahr bereits zugeflossenen Zinsbeträgen erst in die Umsatzsteuerjahreserklärung aufnehmen zu müssen, stellt daher eine nicht vertretbare Rechtsansicht dar. Ist die Rechtslage aber eindeutig, ist insbesondere einem Steuerpflichtigen in der Position und mit der Ausbildung des Bw ein über einen minderen…